Wer ist bei privathaftpflicht mitversichert

Hier kannst du den Beitrag deiner Privat- und Sporthaftpflicht berechnen

Wenn in Österreich von einer privaten Haftpflichtversicherung gesprochen wird, dann ist in den meisten Fällen die Privathaftpflichtversicherung gemeint. Grundsätzlich handelt es sich bei der Bezeichnung Haftpflichtversicherung allerdings um einen Überbegriff für verschiedene Versicherungsarten, zu denen neben der Privathaftpflicht- unter anderem auch die Kfz-Haftpflicht oder die Berufshaftpflichtversicherung zählt. Die Privathaftpflicht ist definitiv die wichtigste Versicherung, die es für Privatpersonen gibt. Daher ist es sowohl unter Experten als auch unter Versicherungsberatern und Verbraucherschützern unstrittig, dass jeder volljährige Bürger eine derartige Versicherung besitzen sollte.

Was ist eine Private Haftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflicht-Versicherung kann sich durch verschiedene Merkmale auszeichnen. Die Private Haftpflichtversicherung schützt private Versicherungsnehmer vor den negativen finanziellen Folgen alltäglicher Risiken. Aus dem Grund wird die Privathaftpflicht oftmals auch als „Allgefahren-“ oder „Alltagsversicherung“ bezeichnet, da es vor allem die ganz gewöhnlichen Risiken, die bildlich gesprochen an „jeder Ecke“ lauern sind, die über diese Versicherung abgesichert werden können. 

Die Grundlage der Privathaftpflicht ist die Tatsache, dass jeder Bürger für einen Schaden in vollem Umfang verantwortlich ist, den er vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig einer anderen Person oder deren Eigentum zugefügt hat. Die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung besteht also immer dann, wenn der Versicherte einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden schuldhaft verursacht hat.

Was ist bei der Privaten Haftpflichtversicherung versichert?

Es gibt im Wesentlichen drei verschiedene Schadensarten, die durch die Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind. Dabei handelt es sich um:

  • Personenschäden: Haben die Verletzung, Vergiftung oder den Tod einer Person zufolge. Hierfür sollten sehr hohe Deckungssummen vereinbar werden.
  • Sachschäden: Ein Ereignis (z.B. Unfall) der die Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen zur Folge hat.
  • Vermögensschäden: Situation, in der weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, aber einem Dritten finanzieller Schaden zugefügt wird.
  • Mietsachschäden:Entstehen an Gegenständen die gemietet, gepachtet oder geliehen sind. Ein Beispiel dafür ist ein Schaden an der Wand einer gemieteten Immobilien

Die Schäden mit dem größten Schadenspotenzial sind definitiv Personenschäden, denn hier kann es nicht nur zu leichten Verletzungen, sondern in der Folge sogar zur Berufsunfähigkeit und dauerhaft schweren Gesundheitsschäden kommen. Ohne Haftpflichtversicherung müsste der Verursacher mitunter eine lebenslange Rente an den Geschädigten zahlen, was leicht in dem Bereich von mehr als eine Million Euro reichen kann.

Aber auch etwaige Sachschäden können einen großen Umfang annehmen, weshalb heute empfohlen wird, dass bezüglich Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro gewählt wird. Noch sicherer ist es, sich in diesem Bereich für eine unbegrenzte Deckung zu entscheiden.

Vermögensschäden werden durch die Haftpflichtversicherung zwar auch abgedeckt, allerdings handelt sich dabei meistens nur umso genannte unechte Vermögensschäden. Das bedeutet, dass der Vermögensschaden immer im Zusammenhang mit einem Person- oder Sachschaden stehen muss, was allerdings häufig nicht der Fall ist. Soll sich der Versicherungsschutz hingegen auf echte Vermögensschäden erstrecken, sollte sich der Verbraucher für eine spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung entscheiden.

Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Es sind im Wesentlichen zwei Leistungen und Hauptaufgaben, die der Privathaftpflicht zukommen. Die erste Aufgabe besteht darin, bei einem gemeldeten Schaden zu überprüfen, ob der Geschädigte überhaupt berechtigte Ansprüche an den Versicherten stellen kann. Ist dies nicht der Fall, hat der Versicherer die Verpflichtung, diese angemeldeten Ansprüche abzuwehren und den Versicherten damit in gewisser Weise zu schützen.

Die zweite Aufgabe und Leistung besteht darin, berechtigte Schäden zu regulieren, falls sich diese innerhalb der Deckungssumme bewegen. Die Schadensregulierung nimmt der Versicherer übrigens auch unter der Voraussetzung vor, dass der Versicherte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Bei Vorsatz muss der Kunde allerdings definitiv damit rechnen, anschließend vom Versicherer in Regress genommen zu werden.

