Wer bekommt meine Rente Wenn ich nicht verheiratet bin?

Ob heute oder erst in 50 Jahren: Jeder von uns ist vom Thema Rente betroffen. Doch so wichtig die Altersbezüge sind, so wenig wissen viele darüber. FOCUS Online nimmt das zum Anlass, die elf wichtigsten Fragen zu klären.

Verstirbt ein Mensch in fortgeschrittenem Alter, wenn er bereits Rente bezieht, so erlischt sein Rentenanspruch im Monat seines Todes. Lässt er jedoch einen Ehe- oder Lebenspartner zurück, hat dieser Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente.

War der Verstorbene zu seinem Todeszeitpunkt über 63 Jahre alt und ist die Witwe älter als 47 Jahre, so hat sie Anspruch auf die sogenannte große Witwenrente. Die beträgt zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die sogenannte kleine Witwenrente, die etwa jüngere Witwen und Witwer bekommen, entspricht 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Hatte der Verstorbene unterhaltspflichtige Kinder, haben diese Anspruch auf eine Waisenrente. Die Halbwaisenrente beträgt dabei zehn Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente des Verstorbenen.

 

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Leser-Kommentare (39)

Bei den folgenden Kommentaren handelt es sich um die Meinung einzelner FOCUS-online-Nutzer. Sie spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wider.

Samstag, 19.11.2022 | 17:30 | Josef Hefele

Maximal Entgelt Punkte (EP) / Bemessungsgrenze

(BBG) West 84.600 €. Das darrüberliegende Einkommen (EK) ist nicht mehr RV pflichtig, dadurch werden EK das über der BBG liegt immer reicher. Laut DRV Durchschnitt-EK: 2021=41.541 €, max. EP 84.600 / 41.541 =2,04; eigenes EK 37.200 / 41.541 =0,895 EP. 100% Eck-Rente 45 Arbeitsjahre je 1-EP, ergibt einen Durchschnitt 2022 ((34,19+36,02 €/EP)/2)*45 EP/J *12 M =18.956,70 € J-Brutto, Netto (keine Kinder) -11,25% KV/PV =16.824,07 € / 12 M =1.402,00 €/M. Max. zu versteuerndes EK 13.273,86 € =502 € Steuer (nicht verh.), plus evtl. KiSt 8/9% =40,16 €/45,18 €. Netto-Neu (NN) nach Steuern rd. 1.356 €. Rente verh. Steuer ab 26.000 €. Max. Rente 2,1 EP/J*45 J =94,5 EP*((34,19+36,02)/2) =3.317,42 € Brutto/M, Netto rd. 2.944 €. Steuer 4.362 €; Kist 393 €. NN 2.548 €, diese Rente ist nicht erreichbar!

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Weitere Kommentare (10)

Donnerstag, 01.08.2019 | 12:56 | paul Schmitt

alles Nebelkerzen

Die Altersversorgung durch die Rente krankt an einem grundsätzlichen Problem. Denn diejenigen, die die Gesetze verabschieden und umsetzen, haben ihre Altersversorgung über Pensionen, öffentlicher Dienst. Sie interessiert die Höhe der Rente nur nebensächlich.

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Freitag, 03.11.2017 | 07:04 | Frank Broeseler  | 1 Antwort

Darf ich raten, wem diese Maximalrente

in der Realität überwiesen wird? Ich würde sagen gar niemandem. Diese Max Rente setzt voraus, dass man schon ein Einstiegsgehalt in dieser Höhe hat. Ja nun liebe Presse, wäre das nicht eine Aufgabe? Einfach mal klären, wer den über 2.500 € gesetzliche Rente bekommt. Also nicht wer, sondern wieviele. Dabei stösst man als Journalist auf so etwas wie das Lebensdurchschnittsbrutto. Dies führt neben dem ohnehin schon riesigen Unterschied zur Pension (71,75 % des Bruttogehalts) zum zukünftig (hochkorrupt) gewaltigen Unterschied der Rente zur Pension. Rechnet man die bei 1,5 % jährlicher Gehaltssteigerung mal kurz durch: 1,015^19*0,7175=0,952. Der Beamte bekommt dann 95,2 % des Lebensbruttos (Rentner wohl weniger als 43%). Wird der Beamte aber noch befördert, werden daraus weit über 100%.

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  • Donnerstag, 04.01.2018 | 14:29 | Adolf,J. Totter

    Sorry, da gebe ich Ihnen Recht.

