Wie viel Stunden braucht man für 450 € Basis?

Jörg Leine schreibt bei Finanztip über Steuern. Einfach, verständlich und nützlich für alle Steuersparer und die, die es noch werden wollen. Zuvor machte er das acht Jahre für den Blog unserer Steuersoftware-Empfehlung Smartsteuer. Seine journalistische Laufbahn begann Jörg bei BILD und arbeitete danach für Computerbild im News-Ressort. Und wenn es bei ihm mal nicht um Steuern geht, dann oft um seinen Fußballverein Union Berlin.

Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung geht es vorrangig um den geringen Verdienst. Denn der Monatsverdienst bei Minijobs ist begrenzt. Doch wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten, ohne dass die Minijobgrenze überschritten wird?

Arbeitszeit – keine Besonderheit im Minijob

Eine besondere gesetzliche Regelung zur Anzahl der Stunden, die ein Minijobber arbeiten darf, gibt es bereits seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Laut gesetzlichen Vorgaben ist bei einem Minijob allein der Verdienst für die versicherungsrechtliche Beurteilung entscheidend. Genauer gesagt, das regelmäßige Entgelt darf 450 Euro monatlich nicht übersteigen.

Heißt dies nun, dass ein Minijobber völlig frei in der Gestaltung der Arbeitszeit ist?

Natürlich heißt es das nicht. Es gelten die allgemeinen Arbeitszeitregelungen bei der täglichen Höchstarbeitszeit und der maximalen Wochenarbeitszeit. Doch aufgrund der Begrenzung auf 450 Euro monatlich, ergibt sich letztlich doch eine Stundenzahl, die ein Minijobber maximal arbeiten darf. Abhängig vom vereinbarten Stundenlohn für den Minijobber ergibt sich nämlich eine maximale Stundenzahl für den Minijobber, um den Monatswert von 450 Euro nicht (dauerhaft) zu überschreiten.

Arbeitszeit bei Minijobbern ermitteln

Ein Minijobber mit einem Stundenlohn von 15 Euro darf beispielsweise im Monat 30 Stunden arbeiten (= 450 Euro : 15 Euro). Bei einem Stundenlohn von 10 Euro läge die maximal zulässige Arbeitszeit für den Minijobber hingegen bei 45 Stunden im Monat (= 450 Euro : 10 Euro).

Aufgrund der Monatsgrenze beim Verdienst ergibt sich somit im Grunde eine maximal zulässige Stundenzahl, die der Minijobber eingesetzt werden darf. Diesen Stundenwert sollten Sie nicht nur im Personalbüro im Auge behalten, sondern auch diejenigen, die die Minijobber einsetzen (Disponenten, Schichtleiter) sollten den Wert kennen, um teure Fehler zu vermeiden. Denn wenn ein Minijobber zu viele Stunden eingesetzt wird, ergeben sich oft versicherungsrechtliche Änderungen, da durch zu viele Arbeitsstunden die 450-Euro-Minijobgrenze überschritten werden kann.

Um festzustellen, wie viele Stunden der Minijobber arbeiten darf, ist einfach 450 Euro (Minijobgrenze) durch den Stundenlohn zu teilen. Das Ergebnis sind dann entsprechend die zulässigen Arbeitsstunden im Monat.

Um die zulässige Wochenstundenzahl zu ermitteln bietet sich folgende Formel an:

450 Euro : Stundensatz x 12 Monate : 52 Wochen

 

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet zu 11 Euro die Stunden.

Seine zulässige Wochenstundenzahl ermitteln Sie wie folgt:

450 Euro : 11 Euro x 12 Monate : 52 Wochen = 9,44 Stunden je Woche

 

Mindestlohn begrenzt Stundenzahl

Durch die Anhebung des allgemeinen Mindestlohns seit 1.7.2021 ergibt sich eine maximal zulässige Höchstarbeitsstundenzahl für Minijobber (die das 18. Lebensjahr vollendet haben).

Denn seit 1.7.2021 beträgt der Mindestlohn 9,60 Euro je Stunde, daraus ergibt sich eine Höchstarbeitszeit von 46,875 Stunden im Monat bzw. 10,8 Stunden je Woche für den Minijobber, der den Mindestlohn verdient.

Anmerkung: Bitte runden Sie die Stundenzahlen nicht auf, da sonst die Minijobgrenze überstiegen werden kann.

Folgen des Überschreitens der Minijobgrenze

Überschreitet ein Minijobber aufgrund seiner hohen Stundenzahl dauerhaft die 450-Euro-Minijobgrenze, führt dies zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Dies hat zur Folge, dass der Minijobber nicht mehr brutto für netto arbeiten kann, sondern einen Teil seines Entgelts als Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zahlen muss.

Hinweis: Ab 1.10.2022 sind grundsätzlich 10 Wochenstunden für einen Minijobber zulässig, wenn er zum Mindestlohn (dann 12 Euro) arbeitet.

 

 

Wie viel Stunden braucht man für 450 € Basis?
Bitte dieses Feld leer lassen

Newsletter-Anmeldung

Der Minijob-Newsletter informiert Sie über neue Beiträge und aktuelle Neuigkeiten rund um das Thema Minijobs.

Sie erhalten den Newsletter mit aktuellen Tipps und Tricks zum Thema Minijobs in regelmäßigen Abständen.

Vorname *

Nachname *

E-Mail *

ich akzeptiere die aktuellen Datenschutzbestimmungen und habe sie gelesen und verstanden.

Prüfen Sie Ihren Posteingang und den Spamordner, um Ihr kostenloses Newsletter-Abonnement zu bestätigen. Klicken Sie dazu bitte auf den Link in der Bestätigungsmail, die Ihnen gerade zugesendet wurde. Nur dann ist Ihre Registrierung für den kostenlosen Newsletter Minijobs abgeschlossen.

Wie viele Stunden muss man für 450 € arbeiten?

Durch die Anhebung der Minijob-Grenze und des gesetzlichen Mindestlohns sind ab 1. Oktober jetzt 43,33 Stunden pro Monat erlaubt. Beitrag vom 1. September 2021, aktualisiert am 1. Oktober 2022.

Wie viele Stunden bei Minijob 2022?

Für 2022 gilt: Durch die Anhebungen des Mindestlohns (und der Minijobgrenze seit Oktober 2022) beträgt die maximale monatliche Arbeitszeit für Minijobber ab 1. Januar 45,82 Stunden, ab 1. Juli 43,06 Stunden und ab 1. Oktober 43,33 Stunden.

Wann kommt 520 Euro Minijob?

Ein Minijob liegt vor, wenn der monatliche Verdienst aus dieser Beschäftigung regelmäßig nicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Bis 30. September 2022 lag diese bei 450 Euro monatlich. Zum 1. Oktober 2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro im Monat angehoben.

Auf was muss ich bei einem 450 € Job beachten?

Beim Minijob gilt entweder die Einkommensgrenze von 5.400 Euro/Jahr oder eine zeitliche Grenze von maximal 70 Arbeitstagen/Jahr. Minijobs sind sozialversicherungsfrei – es besteht allerdings Rentenversicherungspflicht. Minijobber haben dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte.