Was passiert wenn man nicht Reha fähig ist?

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr arbeiten können, können Sie eine Rente bekommen. Das gilt auch, wenn Sie nur noch eingeschränkt arbeiten können. Zum Beispiel nur noch wenige Stunden pro Tag. Die Rente bezahlt die Rentenversicherung. Das geht aber nicht automatisch. Bevor die Rentenversicherung der Rente zustimmt, prüft sie immer, ob eine Rehabilitation sinnvoll sein kann. Manchmal kann eine Reha helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dieses Prinzip nennt man „Reha vor Rente“.

  • Was bedeutet "Reha vor Rente"?
  • Rente oder Reha beantragen?
  • Was ist eine Verletzten-Rente?

Was bedeutet "Reha vor Rente"?

Wenn Sie wegen einer Krankheit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, können Sie eine Rente bekommen. Diese Rente heißt „Rente wegen Erwerbsminderung“. Die Renten-Versicherung stimmt einer Rente wegen Erwerbsminderung aber nicht sofort zu. Sie prüft zunächst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation sinnvoll ist. Manchmal hilft die Reha dabei, Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Dann können Sie Ihren Lebensunterhalt wieder selbst verdienen.
Eine Rente wird erst gezahlt, wenn Sie auch nach einer Rehabilitation nicht wieder voll arbeiten können. Das heißt: Sie können keine sechs Stunden pro Tag arbeiten, egal in welchem Beruf. Es ist möglich, dass Sie zunächst nur eine befristete Rente bekommen. Und zwar dann, wenn die Aussicht besteht, dass Sie nach einiger Zeit doch wieder mehr arbeiten können.

  Bei der Erwerbsminderung unterscheidet man zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.
Volle Erwerbsminderung bedeutet: Sie können keine drei Stunden pro Tag arbeiten.
Teilweise Erwerbsminderung bedeutet: Sie können keine sechs Stunden, aber mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten.

ErwerbsfähigkeitRentenanspruch
weniger als 3 Stunden pro Tag volle Rente
3 bis 6 Stunden pro Tag halbe Rente
6 Stunden oder mehr pro Tag keine Rente

Rente oder Reha beantragen?

Es kann sein, dass Sie unsicher sind: Soll ich wegen meiner Krankheit oder Behinderung die Rente oder doch eher eine Rehabilitation beantragen? In diesem Fall können Sie ohne Sorge eine Rehabilitation beantragen. Falls die Reha abgelehnt wird, gilt Ihr Antrag automatisch als Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Was ist eine Verletzten-Rente?

Die Verletzten-Rente bekommen Sie, wenn Sie wegen eines Arbeitsunfalls oder wegen einer Berufskrankheit nicht mehr voll arbeiten können. Hierfür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Die Voraussetzungen für die Verletzten-Rente sind:

  1. Ihre Arbeitsfähigkeit (auch Erwerbs-Fähigkeit genannt) ist um mindestens 20 Prozent geringer als vor dem Unfall oder der Krankheit.
  2. Die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit dauert länger als 26 Wochen.

Die Höhe der Verletzten-Rente hängt davon ab, wie stark Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Und davon, wie hoch Ihr Einkommen im Jahr vor dem Unfall oder der Krankheit war. Die Verletzten-Rente müssen Sie nicht beantragen. Die Unfallversicherung muss von sich aus prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den Arbeitsunfällen gehören auch die Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten in Kindertages-Einrichtungen, Schulen und Hochschulen. Auch für sie besteht ein gesetzlicher Unfallschutz.

Weitere Informationen

  • Infos zum Prinzip „Reha vor Rente“ und zur Erwerbsminderungs-Rente auf der Internetseite der Deutschen Renten-Versicherung.
  • Deutsche Renten-Versicherung: Info-Heft „Erwerbsminderungsrente. Ein Netz für alle Fälle“. Sie können das Info-Heft bestellen oder kostenlos herunterladen.
  • Deutsche Renten-Versicherung: Info-Heft „Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen“. Sie können das Info-Heft bestellen oder kostenlos herunterladen.

