Welche Voraussetzungen braucht man für eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

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Erwerbsminderungsrente

Dauerhaft zu krank, um voll zu arbeiten? In vielen Fällen hilft dann der Staat – mit einer Erwerbsminderungsrente. Wir zeigen, wie’s geht.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Wer dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt ist, kann oft kaum noch für seinen Lebensunterhalt sorgen. Manchmal schließen Krankheit oder Behinderung sogar jegliches Arbeiten aus. In solchen Fällen soll die gesetzliche Erwerbsminderungsrente helfen, den Einkommensverlust zumindest zum Teil auszugleichen.

Um EM-Rente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Der Anspruch ist im Wesentlichen an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Gesundheitszustand: Sie können wegen Krankheit oder Behinderung nur weniger als sechs Stunden täglich arbeiten.
  • Wartezeit: Sie waren vor Eintritt in die EM-Rente mindestens fünf Jahre rentenversichert.
  • Beiträge: Sie haben in den vergangenen fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt.
  • Alter: Sie haben das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht.

Anders als etwa bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spielt bei der Erwerbsminderungsrente Ihr erlernter oder ausgeübter Beruf keine Rolle. Entscheidend ist, inwieweit Sie fähig sind, irgendeine Arbeit auszuüben.

Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) und Berufsunfähigkeitsrente

Im Unterschied zu älteren Versicherten gilt für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind: Es gibt keinen Berufsschutz mehr. Bis Ende 2000 hatten qualifizierte Arbeitnehmer, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnten, einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Ungelernte Arbeitnehmer hatten diese Möglichkeit nicht.

Entsprechend gab es bis Ende 2000 auch die Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente) für alle, die keiner Arbeit mehr nachgehen konnten.

Erwerbsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsrente wurden 2001 abgeschafft und durch die heutige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Ausschlaggebend ist nur noch die verbliebene Leistungsfähigkeit– unabhängig vom ausgeübten Beruf.

Unter Umständen muss daher ein qualifizierter Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, auch einen weniger qualifizierten Job annehmen.


Volle Erwerbsminderungsrente oder Teilerwerbsminderungsrente?

Die Rentenversicherung zahlt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung. Welche Rente Ihnen zusteht, hängt von Ihrem verbliebenen Leistungsvermögen ab.

  • Wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, können Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten.
  • Wenn Sie mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, kommt für Sie die halbe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Frage.

Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung drei bis weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb häufig auch die volle Erwerbsminderungsrente. Vielfach spricht man dann von einer Arbeitsmarktrente.

Welche Voraussetzungen braucht man für eine Erwerbsunfähigkeitsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung kann einen Teil des Einkommens ersetzen, wenn die Gesundheit dauerhaft schlapp macht. Die Höhe der Rente hängt unter anderem davon ab, für wie viele Stunden Arbeit täglich die Arbeitskraft noch reicht.

Teilerwerbsminderungsrente

Die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten kann. Arbeitslose, die wegen Krankheit oder Behinderung nur zwischen drei und weniger als sechs Stunden arbeiten könnten, haben kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Sie bekommen deshalb auch die volle Erwerbsminderungsrente.

Tipp: Reha vor Rente

Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt: Die Rentenversicherung prüft zunächst, ob eine medizinische oder berufliche Reha Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Ziel ist es, Ihnen eine möglichst lange Berufstätigkeit zu ermöglichen.


Wartezeit für die Erwerbsminderungsrente?

Erwerbsminderungsrente kann nur erhalten, wer die Mindestversicherungszeit erfüllt, die so genannte „allgemeine Wartezeit“. Das heißt: Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Beginn der Rente versichert gewesen sein.

Zur Wartezeit gehören natürlich Zeiten, in denen Sie beschäftigt waren. Darüber hinaus zählt eine Reihe weiterer Zeiten:

  • Zeiten mit Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I. Für Arbeitslosengeld II gilt dies nur für Bezugszeiten zwischen 2005 und 2010.
  • rentenrechtliche Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege,
  • Grundwehr- oder Zivildienst,
  • politische Verfolgung in der DDR,
  • Zeiten, in denen Sie freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.