    Dafür durfte der Beamte auch nicht Streiken, nur Bummeln. Irgend wo muss ja der Beamte einen Vorteil haben.. Ja gut, der sicher Arbeitsplatz, kann auch eine Strafe sein...Lachhhhh

Sonntag, 19.03.2017 | 16:06 | Wolfgang Holler  | 1 Antwort

Die erste

Partei, deren Politiker auf die Pensionen verzichten und in die Rentenkasse einzahlen wird meine Stmme bekommen.

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  • Donnerstag, 04.01.2018 | 14:31 | Adolf,J. Totter

    Ich bin mir sicher,

    da brauchen sie nie wieder zur Wahl Urne. Wenn überhaupt, ein Ex Bürgermeister hat mir einmal vertraulich gesagt, würde er auf die Pension verzichten, würde er sich strafbar machen.... Ich lache heute noch über den Witz.

Freitag, 28.10.2016 | 11:41 | Kurt Fischer

Jedes Jahr sollten Sie von der Rentenversicherung

einen Brief bekommen, in dem all ihre Renteninformationen + auch die hochgerechnete Altersrente aufgeführt sind". Meine Frau hat schon seit langem KEINEN solchen Brief bekommen !! Wie schaut es denn bei EUCH allen so aus mit diesem Service ? Ich habe jetzt telefonisch einen beantragt, bekam bisher aber nur den "VERLAUF" zugesandt. Aber man kann ja auch ganz einfach sich selbst eine Excel - Tabelle machen + darin den Eigenverdienst und den Durchschnittsverdienst aller Deutschen + dann die zu diesen Arbeits- & Beitragszeiten entsprechenden Entgelt-Punkt als Quotient von Eigenverd. / Durchschn.Verdienst berechnen. Diese über die Jahre hinweg aufsummierten Punkte werden dann mit dem "akt. Rentenwert" des Jahres wo man in Rente gehen kann multipliziert. Das ist im Normalfall die monatl. Rente.

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Samstag, 20.08.2016 | 19:30 | Kurt Fischer

Die Rente geht jeden an - GENAU

Dennoch weiß fast NIEMAND wie man sie eifach berechnen kann. Mit einem WExcel-Programm ist´s leicht möglich. Spalten für die Zeiten von - bis, eigener Brutto-Verdienst (EBV), Durchschnitts-Brutto-Verdienst (DBV), dann der Quotient davon EBV / DBV das ist dann der Punkt für diesen Zetiraum. Die Summe dieser Punkte mal dem Eckwert, dem aktuellen Rentenwert ergibt die monatl. Rente. Also ganz einfach nur Mühsam die Daten zusammen zu sammeln. Doch Googeln hilft da.

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Sonntag, 05.06.2016 | 08:18 | Heidemarie Jedner  | 2 Antworten

Rente wie in der Schweiz

Würden wir endlich aufhören, die Welt vrgeblich retten zu wollen, wie unsere gut abgesichterten Gutmenschpolitiker es wollen, müssten wir keine Angst vor der Rentenzeit haben und könnten, wie es nach einer langen Arbeitszeit richtig wäre, darauf freuen. Wir könnten dabei sogar die sozial Schwachen mitnehmen. Aber nein, die Politiker wollen ja lieber das aussichtlose Griechenland retten, Flüchltlinge und Kriminelle füttern, Politik gegen das Volk machen. Ich glaube 2017 haven es sich doch die meissten Bürger überlegt, ob sie diese Politiker an der Macht lassen oder nicht doch mal etwas anderes probieren. Herr Seehofer ist auch schon wieder wie die Fahne im Wind. All diese Mainstreamparteien, mit ihrem gegen unser Volkkskurs sind für mich durch. Keine der Altparteien bekommt meine Stimme!!

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  • Donnerstag, 27.06.2019 | 19:08 | Reinhard Böhm

    Rentenbetrug

    Endlich einmal Leser die die Wahrheit sagen. Jetzt noch den Rentenbetrug mit der Steuer hinzu fügen dann kommen wir der Wahrheit schon sehr nahe.

Alle Antworten (1)

Montag, 25.04.2016 | 09:08 | Helmut Simon

Auch 48,5 Jahre RV kann Abzüge bedeuten.

