Wie bewirbt man sich wenn man noch angestellt ist?

Hey, kann man sich woanders bewerben wenn man fest angestellt ist? Und wenn es rauskommen würde und die Firma einen nicht nehmen würde , könnte man dann von dort wo man arbeitet entlassen werden?

Also hat das irgendwelche negativen Folgen für den Bewerber?Denn ich würde gerne jemand mit einer neuen Arbeitsstelle überraschen und für die Person eine bewerbung schreiben.

Danke für alle ernst gemeinten Antworten!

6 Antworten

Wie bewirbt man sich wenn man noch angestellt ist?

Wie sollte dein Arbeitgeber das denn herausfinden?

Man kann sich bewerben, wo und wann man will.

Wie bewirbt man sich wenn man noch angestellt ist?

Dass man sich wo bewirbt, solange man noch woanders arbeitet ist nichts ungewöhnliches. Hausieren gehen sollte man damit beim alten Arbeitgeber natürlich nicht, weil man sich damit garantiert nicht beliebt macht.

Für jemand anderes eine Bewerbung schreiben ist aber definitiv keine gute Idee.

Wie bewirbt man sich wenn man noch angestellt ist?

Ja du kannst dich weiter bei anderen Firmen bewerben und auch wechseln früh zeitig Kündigen ( nur wen neuer Job 100 pro sicher ist )

Du musst es ja nicht an der großen Glocke hängen das du dich wo anders umschaust und nein es kann dir nichts passiert wen es raus kommt

Du machst ja nichts verbotenes

Wie bewirbt man sich wenn man noch angestellt ist?

Das hört sich schräg an. Die Bewerbung ist etwas persönliches auch als erster Kontakt.
Und wenn Du das schreibst ist es eine Lüge
Wenn es der neue Arbeitgeber raus bekommt, kann er ihn/sie in der Probezeit gleich wieder entlassen.
Gut gemeint aber lass es besser.

Wie bewirbt man sich wenn man noch angestellt ist?

Jemand anderen mit einem neuen Arbeitsplatz zu überraschen ist nicht gut.
Solche wesentlichen Dinge im Leben muss jeder selbst bestimmen.
Das Bewerbungsgespräch muss derjenige auch selbst führen.

Was möchtest Du wissen?

Der Sperrvermerk in der Bewerbung

Bedenkenlos zum Jobwechsel

Wie bewirbt man sich wenn man noch angestellt ist?

© Heinzgerald

Unzufriedenheit im Berufsleben ist der Hauptbeweggrund für Arbeitnehmer, den Job bzw. das Unternehmen zu wechseln. Als ob die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz noch nicht schwierig genug wäre, ist die Bewerbung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ein noch grösseres Übel.

Sie befürchten, dass Ihr Chef von Ihrem geplanten Ausstieg Wind bekommt und daraufhin verärgert reagieren könnte? Ein Sperrvermerk in Ihrer Bewerbung ermöglicht Ihnen einen bedenkenlosen Jobwechsel.

Platzierung & Intention des Sperrvermerks

Wenn Personaler die geheimen Pläne eines Angestellten hinsichtlich des Ausstiegs aus dem Beschäftigungsverhältnis erst bemerken, wenn dieser sich aktiv bei anderen Unternehmen bewirbt, reagieren nicht wenige Arbeitgeber nachtragend. Sie erfahren es nicht persönlich von Ihrem Mitarbeiter, sondern von einem anderen Arbeitgeber, welcher sich nach ihrem Angestellten erkundigt. Mit einem Sperrvermerk können Sie genau dies vermeiden, da Sie darum bitten, dass Ihre Bewerbungsanfrage vertraulich behandelt wird.

Ein Angestellter hat grundsätzlich das Recht auf eine anderweitige Bewerbung, ebenso wie der Arbeitgeber seine Angestellten nicht generell über jegliche Veränderung innerhalb des Unternehmens in Kenntnis setzen muss.

Zieht ein Sperrvermerk negative Konsequenzen mit sich?

Nein. Die Verwendung eines Sperrvermerks in der Bewerbung ist absolut regelkonform und unbedenklich für jeden Angestellten, um den Schutz von Daten und Inhalten seiner Bewerbung zu gewährleisten.

Ein Sperrvermerk ist im Grossen und Ganzen keine aufwendige Angelegenheit. Im Grunde genommen handelt es sich bei ihm lediglich um einen Satz zum Abschluss der Bewerbung, welcher inzwischen quasi als standardisiert betrachtet werden kann.

Was ist bei einem Sperrvermerk zu beachten?

