Show Hausarzt weg Zu welchem Arzt muss ich zur Nachkontrolle?Lesezeit: 1 Minute Frage: Mein Hausarzt war in den Ferien. Notfallmässig ging ich in eine andere Praxis. Für die Nachkontrolle dann auch. Doch nun will die Krankenkasse nur den Notfall zahlen. Ist das korrekt? Kann man für die Nachkontrolle zum Notfall immer noch zum gleichen Arzt, auch wenn der Hausarzt inzwischen wieder verfügbar ist? Frage: Mein Hausarzt war in den Ferien. Notfallmässig ging ich in eine andere Praxis. Für die Nachkontrolle dann auch. Doch nun will die Krankenkasse nur den Notfall zahlen. Ist das korrekt? Von Gitta Limacher, Offenbar sind Sie im Hausarztmodell versichert. Damit haben Sie sich verpflichtet, sich grundsätzlich immer zuerst an den Hausarzt zu wenden. Ausnahmen gibt es nur für Notfälle und oft für bestimmte Untersuchungen, etwa beim Augenarzt oder Gynäkologen. Ihre Krankenkasse hat daher die notfallmässige Behandlung beim fremden Arzt übernommen. Die Nachkontrolle war jedoch kein Notfall mehr. Falls Ihr Hausarzt da bereits aus den Ferien zurück war, hätten Sie dafür ihn aufsuchen müssen. Und wenn er noch in den Ferien war, hätte man die Kontrolle wohl auf einen Zeitpunkt nach seiner Rückkehr legen können. Kassen reagieren unterschiedlich auf einen Verstoss Sie haben sich also faktisch ohne Not an einen anderen Arzt gewandt und so gegen die Bestimmungen des Hausarztmodells verstossen. Die Folgen sind von Kasse zu Kasse verschieden. Bei einigen wird man beim ersten Mal bloss verwarnt, bei anderen zahlt man den Besuch beim «falschen» Arzt selbst. Wieder andere teilen einen gar in die teurere, normale Grundversicherung um. Erkundigen Sie sich, wo in den allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen das vorausgesetzte Verhalten und die Sanktionen festgehalten sind. Dann wissen Sie, ob in Ihrem Fall die korrekte vertragliche Strafe angewandt wurde – und wie Sie sich ein anderes Mal vertragskonform verhalten müssen. Mühsam, aber lohnend Beim Beobachter-Beratungszentrum raten wir allen Versicherten im Hausarzt- oder Telefonmodell, sich die Mühe zu nehmen und die Versicherungsbedingungen aufmerksam zu lesen – bereits vor einem Krankheitsfall. «Wissen, was dem Körper gut tut.» Chantal Hebeisen, Redaktorin Der Gesundheits-Newsletter Zitierweise: HAUT 2020;31(5):252-253 Entgegen landläufiger Meinung ist die Ursache für lange Wartezeiten niemals ein Zuviel an Patienten. Wer zu viele Patienten hat, merkt das daran, dass diese zu lange – Wochen oder Monate – auf einen Termin warten müssen. Ein weiteres Zeichen für zu viele Patienten ist, wenn man immer wieder mittags und abends ins Wartezimmer gehen und noch wartende Patienten nach Hause schicken muss. Bei kritischer Betrachtung wird man die wirkliche Ursache für lange Wartezeiten immer in einer insuffizienten Terminplanung oder in einer mangelhaften Termindisziplin von Arzt oder Praxis finden können. Akutfälle sind nicht unbedingt das ProblemWartezeiten haben nur dann etwas mit einem hohen Patientenaufkommen zu tun, wenn der Anteil der Akutfälle die Kapazität der Praxis übersteigt. Unplanbare Fälle sind für eine stark frequentierte Praxis aber sogar ein geringeres Problem als für eine Praxis mit wenigen Patienten: Bei einem Psychotherapeuten mit 8 Patienten pro Tag führt ein Notfall viel eher zu langen Wartezeiten als 10 Akutfälle in einer großen Hausarztpraxis mit 100 Patienten pro Tag. Diese 10 Fälle verteilen sich in der Regel über den Tag und können durch eingebaute Pufferzeiten abgefangen werden. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass in vielen Praxen lange Wartezeiten auch an solchen Tagen entstehen, an denen keine oder wenige Akutfälle behandelt werden müssen. Wunsch versus WirklichkeitLange Wartezeiten entstehen immer dann, wenn Patienten zum falschen Zeitpunkt in die Praxis kommen. Das zu vermeiden, ist der Zweck der Terminplanung. Wenn dennoch lange Wartezeiten entstehen, werden die Patienten einfach nur zum falschen Zeitpunkt bestellt. Hier orientiert sich die Planung wahrscheinlich an den Wunschvorstellungen von Arzt oder MFA, nicht aber an der Nachfragewirklichkeit. Planung bedeutet außerdem mehr, als lediglich die Namen der Patienten aufzuschreiben. Top 3 der häufigsten Fehler bei der TerminplanungInteressanterweise sind es immer die gleichen Fehler und Ursachen, die zu langen Wartezeiten führen:
