Wie oft muss ich ELStAM abrufen?

So funktionieren die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Wie oft muss ich ELStAM abrufen?

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Aktualisiert am 15. November 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz Elstam, haben die Lohnsteuerkarte ersetzt.
  • Zum Datensatz gehören Deine Steuerklasse, die Zahl Deiner Kinderfreibeträge, ob Du Kirchensteuer zahlst und gegebenenfalls Dein Freibetrag.
  • Dein Arbeitgeber kann Deine Daten elektronisch abrufen. Die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Informationen sind verbindlich.
  • Bei einem Jobwechsel musst Du keine Lohnsteuerkarte mehr abgeben, sondern nur noch Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, Dein Geburtsdatum und möglicherweise einen Lohnsteuerfreibetrag angeben.

Seit 2013 hat die alte Lohnsteuerkarte aus Karton endgültig ausgedient: Arbeitgeber und Finanzamt stützen sich auf die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz Elstam. Dieses Verfahren ist praktisch eine elektronische Lohnsteuerkarte.

Was bedeutet Elstam für Arbeitnehmer?

Elstam hat vor allem für Arbeitgeber zu organisatorischen Änderungen geführt. Es bringt allerdings auch für Dich als Arbeitnehmer Veränderungen mit sich: Wenn sich Deine Lohnsteuerabzugsmerkmale ändern, ist zum Beispiel nicht mehr das Einwohnermeldeamt, sondern das Finanzamt Deines Wohnorts dafür zuständig.

Willst Du als Arbeitnehmer die Steuerklasse wechseln oder einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, musst Du Dich nun ebenfalls an das Finanzamt wenden. Änderungen melderechtlicher Daten hingegen, zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder -austritt, musst Du aber nach wie vor durch das Einwohnermeldeamt vornehmen lassen.

Wie oft muss ich ELStAM abrufen?

Hermann-Josef Tenhagen

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Welche Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gibt es?

Bei den Elstam handelt es sich um die Informationen, die früher auf der Vorderseite Deiner Lohnsteuerkarte aus Karton zu finden waren:

  • Steuerklasse
  • Kirchensteuermerkmal
  • Zahl der Kinderfreibeträge
  • Lohnsteuerfreibetrag

Diese Daten sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und können vom Arbeitgeber per Computer abgerufen werden. Für den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten verbindlich. Sie sind für die Dauer des Arbeitsverhältnisses von ihm anzuwenden.

Änderungen, beispielsweise ein Wechsel der Steuerklasse des Arbeitnehmers, stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber zur Verfügung. Mit der entsprechenden Software können nicht nur Daten abgerufen werden, sie aktualisieren sich nach Änderungen auch automatisch. 

Um die Elstam seiner Arbeitnehmer abrufen zu können, müssen sich Arbeitgeber für das Elster-Online-Portal registrieren. In der Regel besteht eine solche Anmeldung schon, weil dieser Weg für die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen bereits seit Längerem gesetzlich vorgeschrieben ist. Werden diese Aufgaben durch einen Steuerberater oder einen anderen Dienstleister wahrgenommen, erfolgt der Abruf der Daten über dessen Registrierung. In diesen Fällen ist die Registrierung des Arbeitgebers nicht erforderlich.

Was musst Du beim Jobwechsel beachten?

Wenn Du eine neue Stelle antrittst, brauchst Du zu Beginn dem Arbeitgeber nur folgende Informationen geben:

  • Dein Geburtsdatum
  • Deine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer
  • Ob es sich um ein Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt
  • Ob und in welcher Höhe ein Lohnsteuerfreibetrag besteht

Mithilfe dieser Angaben kann Dein neuer Arbeitgeber Dich in der Elstam-Datenbank anmelden. Daraufhin erhält er vom Bundeszentralamt für Steuern eine sogenannte Anmeldebestätigungsliste mit Deinen aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Damit kann Dein neuer Arbeitgeber den individuellen Lohnsteuerabzug für Dich vornehmen.

Wer die Daten abrufen kann

Nur Dein aktueller Hauptarbeitgeber ist zum Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt. Hast Du weitere Arbeitgeber, können auch diese die für die Lohnsteuerberechnung notwendigen Daten abrufen. Den Nebenarbeitgebern steht aber nur ein Teil der Elstam zur Verfügung, nämlich der mögliche Abzug von Kirchensteuer, gegebenenfalls ein Freibetrag und die Steuerklasse VI, die Du automatisch für jeden Arbeitgeber außer dem Hauptarbeitgeber zugewiesen bekommst.

Du selbst kannst in einer Positivliste festlegen, welchem Deiner Arbeitgeber Deine Daten zum Abruf bereitgestellt werden und welche Arbeitgeber davon teilweise oder ganz ausgeschlossen sein sollen. So kannst Du sicherstellen, dass nur das über Dich bekannt wird, was Dein Arbeitgeber auch tatsächlich für Deine Lohnabrechnung braucht. Einen Antrag musst Du beim für Dich zuständigen Finanzamt stellen.

Wie kannst Du Dein Auskunftsrecht nutzen?

Auskünfte darüber, welche Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beim Bundeszentralamt für Steuern für Dich gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, erhältst Du im Elster-Onlineportal (Mein Elster, weitere Informationen bekommst Du in unserem Ratgeber Elster). Dazu musst Du zwecks Registrierung Deine Steuer-ID eingeben.

Du findest Deine Daten meistens auch auf Deiner Gehaltsabrechnung, sodass Du die Informationen abgleichen kannst. Darüber hinaus kannst Du Auskünfte bei Deinem zuständigen Finanzamt einholen.

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Wie komme ich an meine ELStAM?

Elektronische Lohnsteuerkarte ( ELStAM ).
wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) bei Vergabe der Identifikationsnummer schriftlich mitgeteilt,.
ist auf Ihren Lohnabrechnungen ausgewiesen und..
ist auf Einkommensteuerbescheiden Ihres Finanzamts aufgedruckt..

Wie funktioniert ELStAM für Arbeitgeber?

Für das ELStAM -Verfahren muss der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch den Tag der Geburt und die steuerliche Identifikationsnummer mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das erste Arbeitsverhältnis (Hauptarbeitsverhältnis) oder um ein weiteres Arbeitsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) handelt.

Wie lange dauert ELStAM?

Nach Angaben der Finanzverwaltung werden die ELStAM im Regelfall 5 Werktage nach der Anmeldung bereitgestellt. Der Samstag gilt auch als Werktag. Wenn nach Ablauf dieser Frist eine Bereitstellung der ELStAM bzw. eine Rückmeldung von Verfahrenshinweisen noch nicht erfolgt ist, haben Arbeitgeber bzw.

Wann bekommt man die elektronische Lohnsteuerbescheinigung?

Am Ende des Kalenderjahres, spätestens im Februar des Folgejahres, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuerbescheinigung enthält zudem Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis, die Sie in der Steuererklärung angeben müssen.