Was tun wenn chef nicht pünktlich zahlt

Hilft alles nichts und sehen Sie keinen anderen Ausweg, können Sie Ihren Anspruch auch vor Gericht einklagen. Ist die Lohnklage erfolgreich, erhalten Sie einen Titel, das heißt ein Urteil oder einen vor dem Arbeitsgericht vereinbarten Vergleich. Dieser Titel ist vollstreckbar, was bedeutet, dass Sie nun bestimmte Maßnahmen ergreifen können. Darunter fällt beispielsweise die Kontopfändung oder das Hinzuziehen eines Gerichtsvollziehers.

Bei der Lohnklage geht es im Übrigen nicht nur um die Ausbezahlung des ausstehenden Lohns. Sie haben außerdem Anspruch auf Zinsen und gegebenenfalls auf Schadenersatz.

Verzugszinsen

Gemäß § 288 BGB stehen Ihnen bei ausbleibenden Gehaltszahlungen auch Verzugszinsen zu. Diese belaufen sich auf fünf Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz.

Hier ein Rechenbeispiel:

Frau Meier erhält einen monatlichen Bruttolohn in Höhe von 2.600 Euro. Dieser blieb drei Monate lang aus, weshalb sie ihn vor Gericht einklagte. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung am 14.3.2018 betrug der Basiszinssatz -0,88 %. Gemäß § 288 BGB stehen Frau Meier Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Die Zinsen belaufen sich also auf 4,12 % p.a. Der Jahreszins beträgt also: 2.600 Euro x 4,12 % = 107,12 Euro. Pro Tag ergeben sich daraus Verzugszinsen in Höhe von 107,12 Euro / 365 = 0,30 Cent. Für die drei Monate stehen Ihr dementsprechend Verzugszinsen von 27 Euro zu.

Schadenersatz

Ist Ihnen als Arbeitnehmer durch das ausgebliebene Gehalt ein Schaden entstanden, so können Sie auch dessen Ersatz vor dem Gericht einklagen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie aufgrund der verspäteten Zahlung in den Dispo gerutscht sind oder Kreditraten nicht mehr begleichen konnten. Stellt Ihre Bank nun Forderungen an Sie, muss Ihr Chef Ihnen den finanziellen Schaden ersetzen.

Sie sind sich nach wie vor unsicher, welche Variante sich in Ihrem Fall eignet? Dann können Sie einen der selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline zu Rate ziehen: Beschreiben Sie am Telefon (unter 0900-1 875 001 619*) oder per E-Mail einfach Ihre Situation und schon erhalten Sie wertvolle Tipps für ein rechtssicheres Vorgehen!

Kann ich meinem Chef entgegenkommen?

Bevor direkt auf die oben genannten Vorgehensweisen zurückgegriffen wird, suchen die meisten Arbeitnehmer in der Regel erst das Gespräch mit dem Chef. Sind die Zahlungsrückstände darauf zurückzuführen, dass es der Firma gerade schlecht geht und dass sich vielleicht sogar eine Insolvenz abzeichnet, ist immerhin nicht nur das Gehalt, sondern unter Umständen auch der Job in Gefahr. Viele Arbeitnehmer sind daher durchaus gewillt, Ihrem Chef entgegenzukommen, um vorübergehende Engpässe gemeinsam zu überwinden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Zustimmung zu Gehaltskürzungen

Arbeitgeber bitten Ihre Angestellten bei finanziellen Engpässen nicht selten darum, vorübergehend ein reduziertes Gehalt zu akzeptieren. Als Arbeitnehmer sollten Sie dieser Bitte allerdings nicht direkt nachkommen – auch dann nicht, wenn Sie zum Wohle der Firma vorrübergehend auf 200 Euro im Monat verzichten können und wollen.