Tipp 1: Einbestellungen entzerrenSollte also die Vormittagssprechstunde erfahrungsgemäß bis 14 Uhr dauern, so muss (bei einer durchschnittlichen Behandlungszeit von 15 Minuten) der letzte Patient hier für 13.30 Uhr bestellt werden. Das heißt nicht, dass noch mehr Patienten am Vormittag zu behandeln sind. Es bedeutet lediglich, die Patienten näher zu dem Zeitpunkt zu bestellen, an dem sie auch tatsächlich behandelt werden. Tipp 2: Pufferzeit einplanenEine Terminverwaltung dient dazu, das Angebot (Ihre Arbeitszeit) und die Nachfrage (die Behandlungsbedürfnisse Ihrer Patienten) aufeinander abzustimmen. Da die Nachfrage nie konstant ist, muss die zu große Nachfrage in Zeiten des Spitzenbedarfs auf einen größeren Zeitraum verteilt werden und müssen die Lücken gefüllt werden, in denen wenige Patienten von sich aus kommen. Doch ist es nicht getan mit einem lediglich gleichmäßigen Verteilen. Die Terminorganisation kann nur funktionieren, wenn Akutfälle und unvorhersehbare Situationen berücksichtigt werden. Sie brauchen Freiräume für nicht planbare Fälle. Begehen Sie daher nie den Fehler, zu eng zu planen. Versuchen Sie, für einen dringenden Fall jederzeit noch für den gleichen Tag einen Termin anbieten zu können, ohne den geplanten Ablauf durcheinanderzubringen. Das geht – und wird von vielen Praxen tagtäglich vorgemacht. Tipp 3: bestehende Termine verschiebenSie haben die Termine auf Basis der Durchschnittswerte geplant und dennoch kommen zusätzliche Fälle hinzu? Falls diese nicht in die Mittagspause oder in den Feierabend verlegt werden können, könnten eventuell bestehende Termine verschoben werden. Umgekehrt können bei entstehenden Lücken Patienten telefonisch gefragt werden, ob sie eher kommen möchten. Tipp 4: Die Mischung macht‘sVerschiedene Patienten- bzw. Terminarten sollten möglichst gleichmäßig über den Tag verteilt werden. Voraussichtlich zeitaufwendige sollten unbedingt mit kurzen Terminen gemischt werden. Andernfalls wächst die Gefahr, dass Leerlaufzeiten entstehen. Hat man fünf 20-Minuten-Untersuchungen in Folge geplant und fallen zwei davon hintereinander aus, weil die Patienten den Termin nicht einhalten, sind 40 Minuten zu überbrücken. Mischt man die Terminarten, hat man in einer solchen Situation einen Puffer, in dem man sich für die Kurzpatienten zwischendurch mehr Zeit lassen kann. Tipp 5: „Kleinvieh“ nicht unterschätzenAuch Tätigkeiten wie Telefonate, Rezepte unterschreiben, Wundkontrollen und dergleichen müssen geplant werden. Ungünstig ist es, für diese Tätigkeiten einen kompletten Zeitblock zu reservieren. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass einige der „Kurzfälle“ sich doch als zeitaufwendiger herausstellen werden. Tipp 6: Scheinlösungen vermeidenViele vermeintliche Tricks sind auf Dauer keine Lösung. Etwa, wenn die Patienten in die Praxis kommen und sich eine Nummer ziehen. Sie wissen dann zwar ungefähr, wann sie drankommen und können bis dahin die Praxis wieder verlassen. Doch das ist lediglich eine Verlegung der Wartezeit nach außen. Abgesehen davon, dass das Wartezimmer entlastet wird, ergeben sich daraus keine wirklichen Vorteile. Für die Patienten steigt sogar der Gesamtaufwand – wegen der doppelten Wege. Kann man zu jedem beliebigen Arzt gehen?Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung ( GKV ) können in Deutschland grundsätzlich die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte frei wählen. Das ist nicht selbstverständlich, denn in vielen europäischen Ländern gilt das Prinzip der freien Arztwahl nicht oder nur sehr eingeschränkt.
Was bedeutet Arztwahl?1. Begriff: Recht des Versicherten, bei einer ambulanten oder stationären medizinischen Behandlung den behandelnden Arzt oder Zahnarzt seines Vertrauens im Krankheitsfall frei zu wählen. Ausdruck der Selbstbestimmung.
Kann ein Arzt sehen dass ich bereits bei einem anderen war?Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte nun: "Der Patient kann entscheiden, welchem Arzt er Einblick in die elektronische Patientenakte gibt." Mit Einwilligung des Patienten habe der Arzt dann Einblick in alle Daten.
Was kostet Zweitmeinung?Während die privaten Krankenkassen in allen Fällen für eine Zweitmeinung ihrer Versicherten aufkommen, gehen die gesetzlichen Krankenkassen damit bisher unterschiedlich um. Die Zweitmeinung nach einer Tumordiagnose kostet bei „Zweitmeinung.de“ zum Beispiel 379 Euro.
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