Nach einer Scheidung werden die aus dem Versorgungsausgleich hinzugewonnen Geldbeträge in Wartezeitmonate umgerechnet und ebenfalls mitgezählt.

Wenn Sie regelmäßig eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung bekommen, haben Sie in aller Regel die Wartezeit erfüllt. Denn diese Information verschickt die Rentenversicherung automatisch nur an Versicherten, die mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben und mindestens 27 Jahre sind.

Erwerbsminderungsrente bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

In Ausnahmefällen gilt die Mindestversicherungszeit schon vorzeitig als erfüllt. Das gilt etwa dann, wenn die Erwerbsminderung wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit oder einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung eingetreten ist.

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Erwerbsminderungsrente befristetet oder unbefristet

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel auf Zeit bewilligt. Denn zumeist geht die Rentenversicherung davon aus, dass sich Ihr Gesundheitszustand in Zukunft bessern könnte. Ausnahme: Es ist von Beginn an unwahrscheinlich ist, dass Sie wieder gesund werden und der Anspruch auf eine EM-Rente besteht unabhängig von der Arbeitsmarktlage. Dann gibt es die Erwerbsminderungsrente unbefristet.

Die befristeten Renten werden zunächst längstens für drei Jahre gewährt. Auch eine kürzere Befristung ist möglich. Läuft die Frist ab, können Sie einen Antrag auf Weiterzahlung stellen und die Rente kann erneut befristet gezahlt werden.

Insgesamt können die Befristungen aus medizinischen Gründen maximal neun Jahre dauern. Sind Sie dann immer noch erwerbsgemindert, muss die Rente unbefristet gewährt werden. Für Arbeitsmarktrenten gilt diese Höchstdauer nicht. Diese können immer wieder erneut befristet werden, bis die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Alle Erwerbsminderungsrenten werden höchstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Danach schließt sich die reguläre Altersrente an.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt grundsätzlich von den individuell erworbenen Rentenansprüchen ab. Wer mehr und länger eingezahlt hat, kann mit einer höheren Rente rechnen. Für die genaue Berechnung spielen Faktoren wie die Zurechnungszeit und der Rentenabschlag eine Rolle.

Informationen über Ihre bereits erworbenen Ansprüche und die Höhe einer möglichen Rente bei Erwerbsunfähigkeit finden Sie in der Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung Versicherten ab 27 Jahren einmal im Jahr per Post zuschickt.

Rentenerhöhung und Erwerbsminderungsrente

Jährlich zum 1. Juli findet eine Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnentwicklung statt. Kommt es zu einer Rentenerhöhung, wirkt sich das nicht nur auf die Höhe der Altersrente aus. Auch die Erwerbungsminderungsrente steigt, ebenso die Witwer- und Witwenrente (Hinterbliebenenrente).

Zurechnungszeit erhöht die Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderung tritt im Schnitt im Alter von gut 50 Jahren ein. Zu diesem Zeitpunkt haben die meisten Menschen nur geringe Rentenansprüche erworben. Um dies zu auszugleichen, gibt es so genannte Zurechnungszeiten. Diese sollen die Lücke zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem Rentenalter zumindest teilweise schließen.

Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie weiterhin mit dem bisherigen Durchschnittsverdienst Beiträge an die Rentenkasse abgeführt. Noch 2018 endete die Zurechnungszeit für neue EM-Rentner bei 62 Jahren und drei Monaten. Bei einem Eintritt in die EM-Rente mit genau 50 Jahren waren das demnach 12 Jahre und drei Monate.

Seit 2019 wurde diese Regelung für neue EM-Rentner stark verbessert. Wann die Zurechnungszeit endet, können Sie folgender Tabelle entnehmen.

