Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung

2023 kommt die neue Grundsicherung. Der SoVD begrüßt einige Reformen, die Höhe von monatlich 502 Euro sieht er jedoch als nicht ausreichend an.

Wie hoch ist die monatliche Grundsicherung
Mit dem Bürgergeld gibt es für Beziehende vom Grundsicherung einige Erleichterungen. Der Regelsatz von 502 Euro reicht jedoch nicht aus, findet der SoVD. Foto: JackF / Adobe Stock

Am Mittwoch will das Kabinett die Einführung des Bürgergelds als neue Form der Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit beschließen. Die Reform tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Mittlerweile steht fest, dass die neue Höhe der Grundsicherung bei monatlich 502 Euro liegen soll. Das sind knapp 50 Euro mehr als der aktuelle Satz beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im SGB XII) behält weiter ihren Namen.

SoVD für 650 Euro Regelsatz

Für den SoVD ist diese Anpassung nicht ausreichend. Im Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Hier bleiben wir bei unserer Forderung: 650 Euro ab dem 1. Januar und 100 Euro sofort für den Übergang.“ Außerdem kritisiert der Verband, dass keine grundsätzliche Neuberechnung der Regelsätze vorgesehen ist.

Immerhin wird ab dem nächsten Jahr eine Inflationsprognose bei der Regelsatzfortschreibung verankert. Damit sollen Situationen wie die derzeitige verhindert werden, in der die hohe Inflation dazu führt, dass die Regelsätze mit den aktuellen Preisen nicht mehr Schritt halten.

Schonvermögen bei Bürgergeld und Grundsicherung im Alter angleichen

Der SoVD hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zu den Bürgergeld-Plänen positioniert. Darin begrüßt der SoVD den Fokus auf das Fördern durch die Stärkung von Aus- und Weitebildungsmöglichkeiten sowie das Aufweichen des Vermittlungsvorrangs. Auch die geplante Karenzzeit, das höhere Schonvermögen und erleichterte Regelungen bei der Angemessenheit der Wohnung entsprechen SoVD-Forderungen. Beim Bürgergeld wird die Schonvermögensgrenze auf 15.000 Euro angehoben, bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hingegen auf nur 10.000 Euro.

Der SoVD setzt sich dafür ein, dass für alle die gleichen Regeln gelten. Daher muss die Schonvermögensgrenze bei Rentner*innen in der Grundsicherung ebenfalls auf 15.000 Euro angehoben werden.

Inflationsgeld schnell einführen

In der aktuellen Krise dringt der SoVD vor allem darauf, Betroffenen schnell zu helfen. Die beschlossenen Einmalzahlungen im Rahmen des Entlastungspakets sind nach Einschätzung des Verbandes nicht ausreichend. Akut notwendig ist nach Auffassung des Verbandes die schnelle Einführung eines Inflationsgeldes als Direktzahlung an die Bürger*innen.

Dies würde ihnen unmittelbar zugutekommen und müsste für diejenigen mit dem geringsten Einkommen mindestens 100 Euro pro Kopf betragen.

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Auf die Sozialleistung hätten weitaus mehr Menschen Anspruch – Wie und wo man sie beantragt und was dabei zu beachten ist

Mehr als eine Million Rentner in Deutschland hätten Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Doch nur 566 000 Senioren haben sie tatsächlich beantragt. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Viele wissen nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht.

Hier gibt es wichtige Informationen rund um die Grundsicherung. Mit der Grundsicherung stockt der Staat Renten auf, die zu gering sind, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mehr als die Hälfte aller Anspruchsberechtigten verzichten auf die Antragstellung. Neben Unwissenheit fürchten viele, ihre Kinder müssten die staatliche Hilfe zurückerstatten.

Andere schämen sich, zum „Amt“ gehen zu müssen. Dabei wurde die Sicherungsleistung extra für Menschen geschaffen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht.