Die Gehaltsreduzierung geht nämlich mit Risiken für Sie einher, die dann eintreten, wenn der Verlust Ihres Jobs oder die Insolvenz Ihres Arbeitgebers schlichtweg nicht mehr vermieden werden können. Denn sowohl das Arbeitslosengeld als auch das Insolvenzgeld, welches Sie von der Agentur für Arbeit als Ersatz für das fehlende Entgelt bei Insolvenz erhalten, berechnen sich anhand Ihres Gehalts der letzten drei Monate. Stimmen Sie also zu, dass Ihr Gehalt gekürzt wird und tritt dann doch der Ernstfall ein, müssen Sie sich mit einem geringeren Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld abfinden.

Eine weitaus weniger riskante Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber zu entlasten, stellt die Stundung dar.

2. Stundung

Bei einer Stundungsabrede wird vereinbart, dass der Arbeitgeber sich für die festgelegte Dauer der Stundung nicht länger in Verzug befindet. Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass so unter Umständen eine Insolvenz vermieden werden kann. Die Stundung dient als eine Art Puffer, die dem Arbeitgeber dabei hilft, neue Aufträge oder Kunden an Land zu ziehen und die finanziellen Engpässe dadurch zu umschiffen.

Gut zu wissen: Ihre Lohnansprüche bleiben bei der Stundung in voller Höhe bestehen! Die Stundung stellt lediglich ein zeitliches Verschiebung der Fälligkeit dar. In anderen Worten: Sie bestehen weiterhin auf Ihr volles Gehalt, aber Sie räumen Ihrem Chef dadurch mehr Zeit ein.

Bevor Sie der Stundung allerdings direkt zustimmen, sollten Sie bedenken, dass auch diese mit bestimmten Zugeständnissen Ihrerseits einhergeht. Denn für die Dauer der Stundung…

  • …können Sie Ihre Ansprüche nicht einklagen.
  • …können Sie keine Verzugszinsen oder Schadenersatz geltend machen.

Außerdem müssen Sie bedenken, dass auch die Stundung Einfluss auf Ihr Zurückbehaltungsrecht haben kann. Ist Ihr Arbeitgeber beispielsweise mit dem Januar- und Februar-Gehalt in Rückstand, könnten Sie die Arbeit verweigern. Unterzeichnen Sie jedoch eine Stundungsvereinbarung, wonach Ihr Chef einen Monat lang für das Februar-Gehalt von der Fälligkeit befreit wird, können Sie für die Dauer der Stundung keinen Gebrauch mehr von Ihrem Zurückbehaltungsrecht machen. Denn durch die Stundung ist der Arbeitgeber nur noch mit einem Monatsgehalt im Rückstand und dieser geringe Verzug rechtfertigt keine Arbeitsverweigerung.

Sie wollen Ihrem Chef entgegenkommen, aber möchten zuvor genau abklären, welche Risiken damit verbunden sind? Fragen Sie einfach einen der selbstständigen Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Sie können Sie genau austarieren, ob und wie Sie Ihren Chef möglichst risikofrei unterstützen können.

Wie lange darf der Lohn überfällig sein?

Gehaltszahlung nicht über den Folgemonat hinaus aufschieben Von dieser Fälligkeitsregelung hat der Gesetzgeber Ausnahmen für Arbeitszeitkonten gemacht. Arbeitgeber sollten das Gehalt dennoch nicht später als bis zum 15. des Folgemonats zahlen.

Was kann ich machen wenn mein Geld nicht pünktlich kommt?

Was tun wenn Arbeitgeber nicht zahlt?.
Abmahnung, dass keine pünktliche Gehaltszahlung stattgefunden hat..
Zahlungsaufforderung mit angemessener Fristsetzung..
Verweigerung der Arbeitsleistung (Zurückbehaltungsrecht).
Einreichen einer Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht..

Bis wann muss der Arbeitgeber Gehalt zahlen?

Gesetzlich ist die Fälligkeit in § 614 BGB geregelt. Danach ist das monatliche Gehalt erst nach Erbringung der Arbeitsleistung zum Ende des Monats, also am letzten Tag des jeweiligen Monats, zu zahlen. Ein Arbeitnehmer ist damit gesetzlich verpflichtet, erst seine Arbeitsleistung zu erbringen.

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