Was tun wenn heizung ausfällt

Publiziert19. Januar 2017, 11:39

Wenn bei Minustemperaturen zu Hause Kühlschrankklima herrscht, müssen Sie damit nicht leben.

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Was tun wenn heizung ausfällt

Der Winter hat die Schweiz fest im Griff, die Temperaturen steigen in den nächsten Tagen nie über den Gefrierpunkt.

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Was tun wenn heizung ausfällt

Aber es ist nicht nur draussen fürchterlich kalt. Wenn bei Ihnen die Heizung ausfällt, dann wird es auch drinnen sehr schnell sehr ungemütlich.

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Was tun wenn heizung ausfällt

Nicht funktionierende Heizungen im Winter? Das müssen Sie aber natürlich nicht so hinnehmen – auch dann nicht, wenn der Ausfall auf ein Wochenende fällt.

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Eigentlich hatten Sie sich auf ein kuscheliges Wochenende gefreut und dann das: Ausgerechnet am Freitagabend steigt die Heizung aus. Weder Hauswart noch Verwaltung oder Vermieter sind jetzt noch erreichbar. Nichts zu machen bis Montag? Doch. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert, auch am Wochenende.

«Bleibt die Heizung bei winterlichen Temperaturen kalt, können Sie sofort aktiv werden», bestätigt die Rechtsanwältin und Mietrichterin Felicitas Huggenberger vom Mieterverband Zürich.

Vorbeugend einen Blick in den Heizungskeller werfen

Ob Sie per Anruf, SMS oder E-Mail versuchen, den Vermieter zu erreichen, spielt keine Rolle. Falls Sie innerhalb nützlicher Frist niemanden erreichen können, dürfen Sie den Notfallservice anrufen. Aber bitte mit Augenmass: Auch der Servicetechniker kann nichts machen, wenn der Heizungskeller abgeschlossen ist.

Ein guter Tipp: Am oder im Heizungskeller ist oft die Service-Telefonnummer angebracht. Wer sie notiert hat, kann im Notfall noch fragen, ob der Servicetechniker selbst einen Schlüssel hat.

Weniger Miete zahlen, wenn es zu kalt ist

Schickt der Servicetechniker anschliessend eine Rechnung,

müssen Sie sie als Auftraggeber übrigens erst einmal selbst bezahlen. Der Vermieter muss das Geld jedoch zurückerstatten, wenn der Mieter beweisen kann, dass er den Vermieter nicht erreichen konnte oder dieser nicht gehandelt hat.

Frieren Mieterinnen und Mieter, können sie zudem auf Mietminderung pochen. Wegen ein, zwei Tagen Kühlschranktemperaturen wird sich kaum jemand die Mühe machen, fällt die Heizung aber öfter oder nur stundenweise aus, sieht das anders aus.

Bleibt es kalt, ist ein Einschreiben fällig

Etwa 20 Prozent weniger Nettomiete sind drin, wenn die Temperatur nicht über 18 Grad zu bekommen ist. Vorausgesetzt, der Mieter hat der Verwaltung oder dem Vermieter die Heizungsmisere auch mitgeteilt. Dazu genügt ein Anruf nicht. Eine Mängelrüge – darum handelt es sich – muss er per Einschreiben an den Vermieter verschicken. Sie gilt ab dem Tag, an dem dieser von dem Mangel erfahren hat.

Im Zweifel messen

Argumente wie «das ist in einem zugigen Altbau eben so» oder «das hätten Sie selbst wissen müssen, als Sie in das Kellerappartement gezogen sind» zählen übrigens nicht. «Natürlich gibt es bei allen Mängeln einen Ermessensspielraum», erklärt Huggenberger. Wer im Altbau wohne, könne sich zum Beispiel schlecht über knarrende Dielen beklagen.

Beim Thema Temperatur herrscht jedoch Klarheit: 20 Grad muss die Heizung in Wohnräumen zwischen 7 und 23 Uhr hergeben, das sagt auch der Schweizer Vermieterverband.

Falls der Vermieter bestreitet, dass die Heizung nicht richtig funktioniert, müssen Sie das klamme Wohnungsklima nachvollziehbar machen. «Zum Beispiel mit einem Temperaturaufzeichnungsgerät, das über einen längeren Zeitraum misst», schlägt die Rechtsanwältin vor. «Damit ist klar, dass Sie nicht nur nach einem kräftigen Stosslüften gemessen haben».

Ihnen ist Ihr Altbau zu zugig? Hier finden Sie Angebote für Wohnungen in Neubauten:

Wie lange darf man ohne Heizung sein?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem die Heizung ausfällt, hat dein Vermieter drei bis vier Tage Zeit, um den Mietmangel zu beheben. Dieser Zeitraum, der als angemessene Frist gilt, ist allerdings nicht gesetzlich geregelt.

Was macht man wenn die Heizung ausfällt?

Wenn die Heizung kalt bleibt, sollte der Bewohner erst prüfen, ob noch Brennstoff vorhanden ist und gegebenenfalls eine Entlüftung durchführen. Wenn das nicht hilft, sollten Sie spätestens jetzt den Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren und von dem Heizungsdefekt berichten.

Was tun bei heizungsausfall in Mietwohnung?

Fällt im Winter die Heizung aus, handelt es sich auf jeden Fall um einen Sachmangel der Mietwohnung. Denn: Die Nutzbarkeit der Wohnung zum Wohnen ist erheblich beeinträchtigt. Nach § 536c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Mieter dazu verpflichtet, einen solchen Mangel unverzüglich dem Vermieter zu melden.

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