Nicht nur für Rettungskräfte im Ersteinsatz: Wenn Sie vor einem Lkw oder Zug stehen und sich fragen, was Ihnen die Tafeln alles verraten, finden Sie hier eine Antwort. Einen Anspruch auf Vollständigkeit können wir natürlich nicht erheben. Wenn Sie einen mutmaßlichen Warnhinweis sehen, der hier nicht dargestellt ist, senden Sie uns einfach ein Foto per Mail. Wir recherchieren dann für Sie.
Geordnet ist diese Übersicht nach den Tafeln: Rechteckig, dreieckig, rautenförmig, rund. Die hier dargestellten Beschilderungen sind nicht zwangsläufig vollkommen rechtskonform. So werden immer wieder Kennzeichnungen durch neue abgelöst, aber in der Praxis nicht ganz so schnell ersetzt, wie es der Gesetzgeber gerne hätte.
Diese Übersicht ist für Rettungskräfte konzipiert und darf von diesen für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
| Warntafel, neutral Die neutrale Warnfatel ist der Klassiker unter den Warnhinweisen und weist auf Gefahrgüter aller Art beim Straßentransport hin. Im Regelfall hat sie die Abmessungen 30x40cm, darf aber bei Pkw/ Transportern auf 15x30cm verkleinert werden. Sie muss an Front und Heck des Fahrzeuges deutlich sichtbar und senkrecht zur Fahrbahn angebracht sein. Weitere Vorgaben wie z.B. die Höhe der Anbringung bestehen nicht. Fahrzeuge mit der neutralen Warntafel befördern kennzeichnungspflichtige Mengen gefährlicher Güter. Welche Art von Gütern oder welche tatsächlichen Mengen jedoch befördert werden, lässt sich hingegen nur aus dem Beförderungspapier entnehmen.Bei Transporten in Tanks oder loser Schüttung muss die Beförderungseinheit ebenfalls vorn und hinten mit neutralen Warntafeln gekennzeichnet werden. Hier ist dann zusätzlich die Warntafel mit Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr vorgeschrieben. |
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| Warntafel mit Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Ergänzend zur neutralen Warntafel an Front und Heck müssen Tanktransporte oder lose Schüttung seitlich mit dieser Warntafel versehen sein. Diese Tafel muss bei unterschiedlichen Stoffen für jedes Abteil angebracht werden. Wird nur ein Stoff befördert, darf die neutrale Warntafel vorn und hinten durch die mit Nummern ersetzt und auf die seitliche Kennzeichnung verzichtet werden. Die Bedeutung der Ziffern erfahren Sie hier. |
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| Abfallwarntafel Mit der Abfallwarntafel müssen Abfälle gekennzeichnet werden, Anbringung an Front und Heck. Unabhängig davon, ob diese als Stückgut, in lose Schüttung oder als Tanktransporte abgewickelt werden. Der Begriff „Warntafel“ ist in diesem Zusammenhang eher verwirrend, denn sie weist nicht direkt auf Gefahren hin. Selbst Stoffe, die als „gefährliche Abfälle“ definiert sind wie z.B. Leuchtstofflampen, müssen nicht zwangsläufig eine Gefahr während des Transportes darstellen. Das Abfallrecht betrachtet diesbezüglich nur die Entsorgungsproblematik. |
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| Abfallwarntafel, made in Italy Das „R“ steht für „Rifiuti“ und hat die gleiche Bedeutung wie das o.g. „A“ auf weißem Grund. |
| TIR Kein Hinweis auf Gefahren sondern auf ein Zollverfahren. |
| Limited Quantities – begrenzte Mengen Beförderungseinheiten, die mehr als 8t Gefahrgüter befördern, die in begrenzten Mengen verpackt sind, müssen an Front und Heck mit der nebenstehenden Raute gekennzeichnet werden. Größe 25x25cm, Aufkleber sind zulässig. Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn die Beförderungseinheit bereits mit der orangen Warntafel gekennzeichnet ist. Findet sich auch bei Containern, die zum oder vom Seetransport befördert werden. |
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LTD QTY | Nebenstehende Kennzeichnung ist nicht mehr zulässig. Entstammt dem Seerecht und ist leider vereinzelt noch anzutreffen. Aussage wie oben. |
| Begaste Einheit Ein Container, Fahrzeug oder Tank, die nicht zwingend Gefahrgut als Ladung enthalten, aber mit giftigen Stoffen begast wurden. Je nach Begasungsmittel kann auch einige Zeit nach der Begasung eine erhebliche Gefahr für Menschen bestehen, die den Raum ohne Atemschutz betreten. Begaste Einheiten sollten nur von fachkundigem Personal betreten bzw. freigegeben werden. | |
| Gase als Kühlmittel In so gekennzeichneten Container oder Fahrzeugen befinden sich Sendungen, die mit einem ungiftigen, unbrennbaren Gas gekühlt oder konditioniert werden. Als Gas kommen u.a. Trockeneis (festes Kohlendioxid), flüssiger Stickstoff oder flüssiges Argon in Frage. Vor dem Betreten ist dringend zu Lüften, ansonsten besteht Erstickungsgefahr. |
| Schulbus Auch wenn das Orange dazu verleiten mag und Kinder ihr ganz eigenes Gefahrenpotenzial besitzen: Dieses Zeichen zeigt an, dass das betreffende Fahrzeug als Schulbus eingesetzt wird. |
| Schwerpunkt Hinweis auf den Schwerpunkt einer Ladung (vor allem, wenn dieser nicht mittig liegt). Kein direkter Gefahrenhinweis, aber für Ladungssicherung oder Bergungen relevant. |
| Erwärmte Stoffe Mit diesem Thermometer gekennzeichnete Gefahrguttransporte sind per Definition erwärmt und nach gesundem Menschenverstand erschreckend heiß. Bei Flüssigkeiten muss dieses Symbol ab 100°C und bei Feststoffen ab 240°C seitlich und am Heck angebracht sein. Transportiert werden so z.B. Bitumen (ca. 180°C) oder flüssiges Aluminium (ca. 650°C) wie im Bild rechts. |
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| Vorsichtig verschieben Dieses Zeichen ist nur im Schienenverkehr vorgesehen. So gekennzeichnete Stoffe/ Verpackungen mögen keine starken Stöße, wie sie im Rangierverkehr auftreten können. | |
| Abstoß- und Auflaufverbot Auch dieses Zeichen ist nur für den Schienenverkehr vorgesehen. So gekennzeichnete Waggons dürfen nicht auflaufen (Zusammestellen von Zügen durch Ablauf von einem Gefälle auf stehende Waggons) bzw. dürfen keine Waggons darauf auflaufen. Findet sich meist im Zusammenhang mit Produkten der Klasse 1. |
| Gefahrendiamant Amerikanische Kennzeichnungsvariante für Verpackungen und Lagereinrichtungen. Kann zumindest auf Importgütern in Europa erscheinen. Die Farben und Zahlen/ Buchstaben bedeuten im Einzelnen: |
Rot - Brandgefahren | Gelb – Reaktionsgefahr |
Weiß – Besondere Anweisungen | Blau – Gesundheitsgefahr |
| Umweltgefährdende Stoffe Gefahrguttransporte in Tanks oder loser Schüttung müssen mit dem Symbol „Fish + Tree“ (abgekürzt „F+T“) an den Seiten und dem Heck gekennzeichnet werden, wenn sie umweltgefährdende Stoffe befördern. Diese Kennzeichnungspflicht gilt inzwischen für alle Gefahrgüter mit Umweltgefährdungspotenzial. |
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| Lärmarmes Kraftfahrzeug Kein Hinweis auf Gefahren. Das L-Schild bezeugt, dass dieser Lkw weniger Krach macht als andere. Interessant für Österreich, wo sich diese Einstufung bei Nachtfahrverboten bemerkbar macht. |
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