Zu einem SCHUFA-Eintrag kommt es laut §31(2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Es liegen offene Forderungen gegen Sie vor, denen Sie nicht widersprochen haben (sogenannte unbestrittene Forderungen).
- Sie haben im Abstand von vier Wochen zwei Mahnungen per Post erhalten, in denen Sie zur Erfüllung der Forderung aufgefordert wurden. Jedoch haben Sie darauf nicht reagiert.
- Ihr Gläubiger hat Ihnen bereits in einer der Mahnungen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag gedroht.
Welche SCHUFA-Einträge kann ich löschen lassen?
Die SCHUFA-Daten zur Ihrer Person können Sie mit der kostenlosen Selbstauskunft und online mit meineSCHUFA kompakt einsehen. Sollte Ihnen hier ein falscher oder veralteter Eintrag auffallen, können Sie diesen SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
Wir haben eine Übersicht über mögliche Falscheinträge und Hinweise zur Löschung zusammengestellt:
Falscheinträge Falsche SCHUFA-Einträge können sofort entfernt werden. Darunter fallen zum Beispiel:
Veraltete Einträge
Um veraltete SCHUFA-Einträge zu berichtigen, können Sie einen Antrag auf Löschung sowohl beim Gläubiger als auch bei der SCHUFA stellen. Beispiele für veraltete Einträge sind:
- getilgte Kredite, die nicht rechtzeitig gelöscht wurden,
- bereits bezahlte Forderungen, die nicht als erledigt gekennzeichnet sind,
- veraltete Adressen.
Geringfügige Schulden
Seit 2012 gilt: bei einer Schuldensumme von unter 2.000,- Euro, die innerhalb von sechs Wochen getilgt wurde, besteht das Recht auf sofortige Löschung.
Titulierte Forderungen
Titulierte Forderungen, wie beispielsweise Zwangsvollstreckungen oder eidesstaatliche Versicherungen, können vorzeitig gelöscht werden. Dazu muss die offene Forderung beglichen und beim Amtsgericht entfernt worden sein. Wichtig ist hier die Einwilligung des Gläubigers. Ansonsten verjährt die titulierte Forderung erst nach 30 Jahren.
Privatinsolvenz mit Restschuldenbefreiung
Ein solcher Eintrag wird entweder nach 30 Jahren (Verjährung) oder nach Erledigung gelöscht.
Amtsgerichtliche Merkmale, Gläubigerbefriedung ausgeschlossen oder nicht nachgewiesen
Bei Daten, die vom Gericht erhoben werden besteht die Chance auf eine vorzeitige Löschung. Zwar ist der Weg bis zur endgültigen Löschung etwas langwieriger als bei andern Forderungen, doch es ist möglich. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Gläubiger, dem Amtsgericht der Kommune und vom Amtsgericht des Bundeslandes eine Löschungsurkunde ausstellen.
Welche SCHUFA-Einträge werden automatisch gelöscht und wann geschieht das?
Für verschiedene SCHUFA-Einträge gibt es unterschiedliche Löschfristen:
Eidesstattliche Versicherung oder Haftbefehl Ein SCHUFA-Eintrag in Form einer eidesstattlichen Versicherung oder eines Haftbefehls wird bereits nach drei Jahren gelöscht, egal ob die Forderung beglichen wurde oder nicht. Kredite Einträge für Kredite werden ebenfalls gelöscht, wenn die Schulden getilgt wurden. Nicht vertragsmäßige Abwicklungen Für alle Einträge die unter „nicht vertragsmäßige Abwicklungen“ fallen, gilt eine dreijährige Frist. Vorausgesetzt ist, dass die ausstehenden Zahlungen sind erledigt. Anfragen nach Kreditkarten oder Girokonten können für negative Einträge sorgen, wenn sie in großer Zahl getätigt werden. Diese Einträge werden jedoch automatisch nach zwölf Monaten gelöscht. Wie kommt man aus der SCHUFA raus? Wenn Sie wissen möchten, ob die SCHUFA falsche Daten über Sie speichert und Sie diese löschen lassen wollen, können Sie sich an dieser Anleitung orientieren: Um zu erfahren, welche Daten die SCHUFA zu Ihrer Person speichert, können Sie eine Selbstauskunft anfordern. Sie haben laut Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, einmal im Jahr eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Sie enthält detaillierte Angaben z. B. zu Ihren Bankkonten, Handyverträgen und bestehenden Krediten.Schritt 1: Selbstauskunft anfordern
Weitere Möglichkeit: Die SCHUFA-BonitätsAuskunft
Bei der BonitätsAuskunft handelt es sich um ein Dokument, das mit einem Zertifikat belegt, dass Sie ausschließlich positive Einträge bei der SCHUFA haben. Sie ist besonders zur Vorlage beim Vermieter geeignet, wenn Sie eine Wohnung suchen und enthält zusätzlich zum Zertifikat einen Orientierungswert und eine Übersicht über alle Informationen, die bei der SCHUFA gemeldet wurden. Diese Auskunft kostet 29,95 €.
zur SCHUFA-BonitätsAuskunft*
Schritt 2: SCHUFA-Einträge durchsehen
Sobald Sie eine Kopie Ihres Datensatzes von der SCHUFA erhalten haben, können Sie prüfen, ob alle aufgeführten Daten richtig sind – insbesondere solche, die negativ auf Sie zurückfallen. Achten Sie darauf, ob Daten falsch, veraltet oder unberechtigt sind.
