Was würde die einführung einer co2 steuer bedeuten

Die Bürgerinnen und Bürger werden auf unterschiedliche Weise entlastet.

a. Strompreise

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden von Beginn an anteilig zur Gegenfinanzierung der EEG-Umlage, die Teil des Strompreises ist, verwendet. Zudem werden für 2021 und 2022 flankierend bis zu 11 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket zur Stabilisierung der EEG-Umlage bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger werden insofern zunehmend von günstigeren Strompreisen profitieren.

b. Steuererklärung (Pendlerinnen und Pendler)

Um die Belastung von Haushalten durch CO2-Preis-bedingt höhere Kraftstoffkosten auszugleichen, hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Entfernungspauschale für die Jahre 2021 bis 2026 beschlossen. Ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Arbeitsstätte und Wohnort können 35 anstelle von 30 Cent/km als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Bürger*innen können von dieser Regelung erstmals im Jahr 2022 bei der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2021 Gebrauch machen.

c. Alternativen im Verkehr

Um Alternativen zum Autofahren attraktiver zu machen, stellt der Bund mehr Geld zugunsten derjenigen zur Verfügung, die sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden, den ÖPNV nutzen oder Rad fahren.

  • Der Bund fördert den Umstieg auf Elektrofahrzeuge durch umfangreiche Zuschüsse beim Fahrzeugkauf und für den Aufbau der Ladeinfrastruktur. Hinzu kommen erhebliche steuerrechtliche Anreize im Rahmen der Kfz-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung. Auch Plug-in-Hybridfahrzeuge sind in der Förderung enthalten. In der Gesamtkostensicht lohnt sich der Umstieg auf ein E-Fahrzeug dadurch häufig schon heute und durch den CO2-Preis wird der Kostenvorteil noch größer.
  • Zudem erhöhen sich die Finanzmittel, die der Bund den Ländern für den ÖPNV zur Verfügung stellt (sogenannte Regionalisierungsmittel), über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um circa 5,2 Milliarden Euro.
  • Zusätzliche 900 Millionen Euro werden für den Radverkehr bis 2023 bereitgestellt. Zusammen mit den bisherigen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von rund 560 Millionen Euro (2020 bis 2023) ergeben sich insgesamt rund 1,46 Milliarden Euro für die Förderung des Radverkehrs und den Ausbau der Radinfrastruktur bis 2023.
  • Der Bund und die Deutsche Bahn werden zudem bis 2030 86 Milliarden Euro investieren, um das Schienennetz zu erneuern und dadurch die Leistungsfähigkeit und Attraktivität der Schieneninfrastruktur zu erhöhen. Auch die dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes beim Bahnfahren im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent kommt den Kundinnen und Kunden zugute. Bereits Anfang des Jahres 2020 wurde die entsprechende Preissenkung bei Bahntickets im Fernverkehr umgesetzt.

Weitere Fördermaßnahmen wurden im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms beschlossen:

  • So wird der ÖPNV zum Ausgleich der Einnahmeausfälle durch eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel nochmals um zusätzliche 2,5 Milliarden Euro in 2020 unterstützt und die Deutsche Bahn erhält eine Eigenkapitalerhöhung von fünf Milliarden Euro zur Stärkung der Schiene.
  • Die Bundesregierung gibt zudem der Elektromobilität einen weiteren Schub, indem der Bundesanteil zur Kaufprämie für Elektrofahrzeuge verdoppelt wurde und der Umweltbonus somit zum Beispiel für ein Batteriefahrzeug 9.000 Euro beträgt.
  • Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wird nochmals beschleunigt, die Batteriezellenfertigung unterstützt, die Kfz-Steuer reformiert und die Förderung von E-Bussen aufgestockt.
  • Zum Ausbau der Elektromobilität unterstützt die Bundesregierung zudem soziale Einrichtungen wie Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten beim Austausch der Fahrzeugflotten und beim Aufbau der Ladeinfrastruktur. Für das Flottenaustauschprogramm "Sozial & Mobil" stehen bis 2022 200 Millionen Euro zur Verfügung.

d. günstigere Gebäudesanierung und emissionsfreie Heiztechnologien

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurde beschlossen, die Förderung investiver Maßnahmen zur energetischen Optimierung an und in Gebäuden deutlich attraktiver auszugestalten und damit die Eigentümer*innen bei der Energiewende im Gebäude besonders zu unterstützen.

Bereits im Jahr 2020 wurden die Fördersätze der bestehenden Bundesprogramme des BMWi für Energieeffizienzverbesserungen und Heizungserneuerung durchschnittlich um 10 Prozent erhöht. Beispielsweise wird der Einbau von Solarkollektoranlagen mit bis zu 30 Prozent der Kosten gefördert; die Umstellung der Heizungsanlage auf eine effiziente Wärmepumpenanlage wird mit 35 Prozent der Kosten gefördert. Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz sogar noch um 10 Prozentpunkte. Dadurch ergibt sich für die Wärmepumpenanlage ein Fördersatz von insgesamt 45 Prozent.

Zudem wurde auch eine einfach zugängliche steuerliche Förderung energetischer Einzelmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum bereits ab dem Jahr 2020 mit einem einheitlichen Fördersatz von 20 Prozent geschaffen und die Förderkonditionen insbesondere für vertiefte Energieberatungen im Zusammenhang mit investiven Maßnahmen verbessert. Außerdem wurde ein verbesserter, einheitlicher Zugang zu den Förderprogrammen beschlossen und mit der Reform und Zusammenfassung der Bundesprogramme in die "Bundesförderung effiziente Gebäude" (BEG) in 2021 umgesetzt. Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Investitionskostenzuschuss oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung sowie Teilschuldenerlass. Die verfügbaren Haushaltsmittel für die Gebäudeförderprogramme werden im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes erhöht, damit können jährlich mehr Förderanträge bewilligt werden.

Warum wurde die CO2

Deutschland hat dafür, basierend auf dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ein nationales CO2-Handelssystem eingeführt. Der Hintergedanke: Dort, wo besonders viele klimaschädliche fossile Brennstoffe eingesetzt werden, muss eine Art Strafe gezahlt werden. Was schlecht ist für die Umwelt, soll mehr kosten.

Was bringt die CO2

Wie soll das gehen? Da kommt die Steuer ins Spiel: Die CO2-Steuer soll für Menschen und Unternehmen einen Anreiz schaffen, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen – sei es bei der Stromversorgung, beim Heizen oder bei der Mobilität.

Was versteht man unter CO2 Bepreisung?

CO2 hat einen Preis Anreiz für weniger CO2 -Emissionen Die Bundesregierung hat 2021 eine CO2 -Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr eingeführt. Über den nationalen CO2 -Emissionshandel erhält auch der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.

Was wird durch die CO2

Anfang 2021 wurde in Deutschland die CO2-Steuer eingeführt, die unseren Energieverbrauch in Richtung Klimaschutz steuern soll. Folge: Der Spritpreis liegt bereits teilweise knapp unter zwei Euro pro Liter, und Gas ist so teuer wie nie zuvor. Die CO2-Steuer verteuert Heizöl, Erdgas, Kohle und Benzin.