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zuletzt aktualisiert:

Das Thema Corona lässt viele Menschen in Deutschland seit Tagen nicht mehr los. Weit mehr als 1000 Infizierte gibt es und seit dem 09.03.2020 zwei Tote, die an der Viruserkrankung gestorben sein. Leider! Das Corona-Virus setzt uns allen sehr zu. Vor ein paar Tagen erreichte uns die Frage, ob es wegen Corona bald keine Rente mehr gibt? Hier zum Nachlesen. Aktuell kam eine Anfrage eines besorgten Versicherten herein. Er hatte eine Reha-Maßnahme bei der DRV beantragt. Diese wurde bewilligt. Er soll für 4 Wochen in eine Reha-Klinik fahren. Unser Kunde macht sich Sorgen wegen des Corona Virus und den möglichen Ansteckungsgefahren in der Klinik. Er möchte wissen, ob es nicht besser sei, die Reha-Maßnahme zu verschieben und ein Ende der Corona-Epidemie abzuwarten. Eine spannende Frage. Hier unsere Antwort darauf.

Was passiert wenn man nicht Reha fähig ist?

Darf ich wegen Corona eine Reha ablehnen? Dies war die Frage eines Kunden auf www.rentenbescheid24.de.

Allgemein ist zu sagen, dass die Deutsche Rentenversicherung eine Reha-Maßnahme mit einem Bescheid bewilligt. Dann werden in der Regel Termine gesetzt, ab wann die Reha-Maßnahme durchgeführt wird. In einer medizinischen Reha-Behandlung vergibt die Rehaeinrichtung die Termine. Grundsätzlich darf der Versicherte eine geplante und durch Bescheid festgesetzte Reha-Maßnahme nur dann verschieben, wenn er nicht rehafähig ist. Insbesondere in Fällen der Fragen der Feststellung einer Erwerbsminderung, ist der Versicherte zur Mitwirkung verpflichtet. Was unter der Reha-Fähigkeit zuverstehen ist, können Sie hier nachlesen!


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Darf ich wegen Corona eine Reha ablehnen: Reha-Klinik anrufen und nachfragen

Versicherte, die sich wegen Corona Ansteckung in einer Reha-Klinik machen, sollten, bevor sie dorthin fahren, anrufen. Es gibt Reha-Kliniken, die zur Zeit keine Reha-Patienten aufnehmen. Und sogar nachfragen, ob man einen Schnupfen hat oder eine Erkältung. Wer zum Beispiel zu einer Risikogruppe, wie Herz-Kreislauf oder Lungenleiden gehört, sollte aus allgemeiner Gefahrenlage heraus in der Tat nicht in einer Reha-Klinik fahren und dort eine entsprechend geplante Maßnahme durchführen. Es besteht in Klinikeinrichtungen generell ein gewisses Ansteckungsrisiko, weil auch der Kontakt zu Menschen und Ärzten da ist.

 
Unser Tipp dazu: Rufen Sie unbedingt die Reha-Sachbearbeiter der deutschen Rentenversicherung ab und klären Sie den Sachverhalt ab. Uns ist bekannt, dass die DRV in solchen Fällen einsichtig ist und die Reha-Maßnahme verschiebt.

Ein Skandal, dass einige Rehakliniken keine Infos wegen Corona (Stand 13.03.2020) anbieten!

Die Rehaklinik Göhren, eine orthopädische und psychosomatische Fachklinik der DRV, hat mit Stand 13.03.2020 auf ihrer Internetseite-Startseite nicht einmal ansatzweise Hinweise zur Verhaltenweise wegen möglicher Corona-Gefahren gegeben und wie sich die Patienten vor der Anreise verhalten sollen- Wir sagen: „So geht es nicht“!

Hingegen die Rehabilitationsklinik Bad Salzelmen-Fachklinik für Orthopädie, Onkologie und Pneumologie-ihre Ambulanz der Physio- und Ergotherapie, bis voraussichtlich 30.04.2020 geschlossen. Und zwar als Top News zum Schutz der eigenen Patienten und der Mitarbeiter.

Tipps vor der Anreise zur Reha!

