Das Abitur in Sachsen wird üblicherweise mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder einem Beruflichen Gymnasium erworben. Show
Eintritt in die gymnasiale Oberstufe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Voraussetzungen am Gymnasium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die gymnasiale Oberstufe (auch Sekundarstufe II genannt) umfasst in Sachsen die Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Eintritt in diese Stufe ist nur möglich, wenn die Klassenstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen wurde. Schüler mit einem Realschulabschluss, die von einer Oberschule an das Gymnasium wechseln, müssen die Klassenstufe 10 am Gymnasium zusätzlich absolvieren. Die künftigen Schüler der Sekundarstufe II sollen somit auf die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Unterrichts- und Bewertungssystem vorbereitet werden. Voraussetzungen am Beruflichen Gymnasium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein berufliches Gymnasium ist ein Gymnasium der Aufbauform, es umfasst die gymnasiale Oberstufe mit der Klasse 11 und den Jahrgangsstufen 12 und 13. In die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums können aufgenommen werden:
Schüler, die die Notenanforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird. In diesem regelmäßig 20-minütigen Gespräch soll der Schüler grundlegendes Verständnis in den für die gewählte Richtung des Beruflichen Gymnasiums maßgeblichen Fachinhalten nachweisen. Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Vorliegen besonderer vom Schüler nicht zu vertretender Umstände, insbesondere längerer Krankheit, kann der Schulleiter Ausnahmen zulassen. Unterschiede der Ober- zur Mittelstufe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Vergleich zu den Klassen 5 bis 10 gibt es einige grundlegende Unterschiede:
1 = Entgegen der offiziellen Definition der Note „schwach ausreichend“ gilt ein Kurs mit dieser Benotung nicht als bestanden; die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht.
Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fächern im Pflichtbereich (Leistungskurse und Grundkurse) und im Wahlbereich (Ganztagsangebote und Arbeitsgemeinschaften). Das Angebot an Leistungs- und Grundkursen ist so angelegt, dass die Schüler an den verbindlichen Kursen teilnehmen und somit die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen können. Pflichtbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Fächer des Pflichtbereichs sind in drei Aufgabenfelder unterteilt:
Die Fächer Sport und Religion bzw. Ethik sind als Pflichtfächer keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Wahlbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Wahlbereich können die Fächer
genehmigte fachübergreifende Grundkurse angeboten werden, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen. Von dem Wahlbereich können in den Kursjahren 11 und 12 insgesamt maximal 5 auf die Wochenstunden angerechnet werden. Hiervon können nur die Grundkurse angerechnet werden, die Arbeitsgemeinschaften bleiben unberücksichtigt. Es können auch zusätzliche Lernangebote in Form von Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, wie z. B.
Übersicht über die Wochenstundenanzahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bitte auch die Hinweise unter der Tabelle beachten!
1 nur am Sächsischen Landesgymnasium St. Afra zu Meißen 4 nur am Sorbischen Gymnasium Bautzen Kurswahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Leistungskurse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule zwei Fächer aus dem Pflichtbereich zu seinen Leistungskursen. Dabei sind die folgenden Kombinationen möglich:
Die Leistungskurse Chemie bzw. Kunst müssen durch die Sächsische Bildungsagentur genehmigt werden. Um das Leistungskursfach Kunst belegen zu dürfen, muss der Schüler nach § 39 SOGYA einen Eignungsnachweis erbringen. (anstelle von Deutsch kann am Sorbischen Gymnasium in Bautzen auch Sorbisch gewählt werden)
Für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen (§ 44 SOGYA), für Gymnasien in Trägerschaft einer evangelischen Landeskirche oder eines katholischen Bistums, die als Ersatzschule staatlich anerkannt sind oder gleichgestellt, und das Sorbische Gymnasium Bautzen (§ 39 SOGYA) gelten besondere Regelungen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen für die sächsischen Sportgymnasien. Grundkurse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Es fehlen Belege, wonach sich der Abiturdurchschnitt verschlechtern soll Sachsens Kultusministerium hat eine Sonderrolle in Deutschland beschlossen. Alle Grundkurse müssen belegt und eingebracht werden. Begründet wird diese Entscheidung mit der Nachfrage der Industrie nach allseitig ausgebildeten Naturwissenschaftlern. Der Abiturdurchschnitt und die Chancen sächsischer Schüler auf ein Studium in zulassungsbeschränkten Fächern könnten sich dadurch potenziell verschlechtern. Bisher gab es die Möglichkeit, dass ein Teil der Kurse gestrichen werden konnte. Dies ist in Sachsen nun nicht mehr möglich. Eine Benachteiligung gegenüber anderen Bundesländern wird in Kauf genommen. Sofern nicht schon als Leistungskurs belegt, sind folgende Fächer verpflichtend in allen Kurshalbjahren (als von 11/I bis 12/II) zu belegen:
Die Grundkursfächer Geographie und G/R/W können jedoch durch je eines der Grundkursfächer Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgeführte Fremdsprache oder durch einen fächerverbindenden Grundkurs ersetzt werden. Die fächerübergreifenden Grundkurse müssen vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt werden und werden nicht von allen Schulen angeboten. Das Grundkursfach Biologie kann nur durch einen fächerübergreifenden Grundkurs mit überwiegend naturwissenschaftlichem Inhalt ersetzt werden. Beispiele für Wahlgrundkurse sind:
Die mit zwei Wochenstunden belegte fortgeführte Fremdsprache kann ersetzt werden durch ein Grundkursfach (außer Sport und Fremdsprache), wenn dieses Grundkursfach entweder bilingual in eben jener Fremdsprache unterrichtet wird oder wenn die Arbeitssprache des Grundkursfaches jene Fremdsprache ist. Besondere Lernleistung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Rahmen der gymnasialen Oberstufe kann in Sachsen eine Besondere Lernleistung (BeLL) erbracht werden. Die Schule hat hierbei Betreuungspflicht gegenüber dem Schüler. Die Einbringung dieser in die Gesamtqualifikation erfolgt in vierfacher Wertung und ersetzt die fünfte mündliche Prüfung. Die BeLL wird von einem Erst- und Zweitkorrektor zur Bewertung herangezogen, wobei der Erstkorrektor der betreuende Lehrer ist. Des Weiteren ist eine mündliche Verteidigung (Kolloquium) dieser Arbeit notwendig. Bei einer besonderen Lernleistung ohne fachpraktische Komponente errechnet sich die Gesamtpunktzahl in vierfacher Wertung wie folgt: d. h. sie setzt sich aus den Einzelbewertungen der schriftlichen Dokumentation und des Kolloquiums im Verhältnis 2:1 zusammen. Die dabei berechnete Punktzahl wird gemäß den allgemeinen Rundungsregeln gerundet und geht dann in die Gesamtberechnung der Endnote ein. Hat sich der Schüler für die Einbringung einer Besonderen Lernleistung entschlossen, kann für ihn die Belegpflicht für eines der Grundkursfächer Geographie, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft oder Biologie in der Jahrgangsstufe 12 entfallen, an einem Gymnasium mit vertiefter Ausbildung in den Jahrgangsstufen 11 und 12. Für das Grundkursfach Biologie kann die Belegpflicht nur entfallen, wenn die Besondere Lernleistung einen überwiegend naturwissenschaftlichen Bezug enthält. Der Arbeitsaufwand für eine Besondere Lernleistung entspricht dem für einen Grundkurs von mindestens zwei Kurshalbjahren. Am Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen und am Johannes-Kepler-Gymnasium Chemnitz ist das Erstellen einer Besonderen Lernleistung obligatorisch, die Belegpflicht für ein Grundkursfach entfällt damit nicht. Generell ist zu beachten, dass die Besondere Lernleistung noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule bewertet worden ist, z. B. als Komplexe Leistung. Das Abitur ist nicht bestanden, wenn sich der Schüler für die Einbringung einer Besonderen Lernleistung entschieden hat, deren Ergebnis aber mit insgesamt 0 Punkten bewertet wurde.[3] Abiturprüfung und Gesamtqualifikation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Abiturprüfung wird nur zugelassen, wer sich unter anderem ordnungsgemäß zur Abiturprüfung angemeldet hat und die für den Block I benötigte Punktzahl (nämlich 200 Punkte) entweder schon erreicht hat oder unter Einbeziehung des Kurshalbjahres 12/II noch erreichen kann. Die Abiturprüfung erfolgt in fünf Fächern:
Aus jedem der drei Aufgabenfelder muss sich mindestens ein Fach unter den Abiturprüfungsfächern befinden. Außerdem muss sich unter den Prüfungsfächern eine Naturwissenschaft (Physik / Chemie / Biologie) oder eine Fremdsprache (jedoch nicht eine erst in Klasse 10 begonnenen Fremdsprache!) befinden.