Wie hoch ist der Beitrag zur Privathaftpflicht-Versicherung?

Auch in Österreich ist es so, dass die Privathaftpflichtversicherung nicht nur die wichtigste Versicherung für den privaten Bereich ist, sondern gleichzeitig auch zu den Versicherungsarten gehört, die mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgestattet sind. Dies wird deutlich, wenn man einen Vergleich der am Markt vorhandenen Angebote durchführt. In diesem Fall lassen sich relativ einfach Haftpflichtversicherungen finden, deren jährlicher Beitrag weniger als 80 Euro beträgt. Darüber hinaus gibt es erfreulich wenige Komponenten, die sich auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag auswirken. In den meisten Fällen sind es nur zwei Faktoren, auf denen die veranschlagte Versicherungsprämie basiert, nämlich das Alter des Versicherten sowie die gewählte Deckungssumme. Darüber hinaus müssen allerdings fast immer besondere Risiken angegeben werden, aus denen sich ein erhöhtes Schadenpotenzial ergibt. In diesem Fall kann es durchaus zu Beitragsaufschlägen kommen, was allerdings jeder Versicherer anders handhaben kann.

Typische Schadensfälle

Es ist zwar unbestritten, dass die Privathaftpflicht-Versicherung jedem Bürger zu empfehlen ist, aber dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche Verbraucher, die den Sinn der Versicherung nicht verstehen bzw. das Risiko deutlich unterbewerten. In diesem Fall ist es oftmals hilfreich aufzuzählen, welche Schäden es im Alltag geben kann und wie leicht es zu einem Versicherungsfall kommen kann. Typische Schadensbeispiele sind unter anderem:

  • Versicherter setzt sich auf die Brille eines Bekannten
  • die eigene Katze verursacht einen Verkehrsunfall
  • im Kaufhaus zerstört man aus Versehen eine teure Porzellanvase
  • Versicherter stolpert beim Einkauf und reißt im Fallen einen Fernseher herunter

Natürlich gibt es noch weitaus mehr Alltagsgefahren, sodass jeder Verbraucher selbst bei großer Vorsicht nicht verhindern kann, dass es zu einem Haftpflichtschaden kommen kann. Die gilt übrigens auch für die Teilnahme als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr, denn die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert ausschließlich Schäden, die durch das versicherte und motorisierte Fahrzeug verursacht wurden.

Privat- und Sporthaftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung schützt private Versicherungsnehmer vor den negativen finanziellen Folgen alltäglicher Risiken. Die Grundlage der Privathaftpflicht ist die Tatsache, dass jeder Bürger für einen Schaden in vollem Umfang verantwortlich ist, den er leicht oder grob fahrlässig einer anderen Person oder deren Eigentum zugefügt hat. Die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung besteht also immer dann, wenn der Versicherte einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden schuldhaft verursacht hat.

Erfahrungsgemäß ist es so, dass erstens der geschädigte aber auch die Sozialversicherung Regressforderungen an den Schädiger stellen. Diese Beträge können schnell in die zehntausende Euro gehen. In einem solchen Fall bist du froh, wenn du die Forderungen an die Haftpflichtversicherung weiterreichen kannst.

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Betriebshaftpflichtversicherung und zur Haftpflichtversicherung für das Auto.

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Ist bei einer Privathaftpflicht der Ehepartner mitversichert?

Bringen nur Sie eine private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe, ist Ihr Partner nach der Heirat automatisch mitversichert. Ausnahme: Sie hatten zuvor einen Singletarif. In diesem Fall müssen Sie Ihren Vertrag erweitern.

Wie lange sind Kinder in der Privathaftpflicht der Eltern mitversichert?

Ja, üblicherweise sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr über die elterliche Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, die eine Schul- oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolvieren.

Ist man über die Eltern haftpflichtversichert?

Grundsätzlich sind Minderjährige bei ihren Eltern mitversichert. Voraussetzung ist natürlich, dass die Eltern auch eine Privat-Haftpflichtversicherung für die gesamte Familie abgeschlossen haben. Mit Beginn der Volljährigkeit gelten dann bestimmte Voraussetzungen für eine Familienversicherung.

Ist das Kind automatisch in der Haftpflichtversicherung?

Mit einer Familienhaftpflicht können alle Mitglieder Ihres Haushaltes versichert werden. Kinder sind nicht automatisch mitversichert. Wenn Sie eine Familie gründen, müssen Sie vom Single- in den Familientarif wechseln.

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