Welche Aufladekarte kann ich bei Netto nehmen?

Besitzer einer Prepaid­karte k�nnen nach Belieben Guthaben aufladen, abte­le­fo­nieren, damit im mobilen Internet surfen, Optionen buchen und diese wieder k�ndigen - ohne R�ck­sicht auf l�ngere Vertrags­lauf­zeiten als die �bli­chen 28 Tage.

Und wer einen besseren Tarif findet, kann problemlos inner­halb weniger Tage zu einem neuen Provider wech­seln, die Rufnummer mitnehmen und die alte Karte still­legen. Aufgrund der nicht vorhan­denen Vertrags­lauf­zeit kann auch ein Provider jeder­zeit eine Prepaid­karte k�ndigen und abschalten.

Doch das auf der Prepaid­karte vorhan­dene Guthaben darf der Provider nicht einfach behalten - so kommen Prepaid-Kunden wieder an ihr Geld.

Gesetz­liche Pflicht zur Auszah­lung von Prepaid-Guthaben

Welche Aufladekarte kann ich bei Netto nehmen?
Prepaid-Guthaben: So klappt es mit der Auszahlung
Fotos: Anne Katrin Figge - fotolia.com/teltarif.de, Grafik: amiganer-fotolia.com, Montage: teltarif.de
Als Prepaid-Karten in Deutsch­land ab 1997 den Markt eroberten und sp�ter dann auch wieder gek�n­digt wurden, versuchten Provider, das Guthaben einfach zu behalten und den Kunden mit faden­schei­nigen Argu­menten abzu­speisen. Doch das hatte vor Gericht keinen Bestand. Nach der aktu­ellen Rechts­lage muss vom Kunden selbst aufge­la­denes Prepaid-Guthaben vom Provider immer an den Kunden erstattet werden. Ausnahmen zu dieser Regel gibt es nicht. Jedoch kann der Anspruch auf eine R�ck­zah­lung nach drei Jahren nachdem eine Gutha­ben­auf­ladung statt­gefunden hat verfallen.

Juris­tisch gekl�rt ist auch die Tatsache, dass f�r die Auszah­lung des Gutha­bens vom Provider keine Geb�hr erhoben werden darf. F�r seine eigene Arbeit des Auszah­lens darf er vom Guthaben des Kunden also nichts einbe­halten.

K�ndi­gung versus Gutha­ben­aus­zah­lung

Im Prepaid-Bereich gibt es trotzdem manchmal noch Verhal­tens­weisen von Provi­dern, die f�r den Kunden �ber­ra­schend oder nach­teilig sein k�nnen. Denn die K�ndi­gung einer Prepaid­karte ist in Deutsch­land leider nicht auto­ma­tisch mit der Gutha­ben­aus­zah­lung verbunden. Der Kunde muss die Auszah­lung des Prepaid-Gutha­bens explizit anfor­dern und daf�r in der Regel seine Iden­tit�t nach­weisen sowie die Bank­ver­bin­dung angeben. Denn gerade die Bank­daten liegen dem Provider ja gar nicht vor, wenn der Kunde die Prepaid­karte ausschlie�­lich mit Guthaben-Vouchern aufge­laden hat.

Wer also die K�ndi­gung seiner Prepaid­karte an den Provider schickt, muss zus�tz­lich in diesem Schreiben die Gutha­ben­aus­zah­lung bean­tragen, der Provider macht dies in der Regel nicht von selbst. Bei zahl­rei­chen Provi­dern ist es auch nicht m�glich, sich das Guthaben ausbe­zahlen zu lassen, die Prepaid­karte aber hinterher am Leben zu erhalten: Einen Antrag auf Gutha­ben­aus­zah­lung inter­pre­tieren die meisten Provider als "Desin­ter­esse" des Kunden und k�ndigen dann selbst die Prepaid­karte bzw. schalten sie nach der Gutha­ben­aus­zah­lung einfach ab, auch wenn der Kunde die K�ndi­gung gar nicht ausge­spro­chen hat.

Auch wenn der Provider von sich aus die Prepaid­karte gek�n­digt hat, muss der Kunde die Initia­tive ergreifen und auf einem der unten in der �ber­sichts-Tabelle genannten Wege die Auszah­lung des Gutha­bens anfor­dern.