Schritt 3: Offene Rechnungen begleichen
Wenn es tatsächlich noch offene Rechnungen gibt, die einen negativen Eintrag zur Folge hatten, begleichen Sie diese Rechnung so schnell wie möglich. Wenn die Forderung inzwischen schon bezahlt ist, erklären Sie dies dem Gläubiger schriftlich. Um der SCHUFA beweisen zu können, dass die Einträge beglichen oder verjährt sind, hilft es, entsprechende Zahlungsbelege aufzuheben.
Schritt 4: Löschung der Daten beantragen
Sie treten direkt an die SCHUFA heran, wenn Sie in der Selbstauskunft entdeckt haben, dass Ihr Name oder die Anschrift bei der Auskunftei falsch geführt werden – oder Sie mit einer anderen Person verwechselt wurden. Es empfiehlt sich, der SCHUFA gleich eine Frist zur Korrektur von 3 Wochen zu setzen. Folgender Musterbrief erleichtert es Ihnen, Ihren SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen:
Musterbrief zum Download
Im Falle grundloser oder unberechtigter Einträge müssen Sie sich an das entsprechende Gläubiger-Unternehmen wie dem Versandhaus oder dem Netzbetreiber wenden, um Ihren SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Ihm gegenüber gilt es zu beweisen, dass der negative Eintrag ungerechtfertigt ist, z. B. wenn Sie einen Fernseher auf Raten gekauft haben und die Raten schon bezahlt sind. Legen Sie dem Unternehmen entsprechende Zahlungsbelege vor oder weisen Sie nach, dass Mahnungen Sie nicht erreicht haben. Das Unternehmen muss den Irrtum dann der SCHUFA melden, damit diese den Eintrag auf Anordnung löscht. Zusätzlich sollten Sie sich mit den Unterlagen und Erledigungsvermerken auch selbst an die SCHUFA wenden.
Schritt 5: Bonität überprüfen
Lassen Sie sich nach Erledigung der beantragten Löschung und nach Ablaufen der entsprechenden Frist von der SCHUFA bestätigen, dass das Löschen der SCHUFA-Einträge tatsächlich erfolgt ist und Ihre Kreditwürdigkeit somit wieder hergestellt ist. Sobald Sie einmal auf den Fehler hingewiesen und diesen hinreichend belegt haben, sind sowohl das Gläubiger-Unternehmen als auch die Auskunftei dazu verpflichtet, die falsche Information zu löschen.
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Welche SCHUFA-Einträge kann ich löschen lassen?
Manche SCHUFA-Einträge sind unberechtigt, weil sie falsch oder veraltet sind. In den folgenden Fällen können Sie Ihre SCHUFA-Einträge löschen lassen.
Sie wurden verwechselt
Immer wieder kommt es vor, dass bei der SCHUFA Verbraucherdaten verwechselt werden, etwa weil zwei Personen den gleichen Namen oder die gleiche Anschrift haben. Dies kann dazu führen, dass SCHUFA-Einträge falsch zugeordnet werden. Z. B. wenn bei Ihnen eine Kontopfändung vermerkt ist, die nie stattgefunden hat. In diesem Fall sollten Sie den SCHUFA-Eintrag unbedingt löschen lassen.
Der Eintrag ist grundlos
Fehlerhafte Angaben von Unternehmen oder Banken können dazu führen, dass Sie fälschlicherweise einen negativen SCHUFA-Eintrag kassieren: zum Beispiel, weil die Firma übersehen hat, dass eine vermeintliche offene Forderung längst von Ihnen beglichen würde. Es gibt dann keinen berechtigten Grund, warum das Unternehmen der SCHUFA eine negative Information zu Ihrer Person übermitteln dürfte.
Der Eintrag ist veraltet
SCHUFA-Einträge haben unterschiedliche Löschfristen. Wenn Daten trotz abgelaufener Frist weiter abrufbar bleiben, haben Sie das Recht, sie löschen zu lassen. Ein Recht auf sofortige Löschung besteht beispielsweise, wenn Sie ein Konto bei der Bank haben löschen lassen, bei der SCHUFA aber noch Einträge zum entsprechenden Konto hinterlegt sind. Auch von Ihnen getätigte Kreditanfragen muss die SCHUFA löschen, und zwar nach 12 Monaten. Ebenso verhält es sich mit anderen Informationsabfragen, die Unternehmen über Sie eingeholt haben. Werden Einträge nicht fristgerecht gelöscht, dann können Sie den SCHUFA-Eintrag löschen lassen.
Einen Überblick über alle gültigen Fristen finden Sie hier.
Der Eintrag ist unberechtigt
Unberechtigt sind Einträge immer dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Eintragung bei der SCHUFA nicht erfüllt wurden. Vielleicht haben Sie die Mahnungen eines Ratenkaufs gar nicht bekommen, weil sie an die falsche Postadresse gesandt wurden. Trifft dies zu, muss das Unternehmen den Eintrag bei der SCHUFA widerrufen – und die Auskunftei muss dann den SCHUFA-Eintrag löschen.
Was passiert, wenn ich einen negativen SCHUFA-Eintrag nicht löschen lasse?
Negative SCHUFA-Einträge können negative Auswirkungen für Sie haben: So könnte ein von Ihnen beantragter Kredit abgelehnt werden. Möglich ist auch, dass Sie aufgrund des negativen SCHUFA-Scores keinen neuen Handyvertrag erhalten oder eine von Ihnen präferierte Wohnung nicht mieten können. Im ärgsten Fall könnte Ihre Bank Ihnen die Dispokredite entziehen oder Kreditkarten sperren.
Wie lange dauert es, bis ein SCHUFA-Eintrag gelöscht wird?
Wie lange ist man in der SCHUFA mit falschen Einträgen? Wenn Sie das Löschen Ihrer SCHUFA-Daten erfolgreich beantragt haben, dauert es in der Regel 3 Wochen, bis der Eintrag nicht mehr zu sehen ist.
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Was kann ich tun, wenn der Antrag auf Löschung abgelehnt wird?
Wenn das Gläubiger-Unternehmen oder die SCHUFA die berechtigte Löschung eines Eintrags verweigert, sollten Sie einen Anwalt einschalten. Er kann das Unternehmen oder die Auskunftei durch ein entsprechendes Schreiben noch mal mit mehr Nachdruck zur Löschung auffordern. Im Idealfall kann er dabei auch entsprechende Beweise vorlegen und eine einvernehmliche Klärung erreichen.
Zur Not kann ein Anwalt auch Klage einreichen, um den negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen. Darüber hinaus wird er prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Ihnen durch den Eintrag finanzielle Nachteile entstanden sind.
Wann wird ein SCHUFA-Eintrag automatisch gelöscht?
Typische Fragen sind: Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag? Wie lange steht man in der SCHUFA? Die Antwort: Die SCHUFA darf Ihre Daten teilweise über mehrere Jahre speichern. Maßgeblich ist immer die Erforderlichkeit. Für deren Prüfung gibt es Regelfristen. Die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten beträgt 3 Jahre. Abweichend davon gelten folgende Löschfristen der SCHUFA:
Fristen zur Löschung von SCHUFA-Einträgen
EintragFrist zur LöschungGirokontosofort nach AuflösungKreditkartesofort nach KündigungHandyvertragsofort nach KündigungBürgschaftsofort nach KündigungEigenauskunftnach 1 JahrRatenkredit3 Jahre nach RückzahlungMahnbescheidam Ende des 3. Jahres nach Tilgungverspätete Ratenzahlungam Ende des 3. Jahres nach TilgungVollstreckungam Ende des 3. Jahres nach Tilgungeidesstattliche Versicherungam Ende des 3. Jahres nach Tilgungnicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Girokontenam Ende des 3. Jahresnicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditkartenam Ende des 3. Jahresnicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilfunkverträgenam Ende des 3. Jahresnicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditverträgenam Ende des 3. Jahres nach TilgungInsolvenzam Ende des 3. Jahres nach Beendigung des Verfahrens
Sie können auch versuchen, einen Antrag auf vorzeitige Löschung bei der SCHUFA zu stellen, die Erfolgsaussichten sind aber gering.
Wann wird der SCHUFA-Eintrag nach einer Restschuldbefreiung gelöscht?
Die Löschung des entsprechenden SCHUFA-Eintrags erfolgt 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung. Sollte das nicht geschehen, lassen Sie diesen negativen SCHUFA-Eintrag löschen. Auch dazu können Sie unseren Musterbrief nutzen.
Was bedeutet Restschuldbefreiung? Eine Restschuldbefreiung stellt den letzten Schritt in einem Insolvenzverfahren dar. Zu diesem Zeitpunkt werden dem Schuldner alle dann noch offenen Schulden erlassen.
Warum ist die SCHUFA so wichtig?
Als eine von mehreren Auskunfteien sammelt die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) im großen Stil Wirtschaftsdaten von Verbrauchern. Die Daten bezeichnet man als SCHUFA-Einträge: Sie spiegeln das Zahlungsverhalten einer Person, z. B.
- wie schnell Sie bestellte Ware bezahlen,
- wie zuverlässig Sie Ihre Kredite bedienen und
- ob für Ihre Mobilfunkrechnung ein Dauerauftrag greift.
In Summe ergeben die gesammelten Daten Ihren persönlichen SCHUFA-Score, der Ihre Bonität beschreibt. Mit diesem können Banken, Unternehmen oder Vermieter checken, wie kreditwürdig Sie als Vertragspartner sind. Im besten Fall sind Ihre SCHUFA-Einträge positiv oder zumindest neutral.
Wie kann ich meine SCHUFA-Einträge verbessern?
Neben der Option, einen negativen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen, gibt es noch mehrere Möglichkeiten, um den SCHUFA-Score zu verbessern oder gut zu halten: