Wie viele sitze braucht man für die absolute mehrheit

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Absolute Mehrheit steht für:

  • eine Mehrheit von über 50 Prozent, siehe Mehrheit #Absolute Mehrheit
  • Absolute Mehrheit (Fernsehsendung), Polit-Talkshow (2012 bis 2013)
  • Absolute Mehrheit (Projekt), Projekt zur Unterwanderung der FDP (1998)

Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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Kategorie:

  • Begriffsklärung

Bei der absoluten Mehrheit muss das Abstimmungsergebnis um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Mitglieder des Landtages liegen. Um politisch eine absolute Mehrheit im Parlament herzustellen, bilden Parteien in der Regel Koalitionen.

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Es gibt unterschiedliche Regelungen, mit welcher Mehrheit bei Wahlen und Abstimmungen eine Entscheidung zustande kommt:

  • Einfache Mehrheit:

Es genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  • Absolute Mehrheit:

Das Abstimmungsergebnis muss um mindestens eine Stimme über der Hälfte aller Stimmberechtigten liegen.

  • Einfache Zweidrittelmehrheit:

Es sind zwei Drittel der abgegebenen, also in der Abstimmung anwesenden Stimmen notwendig. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.

  • Absolute Zweidrittelmehrheit:

Zwei Drittel der Abstimmungsberechtigten bilden die absolute Zweidrittelmehrheit.

Stand: 15. Februar 2022

  1. bundestagswahl-bw.de
  2. Wahlsystem
  3. Sitzberechnung

Wie werden die Sitze im Bundestag berechnet? Das wird im Folgenden Schritt für Schritt erläutert.

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Um einen Bundestagssitz zu erringen, waren bei der Bundestagswahl 2021 etwa 59.000 Stimmen nötig.

Zwischen den Parteien gab es dabei leichte Unterschiede. So lag die notwendige Zahl Stimmen bei einem Bundestagssitz für die CDU bei 62.000 Stimmen, bei der SPD bei 59.000 Stimmen, bei den Grünen 57.710 und bei der LINKEN bei 57.500 Stimmen. AfD: 58.000 und FDP: 58.000.

Die Unterschiede zwischen den Parteien ergeben sich durch die Berechnungsmethode, die seit der Wahlrechtsreform von 2013 bei den Bundestagswahlen in Deutschland angewandt wird. 

Quelle: Bundeswahlleiter: Wahl 2021

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Die Wahlrechtsreform von 2013 hat die Methode verändert, mit der die gültigen Stimmen in Bundestagsmandate umgerechnet werden. Wie das genau funktioniert, soll am Beispiel der Bundestagswahlen 2021 und der baden-württembergischen Abgeordneten exemplarisch gezeigt werden. Die Zahlen beziehen sich noch auf das vorläufige Wahlergebnis.

am Beispiel der Bundestagswahl 2021 und der baden-württembergischen Abgeordneten

Schritt 1: Verteilung der Bundestagssitze auf die einzelnen Bundesländer

  • Das Sitzkontingent (598) wird auf die Länder im Verhältnis ihres Bevölkerungsanteils verteilt.
  • Baden-Württemberg erhält somit 77 Sitze.
     

Schritt 2: Verteilung der Sitze eines Bundeslandes auf die einzelnen Parteien

  • Das Sitzkontingent im jeweiligen Bundesland wird auf die Parteien verteilt, so dass es ihrem Zweitstimmenanteil im Bundesland entspricht.
  • Wenn eine Partei im jeweiligen Bundesland mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem Zweistimmenanteil an Sitzkontingent zusteht, erhöht sich deren Mindestsitzzahl.
     

Schritt 3: Berechnung der Größe des Bundestags 

  • Für jede Partei werden die zustehenden Sitze auf Bundesebene nach Anteil der Zweitstimmen ermittelt. Die durch Schritt 1 garantierte Mindestsitzzahl ist zu erreichen.
  • Dadurch erhöht sich die Gesamtgröße des Bundestags auf 735 Sitze.
     

