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Thorben Wengert / pixelio.de Einige Verbraucherschutz-Gesetze begrenzen die Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung deutlich: Zwar sind weiterhin 24 Monate Mindestvertragslaufzeit erlaubt. Jedoch wird die Kündigungsfrist ab dem 01.03.2022 maximal nur noch 1 Monat betragen. Zudem dürfen sich Verträge nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch um maximal 1 Monat verlängern. Verpasst Du also die rechtzeitige Kündigung zum frühesten Zeitpunkt, ist der Schaden nun gering. Zuvor waren Laufzeitverlängerungen von bis zu 12 Monaten erlaubt – bei Verträgen mit Preisstaffelung und starken Preiserhöhungen war dies oft eine unangenehme Überraschung. Wieso es sinnvoll ist, den Handyvertrag rechtzeitig zu kündigenEigentlich spricht nichts dagegen, einen Vertrag sofort nach Vertragsabschluss zu kündigen. Dann kannst Du das nicht mehr vergessen. Hierbei spielt es keine Rolle ob Du einen SIM-only-Vertrag oder einen Vertrag mit Handy hast. Zudem kommt es bei einigen Verträgen vor, dass sich die Grundgebühr zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erhöht. Mit einer rechtzeitigen Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen Tarif kannst Du dem entgehen. Nicht selten bekommst Du vom Provider Rückholangebote, die lediglich verlangen, die Kündigung zu widerrufen. Dies wird mit einer Gutschrift versüßt, die die Gesamtkosten noch weiter reduziert. Bist Du diszipliniert mit der Kündigung Deiner Verträge, dann nimm solche Angebote ruhig an – über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg kann eine nicht unwesentliche Erspanis zusammenkommen. Typische VertragslaufzeitenManche Handyverträge sind monatlich kündbar, andere haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Manchmal gibt es noch Verträge „ohne Vertragslaufzeit“. Warum dies aber irreführend sein kann, liest Du im verlinkten Artikel. Falls Du einen Vertrag mit langer Laufzeit hast, dann kannst Du diesen bei fast allen Anbietern bis einen Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Bis zum 01.03.2022 war noch eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten erlaubt. Spätestens nach 24 Monaten wechselnDer Mobilfunk-Markt ist einem ständigen Preisverfall unterworfen. Es ist daher fast immer günstiger, nach zwei Jahren einen neuen Vertrag abzuschließen. Vor allem, wenn Du einen Vertrag mit Handy hast, dann solltest Du immer so früh wie möglich kündigen. Denn der Effektivpreis, den wir in unseren Artikeln immer mit angeben, gilt natürlich nur, wenn man die Tarifkosten in der Mindestvertragslaufzeit mit dem Wert des Handys verrechnet. Da Du aber nach zwei Jahren kein neues Smartphone bekommst, zahlst Du kräftig drauf, wenn der Vertrag über die Mindestvertragslaufzeit hinaus läuft. Im Folgenden haben wir noch mal die wichtigsten Fakten zum Thema „Handyvertrag kündigen“ zusammengetragen. Das solltest Du beachten, wenn Du den Handyvertrag kündigst
Vorlage für eine Kündigung
In einem anderen Ratgeber erfährst Du, was Du alles zu Internet- und Festnetz-Tarife wissen musst! Auf der Suche nach einem richtig guten Handyvertrag? Dann haben wir für Dich die besten Handytarife und günstige Handyverträge in der Übersicht! Kann man einen Handyvertrag vorzeitig abschließen?Kann ein Handyvertrag vorzeitig gekündigt werden? Ein Handyvertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese Verträge können nur vorzeitig gekündigt werden, wenn die Konditionen zum Nachteil des Kunden geändert wurden.
Wann kann man Handyvertrag abschließen?In Deutschland sind Personen erst im Alter von 18 Jahren voll geschäftsfähig. Dann können Verträge selbstständig mit allen Rechten und Pflichten abgeschlossen werden. Das gilt sowohl für den Handyvertrag mit oder ohne Smartphone als auch beispielsweise die Mitgliedschaft für das Fitness Center.
Wann neuen Vertrag abschließen bei Rufnummernmitnahme?Die Rufnummernmitnahme ist frühestens 123 Tage vor Vertragsende möglich. Ist der Prozess abgeschlossen, erhältst du für deinen noch laufenden Vertrag eine neue Rufnummer, während du den neuen Vertrag von nun an mit deiner gewohnten Handynummer nutzen kannst.
Wann beginnt ein Handy Vertrag?Dein Vertrag beginnt am Tag der Rufnummernübernahme. Dieses Datum wird von Deinem Altanbieter festgelegt. Der Tag der Rufnummernportierung ist auch gleichzeitig das Aktivierungsdatum Deiner neuen SIM-Karte, ab dem Dein Basispreis, Fixkosten und Verbindungsentgelte von uns in Rechnung gestellt werden.
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