Alle Rentner , die zwischen 2004 und dem 1.6.2014 in Rente gegangen sind, haben auch wenn sie sogar 50 Jahre gearbeitet haben ,Abzüge. Diese Rentnergruppe ist völlig durch den Rost gefallen ( ohne eine Übergangslösung zu zulassen, einfach nur Pech gehabt ) Ich bin am 1.7.2013 mit 48,5 Jahren RV-beitragszahlung ( und ohne nur einen Tag arbeitslos gewesen zu sein ) mit 64 jahren in Rente gegangen und habe 3,6% Abzüge.( Gerecht ?? ). Das Gesetz wurde erst zum 1.7.2014 eingeführt, ohne es vorher zu ahnen. Ach so. Teilen Sie doch mal die durchschnittliche Pension mit. Politiker entscheiden über unsere Renten, obwohl sie selbs nie Rentenempfänger werden. Eine persönliche Anmerkung zu Ihren Kommentaren. Warum werden in Presse-Mitteilungen immer uralt dargestellt.?? ( Kurz vor dem abnippe

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Dienstag, 22.03.2016 | 20:43 | Manfred Klokenstein  | 2 Antworten

Die EZB killt jegliche Altersvorsorge

Man kann über die Rente denken, wie man will. Am Ende wird jeder überrascht sein, wie WENIG tatsächlich auf dem Konto landen werden. Aber das dürfte keine neue Erkenntnis sein, wenn einfach zu wenig Renteneinzahler nach kommen. Viel ärgerlicher ist die Nullzinspolitk der EZB, die jegliche Vorsorge zum Scheitern verurteilt. Hiermit werden die Pleitestaaten Südeuropas unbegrenzt alimentiert und notorisch klamme Haushalte subventioniert - und das alles zu unseren Lasten. Komisch nur: es regt sich niemand darüber auf...die Mehrheit der Deutschen nimmt dies klaglos hin, unsere Politker interessierts eh nicht, denn deren Pensionen sind ja sicher. Eigentlich müssten täglich Demos vor der EZB-Zentrale in Frankfurt stattfinden.

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  • Freitag, 03.11.2017 | 07:10 | Frank Broeseler

    Aber nein Herr Klokenstein,

    dem muss ich deutlich widersprechen. Die Herrschaften, die der EZB freie Hand bei der Vernichtung jedes Guthabens lassen (Politiker), die Menschen der "Wir-Schaffen-Das" Beamtengeneration angehören, werden komplett von jeglichem Einfluss der EZB geschützt. Nur der dumme angestellten Steuerzahler/auch Selbstständige werden der staatlich/europäisch verordneten Vermögensvernichtung untergeordnet.

Alle Antworten (1)

Sonntag, 20.03.2016 | 06:25 | Eberhard Schmidt  | 1 Antwort

43%????

Wir bekommen dann 43% vom letzten Netto, abzgl. Steuer und Sozialversicherungen. Auf dem Girokonto sind das vielleicht etwas mehr als 30%. der Durchschnittsverdiener mit 3000€ Brutto bekommt dann eine Rente von 800€.

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  • Dienstag, 22.03.2016 | 20:36 | Manfred Klokenstein

    Genau !

    Das Bruttomonatsdurchschnittseinkommen liegt heute bei ca. 3000 Euro. 43% davon sind 1290, davon sind ggfs. Steuern, ganz sicher aber der Krankenkassen- und Pflegebeitrag auzuziehen: bleiben Cash/Netto knapp ca. 1000 € Rente pro Monat. Mehr isses nicht. Überrascht? Ich frage mich, was die machen, die keine 3000€ im Monat verdienen....ab 800€ Rente greift die Grundsicherung....

    Hat eine Lebensgefährtin Anspruch auf Witwenrente?

    Stirbt Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.

    Wer bekommt die Rente wenn man stirbt?

    Der Rentenempfänger bzw. dessen Nachlass hat letztmalig Anspruch auf die Rentenzahlung des Monats, in dem sich der Todesfall ereignete. In den meisten Fällen werden die Zahlungen entweder am Monatsanfang bzw. Ende des Vormonats geleistet.

    Warum bekomme ich keine Rente von meiner verstorbenen Frau?

    Heiraten Sie als Witwe oder Witwer erneut oder begründen Sie eine neue eingetragene Lebenspartnerschaft, fällt Ihr Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente weg. Sie haben dann jedoch Anspruch auf eine Abfindung in Höhe des 24-fachen Durchschnittsbetrages der Rente der letzten zwölf Monate.

    Hat meine Ex Frau Anspruch auf meine Rente?

    Für die meisten Paare findet der Versorgungsausgleich bei Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als interne Teilung statt. Hierbei gibt jede Partnerin und jeder Partner jeweils die Hälfte ihrer oder seiner in der Ehe- oder Partnerschaftszeit erworbenen Anrechte an die Partnerin oder den Partner ab.