Welche Schritte muss ich gehen um aus der Kirche auszutreten?

Allgemeine Informationen

Die Erklärung über den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erfolgt über eine Behörde.

Voraussetzungen

Ein Austritt kann nur dann rechtswirksam werden, wenn richtige Angaben über die bisherige Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gemacht werden und die Behörde den Austritt der richtigen Religionsgemeinschaft mitteilt.

Daher ist es auch im Sinne der Austretenden/des Austretenden, einen Nachweis über die Mitgliedschaft zu erbringen. Es soll vermieden werden, dass "sensible" Daten der Religionszugehörigkeit einer Person unter Umständen einer falschen Religionsgemeinschaft weitergeleitet werden.

Zuständige Stelle

  • Die Bezirkshauptmannschaft
  • In Statutarstädten: der Magistrat
    • In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Der Austritt erfolgt durch persönliche Vorsprache oder schriftlich (durch ein formloses Schreiben oder unter Verwendung eines Formulars, wenn die Behörde ein solches zur Verfügung stellt). Wird der Austritt schriftlich bekannt gegeben, müssen Kopien der Unterlagen beigelegt werden.

Die Austrittserklärung wird von der Behörde an die zuständige Vertretung der Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Nach dem Austritt aus einer Religionsgemeinschaft sind Sie ohne Bekenntnis (o.B.). Dies muss erforderlichenfalls bei Angaben des Religionsbekenntnisses angegeben bzw. eingetragen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis der Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft, beispielsweise durch:
    • Taufschein
    • Trauschein (falls verheiratet, wegen Namensänderung)
    • Firm- oder Konfirmationsbestätigung
    • Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis oder Zahlungsaufforderung
    • Sonstige Bestätigung der Religionsgemeinschaft über die Mitgliedschaft

Je nach Bundesland können unterschiedliche Unterlagen für einen Kirchenaustritt benötigt werden. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei der zuständigen Behörde über die mitzubringenden Dokumente.

Kosten

Für den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft an sich fallen keine Gebühren an. Je nach Bundesland und Landesabgabenverordnung können jedoch für den entstehenden Verwaltungsaufwand der Austrittserklärung (z.B. Niederschrift oder Ausstellung einer Bescheinigung über den Austritt) Gebühren verrechnet werden.

Zusätzliche Informationen

Ausländische Staatsbürgerinnen/ausländische Staatsbürger können ihre Erklärung über den Austritt aus ihrer Religionsgemeinschaft an die österreichische Behörde richten, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Wer seinen Wohnsitz von Österreich ins Ausland verlegt hat und dort sein Religionsbekenntnis aufgeben möchte, muss das jeweilige ausländische Recht beachten und sich vor Ort erkundigen, welche Schritte bei einem Austritt erforderlich sind.

Im Falle einer Rückkehr nach Österreich wird empfohlen, dem Geburts- oder Trauungspfarramt den Religionsaustritt – unter Beifügung des vom Wohnsitzstaat ausgestellten Dokumentes über den Religionsaustritt – (schriftlich) bekannt zu geben.

Ein Eintritt bzw. Wiedereintritt in eine Religionsgemeinschaft erfolgt bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Zum Formular

Kirchen-/Religionsaustritt

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Kirchenaustritt in Deutschland

Gebühren und zuständige Behörden

Bundesland Amt Gebühr
Baden-Württemberg Standesamt
Bayern Standesamt 35,00 €
Berlin Amtsgericht 30,00 €
Brandenburg Amtsgericht 0,00 €
Bremen Kirche 0,00 €
Hamburg Standesamt 31,00 €
Hessen Bürgeramt 30,00 €
Mecklenburg-Vorpommern Standesamt 12,00 €
Niedersachsen Standesamt 30,00 €
Nordrhein-Westfalen Amtsgericht 30,00 €
Rheinland-Pfalz Standesamt 30,00 €
Saarland Standesamt 32,00 €
Sachsen Standesamt 30,00 €
Sachsen-Anhalt Standesamt 30,00 €
Schleswig-Holstein Standesamt 20,00 €
Thüringen Standesamt 30,00 €

Umfrage

Wie gehe ich vor um aus der Kirche auszutreten?

Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Warum kostet es Geld aus der Kirche auszutreten?

Während als Mitglied in der Kirche jeden Monat 37,49 Euro Kirchensteuer vom Finanzamt einbehalten werden, fallen jene nach einem Austritt weg. Dies führt zu einer jährlichen Ersparnis in Höhe von 449,91 Euro.

Welche Folgen hat es wenn man aus der Kirche austritt?

Der Kirchenaustritt hat in Deutschland zur Folge, dass der Staat keine Rechtsfolgen mehr an eine Mitgliedschaft knüpfen darf (z. B. Kirchensteuereinzug, Teilnahme am Religionsunterricht), was aus der negativen Religionsfreiheit des Art. 4 Abs.

Wie tritt man aus der katholischen Kirche aus?

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.