Schritt 4: Erneute Verteilung der Sitze auf die Landeslisten der Parteien

  • In manchen Bundesländern erhalten manche Parteien zusätzliche Sitze über diejenigen hinaus, die ihnen bereits in Schritt 2 zugeteilt worden sind: die sogenannten „Ausgleichsmandate“.
  • Baden-Württemberg erhält somit 102 Sitze.

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Wie viele Abgeordnete ein Bundesland in den Bundestag schicken darf, hängt von der Bevölkerungszahl ab. Berücksichtigt werden alle Altersgruppen (also auch unter 18-Jährige, die noch nicht wählen dürfen). Nicht berücksichtigt werden Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Die Mindestsitzzahl von 598 Abgeordneten verteilte sich bei den Bundestagswahlen 2021 folgendermaßen auf die Bundesländer:
 

BundeslandBevölkerung (gerundet)Sitze im Bundestag (gerundet)
Schleswig-Holstein 2,7 Millionen 22 Sitze
Mecklenburg-Vorpommern 1,5 Millionen 13 Sitze
Hamburg 1,5 Millionen 13 Sitze
Niedersachsen 7,2 Millionen 59 Sitze
Bremen 0,5 Millionen 5 Sitze
Brandenburg 2,4 Millionen 20 Sitze
Sachsen-Anhalt 2,1 Millionen 17 Sitze
Berlin 3,0 Millionen 24 Sitze
Nordrhein-Westfalen 15,4 Millionen 127 Sitze
Sachsen 3,8 Millionen 32 Sitze
Hessen 5,2 Millionen 43 Sitze
Thüringen 2,0 Millionen 16 Sitze
Rheinland-Pfalz 3,6 Millionen 30 Sitze
Bayern 11,3 Millionen 93 Sitze
Baden-Württemberg 9,3 Millionen 77 Sitze
Saarland 0,9 Millionen 7 Sitze
Summe 72,5 Millionen 598 Sitze

Berechnung: Wenn man die Bevölkerungszahl in einem Bundesland durch die Zahl 121.400 teilt und das Ergebnis auf eine ganze Zahl rundet, erhält man die Zahl der Sitze, die einem Bundesland im Bundestag zustehen. Der Divisor (121.400) wird nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë ermittelt. Infolge von Rundungsungenauigkeiten ergibt die Summe der Bevölkerungszahlen der einzelnen Bundesländer nicht exakt die Gesamtsumme der Bevölkerungszahl.

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Bei der Verteilung der Sitze werden in jedem Bundesland nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben („Fünprozentklausel“) oder in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten haben („Grundmandatsklausel“).

Bei den Bundestagswahlen 2021 traf das auf die Parteien SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP, AfD und Die LINKE zu.

Wenn eine Partei in Baden-Württemberg mehr Direktmandate gewonnen hätte, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zugestanden hätten, hätte sie – zunächst einmal – Überhangmandate errungen. Dadurch hätte Baden-Württemberg mehr als 77 Sitze im Bundestag zugestanden.

Bei den Bundestagswahlen 2021 trat dieser Fall in Baden-Württemberg ein: die CDU errang Direktmandate in 33 von 38 Wahlkreisen – aufgrund ihres Zweitstimmenanteils standen ihr aber nur 21 Sitze zu.
 

ParteiZweitstimmen
in BW (gerundet)
Zweitstimmen-
Anteile
Bundestagssitze in BW
(vorläufige Zahl)
gewonnene
Direktmandate
CDU 1,48 Mio. 24,8 Prozent 21 33
SPD 1,29 Mio. 21,6 Prozent 18 1
Grüne 1,02 Mio. 17,2 Prozent 14 4
FDP 0,91 Mio. 15,3 Prozent 13 0
AfD 0,57 Mio. 9,6 Prozent 8 0
 LINKE 0,19 Mio. 3,3 Prozent 3 0
Summe 5,46 Millionen   77 38

Berechnung: Wenn man die Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei in Baden-Württemberg erhalten hat, durch die Zahl 72.000 teilt und das Ergebnis auf eine ganze Zahl rundet, erhält man die vorläufige Zahl der Bundestagssitze, die für die weiteren Berechnungen verwendet wird. Der Divisor (72.000) wird nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë ermittelt.

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Dem Bundestag gehören mindestens 598 Abgeordnete an. Die Hälfte von ihnen wird in den 299 Wahlkreisen direkt bestimmt (= Erststimme), die anderen 299 über die Landeslisten der einzelnen Parteien (= Zweitstimme). Doch die tatsächliche Zahl der Bundestagssitze ist höher.

Sie wird berechnet, indem man die Mindestsitzzahlen addiert, die den Parteien in den einzelnen Bundesländern zustehen. In Baden-Württemberg beträgt beispielsweise die Mindestsitzzahl der CDU aufgrund gewonnener Direktmandate 33 Sitze.

Da die CDU weniger Zweitstimmen bekommen hat, gilt die höhere Zahl von 33 Direktmandaten: Somit hat die CDU in Baden-Württemberg eine Mindestsitzzahl von 33 Sitzen.

Die bundesweite Mindestsitzzahl für die einzelnen Parteien ergibt sich, indem man die Mindestsitzzahlen aus den einzelnen Bundesländern addiert. Damit kommt man zunächst auf eine Mindestsitzzahl von 609 Abgeordneten im Bundestag.
Die tatsächliche Zahl der Bundestagssitze fällt jedoch höher aus, denn das neue Wahlrecht will ja die Wirkung der Überhangmandate neutralisieren. Entscheidend für die Verteilung der Sitze ist der bundesweite Zweitstimmenanteil der Parteien. Die Zahl der Bundestagsmandate einer Partei soll direkt proportional zu ihrem Zweitstimmenanteil sein. Eine Partei, die 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, soll möglichst genau auch 20 Prozent der Bundestagssitze erhalten. Deshalb muss man die Zahl der Bundestagssitze so lange erhöhen, bis alle Parteien auf ihre Mindestsitzzahl kommen – und gleichzeitig die Verteilung der Sitze die bundesweite Verteilung der Zweitstimmen abbildet. Damit wird gleichzeitig das Ziel erreicht, dass alle Parteien in etwa gleich viele Zweitstimmen benötigen, um ein Bundestagsmandat zu erringen.

ParteiMindestzahl an BundestagssitzenZweitstimmentatsächliche Zahl an BundestagssitzenAusgleichs-
mandate
CDU 122 8,8 Mio. 151 29
CSU 45 2,4 Mio. 45 0
SPD 170 11,9 Mio. 206 36
AfD 69 4,8 Mio. 83 14
FDP 76 5,3 Mio. 92 16
LINKE 32 2,3 Mio. 39 7
Grüne 94 6,8 Mio. 118 24
SSW 1 0,05 Mio. 1 -
Summe 609   735 126

Berechnung: Wenn man die Zahl der Zweitstimmen, die eine Partei auf Bundesebene erhalten hat, durch die Zahl 57.895 teilt und das Ergebnis auf eine ganze Zahl rundet, erhält man die Zahl die endgültige Zahl der  Bundestagssitze. Der Divisor (57.895) wird nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë ermittelt.

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Nachdem die endgültige Größe des Bundestages berechnet worden ist, werden die Bundestagssitze wieder auf die Landeslisten der Parteien in den einzelnen Bundesländern verteilt. Dabei fallen sogenannte Ausgleichsmandate an. In manchen Bundesländern erhalten manche Parteien zusätzliche Sitze über diejenigen hinaus, die ihnen bereits im 2. Schritt zugeteilt worden sind.

In Baden-Württemberg trat dieser Fall bei der Bundestagswahl 2021 tatsächlich ein: Bis auf die CDU haben die anderen Parteien über die Ausgleichsmandate zusätzliche Sitze errungen. Damit erhöhte sich die endgültige Zahl der SPD-Bundestagssitze für Baden-Württemberg von 10 auf 22, bei den Grünen von 9 auf 18, bei den LINKEN von 2 auf 3, bei der FDP von 7 auf 16 und bei der AfD von 4 auf 10.

Die Gesamtzahl der Abgeordneten aus Baden-Württemberg erhöhte sich damit von 77 (siehe 2. Schritt) auf 102.

