Wie viel mehr kostet begleitetes Fahren?

Zunächst war das Begleitete Fahren nur in Deutschland erlaubt. Mittlerweile darfst du mit dem deutschen BF17 unter Einhaltung der deutschen Begleitauflage auch in Österreich mit dem Auto fahren. Das ist aber eine Ausnahme: In anderen Ländern ist der Führerschein mit 17 nicht zugelassen.

Gut zu wissen: Sobald du 18 bist, musst du im Ausland in jedem Fall den Kartenführerschein mitführen. Das gilt auch für Österreich. In Deutschland ist das Fahren mit der Prüfungsbescheinigung und einem Ausweisdokument noch bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag zugelassen.

Wichtig: Kläre vorab unbedingt auch mit deiner Kfz-Versicherung ab, welche Bedingungen für BF17 im Ausland gelten und ob dein Auto auch dort entsprechend versichert ist.

Was kostet das Begleitete Fahren? 

Beim BF17 musst du, wie auch regulär, die Kosten für die Fahrschule bezahlen. Um deinen Führerschein zu machen, musst du im Schnitt mit 1.500 bis 2.000 Euro rechnen. Dabei kommt es unter anderem nicht nur darauf an, wie viele Pflichtstunden und Zusatzstunden du benötigst, sondern auch, ob du die Prüfungen auf Anhieb bestehst. Wie genau sich die Kosten für den Führerschein zusammensetzen und welche regionalen Unterschiede es geben kann, liest du in unserem Ratgeber „Führerschein machen“.

Bist du noch unter 18, wenn du deinen Führerschein machst, kommen zusätzliche Kosten für die Ausstellung des Führerscheins in Form der Prüfungsbescheinigung dazu (rosa Dokument, das die bestandene Prüfung bescheinigt und die Begleitpersonen ausweist). Außerdem fällt eine Gebühr für die Überprüfung der Begleitpersonen an. Dafür wird unter anderem eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Punktestand) angefordert. Die Höhe der anfallenden Gebühren kann von Ort zu Ort unterschiedlich ausfallen. Den regulären Führerschein im Kartenformat bekommst du erst, wenn du 18 Jahre alt bist.

Hier ein Überblick über alle Kosten, die beim BF17 im Durchschnitt auf dich zukommen:

  • Kosten für den Führerschein: circa 1.500 bis 2.000 Euro
  • Kosten für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung: circa 10 Euro
  • Überprüfung der Begleitpersonen: pro Person circa 10 Euro (von Bundesland und Führerscheinstelle abhängig)
  • mit 18 Jahren: circa 40 Euro für das Ausstellen des regulären Führscheins

Zwar kostet BF17 etwas mehr als der reguläre Führerschein, es kann sich aber bei der Kfz-Versicherung lohnen. Erfahre hier mehr über die Autoversicherung für Fahranfänger.

Begleitetes Fahren ist für Jugendliche bereits ab 17 Jahren möglich. Wie viel der Führerschein kostet und wann genau Sie damit anfangen können, erfahren Sie hier.

  • Jugendliche ab 17 Jahre dürfen einen Führerschein erwerben
  • Ein Auto fahren können sie allerdings nur mit Begleitperson
  • Der Führerschein mit 17 kostet ähnlich viel wie der Gängige mit 18

Köln – Viele Jugendliche nehmen das Angebot „Führerschein mit 17“ gerne an. Schließlich sind sie dadurch mobiler und können früh Ihre Fahrfähigkeiten entwickeln und ausbauen. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer/innen grundsätzlich neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem viel Fahrpraxis. 

Führerschein mit 17 – Probezeit gilt dennoch zwei Jahre

Das soll das „Begleitete Fahren ab 17“ (kurz: BF17) Fahranfängern ermöglichen. So können die 17-Jährigen bis zum 18. Geburtstag so oft Sie wollen am Steuer sitzen – zumindest, wenn eine Begleitperson mit im Auto sitzt. Den „richtigen“ Führerschein erhalten Sie schließlich, wenn sie volljährig werden. 

Allerdings ist hierbei zu bedenken, dass wie auch bei den Führerscheinen der Klassen B, A, C und D beim Führerschein mit 17 eine Probezeit gilt. Diese beginnt, sobald das 17. Lebensjahr erreicht und die Prüfungsbescheinigung erteilt worden ist und dauert zwei Jahre. 

Wann Sie mit dem Führerschein mit 17 beginnen können

Grundsätzlich können sich Jugendliche bereits mit sechzehneinhalb Jahren in einer Fahrschule anmelden. Dort machen Sie wie auch beim Führerschein mit 18 die theoretische und praktische Fahrausbildung.

Haben Sie anschließend jeweils die theoretische und praktische Prüfung bestanden, bekommen die Jugendlichen nach ihrem 17. Geburtstag eine vorläufige „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im „Begleiteten Fahren“.