Jahr des Eintritts in die ErwerbsminderungsrenteZurechnungszeit wird berücksichtigt bis zu einem Alter von ...
Jahren und ...Monate
2020 65 9
2021 65 10
2022 65 11
2023 66 0
2024 66 1
2025 66 2
2026 66 3
2027 66 4
2028 66 6
2029 66 8
2030 66 10
2031 67 0

Wenn Sie beispielsweise 2021 eine EM-Rente zugesprochen bekommen, läuft diese, bis Sie 65 Jahren und 10 Monate alt sind. Ab 2021 steigt die Zurechnungszeit für EM-Rentner bis 2027 in jedem Jahr um einen Monat, danach jährlich sogar um zwei Monate. Dieser Prozess endet im Jahr 2031, wenn für den Jahrgang 1964 die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht ist.

Günstigerprüfung sorgt oft für Rentenplus

In der Regel werden in der Zurechnungszeit die bislang im Durchschnitt pro Versicherungsjahr erworbenen Entgeltpunkte fortgeschrieben. Es gibt allerdings eine Ausnahme für alle, die ab Juli 2014 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bekommen haben:

Wenn Sie vor Eintritt der Erwerbsminderung bereits weniger verdient haben als in den Jahren zuvor, bleiben die letzten vier Versicherungsjahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn sie negativ zu Buche schlagen würden. Dieses Verfahren nennt sich Günstigerprüfung.

Wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung keine Überstunden mehr machen konnten, in Teilzeit gewechselt sind oder lange Krankheitszeiten hatten, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass sich dies negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Abschläge auf die Erwerbsminderungsrente

Die meisten Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen allerdings einen Abschlag hinnehmen, in der Regel von 10,8 Prozent. Das heißt: Aus 1000 Euro Rentenanspruch aufgrund der Entgeltpunkte werden 892 Euro.

Abschläge fallen 2022 in der Regel für diejenigen an, die ihre EM-Rente erhalten, bevor sie 64 Jahre und acht Monate alt sind. Für jeden Monat, den sie früher in Rente gehen, müssen sie einen Abschlag von 0,3 Prozent bei ihrer Rente hinnehmen.

Bei einem Renteneintritt ab 64 Jahren und acht Monaten ist 2022 die EM-Rente immer abschlagsfrei. Die Altersgrenzen für die abschlagsfreien EM-Renten steigen dann Jahr für Jahr um zwei Monate – bis auf 65 Jahre im Jahr 2024.

Für langjährig Versicherte ist die EM-Rente aufgrund einer Vertrauensschutzregelung bereits bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren abschlagsfrei.

EM-Rente ohne Abschläge bzw. mit Maximalabschlag von 10,8 % für Versicherte ohne Vertrauensschutz

Eintritt in die EM-RenteAbschlagsfreie EM-Rente im Alter von ...Maximalabschlag bei Renteneintritt bis zum Alter von
Jahr Monat Jahr Monat
2018 64 0 61 0
2019
64 2 61 2
2020
64 4 61 4
2021
64 6 61 6
2022
64 8 61 8
2023
64 10 61 10
ab 2024
65 0 62 0

Rechenbeispiel: Höhe der Erwerbsminderungsrente

Ein Arbeitnehmer erhält seit September 2020 im Alter von genau 50 Jahren eine volle EM-Rente. Zu diesem Zeitpunkt hat er 30 Entgeltpunkte (EP) auf seinem Rentenkonto. Aus seinem Konto ergibt sich weiter, dass er bis zu diesem Zeitpunkt pro Versicherungsjahr genau einen EP erarbeitet hat. Ihm werden (bis zum Alter von 65 Jahren und neun Monaten) 15 Jahre und 9 Monate Zurechnungszeit anerkannt. Damit kommt er auf 15,75 weitere Entgeltpunkte, insgesamt also auf 45,75 EP.