Die Gesamtqualifikation ergibt sich aus dem Block I und dem Block II. Bis einschließlich 2017 wurden im Block I sämtliche Kurshalbjahresergebnisse eingebracht. Seit dem Abitur 2018 müssen jedoch nicht mehr alle Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Folgende Ergebnisse müssen dennoch in jedem Falle eingebracht werden:
Darüber hinaus ist aus jedem belegten Fach mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Insgesamt müssen genau 40 (bis 2017: alle 52) Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Dabei gehen die Leistungskursfächer zweifach in Wertung, d. h. die erreichte Punktzahl als auch die Anzahl der Halbjahresergebnisse wird jeweils verdoppelt (bei der Anzahl der einzubringende Kurshalbjahresergebnisse zählen die Leistungskurse dennoch einzeln). Für das Gesamtergebnis gilt: Weiterhin zu beachten ist, dass kein Kurshalbjahresergebnis mit 0 Punkten eingehen darf. Maximal zwölf Kurshalbjahresergebnisse dürfen unter 5 Punkten liegen, davon maximal acht in Leistungskursen. (Die Angabe bezieht sich bereits auf die zweifache Wertung.) Im Block II werden die Ergebnisse der fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung eingebracht. Es gilt: Dabei müssen in diesem Block mindestens 100 Punkte erreicht werden. Außerdem gilt, dass mindestens drei Abiturprüfungen, darunter mindestens ein Leistungskursfach, mit mindestens 5 Punkten bestanden worden sein müssen. Keine der Prüfungsleistungen darf 0 Punkte betragen. Ist dies der Fall, muss der Schüler eine zusätzliche mündliche Prüfungen in dem betreffenden Fach ablegen, die mit mindestens 1 Punkt bestanden werden muss. Für die Berechnung der Gesamtqualifikation P ergibt sich nun: Aus dieser Gesamtqualifikation P kann nun die Durchschnittsnote N (eine Dezimalzahl von 1,0 bis 4,0) ermittelt werden gemäß Es ist zu beachten, dass für die Durchschnittsnote nur die erste Nachkommastelle verwendet wird (ohne Rundung nach mathematischen Regeln, die die zweite Nachkommastelle betrachten würden). Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wie viele 5 darf man auf dem Zeugnis haben?Versetzungsgefährdet in der Realschule
In der Realschule bleibt man nur dann sitzen, wenn man mindestens eine Fünf hat und diese nicht ausgleichen kann. Auch bei zwei Fünfen ist ein Ausgleich möglich. Ab drei Fünfen wird man allerdings nicht mehr in die nächste Klasse versetzt.
Wird man mit einer 5 in Mathe versetzt Gymnasium?Sie müssen die Klasse nochmals wiederholen und werden nicht in die nächste Klasse versetzt. Eine 5 im Hauptfach ist unter Umständen auch versetzungsgefährdend, wenn Sie diese Note nicht ausgleichen können. Zwei 5er können Sie jedoch nicht mehr ausgleichen, ganz egal, wie gut Sie in den anderen Fächern sind.
Kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Gymnasium?An Gymnasien in Baden-Württemberg lässt sich ein „mangelhaft“ in einem Kernfach (Hauptfach) etwa durch ein „gut“ in einem anderen Kernfach wieder wettmachen. Eine Fünf in Mathe wird also zum Beispiel durch eine Zwei in Deutsch ausgeglichen.
Kann man im Gymnasium 5 Klasse sitzen bleiben?Wer im Gymnasium drei oder mehr Fünfen im Zeugnis hat, bleibt sitzen. Wer zwei Fünfen hat, kann das ausgleichen, wenn er zwei Dreien in anderen Fächern aufweisen kann.
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