Selbst aufge­la­denes Guthaben versus Start-/Bonus­gut­haben

Noch immer gibt es bei den Nutzern von Prepaid-Karten die falsche Auffas­sung, das ganze Guthaben - so wie es im Kunden­center ange­zeigt wird - m�sse erstattet werden. Dem ist aber nicht so.

Die einschl�­gigen Gerichts­ur­teile in dieser Sache besagen, dass ledig­lich das vom Kunden selbst aufge­la­dene Guthaben ausbe­zahlt werden muss. Start- oder Bonus­gut­haben muss der Provider nicht ausbe­zahlen - er darf es einfach verfallen lassen. Dazu geh�rt das mit dem Prepaid-Star­ter­paket gew�hrte Start­gut­haben, aber auch Bonus-Guthaben, das im Rahmen von Aktionen gew�hrt wurde.

Endg�ltig verfallen darf selbst aufge­la­denes Guthaben - falls der Inhaber sich nicht meldet - per Gesetz erst nach Ablauf der drei­j�h­rigen Verj�h­rungs­frist; mehr dazu lesen Sie in unserem sepa­raten Ratgeber zur G�ltig­keit von Prepaid-Guthaben.

Auszah­lungs-Antrag beim Provider stellen

Wenn Prepaid-Kunden die Auszah­lung ihres Prepaid-Gutha­bens beim Provider anfor­dern, schreiben sie mitunter eine form­lose E-Mail mit dem Text "hiermit fordere ich das Guthaben meiner Prepaid­karte zur�ck; bitte �ber­weisen Sie das Guthaben auf folgendes Konto...". Dann ist die Verwun­de­rung manchmal gro�, wenn der Provider die Auszah­lung zun�chst ablehnt oder weitere Infor­ma­tionen anfor­dert.

Denn m�gli­cher­weise ist dem Provider die betref­fende E-Mail-Adresse nicht bekannt oder der Kunde hat nicht gen�­gend Infor­ma­tionen von sich ange­geben, damit man ihn zwei­fels­frei als Inhaber der Prepaid­karte iden­ti­fi­zieren k�nnte. Das kann insbe­son­dere der Fall sein, wenn die Prepaid­karte vor der Einf�h­rung der allge­meinen Regis­trie­rungs­pflicht im Jahr 2004 bezie­hungs­weise vor der 2017 einge­f�hrten Iden­ti­fi­zie­rungs­pflicht gekauft wurden.

Der Kunde sollte also sicher­heits­halber bis zur Auszah­lung des Gutha­bens die SIM-Karte nicht wegwerfen und bei seinem Antrag auf Gutha­ben­aus­zah­lung immer diese Angaben mitschi­cken:

  • Vor- und Nach­name des urspr�ng­li­chen Inha­bers der Prepaid­karte
  • Rufnummer der Prepaid­karte
  • SIM-Karten-Nummer (auf der SIM-Karte)
  • H�he des selbst aufge­la­denen Gutha­bens
  • Bank­ver­bin­dung (IBAN, BIC und Name des Konto­in­ha­bers)

Gege­be­nen­falls fragt der Provider weitere Iden­ti­fi­zie­rungs­merk­male wie das Geburts­datum oder die Post­adresse des Prepaid­karten-Inha­bers ab. Dies sollte in der Regel aber nicht notwendig sein, wenn der Inhaber die oben aufge­lis­teten Angaben machen kann. Die Verpflich­tung, ein spezi­elles Formular zu verwenden, darf der Provider dem Kunden nicht aufer­legen, auch ein form­loser Antrag muss bear­beitet werden. Mit einem offi­zi­ellen Formular, falls der Provider dies bietet, sollte das Proze­dere aber am einfachsten sein. Auch eine Verpflich­tung, die SIM-Karte zur�ck­zu­senden, darf der Provider dem Kunden nicht aufer­legen.

M�chte man sich das Prepaid-Guthaben eines verstor­benen Ange­h�­rigen ausbe­zahlen lassen, sind au�er den obigen Angaben eine Kopie der Ster­be­ur­kunde bzw. des Erbscheins mitzu­senden.

�ber­sicht: Wie kann ich mir mein Prepaid-Guthaben auszahlen lassen?