Die richtige Platzierung und Formulierung des Sperrvermerks ist entscheidend. Er darf weder zu forsch wirken noch in der Bewerbung untergehen. Damit der Sperrvermerk wahrgenommen und nicht überlesen wird, sollte er idealerweise an zwei verschiedenen Stellen eingefügt werden:

Der Sperrvermerk in der E-Mail
(im Falle einer Online-Bewerbung):

Beispiel für einen Zusatz im Betreff oder Text der E-Mail:

„Bitte vertraulich behandeln!“

Der Sperrvermerk am Ende des Bewerbungsschreibens:

Beispiel für eine gute Formulierung:

„Da ich mich aktuell in ungekündigter Anstellung befinde, bitte ich Sie, diese Bewerbungsanfrage vertraulich zu behandeln.“

Sperrvermerk und Anonymisieren des Arbeitgebers

Je nach Tätigkeit und Arbeitgeber kann es zudem hilfreich oder gar notwendig sein, noch einen Schritt weiter zu gehen. Das Anonymisieren des aktuellen Arbeitgebers im Lebenslauf und dem Bewerbungsschreiben erfolgt, indem dieser nicht namentlich genannt, sondern umschrieben wird.

Ein Beispiel könnte folgendermassen aussehen: In der Bewerbung wird aus der Daimler AG wird „ein renommierter deutscher Automobilhersteller“.

Viele Studenten schreiben ihre Abschlussarbeit in Verbindung mit der Tätigkeit in einem Unternehmen. Das bedeutet, dass Unternehmen ein wissenschaftliches Thema anbieten oder in Rücksprache mit Ihren Studierenden erörtern. Das Thema hat in den meisten Fällen einen erhöhten Praxisbezug und nicht selten einen wissenschaftlichen Forschungshintergrund.

Wenn ein Studierender in ein Forschungsprojekt einbezogen wird, bei dem die Geheimhaltung zum Schutz vor der Konkurrenz gewährleistet sein muss, besteht das Unternehmen meist auf einen Sperrvermerk in der Abschlussarbeit bzw. auf Diskretion im nachgehenden Bewerbungsvorhaben ihrer Studenten. Schliesslich müssen sie ihre Betriebsgeheimnisse schützen. Die Abschlussarbeit unterliegt dabei zudem einer Sperrfrist, welche zuerst verstreichen muss, bevor diese veröffentlicht werden darf.

Verschwiegenheitspflicht für Arbeitgeber

Sofern ein Sperrvermerk in eine Bewerbung integriert wurde, besteht eine Verschwiegenheitspflicht für den kontaktierten Arbeitgeber. Sollte der Sperrvermerk dennoch missachtet werden und das aktuelle Unternehmen etwas von der Bewerbung mitbekommen bzw. ein Kontakt zwischen den Arbeitgebern stattfinden, kann der Bewerber im Falle von schwerwiegenden Konsequenzen Anspruch auf Schadensersatz stellen.

Ein Verstoss dieser Art kann jedoch nur selten zurückverfolgt werden. Es steht allerdings fest, dass sich die meisten Unternehmen an den Sperrvermerk halten und Bewerbungsanfragen vertraulich behandeln.

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Kann man sich bewerben während man einen Job hat?

Der Sperrvermerk findet sich als Satz im Anschreiben Ihrer Bewerbung. Er befindet sich meist am Ende des Anschreibens und kann zum Beispiel so lauten: „Da ich mich im Moment in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie höflich darum, meine Bewerbung bei Ihnen vertraulich zu behandeln“.

Wie schreibt man eine Bewerbung in ungekündigter Stellung?

In Bewerbungsschreiben wird in dem Fall, dass jemand in einer ungekündigten Stellung ist, gern die Formulierung „Bitte behandeln Sie meine Bewerbung vertraulich“ verwendet. Diese Bitte können Sie schon in der Betreffzeile, aber auch im Schlusssatz unterbringen.

Kann man gekündigt werden wenn man sich woanders bewirbt?

Ist meine Bewerbung in einem anderen Unternehmen ein Kündigungsgrund? Die kurze Antwort lautet: Grundsätzlich nein. Sie haben das Grundrecht auf freie Berufswahl und können sich daher aussuchen, für wen Sie arbeiten.

Soll man Chef sagen dass man sich bewirbt?

Diskret bleiben: Daher empfehlen wir Ihnen ausdrücklich, weder Kollegen, auch nicht „beste Kollegen“, noch Ihre direkten Vorgesetzten oder die "Chefetage" über Ihre Bewerbungswünsche und –aktivitäten frühzeitig zu informieren.