Wie viele Fotos für Personalausweis und Reisepass

Auf dieser Seite

  • Passbilder und biometrische Passbilder
  • Bilder auf Passbildgröße zuschneiden
  • Digitale Passbild-Größe
  • Biometrische Besonderheiten
  • Die genauen Maße im Detail

Während Passbilder früher fast ausschließlich für Reisepass und Personalausweis benötigt wurden, haben sich die Verwendungszwecke heute stark vermehrt. Immer mehr Universitäten drucken die Bilder ihrer Studenten auf Studentenausweise, die Gesundheitskarte schmückt ein Passfoto des Besitzers und auch immer mehr Mitgliedsausweise bekommen ein Foto spendiert.

Passbilder und biometrische Passbilder

Wie viele Fotos für Personalausweis und Reisepass

Unterscheiden lassen sich in Deutschland neben herkömmlichen Passfotos die neuen biometrischen Passbilder. Sie haben, genau wie die „normalen“ Vorgänger eine Größe von 35 mm × 45 mm (oder 3,5 cm × 4,5 cm) und keinen Rand. Die Größe eines Passbildes hat sich durch die Einführung biometrischer Passbilder also nicht verändert. Dieses Format wird für alle Ausweisdokumente verwendet – den Personalausweis, Führerschein und Reisepass.

Auch bei Passbildern für die Gesundheitskarte wird die Größe 35 mm × 45 mm verwendet.

Wenn Du ein Passbild für einen ausländischen Ausweis oder ein Visum benötigst, hängt die Größe vom Zielland ab. Du kannst über unseren PersoFoto Sizer einfach ausländische Passbildgrößen herausfinden – für alle Länder der Welt.

Bilder auf Passbildgröße zuschneiden

Du kannst Dein Foto in unserem Passfoto-Generator kostenlos auf das richtige Seitenverhältnis zuschneiden– und wenn nötig an die biometrische Schablone anpassen.

Wie viele Fotos für Personalausweis und Reisepass

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Digitale Passbild-Größe

Oft wird in diversen Foren nach der „digitalen Größe“ eines Passfotos oder ähnlichen Begriffen gefragt. Hintergrund ist dabei, dass es keine Entsprechung der realen Größe 35 mm × 45 mm in Pixeln o.ä. gibt. Wenn man ein Bild in einer bestimmten Größe ausdrucken möchte, spielen die meisten Programme nicht mit. Hier spielt eine weitere Einheit, die DPI (dots per inch) eine wichtige Rolle. Der gängige Wert für Web-Grafiken ist 72 dpi. Für den Druck verwendet man meist 300 dpi.

Hat man kein Grafikprogramm zur Hand, in dem man die Druckgröße in cm angeben kann, muss man leider ein wenig rechnen. Ein inch entspricht 2,54 cm. Ein Passfoto, welches bei 300 dpi in Originalgröße gedruckt werden soll, müsste also eine Größe von ca. 413 px × 532 px haben.

Beispielrechnung (300 dpi):
(300 dpi / 2,54 cm * 3,5 cm) ≈ 413 „dots per cm“ bzw. 413 px

Die Entsprechungen des deutschen Standard-Passbild-Formats von 3,5 cm × 4,5 cm für einige DPI-Werte sind nachfolgend aufgeführt:

DPIBreite in PixelnHöhe in Pixeln
72 99 px 128 px
100 138 px 177 px
150 207 px 266 px
300 413 px 532 px
600 826 px 1064 px
1200 1652 px 2128 px

Biometrische Besonderheiten

Normale Passbilder wurden bisher meist im sog. Halbprofil mit einem Teil des Oberkörpers aufgenommen.
Biometrische Passbilder sind da anders. Bei ihnen sollte 70 – 80% der Höhe des Fotos mit der Gesichtshöhe ausgefüllt sein, also zwischen 32 – 36 mm. Zudem muss das Gesicht in der Mitte des Passfotos zentriert sein. Mehr dazu findest Du im Artikel „Wie mache ich ein biometrisches Passfoto?“

Die genauen Maße im Detail

Wie das Gesicht bzw. der Kopf auf dem Foto auszurichten ist, bestimmt die biometrische Passbild-Schablone. Am einfachsten lassen sich zukünftige Passbilder über den oben verlinkten Passfoto-Generator anpassen. Die Masse im Detail fassen wir nun nachfolgend noch einmal kurz zusammen.

Die Länge des Passfotos insgesamt, beträgt 45 mm. Die Breite 35 mm.

Das frontal fotografierte Gesicht wird mittig auf dem Passfoto zentriert und an der Kinnlinie ausgerichtet. Es soll dabei zwischen 32 mm und 36 mm hoch sein.

Begriffe mit P

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Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen, der Augenabstand mindestens 8 mm betragen. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein und die Person muss zweifelsfrei zu erkennen sein. Das Lichtbild muss in Farbe sein.

Für das Bild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Es darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (u.a. auch rote Augen) aufweisen.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.

Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau) sein, kein Muster und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen.

Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck, unverdeckten Augen, möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Eine Darstellung mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist zulässig. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten es nicht anders ermöglichen.

Passbild-Kriterien (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Was anziehen für biometrisches Passbild?

Tragen Sie am besten ein elegantes Hemd. Wir empfehlen für Ausweisdokumente Hemden der Farbe Blau, Hellrosa oder Beige. Sie können auch ein kariertes Freizeithemd oder Jackett tragen. Das Tragen einer Krawatte ist für Passfotos aber absolut nicht notwendig.

Warum gibt es immer 4 Passbilder?

Warum bekomme ich immer 4 Passfotos? Sowohl der Arbeits- als auch der Materialaufwand ist für ein Passbild derselbe wie für vier Passfotos. Daher bekommen Sie immer ein 4er-Set.

Was für Bilder braucht man für den Reisepass?

Bitte beachten Sie: Sie benötigen ein biometrisches Passbild.

Wie alt dürfen die Fotos für den Reisepass sein?

Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen, der Augenabstand mindestens 8 mm betragen. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein und die Person muss zweifelsfrei zu erkennen sein.