Diese Voraussetzungen brauchen Sie für einen Führerschein mit 17

Die Begleitpersonen müssen ebenfalls einige Voraussetzungen mitbringen. So sollten Sie

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  • mindestens 30 Jahre alt sein.
  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen den Führerschein der Klasse B haben.
  • nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Bis zu ihrem 18. Lebensjahr dürfen BF17-Teilnehmer/innen dann in Begleitung mit einer Person Auto fahren. Diese muss zudem auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein („Begleitauflage“). Studien haben sogar bestätigt, dass durch Begleitetes Fahren das Unfallrisiko nicht nur verringert wird, sondern auch dann, wenn BF17-Teilnehmer/innen alleine fahren. 

Führerschein mit 17: Das passiert, wenn Sie ohne Begleitperson unterwegs sind

Dennoch empfiehlt es sich, dass Jugendliche, die den Führerschein mit 17 absolviert haben und ein eigenes Fahrzeug besitzen, dieses versichern lassen. Schließlich erhalten Sie bei vielen Versicherungen günstigere Beitragskonditionen als diejenigen ohne Begleiterfahrung.

Übrigens: Ist der minderjährige Fahrer ohne Begleitperson unterwegs und wird dabei von der Polizei erwischt, droht ihm eine Geldbuße von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Zudem wird die Fahrerlaubnis erst wieder erteilt, nachdem der Fahrer an einem Aufbauseminar teilgenommen hat.

Das kostet der Führerschein mit 17

Der Führerschein mit 17 unterscheidet sich von den Kosten nicht viel von denen für den Führerschein der Klasse B. Hierzulande kostet er durchschnittlich 1.500 bis 2.000 Euro.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

FaktorDurchschnittliche Kosten / EuroSehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passfoto35 EuroGrundgebühr für Fahrschule200 EuroLehrmaterial50 EuroFahrstunden1.500 EuroRegelfahrstunden (ca. 30)1.000 EuroSonderfahrstunden (ca. 12)500 EuroPrüfungsgebühr200 EuroPrüfungsgebühr Bundesland100 EuroPrüfungsgebühr Fahrschule100 EuroFührerscheinantrag35 EuroDurchschnittliche Gesamtkosten2.020 Euro

Führerschein mit 17: Wann der Versicherungsschutz greift

Was die Autoversicherung angeht, sollten Sie als Elternteil rasch handeln. Schließlich nutzen die meisten B17-Fahrer/innen in der Regel das Familienauto. Doch viele Versicherungen greifen erst, wenn der Fahrer älter als 17 ist.

Damit der Versicherungsschutz im Schadensfall gewährleistet ist, wenn ein Minderjähriger am Steuer sitzt, muss also der Versicherung so früh wie möglich mitgeteilt werden, dass dieser einen BF17 erworben hat.

Führerschein mit 17: Wo er auch im Ausland gilt

Haben Sie vor, in den Urlaub ins Ausland zu fahren und eine(n) BF17-Fahrer/in ans Steuer zu lassen, sollten Sie das nochmal überdenken. Schließlich ist der Führerschein mit 17 eine Sonderregelung in Deutschland. Sie gilt bundesweit – aber nicht im Ausland.

Dort sind minderjährige Fahrer hinter dem Steuer in der Regel nicht erlaubt. Der Grund dafür: Der Führerschein BF17 wird hier nicht als Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt, wie der TÜV Nord mit Sitz in Köln (geführt von Dirk Stenkamp (57)) erklärt.

Die Prüfungsbescheinigung, die BF17-Teilnehmer/innen ab dem 17. Lebensjahr erhalten, gilt nur in Deutschland als offizielle Fahrerlaubnis. Aber: In Österreich wird Begleitetes Fahren ab 17 mit der deutschen Bescheinigung gestattet, da es dort für minderjährige Fahrer eine vergleichbare Regelung gibt.

Wie teuer ist Begleitetes Fahren in NRW?

Antrag für begleitetes Fahren: 68,20 Euro (inklusive einer Begleitperson, mit Probezeit) 67,40 Euro (inklusive einer Begleitperson, ohne Probezeit) jede weitere Begleitperson 10,80 Euro.

Wie viele Punkte darf man haben um Begleitetes Fahren zu machen?

Begleitperson kann nur werden, wer 30 Jahre oder älter ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Außerdem gilt es, nur höchstens einen Punkt in Flensburg zu haben.

Wie viele Punkte in Flensburg bei begleitetem Fahren?

Ziel des begleiteten Fahrens ist es, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Routine im Fahrverhalten der Fahranfängerin oder des Fahranfängers zu fördern. Als Begleiterin/ Begleiter von Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern unter 18 Jahre dürfen Sie dabei allerdings nur einen Punkt in Flensburg haben.

Was muss man erfüllen um Begleitetes Fahren?

Die Begleitperson muss namentlich in Ihrer Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleiter eingetragen werden. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE besitzen.