Hiervon wird ein Rentenabschlag von 10,8 Prozent abgezogen. Das sind 4,94 EP. Es bleiben damit nur 40,81 EP. Ein EP ist im Westen 36,02 Euro wert, im Osten 35,52 Euro (bis 30.6.2023). Damit bringen 40,81 EP dem Beispielrentner nach dem aktuellen Stand in Westdeutschland eine monatliche Rente in Höhe von (40,81 x 36,02 =) 1469,98 Euro. Hiervon gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.


Neu ab 2023: Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie eine EM-Rente erhalten, dürfen Sie auch etwas hinzuverdienen, sofern es Ihr Gesundheitszustand erlaubt. Allerdings gibt es Hinzuverdienstgrenzen.

Von 2023 an sind die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung an die sogeannte Bezugsgröße gekoppelt, eine Rechengröße aus der Sozialversicherung, die jährlich angepasst wird. Für 2023 heißt das:

  • Bei der vollen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze 2023 bei 17.823,75 Euro brutto im Jahr (14x3/8 der monatlichen Bezugsgröße)
  • Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Hinzuverdienstgrenze 2023 bei  35.647,50 Euro brutto im Jahr. (14x6/8 der monatlichen Bezugsgröße)

Wenn Ihr Gehalt darüber liegt, wird die Rente gekürzt oder – je nach Gehalt – möglicherweise nicht mehr gezahlt.

Arbeitszeit nicht überschreiten

Neben der Höhe des Hinzuverdienstes kommt es aber auch auf die Art Ihrer geleisteten Arbeit und Ihre tägliche Arbeitszeit an. Dabei müssen Sie natürlich die jeweiligen Grenzen Ihrer Restarbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden beziehungsweise weniger als sechs Stunden pro Tag beachten.

Die Rentenversicherung überprüft regelmäßig, ob die ausgeübte Erwerbstätigkeit im Rahmen des Restleistungsvermögens liegt. Arbeiten Sie länger, kann unter Umständen Ihr Anspruch auf die EM-Rente entfallen.

Weil die Berechnung komplex ist, sollten Sie sich rechtzeitig in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Service-Telefon unter 0800 1000 4800 beraten lassen.

Video: Hilfe beim Rentenantrag

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Anzeigen des Videos Daten an YouTube übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer
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Wann müssen Ihren Rentenantrag stellen und welche Zeilen müssen Sie wie ausfüllen? Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet Ihre Fragen.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Sie haben Fragen zum Thema? Dann posten Sie Ihre Frage in unserem Expertenforum und erhalten Sie kompetente Antworten von Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Weitere Informationen gibt es auf www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800.

Tipp: Expertenforum nutzen

Haben Sie Fragen zum Thema Rente, Rentenerhöhung oder Rentenberechnung? Nutzen Sie unser Expertenforum! Hier erhalten Sie Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und der DRV Knappschaft-Bahn-See.


Bei welchen Krankheiten bekommt man die Erwerbsminderungsrente?

Bei welchen Krankheiten bekommst Du die Erwerbsminderungsrente?.
Depressionen und andere psychische Erkrankungen. Depressionen und psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für die Beantragung einer vorzeitigen Rente wegen Krankheit. ... .
Krebserkrankungen. ... .
Eingeschränkter Bewegungsapparat..

Wer entscheidet ob man erwerbsunfähig ist?

Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bzw. des Restleistungsvermögens erfolgt durch die Ärzte , die beim Träger der Rentenversicherung angestellt sind. Der Arbeitnehmer kann jedoch beantragen, dass ein bestimmter Arzt zusätzlich gutachtlich angehört wird.

Wie lange muss ich krank sein um Rente zu bekommen?

Strenge gesundheitliche Voraussetzungen Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn ein Antragsteller dauerhaft so krank ist, dass er nur noch weniger als drei Stunden am Tag erwerbsfähig ist. Dabei kommt es nicht auf den Beruf an, den Erkrankte zu Beginn der Erwerbsminderung ausgeübt hat.