Wer bekommt ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld?

Wer bekommt ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld?

Wenn Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind oder auf Kosten der Krankenkasse in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung behandelt werden, zahlt Ihnen die IKK classic Krankengeld. Auch wenn Sie nicht zur Arbeit gehen können, weil Ihr Kind erkrankt ist, ersetzen wir Ihnen Ihren Verdienstausfall durch die Zahlung von Kinderpflegekrankengeld – auch Kinderkrankengeld genannt.

  • Krankengeld
  • Kinderpflegekrankengeld
  • Entgeltfortzahlung

Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld

Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld ist, dass Sie bei der IKK classic mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Das trifft in aller Regel auf Arbeitnehmer sowie Bezieher von Arbeitslosengeld I zu. Auch bei der IKK classic freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige können sich mit Anspruch auf Krankengeld versichern.

Der Anspruch auf Krankengeld beginnt ab dem Tag der ärztlichen Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Wer im Krankenhaus bzw. in einer Rehabilitationseinrichtung behandelt wird, bei dem beginnt der Anspruch mit dem ersten Tag der stationären Behandlung.

Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld

Häufig ruht der Anspruch auf Krankengeld, das heißt, es wird nicht ausgezahlt, weil beispielsweise eine andere Leistung vorrangig ist. Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf sechs Wochen (42 Tage) Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. In diesem Fall ruht der Anspruch und das Krankengeld wird erst ab dem Tag nach Ende der Entgeltfortzahlung (43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) ausbezahlt.

Weitere Gründe für das Ruhen des Anspruchs

  • Sie erhalten Leistungen anderer Sozialleistungsträger während Ihrer Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

  • Sie melden Ihre Arbeitsunfähigkeit der IKK classic nicht rechtzeitig. Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht innerhalb von einer Woche nach Beginn beziehungsweise nach dem Ende der bisher bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird, ruht Ihr Krankengeld bis zum Tag vor Eingang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der IKK classic.

  • Sie halten sich während Ihrer Arbeitsunfähigkeit ohne Zustimmung der IKK classic im Ausland auf.

Höhe und Dauer des Krankengeldes

Das Krankengeld richtet sich nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das Sie zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit verdient haben. Es beträgt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettos. Generell gilt ein täglicher Höchstbetrag.

Für dieselbe Krankheit können Sie Krankengeld maximal für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren erhalten.

So beantragen Sie Krankengeld

Ihr Arzt stellt Ihnen während des Krankengeldbezugs weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Nach Einreichung der Krankmeldung wird Ihnen das Krankengeld rückwirkend bis zum Tag der ärztlichen Feststellung ausgezahlt.

Damit Sie Ihr Krankengeld schnellstmöglich erhalten, senden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bitte direkt an folgende Adresse:

IKK classic
Beleglesung 
04063 Leipzig

IKK Wahltarif Krankengeld

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sowie unständig und befristet Beschäftigte können einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen.

Erfahren Sie mehr zum IKK Wahltarif Krankengeld!

Sonderregelung Kinderpflegekrankengeld aufgrund der Corona-Pandemie in den Kalenderjahren 2021 bis 2023

Bisher haben Sie Kinderpflegekrankengeld erhalten, wenn Ihr Kind krank war. Mit der Sonderregelung haben Sie vom 05.01.2021 bis zum 07.04.2023 befristet auch Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld, wenn die Betreuung des Kindes erforderlich wird, weil pandemiebedingt von der zuständigen Behörde

  • Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindertageseinrichtung, Hort, Kindertagespflegestelle), Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen geschlossen werden oder
  • für die Klasse oder Gruppe ein Betretungsverbot ausgesprochen (auch aufgrund einer Absonderung) wird oder
  • Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder
  • die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder
  • empfohlen wird, vom Besuch des Kindes einer der genannten Einrichtungen abzusehen


und Sie deswegen unbezahlt von der Arbeit freigestellt wurden.

Gesetzlich versicherte Eltern haben für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 einen verlängerten Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld. Jeder Elternteil kann pro gesetzlich versichertem Kind 30 anstatt 10 Tage Kinderpflegekrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind. Bei mehr als zwei Kindern sind es 65 Tage pro Elternteil bzw. 130 Tage für Alleinerziehende. Die längere Anspruchsdauer gilt auch für das Kinderpflegeverletztengeld.

Für den Antrag gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Kinderpflegekrankengeld bei Erkrankung eines Kindes (s. u.).

Hinweis: Senden Sie den ausgefüllten Antrag inklusive Nachweis, zum Beispiel von Schule oder Kita, über den Grund der erforderlichen häuslichen Betreuung per Post zurück an die IKK classic, Postfach, 04063 Leipzig. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Alternativkönnen Sie das pandemiebedingte Kinderpflegekrankengeld auch direkt in Ihrer IKK Onlinefiliale oder über die IKK classic-App beantragen!

Antrag herunterladen

Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld

Die IKK classic zahlt Kinderpflegekrankengeld, wenn ...