Wer erkältet ist und/ oder Fieber oder Husten hat, sollte dies unbedingt telefonisch der Reha-Klinik melden. Auch seinem Hausarzt. Im Zweifel wird die Rehaklinik die Reha absagen. Dies dürfte mit der Entwicklungen in Deutschland 13.03.2020 wohl nicht mehr die Frage sein oder im Zweifel stehen. Wer als Rehaanwärter den Verdacht hat, dass entweder er selbst oder ihm bekannte Dritte, Familienangehörige Kontakt zu einem Coronainfizierten oder mit jemanden hatten, der unter häuslicher Quarantäne steht, sollte dies auch unbedingt vor Reiseantritt der Reha-Klinik melden. Denn ob die Reha-Klink-Einrichtung in der Lage ist einen Test durchzuführen, wissen wir nicht. Aber im Zweifel würde auch in solchen Fällen die Reha-Maßnahme abgebrochen werden. Lassen Sie sich den Behandlungsabbruch oder die Zurückweisung durch die Reha-Einrichtung schriftlich bestätigen. Informieren Sie alle notwendigen Sozialleistungsträger, wie Krankenkassen, Arbeitsamt und die DRV über den Abbruch der Reha-Maßnahme.


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Darf ich wegen Corona eine Reha ablehnen: Problem Krankengeld oder ALG-1

Ein Problem stellt sich bei einer Reha-Maßnahme die verschoben werden soll, immer dann, wenn der Versicherte durch die Krankenkasse oder durch die Bundesagentur für Arbeit Leistungen erhält und diese Leistungsträger den Versicherten aufgefordert haben einen Reha-Antrag zustellen.

Grundsätzlich muss die Krankenkasse bis zum Aufnahmetag in der Reha-Klinik Krankengeld zahlen, gleiches trifft auch für die Bundesagentur für Arbeit zu. Erst danach würde die DRV Übergangsgeld zahlen. Daher ist es für alle Versicherten extrem wichtig, dass sie Ihren Leistungsträger in die Entscheidung mit einbeziehen.


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Wenn also die DRV keine Einwände hat, dass die Reha-Maßnahme wegen allgemeiner Ansteckungsgefahr Corona verschoben werden kann und die Rehaeinrichtung hier auch keine Einwände hat, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlung nicht einstellen. Ähnlich dürfte auch die BA entscheiden. Aber wir können nur raten, dass Sie sich in solchen Fällen schriftlich das Einverständnis Ihrer Krankenkasse oder der zuständigen Agentur für Arbeit einholen.

 EM-Rentenantrag

Wer eine Reha-Maßnahme im Zusammenhang mit einem EM-Rentenantrag durchführen muss, sollte sich unbedingt das grüne Licht von der DRV holen, die geplante Reha-Maßnahme zu verschieden. Denn ansonsten droht wegen fehlender Mitwirkung eine Abweisung des Rentenantrages.


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- Medizinische Bewertung-

EM-Rente - med. Bewertung

- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung

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Fazit!

Die Angst vor einer Ansteckung wegen Corona ist evident. Sollten die Zahlen der Neu­erkrank­ungen weiter so steigen, so ist die Überlegung eine Reha-Maßnahme zu verschieben sicher nicht falsch. Eigenmächtiges Handeln kann bis zum Verlust von Leistungs­ansprüchen führen, deshalb sollten alle, die eine Reha wegen Corona verschieben wollen, sich mit der DRV und oder anderen Sozial­leistungs­trägern abstimmen! Wer erkältet ist, hustet und die Nase läuft sollte dies der Reha-Einrichtung unbedingt sagen, dann kann es sein, dass diese von sich aus absagt. Aber wichtig ist wirklich, dass der Versicherte hier im Interesse der anderen Menschen in der Klinik oder Reha-Einrichtung Bescheid gibt!

Ja, ich möchte wissen, ob ich einen Anspruch auf eine Reha-Maßnahme wegen einer möglichen Erwerbsminderung habe!


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Wann bin ich nicht Rehafähig?

Die Ablehnung des Antrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen: die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt, es liegen Ausschlussgründe vor, der Patient kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach oder.

Wann ist man Reha fähig?

Sind Ihre Patienten ausreichend belastbar ( Reha -fähig)? Sie müssen in der Lage sein, mehrstündige Programme mit viel Gruppenarbeit absolvieren zu können. Begleitpersonen für die Unterstützung des Patienten vor Ort in der Reha -Einrichtung dürfen nicht erforderlich sein.