Wie teuer ist eine Flugstornierung bei Ryanair?

Bundes­gerichts­hof entscheidet gegen Luft­hansa-Passagiere

Früher gab es noch Gerichte, die Kunden nach einer Tickets­tornierung eine Erstattung von bis zu 100 Prozent des Ticket­preises zusprachen. Diese Recht­sprechung hat aber mit dem Storno-Urteil des Bundes­gerichts­hofs einen Dämpfer erfahren (Az. X ZR 25/17; siehe Flugstorno: Lufthansa-Passagiere verlieren vor Gericht). Der BGH hat entschieden, dass Luft­hansa-Kunden, die „nicht stornier­bare“ Tickets gekauft haben, nur den Teil der Ticket­kosten erstattet verlangen können, der auf Steuern (Luft­verkehrs­teuer) und Gebühren (etwa Luft­hafensicher­heits­gebühr) entfällt. Diese Positionen muss eine Air­line erstatten, weil sie die Beträge im Stornofall und bei Nichtantritt gar nicht abführt. Zwar können sich Flugreisende mit einer Reiserücktrittsversicherung für unvor­hersehbare Ereig­nisse wie Krankheit versichern. So eine Versicherung zahlt aber zum Beispiel nicht, wenn man wegen eines unerwarteten beruflichen Termins verhindert ist.

Unser Rat

Erstattung fordern. Wenn Sie einen Flug storniert oder einfach nicht angetreten haben, können Sie von der Fluggesell­schaft die im Flugpreis enthaltenen Steuern und Gebühren zurück­verlangen. In den beiden von uns hier berichteten Fällen geht es zum Beispiel um rund 50 Euro. Machen Sie Ihren Anspruch direkt bei der Air­line geltend – auch wenn Sie über Vermittler wie Fluege.de gebucht haben. Nutzen Sie den Muster­brief der Verbraucherzentrale. Erstattungs­ansprüche verjähren erst nach drei Jahren. Bis Ende 2018 können Sie also Steuern und Gebühren für Flüge zurück­verlangen, die Sie im Jahr 2015 ungenutzt gelassen haben.Sich wehren. Bei den Fluggesell­schaften Luft­hansa und Eurowings klappt die Erstattung meist reibungs­los. Insbesondere bei Billigfliegern wie Ryanair und Easyjet müssen Sie aber mit Widerstand rechnen. Mahnen Sie die Erstattung von Steuern und Gebühren dennoch einmal schriftlich an. Danach können Sie einen Anwalt einschalten, den die Fluggesell­schaft im Erfolgs­fall auch bezahlen muss. Auf der Internetseite der Deutschen Gesell­schaft für Reiserecht (dgfr.de) finden Sie Spezialisten.Storno­dienst einschalten. Wenn Sie schnell an Ihr Geld wollen und bereit sind, dafür einen Risiko­abschlag hinzunehmen, können Sie Ihren Anspruch an den Storno­dienst Geld-fuer-flug.de verkaufen. Lassen Sie sich dort ein Angebot machen.

Luft­hansa und Eurowings erstatten Steuern und Gebühren

Kunden von Luft­hansa und Eurowings sind gut dran. Beide Fluggesell­schaften weisen Steuern und Gebühren vergleichs­weise trans­parent aus. Kunden können die Erstattung per E-Mail, Fax oder Telefon einfordern, meist kommt das Geld reibungs­los. Anders ist das bei ausländischen Billiga­irlines, wie der Fall des Münchners Carsten Schmidt zeigt. Dieser hat vor Kurzem einen Flug mit der ungarischen Billiga­irline Wizz Air von Memmingen nach Timisoara in Rumänien aus privaten Gründen stornieren müssen. Flug­kosten für ihn und seine Frau insgesamt hin und zurück: 101 Euro.

Wizz Air und Ryanair verstoßen gegen Trans­parenz­gebot

Nur 53 Euro davon entfielen laut Buchungs­unterlagen auf den reinen Flugpreis. 48 Euro sind Steuern und Gebühren – vermutlich. Genau weiß man es nicht, denn die ungarische Air­line dröselt den Ticket­preis nicht auf. Das verstößt zwar gegen das Trans­parenz­gebot aus Artikel 23 der EU-Verordnung 1008/2008. Das stört die ausländischen Billigfluggesell­schaften aber nicht. Bei der irischen Gesell­schaft Ryanair erhält der Kunde bei der Buchung nur eine einzige Zahl genannt, den Gesamt­ticket­preis. Wer nicht genau weiß, wie viel Steuern und Gebühren er gezahlt hat, weiß auch nicht, was er zurück­fordern soll.

Weitere Schikane der Billiga­irlines: die Bearbeitungs­gebühr

Wizz-Air-Kunden müssen bei Rück­erstattungen zwischen 60 und 80 Euro „Stornierungs­gebühr“ zahlen. Bei Ryanair fällt eine „Verwaltungs­gebühr“ von 20 Euro pro Flug­gast an. Der Bundes­gerichts­hof hält solche Bearbeitungs­gebühren zwar für unzu­lässig (Az. I ZR 220/14). Auch das beein­druckt die Billigflieger aber offen­bar nicht. Hätte Carsten Schmidt Wizz Air selbst ange­schrieben und seine Rück­erstattung geltend gemacht, hätte er wegen der Bearbeitungs­gebühr zurück­erhalten: 0 Euro.

