Was umfasst Schadensersatz statt der Leistung?

 

Rz. 227

Dieser beinhaltet die gesamte Rückabwicklung des Vertrags, also die Rückgabe der Kaufsache und den Ersatz der durch die Nichterfüllung des gesamten Vertrags entstandenen Schadens. Es bestehen die gleichen Voraussetzungen wie für den Schadenersatz statt der Leistung (vgl. Rdn 223), zusätzliche Voraussetzung ist jedoch, dass eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegt.[597]

 

Rz. 228

Zu erstatten sind Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs (neben dem Kaufpreis) über die oben aufgeführten Beispiele (vgl. Rdn 223) hinaus:

Finanzierungskosten,[598]
Transportkosten[599] und Unterstellkosten,[600]
Vertragsabschlusskosten (z.B. Anreise),[601]
Kosten für Zusatzgarantie,[602]
Steuer- und Versicherungsprämie (für kurze Zeit),[603]
TÜV-Kosten,[604]
Anmelde- und Zulassungskosten.[605]
 

Rz. 229

Die Voraussetzungen für diesen Schadensersatzanspruch sind zusammenfassend:

 

Rz. 230

Der Geltendmachung des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung steht nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 242 BGB) entgegen, selbst wenn der tatsächliche Schaden nur 2 % des Wertes des gekauften Gegenstandes ausmacht.[606] Der Käufer muss sich jedoch – wie beim Rücktritt – die gezogenen Nutzungen entsprechend der zurückgelegten Fahrstrecke schadensmindernd anrechnen lassen (vgl. Rdn 186 ff.), selbst wenn seinem Schadenersatzanspruch Arglist oder Vorsatz des Verkäufers zugrunde liegt.

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Rz. 42

Der Gläubiger kann Schadensersatz statt der Leistung fordern, wenn die Voraussetzungen der §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB vorliegen, insbesondere der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Nach § 281 Abs. 3 BGB ist die Fristsetzung entbehrlich, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn sich aus besonderen Umständen und dem Ergebnis einer Interessenabwägung ergibt, dass die sofortige Geltendmachung von Schadensersatz gerechtfertigt ist.

 

Rz. 43

Der Anspruch umfasst das Leistungsinteresse, also die Schadenspositionen, die anstelle der Leistung treten. Er soll den Käufer so stellen, wie er stehen würde, wenn der Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt hätte. Dies schließt auch die Rechtzeitigkeit der Leistung mit ein,[53] woraus eine Überschneidung mit den Verzögerungsschäden resultiert.

 

Rz. 44

Schäden, die erst nach Beendigung des Verzugs entstanden sind, also ab dem Zeitpunkt des Untergangs des Leistungsanspruchs gem. § 281 Abs. 4 BGB, sind zweifelsfrei dem Schadensersatz statt der Leistung zuzurechnen. Denn mit Erlöschen des Leistungsanspruchs endet der Verzug, so dass keine weiteren Verzugsschäden entstehen können. Die Leistungspflicht geht im Schadensersatzanspruch statt der Leistung auf und weitere verzögerungsbedingte Schäden fallen in diesen Schadensersatzanspruch.[54]

 

Rz. 45

Der Ersatz des Schadens ist in Geld zu leisten. Er umfasst typischerweise die Mehrkosten eines Deckungskaufs, den bis dahin anfallenden Nutzungsausfallschaden, Wertverlust des Altfahrzeugs sowie einen darauf gewährten Nachlass, entgangener Gewinn, Rechtsverfolgungskosten und Kosten für Telefon bzw. Porto, Kosten eines Anschaffungskredits und etwaige Steuernachteile.

 

Rz. 46

Der nicht belieferte Käufer kann eine Sache derselben Gattung gem. § 243 BGB beschaffen und die Kosten des Deckungsgeschäfts dem Verkäufer in Rechnung stellen. Bei privaten Käufern – für den Eigengebrauch – kommt grundsätzlich nur eine konkrete Schadensberechnung in Betracht.[55] Die Differenz für einen fiktiven Deckungskauf käme einer abstrakten Schadensberechnung gleich. Maßgeblich ist jedoch, wie viel der Privatkäufer tatsächlich aufwenden musste, um sich das vertraglich vom Verkäufer geschuldete Fahrzeug zu verschaffen.[56]

 

Rz. 47

Bei Kraftfahrzeugen sind nach der Verkehrsanschauung für die Zugehörigkeit zu einer Gattung maßgebliche gemeinschaftliche Merkmale der Typ, die Bauart und die Ausstattung. Deckt sich der Käufer aufgrund der Nichtlieferung eines "Importfahrzeugs" mit einem auf dem deutschen Markt hergestellten und gelieferten Vergleichsfahrzeug ein, ist dies zulässig, da der Preis einer Sache regelmäßig keine gattungsrelevante Eigenschaft, sondern Kaufmotiv ist, solange sich in der Preisgestaltung keine geringere Wertschätzung der Sache innerhalb der beteiligten Verkehrskreise niederschlägt. Die dafür anfallenden Mehraufwendungen sind auch nicht im Rahmen einer Schadensminderung gem. § 254 BGB abzugsfähig, da es dem Käufer nicht zuzumuten ist, erneut ein Reimportgeschäft zu tätigen, wenn dessen Fehlgehen Anlass des Deckungskaufs war.[57]

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Was ist Schadensersatz statt der Leistung?

Unter den Schadensersatzstatt der Leistung“ fallen alle Schadenspositionen, die durch eine Nachholung der zunächst ausgebliebenen Leistung bis zum letztmöglichen Zeitpunkt hätten vermieden werden können und das Interesse des Gläubigers an der Leistung als solcher befriedigen.

Was fällt alles unter Schadensersatz?

Schäden, für die du Schadensersatz bekommst oder leisten musst, sind zum Beispiel Personenschäden (z.B. Körperverletzung, psychische Beeinträchtigung). Aber auch Sachschäden (z.B. Sachbeschädigung, Totalschaden nach Unfall) und Vermögensschäden (z.B. Verdienst- und Nutzungsausfall).

Wie unterscheidet man Schadensersatz statt und neben der Leistung?

Bei einem Schadensersatzanspruch statt der Leistung erlischt die Pflicht zur Erfüllung (§ 281 IV) und an ihre Stelle tritt der Anspruch auf Schadensersatz. Schadensersatz neben der Leistung hingegen kann der Schuldner verlangen, auch wenn er daneben weiterhin die Leistung verlangt oder schon erfüllt wurde.

Was muss laut 249 BGB bei Schadensersatz beachtet werden?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes. (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.