  • Ihr erkranktes Kind gesetzlich krankenversichert und jünger als zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist

  • der Arzt bescheinigt, dass Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen

  • die Pflege und Betreuung Ihres erkrankten Kindes nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person übernommen werden kann

  • Sie berufstätig und selbst mit Anspruch auf Krankengeld bei der IKK classic versichert sind

Wenn Sie Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld haben, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine unbezahlte Freistellung gewähren. Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine bezahlte Freistellung, ruht der Anspruch auf Kinderkrankengeld, das heißt, es wird nicht ausbezahlt. Besprechen Sie am besten vorab mit Ihrem Arbeitgeber, was im Fall der Fälle zu tun ist.

Höhe und Dauer des Kinderpflegekrankengeldes

Das Kinderpflegekrankengeld steht jedem Elternteil für bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und je Kind zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Familien mit mehr als zwei Kindern erhalten innerhalb eines Kalenderjahres maximal 25 Arbeitstage Kinderpflegekrankengeld pro Elternteil. Bei Alleinerziehenden ist der Anspruch auf 50 Arbeitstage begrenzt.

Das Kinderpflegekrankengeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Sofern Sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) bezogen haben, erhalten Sie von uns 100 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag. Aus dem Kinderpflegekrankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Diese werden anteilig von den Versicherten und der IKK classic gezahlt. Die IKK classic zieht Ihren Beitragsanteil direkt vom Kinderkrankengeld ab und überweist ihn mit dem Anteil der IKK classic an die zuständigen Versicherungsträger.

Bei schwerstkranken Kindern entspricht das Kinderpflegekrankengeld dem normalen Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit: 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Auch hier gilt ein Höchstbetrag. Eltern, deren Kind schwerstkrank ist und nur noch eine geringe Lebenserwartung hat, zahlt die IKK classic das Kinderkrankengeld unbefristet. Dies gilt allerdings nur für einen Elternteil.

So beantragen Sie Kinderpflegekrankengeld

Füllen Sie einfach die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ Ihres Kinderarztes im unteren Teil beziehungsweise auf der Rückseite aus und geben diese bei Ihrer IKK classic ab – oder laden Sie diese in der IKK Onlinefiliale hoch.

Gut zu wissen: Ihr Arbeitgeber übermittelt uns automatisch eine Verdienstbescheinigung, nachdem er den Monat abgerechnet hat, in dem Ihr Kind krank war. Sobald uns diese vorliegt, überweisen wir Ihnen Ihr Kinderpflegekrankengeld.

IKK Onlinefiliale

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Entgeltfortzahlung

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, erhalten Sie bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Ihrem Arbeitgeber in der Regel für sechs Wochen Entgeltfortzahlung in Höhe der Vergütung, die Sie bezogen hätten, wenn Sie nicht arbeitsunfähig erkrankt wären.

Achtung:

Bei Beschäftigungsbeginn besteht Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung erstmalig nach vier Wochen. Davor haben Sie Anspruch auf Krankengeld.

Sonderregelung

Es besteht bei jeder Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, wenn jeweils verschiedene Erkrankungen die Ursache sind. Der Gesetzgeber sieht jedoch bei häufigeren Erkrankungen wegen derselben Krankheit eine Sonderregelung vor: Ein neuer Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung besteht nur dann, wenn Sie vor der erneuten Arbeitsunfä­higkeit sechs Monate lang nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren.

Außerdem besteht der Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung auch nur dann, wenn seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung zwölf Monate vergangen sind.

Mitglied werden

Ob als Berufseinsteiger oder Student, Arbeitnehmer oder Selbständiger – mit der IKK classic treffen Sie immer die richtige Entscheidung. Sichern Sie sich jetzt Ihre Vorteile und werden Sie Mitglied bei der IKK classic! 

Zum Online-Antrag

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    Krankentransport- und Fahrtkosten

    Wir übernehmen die Kosten für Krankenfahrten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Mehr erfahren

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    Medikamente

    Im Krankheitsfall übernehmen wir die Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Mehr erfahren

  • Wer bekommt ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld?

    Krankenhausaufenthalt

    Wir übernehmen die Kosten für Ihre Pflege und Behandlung im Krankenhaus. Mehr erfahren

Wer bekommt die Krankmeldung bei Krankengeld?

Die verkürzte Bescheinigung erhält der Arbeitgeber, eine weitere Kopie ist für die eigenen Unterlagen bestimmt. Der Beschäftigte hat vom ersten Krankheitstag an Anspruch auf Krankengeld. Allerdings ruht dieser Anspruch in den ersten sechs Wochen.

Wer bekommt die ärztliche Bescheinigung?

Arbeitnehmer dürfen nicht einfach längere Zeit der Arbeit fernbleiben, wer krankheitsbedingt seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen kann, muss sich eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen und diese dem Arbeitgeber sowie der Krankenkasse vorlegen.

Wer schickt die Krankmeldung an die Krankenkasse?

Beschäftigte, die vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben werden, müssen das ihrer Krankenkasse und ihrem Arbeitgeber melden. Dafür stellen Arztpraxen je eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) aus, oft auch «gelber Schein» genannt.

Wer informiert über Krankengeld?

Die meisten Arbeitnehmer haben allerdings Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber während der ersten sechs Krankheitswochen. Erst ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass Sie krank sind.