Anwalt oder Geld-fuer-flug.de?

Carsten Schmidt blieben also nur zwei Wege, um gegen Wizz Air vorzugehen: Anwalt oder der Dienst Geld-fuer-flug.de. Mit einem guten Rechts­anwalt hätte der Münchner vielleicht die 48 Euro heraus­holen können. Aber das hätte sicher etwas gedauert. So lange wollte Schmidt nicht warten. Deshalb wandte er sich an den Storno­dienst­leister Geld-fuer-flug.de. Das junge Unternehmen aus Düssel­dorf hat von Investoren 25 Millionen Euro bekommen. Mit dem Geld kauft es nun in großen Mengen Rück­erstattungs­ansprüche von Passagieren auf.

Geld-fuer-flug.de zahlt nur einen Bruch­teil – dafür aber sofort

Der Flug­gast, der seinen Anspruch an den Dienst verkauft, erhält als Kauf­preis nicht 100 Prozent der Steuern und Gebühren wieder, sondern nur einen Bruch­teil. Carsten Schmidt hat für seinen Wizz-Air-Flug 20 Euro von Geld-fuer-flug.de bekommen. Besser als gar nichts. Aber Geld-fuer-flug.de wird nun als neuer Inhaber der Forderung mit seinen Anwälten gegen Wizz Air vorgehen und die volle Summe Steuern und Gebühren einfordern – notfalls auf dem Gerichtsweg.

Easyjet schließt Erstattung in Geschäfts­bedingungen aus

Ryanair und Wizz Air sind zwei der Haupt­gegner von Geld-fuer-flug.de. Ein dritter ist Easyjet. Der britische Billigflieger schließt in seinen Geschäfts­bedingungen die Erstattungen gleich ganz aus, wenn der Kunde den Flug aus persönlichen Gründen nicht antreten kann und die Stornierung später als 24 Stunden nach der Flug­buchung erfolgt. Nur die britische Passagier­abgabe APD, die bei einem Start vom Vereinigten Königreich aus fällig wird, betrachtet Easyjet als erstattungs­fähig. Das Land­gericht Frank­furt etwa hält einen solchen Erstattungs­ausschluss jedoch für unwirk­sam (Az. 2-24 O 8/17; nicht rechts­kräftig).

Nicht immer kommen die Billiga­irlines mit ihren juristischen Tricks durch

Um dem deutschen Gesetz und der deutschen Recht­sprechung zu entgehen, erklären Billiga­irlines in ihren Geschäfts­bedingungen ausländisches Recht für anwend­bar. Bei Ryanair soll irisches Recht gelten, bei Wizz Air ungarisches und bei Easyjet das Recht von England und Wales. Das Amts­gericht Simmern hat die Ryanair-Klausel allerdings in einem Fall für unwirk­sam erklärt (Az. 32 C 571/16). Der Wiesbadener Reise­rechts­experte Holger Hopperdietzel sagt: „Kunden aus Deutsch­land können also in Deutsch­land auf Basis deutschen Rechts auf Erstattung klagen.“

Ticket über Reiseportal gekauft? Erstattung direkt von der Air­line fordern!

Geld-fuer-flug.de kauft auch Tickets von Kunden, die über Flug­vermittler wie Fluege.de oder Opodo.de gebucht haben. Bis zu 100 Euro verlangen die Vermittler selber für die Bearbeitung einer Erstattung. Aber auch in diesen Fällen ist die Air­line Vertrags­partner. Das heißt: Kunden von Flug­vermitt­lern können die Erstattung direkt von der Air­line einfordern.

Bequem für Viel­flieger

Auch Luft­hansa- und Eurowings-Kunden nutzen den Dienst. Viel­flieger Alex Liermann hat im Herbst 2017 einen Eurowings-Flug von Berlin nach Düssel­dorf Geld-fuer-flug.de angeboten. Der Berliner hat wenig Lust, in der Telefon-Hotline einer Air­line zu warten. Der Flug hatte 90 Euro gekostet, 50 Euro waren Steuern und Gebühren. Geld-fuer-flug.de bot 40 Euro. Liermann hätte bei einem Verkauf also 10 Euro Abschlag gehabt.

Welche Kosten werden bei Flugstornierung erstattet?

Die reinen Flugkosten werden in aller Regel nicht erstattet, weil nämlich die Fluggesellschaft in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Kündigung ausgeschlossen hat. Aber in einigen Fällen kannst Du bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen.

Kann man einen bezahlten Flug stornieren?

Nach deutschem Recht können Sie Ihren Vertrag mit der Fluggesellschaft jederzeit vor Antritt des Fluges ohne Fristsetzung und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Airline kann dann den Flugpreis verlangen, abzüglich der infolge der Vertragsaufhebung eingesparten Aufwendungen wie z.B. Steuern oder Gebühren.

Bis wann kann man bei Ryanair kostenlos umbuchen?

Flugumbuchungen können bis zum 30. September 2022 vorgenommen werden. Flugänderungen müssen mindestens 7 Tage vor dem ursprünglich geplanten Abflugtermin erfolgen. Es kann ein Unterschied beim Flugpreis vorliegen.