Wer zahlt das pflegeheim wenn die rente nicht reicht

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Erstellt: 14.10.2022, 08:24 Uhr

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Pflegeheimplätze werden immer teurer. Doch längst nicht alle Betroffenen können nur mit ihrer Rente fürs Altersheim aufkommen.

Bonn/Düsseldorf – Die Preise für Lebensmittel, Heizung und Strom steigen. Auch die Löhne für Pflegekräfte wurden dieses Jahr erhöht. Das macht auch die Pflege im Heim teurer. Doch was, wenn eine Preiserhöhung ansteht und klar ist: Dafür reicht die Rente nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Der Pflegeplatz ist mit der Rente und Ersparnissen finanziell nicht mehr zu stemmen. Müssen Betroffene dann ihr Eigenheim verkaufen?

Das kann passieren. Denn zur Finanzierung eines Heimaufenthalts müssen Pflegebedürftige erst das eigene Vermögen aufbrauchen. Erst dann können sie beispielsweise ihre Kinder zur Kasse bitten oder staatliche Hilfe beantragen.

Immerhin gibt es ein Schonvermögen von 5000 Euro, das nicht zur Finanzierung der Pflege verwendet werden muss. Auch das Eigenheim kann unter Umständen Schonvermögen sein. Zum Beispiel, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin dort lebt.

Sollte das Eigenheim doch herangezogen werden, muss man es nicht zwingend verkaufen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. „So kann man es oft auch vermieten“, sagt die Juristin Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Die Einnahmen lassen sich dann zur Finanzierung des Heimplatzes nutzen.

Was ist zu beachten, wenn man seinen Kindern und Enkelkindern vor Jahren Geld und Schmuck geschenkt hat?

Verschenkte Immobilien können Eltern und Großeltern ebenso zurückverlangen wie etwa Bargeld oder Schmuck, wenn es um die Finanzierung eines Heim-Aufenthalts geht, für den sonst der Sozialhilfeträger aufkommen müsste.

Das gilt aber nur für Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre. „Ist verschenktes Bargeld bei den Empfängern nicht mehr vorhanden, weil es ausgegeben wurde, müssen Betroffene dies darlegen“, sagt Juristin Ulrike Kempchen vom BIVA-Pflegeschutzbund, der die Interessen von Pflegebedürftigen vertritt.

Selbst Geld, das eine Großmutter über Jahre hinweg für ihre Enkel auf Konten angespart hat, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az: 6 U 76/19) der Sozialhilfeträger gegebenenfalls zurückverlangen. Das Gericht argumentierte, dass regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau sogenannte „privilegierte Schenkungen“ seien. Sie könnten zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig ist.

Was gilt bei Geburtstagsgeschenken – etwa wenn der Großvater seiner Enkelin zum Geburtstag 500 Euro überreicht hat?

Ein solches Geldpräsent ist juristisch eine sogenannte „anlassbezogene Anstandsschenkung“. Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Aachen (Az: 3 S 127/16) vom Februar 2017 auch für die Taschengeldzahlungen einer Großmutter. Bei Anstandsschenkungen darf der Sozialhilfeträger nicht zugreifen.

Rentner im Altersheim: Wann werden die Kinder generell zur Kasse gebeten?

Das ist im Zuge des Elternunterhalts seit Anfang 2020 erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes von 100.000 Euro der Fall. „Bei der Prüfung der Einkommensgrenze kommt es nur auf das Einkommen des Kindes an“, sagt Verena Querling. Wer nicht allein, sondern nur zusammen mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin ein Einkommen von über 100.000 Euro erzielt, steht rechtlich nicht in der Pflicht, den Heimplatz mitzufinanzieren.

Wer hat Anspruch auf die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“?

Alle, die nachweisen können, dass das eigene Einkommen nicht ausreicht, sie kein höheres Vermögen als 5000 Euro und keine gutverdienenden Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro haben. Den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen Betroffene beim zuständigen Sozialhilfeträger. Er prüft, ob die Person tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt.

Für wen kommt Pflegewohngeld infrage?

„Auch das Pflegewohngeld könnte für jene, bei denen das Geld nicht reicht, womöglich eine Option sein“, erklärt Verbraucherschützerin Querling. Der Haken: Das Pflegewohngeld gibt es nur in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Es wird gezahlt, wenn Rente, Einkommen und Vermögen der Pflegebedürftigen nicht ausreicht. Darüber werden dann die Investitionskosten eines Heims – etwa Gebäudemieten und Instandhaltungskosten – finanziert. Der Vermögensfreibetrag bei Pflegewohngeld beträgt 10.000 Euro bei Alleinstehenden und 15.000 Euro bei Ehepartnern oder Lebenspartnern.

Was sollten Betroffene in so einer Situation noch beachten? 

Egal, ob „Hilfe zur Pflege“ oder Pflegewohngeld: „Wichtig ist, solche Leistungen möglichst frühzeitig zu beantragen, damit das Geld, wenn es benötigt wird, auch tatsächlich da ist“, sagt Verena Querling. Denn Schulden werden nicht übernommen.

Heimbewohnerinnen und -bewohner könnten zudem oftmals noch andere Leistungen beim Sozialamt geltend machen, etwa eine Kleiderpauschale. Unter Umständen sei es auch sinnvoll, Möglichkeiten für einen Wechsel in die ambulante Pflege auszuloten. „Sie ist oftmals günstiger als die stationäre Variante“, sagt Ulrike Kempchen. (dpa/lma)

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Wie kann ich Geld vor dem Sozialamt verstecken?

Du kannst dein Vermögen am besten vor dem Zugriff eines Pflegeheims retten, indem du es spätestens 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkst oder eine Pflegezusatzversicherung abschließt.

Was zahlt das Sozialamt Wenn die Rente nicht reicht?

Einen Teil des Lebensunterhalts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, Strom zahlt das Sozialamt Ihnen als Pauschale – den Regelsatz. Er liegt 2022 für Alleinstehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regelsatz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Was macht man wenn die Rente nicht reicht?

Die Grundsicherung für Bedürftige. Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung beantragen. In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden.

Wie teuer ist ein Pflegeheim in NRW?

Allerdings gab es bei dieser Summe erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während in Sachsen-Anhalt ein Heimplatz im Schnitt 1.359 Euro kostete, waren es in Nordrhein-Westfalen 2.357 Euro.