Anbieter Gutha­ben­aus­zah­lung via
E-Mail Kontakt­for­mular Hotline Service-Chat PDF-Formular
Netz­be­treiber  
Telekom Nein Ja 0800 330 22 02
Kurz­wahl: 2202
Ja Nein
Voda­fone Nein Nein 0172 229 0 229 WhatsApp Nein
o2 Nein Nein 0176 88 85 52 82 Nein Ja
Telekom-Discounter  
cong­star Nein Ja 0221 797 007 00 Ja Nein
easytel Ja Nein 06421 620 362 22 Nein Nein
EDEKA smart Ja Nein 0800 25 333 52
Kurz­wahl: 33352
Nein Nein
FCB Mobil
(nur noch Bestands­kunden)
Ja Nein 0171 252 19 00
Kurz­wahl: 1900
Nein Nein
ja!mobil Nein Ja 0221 79 700 333 WhatsApp Nein
Kauf­land Mobil Ja Nein 0800 002 21 23
Kurz­wahl: 22123
Nein Nein
Mobilka Ja Nein +49 30 20 65 83 34 Nein Nein
NORMA Connect Ja Nein 0800 00 33233
Kurz­wahl: 33233
Nein Nein
PENNYmobil Nein Ja 0221 79 700 330 WhatsApp Nein
Voda­fone-Discounter  
fyve ausschlie�­lich nach schrift­li­cher K�ndi­gung
klar­mobil Nein Nein 040 348 585 305 WhatsApp Nein
LIDL Connect Ja Ja 0172 222 20 22 Nein Nein
Lyca­mo­bile k.A.
otelo Nein Ja 0800 503 58 30 Nein Nein
Ross­mann Mobil ausschlie�­lich nach schrift­li­cher K�ndi­gung
Telef�nica-Discounter  
Aldi Talk Ja Ja 0177 177 1157 Nein Nein
Ay Yildiz Nein Ja 0177 177 11 35 Nein Ja
Blau Nein Nein Nein Nein Ja
blau­world
(nur noch Bestands­kunden)
Ja Nein 0177 17 71 138 Nein Nein
discotel Nein Ja 06181 7074 090 Nein Nein
Fonic Nein Nein 0176 8888 0000 Face­book Nein
Fonic mobile Nein Nein 0176 8888 0000 Nein Nein
free-prepaid
(nur noch Bestands­kunden)
Nein Ja 06181 707 42 80 Nein Nein
Lebara Ja Nein 0211 310 510 199
Kurz­wahl: 5588
Ja Nein
NettoKOM Nein Ja Nein Nein Ja
netz­club Ja Ja 0176 888 93939 Ja Nein
nova­mobil Nein Nein Nein Nein Ja
Ortel mobile Ja Nein Nein Nein Ja
smart­mobil Nein Ja 06181 7074 030 Nein Nein
Tchibo Nein Ja 040 605 900 095 Nein Nein
WhatsApp SIM Nein Ja 0177 177 11 90 Nein Ja
your­fone Nein Ja 06181 707 40 83 Nein Nein
Stand: August 2022

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Hat Netto aufladekarten?

NettoKOM Aufladekarten in Höhe von 5€, 15€, 25€ erhalten Sie in jeder Netto Filiale an der Kasse. Einfach Aufladenummer in der App oder im Kundenlogin eingeben.

Welche Prepaid aufladekarten gibt es?

UNSERE HANDYAUFLADEKARTEN. ja! Mobil, O2, Vodafone, Congstar, T-Mobile, E-Plus, Simyo, Blau.de, Fonic, Otelo, Bild Mobil,Ortel, Lifecell, Klarmobil, Lebara, Lycamobile.

Wie kann man Guthaben aufladen NettoKOM?

Rufen Sie über Ihr Smartphone die Nummer „111800“ an. Der Anruf ist kostenlos. Anschließend folgen Sie den Sprachanweisungen. Eine weitere Möglichkeit, den Code auf der Aufladekarte einzugeben, ist die Webseite von NettoKOM.

Wo bekomme ich Aufladekarte?

Prepaid-Aufladekarten gibt es häufig in Supermärkten, Drogerien, Schreibwarenläden, Elektronikmärkten und Tankstellen. Manchmal stellen eigenständige Anbieter aber auch Automaten an öffentlichen Orten auf, an denen die Guthabenkarten rund um die Uhr gekauft werden können.