Alle, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, in Deutschland leben und ein so niedriges Einkommen haben und ein so geringes Vermögen besitzen, dass sie damit ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Die Deutsche Rentenversicherung rät Menschen mit einem Einkommen von durchschnittlich weniger als 865 Euro im Monat, prüfen zu lassen, ob sie anspruchsberechtigt sind. In Kommunen mit hohem Mietniveau lohnt sich die Prüfung auch bei einem höheren Einkommen. In die Berechnung werden allerdings auch die finanziellen Verhältnisse des Lebenspartners miteinbezogen. Wenn dieser ein zu hohes Einkommen hat, besteht unter Umständen kein Anspruch.

In der Regel wird der Antrag für ein Jahr bewilligt, danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Wenn es wahrscheinlich ist, dass sich am Einkommen des Antragstellers auch künftig nichts ändern wird, kann die Grundsicherung auch für länger als ein Jahr bewilligt werden.

Für die Antragstellung ist das Sozialamt vor Ort zuständig. Die Träger der Rentenversicherung sind allerdings verpflichtet, Versicherte über die Voraussetzungen für die Grundsicherung zu informieren, sowie die Anträge entgegenzunehmen und an die zuständigen Sozialämter weiterzuleiten.

Der Antragsteller muss Angaben über seine persönlichen Verhältnisse machen. Zum Beispiel hat er die Pflicht, offenzulegen, mit wem er zusammenlebt, wie hoch sein Einkommen ist und welche Geld- und Sachwerte er besitzt. Dazu zählen Immobilien, Autos und Schmuck.

Benötigt werden ein gültiger Personalausweis, der Rentenbescheid, alle weiteren Einkommens- und
Vermögensnachweise, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Mietvertrag, ein Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung und natürlich der Antrag auf die Grundsicherung.

Der Bedarf wird anhand der Rente und des Vermögens individuell berechnet. Der Regelsatz ist für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körper pflege und Strom vorgesehen. Die Pauschale beträgt 2020 für einen Alleinstehenden 432 Euro pro Monat, für Paare 389 Euro pro Person. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Die Höhe orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein Mehrbedarf für Menschen mit Schwerbehinderung.

Nein. Der Staat gewährt ein Schonvermögen von 5000 Euro, allerdings zählen auch Sachwerte wie beispielsweise ein Auto dazu.

Nein. Das Sozialamt übernimmt die Mietkosten jedoch nur bis zu einer bestimmten, „angemessenen“ Größe. Diese beträgt für eine Person 45 bis 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60 Quadratmeter oder zwei Zimmer. Übrigens: Wer eine angemessene Eigentumswohnung besitzt und darin wohnt, muss diese nicht verkaufen.

Auch Erwerbsminderungsrentner können anspruchsberechtigt sein. Hier ist es sinnvoll, sich individuell beraten zu lassen.

Kinder sind nur dann zahlungspflichtig, wenn sie ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 100 000 Euro pro Jahr haben. Das trifft aber nur auf einen Bruchteil der Steuerzahler zu.

Ja. Für einen Widerspruch hat man einen Monat Zeit. Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern gerne bei allen Fragen rund um die Grundsicherung, bei der Antragstellung und gegebenenfalls bei einem Widerspruch. Betroffene wenden sich an ihre zuständige Geschäftsstelle.

Wie hoch ist Grundsicherung 2022?

Der Regelsatz der Grundsicherung fällt unterschiedlich hoch aus. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 409 Euro Regelbedarf. Volljährige Personen, die in einer Partnerschaft leben, erhalten jeweils 368 Euro Regelbedarf. Volljährige Personen unter 25 Jahren erhalten 327 Euro Regelbedarf.

Wie hoch muss die Rente sein um Grundsicherung zu bekommen?

Bitte beachten Sie: Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grund sicherung haben. Die Grundsicherung wird unabhängig davon gezahlt, ob Sie bereits eine Altersrente erhalten.

Was zahlt das Sozialamt Wenn die Rente nicht reicht?

Einen Teil des Lebensunterhalts wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, Strom zahlt das Sozialamt Ihnen als Pauschale – den Regelsatz. Er liegt 2022 für Alleinstehende bei 449 Euro und für Paare bei 404 Euro im Monat pro Partner. Über den Regelsatz hinaus bekommen Sie Leistungen für Unterkunft und Heizung.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?

Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II auch als Hartz IV bezeichnet.