Um freie Berufe ranken sich zahlreiche Missverständnisse. Verwechslungen oder schlichtweg falsche Informationen. Schuld daran ist die Ähnlichkeit verschiedener Begriffe, die jedoch nicht alle zusammen gehören. Freie Berufe, Freiberufler, Freelancer oder freie Mitarbeiter – wer diese über einen Kamm schert und einfach synonym verwendet, macht dabei bereits einen schwerwiegenden Fehler. Für ein besseres Verständnis der freien Berufe hilft ein Blick in die Gesetzgebung, da hier klare Regelungen zu finden sind. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, zeigen wir Ihnen, was Sie zu den freien Berufen wissen müssen und beantworten die wichtigsten Fragen… Show
Definition: Was ist ein freier Beruf?Die Unterscheidung und damit auch die Definition eines freien Berufs findet sich im deutschen Steuerrecht, genauer gesagt in § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes, in dem die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit geregelt werden. Demnach gelten als freie Berufe allgemein selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Ergänzt wird eine umfangreiche Liste der sogenannten Katalogberufe, die alle verschiedenen Berufsfelder der freien Berufe beinhaltet – so heißt es im Gesetz […]die selbstständige Berufstätigkeit der…
Was zu diesen ähnlichen Berufen zählt, ist dabei nicht immer ganz so eindeutig. Die wichtigsten Kriterien sind die Ausbildung sowie die tatsächliche Tätigkeit, die einem der Katalogberufe ähnlich und mit diesem vergleichbar sein müssen. Erweitert wird die Definition für freie Berufe im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), wörtlich heißt es hier in § 1: Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Auch an dieser Stelle folgt eine weitere Auflistung der Katalogberufe, in der sich jedoch vier Jobs finden, die im Einkommenssteuergesetz nicht genannt werden. Zu den freien Berufen zählen damit ebenfalls Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen sowie hauptbereufliche Sachverständige. Freie Berufe: Was zählt, ist die tatsächliche ausgeübte TätigkeitZum besseren Verständnis zu freien Berufen sei außerdem noch erwähnt, dass es für die Einstufung natürlich auf den Beruf ankommt, den Sie aktuell ausüben – nicht auf eine Tätigkeit, die Sie in der Ausbildung möglicherweise gelernt haben oder in der Sie früher einmal gearbeitet haben. So ist beispielsweise ein gelernter Steuerberater, der inzwischen aber in einem anderen Bereich arbeitet, nicht mehr zwangsläufig als Freiberufler einzustufen. Die Rolle des Finanzamts bei freien BerufenEine Tätigkeit in einem der genannten freien Berufe bedeutet automatisch, dass Sie Freiberufler sind? Dieser Schluss ist naheliegend, aber nicht immer korrekt. So ist es durchaus möglich und in der Praxis auch häufig der Fall, dass Selbstständige zwar in einem freien Beruf arbeiten, aber nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender eingestuft werden. Dabei kommt es auf die jeweils individuelle Situation an und die letztliche Entscheidung trifft das Finanzamzt, bei dem Sie sich als vermeintlicher Freiberufler ohnehin melden müssen, um eine Steuernummer zu beantragen und zu erhalten, mit der Sie anschließend Rechnungen schreiben können. Für freie Berufe ist das Finanzamt damit am Anfang der wichtigste Ansprechpartner, da erst einmal kein Gewerbe angemeldet werden muss – es sei denn das Finanzamt stuft die Tätigkeit als Gewerbe ein. Anzeige Gratis-Webinar für alle, die mehr verdienen wollen!Hol dir 17 geniale Tipps, mit denen Du einfach & schnell mehr Gehalt bekommst
(Dauer: 60+ Minuten, deine Anmeldung ist 100% kostenlos.) Jetzt rechtzeitig Platz sichern! Welche steuerlichen Regelungen gelten in den freien Berufen?Solange freie Berufe nicht als Gewerbe angesehen werden und nicht beim entsprechenden Gewerbeamt angemeldet werden müssen, fällt für Freiberufler auch keine Gewerbesteuer an. Damit einher gehen einige Vorteile und Erleichterungen: So müssen Sie keine doppelte Buchführung durchführen, wie sie in anderen Gewerbebetrieben erforderlich ist. Dem Finanzamt müssen Sie lediglich eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung präsentieren, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen. Gesetzlich ist nicht einmal vorgeschrieben, dass für freie Berufe ein eigenes Konto geführt werden muss – so können Sie theoretisch Ihr Privatkonto auch für geschäftliche Zwecke nutzen. In der Praxis kann dies jedoch zu Problemen führen, wenn die verschiedenen Transaktionen und Überweisungen voneinander getrennt werden sollen. Während die Gewerbesteuer entfällt, müssen für freie Berufe dennoch erst einmal Einkommensteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden, wobei es hier Ausnahmen und Sonderregelungen gibt. So liegt die Umsatzsteuer aktuell bei 19 Prozent, es kann jedoch eine ermäßigte Umsatzsteuer für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, gelten (§ 12 Absatz 2 Nummer 7 c Umsatzsteuergesetz) Dies gilt somit für Journalisten, Schriftsteller oder auch Designer, die in ihren Rechnungen den verringerten Steuersatz nutzen können. Medizinische Leistungen sind sogar komplett von der Umsatzsteuer befreit, solange es sich dabei nicht um kosmetische Operationen handelt. Mit der sogenannten Kleinunternehmerregelung ist es für alle freien Berufe möglich, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Diese greift, wenn der Umsatz im letzten Jahr unter 17.500 Euro lag und aller Voraussicht nach in diesem Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Freie Berufe: Daran müssen Sie denkenZum Abschluss haben wir noch drei wichtige Punkte aufgelistet, an die bei freien Berufen unbedingt gedacht werden sollte:
[Bildnachweis: Jacob Lund by Shutterstock.com] Hol dir den Bewerbungs-Booster + Erfolgsletter! Dieses Gratis-Coaching bringt dich auf das nächste Level: In nur 5 Videos zur perfekten Bewerbung. DAZU: 2x pro Woche geniale Karrierebibel-Hacks und exklusive Deals. Alles 100% kostenlos! Mit der Anmeldung zum Videokurs erhältst du in den nächsten 5 Tagen täglich eine neue Folge unseres exklusiven und kostenlosen Videocoachings zur Bewerbung, danach unseren Newsletter mit wertvollen Karrierehacks oder Hinweisen zu neuen Angeboten oder Deals. Du kannst deine Einwilligung zum Empfang jederzeit widerrufen. Dazu findest du am Ende jeder E-Mail ein Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und wird nur zur Personalisierung der Mail genutzt. Deine Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Mail-Versand und eine statistische Auswertung des Leseverhaltens werden über ActiveCampaign, USA, verarbeitet. Mehr Informationen dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung. Wer gehört zu den Freiberuflern?Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, ...
Was versteht man unter freien Berufen?Die Tätigkeitsberufe. Zu den Freien Berufen zählen auch selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Eine Zuordnung zu den Freien Berufen ist nur nach Einzelfallprüfung möglich.
Was sind Freiberufler Beispiele?Zu den freien Berufen zählen beispielsweise: Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Tierärzte. Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte. Vermessungsingenieure.
Was sind keine freien Berufe?Ebenfalls nicht Gewerbetreibende sind Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller und Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, beratende Volks- oder Betriebswirte, Journalisten, Dolmetscher, etc.. Ausgenommen sind weiter der öffentliche Dienst und die hauswirtschaftliche Tätigkeit.
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