ParteiZweistimmen in BW (gerundet)Bundestagssitze in BW (endgültige Zahl)davon: Ausgleichsmandate
(Unterschied zu Ergebnis im 2. Schritt
CDU 1,48 Mio. 33 -
SPD 1,29 Mio. 22 4
Grüne 1,02 Mio. 18 4
FDP 0,90 Mio. 16 3
AfD 0,57 Mio. 10 2
LINKE 0,19 Mio. 3 -
Summe   102 13

Berechnung: Je nach Partei unterscheidet sich die Zahl leicht, mit der man die Zahl der in Baden-Württemberg errungenen Zweitstimmen teilen muss, um auf die Zahl der endgültigen Bundestagssitze zu kommen. Für die CDU betrögt sie 62.000. Das bedeutet, dass so viele Stimmen für einen Bundestagssitz nötig waren. Für die SPD beträgt die Zahl 59.000, für die Grünen 57.710 und für Die LINKE genau 57.500, für die AfD 58.000 und für die FDP 58.000. Diese Divisoren wurden nach dem Verfahren nach Sainte-Laguë ermittelt.

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Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag? Und wie ist die Sitzverteilung im aktuellen Bundestag? 
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Seit der Bundestagswahl 2009 wird das Berechnungsverfahren „Sainte-Laguë/Schepers“ für die Sitzverteilung im Bundestag angewendet. Bis dahin wurde die Methode „Hare/Niemeyer“ angewendet. Bei „Sainte-Laguë/Schepers“ handelt es sich um eine Abwandlung des Verfahrens nach d’Hondt, bei der die Benachteiligung kleinerer Parteien vermieden wird.

Bei dem Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers werden die Zweitstimmen der einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt (Divisormethode mit Standardrundung). Die daraus entstehenden Quotienten werden zu Sitzzahlen gerundet: Bei einem Rest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet; bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.

Formel:
Zweitstimmenanzahl der Partei / Zuteilungsdivisor = Sitzanzahl der Partei (nach Standardrundung)

Ermittlung des Zuteilungsdivisors durch das Iterative Verfahren:
Gesamtanzahl der Zweitstimmen ÷ Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze = vorläufiger Zuteilungsdivisor

Damit die Sitzzahlen mit der Anzahl zu vergebenden Mandate übereinstimmt, wird der Zuteilungsdivisor ggf. herauf- bzw. herabgesetzt, bis die Berechnung in der Summe die zu verteilenden Sitze ergibt.

Standardrundung:
Die Sitzzahl wird bei einem Bruchteilsrest von mehr als 0,5 aufgerundet, bei einem Bruchteilsrest von weniger als 0,5 abgerundet, bei einem Rest von genau 0,5 entscheidet das Los.

Beispiel:
Verteilte Zweitstimmen:
Partei A: 10.000 Stimmen
Partei B: 6.000 Stimmen
Partei C: 1.500 Stimmen

Anzahl der Zweitstimmen insgesamt: 17 500 Stimmen

Anzahl der zu verteilenden Sitze: 8

1. Ermittlung des vorläufigen Zuteilungsdivisors:
17.500 ÷ 8 = 2.187,5 = vorläufiger Zuteilungsdivisor

2. Berechnung der Sitzverteilung:
Partei A: 10.000 ÷ 2.187,5 = 4,57
Ergebnis nach Standardrundung: 5

Partei B: 6.000 ÷ 2.187,5 = 2,74
Ergebnis nach Standardrundung: 3

Partei C: 1.500 ÷ 2.187,5 = 0,69
Ergebnis nach Standardrundung: 1

Bei der Berechnung mit dem Zuteilungsdivisor 2.187,5 entfallen insgesamt 9 Sitze auf die Parteien. Es sind aber nur 8 Sitze zu vergeben. Deshalb muss der Zuteilungsdivisor heraufgesetzt werden, bis die Berechnung der Sitzzuteilung in der Summe 8 ergibt. Das führt zu dem Zuteilungsdivisor von 2.300.

3. Berechung der Sitzverteilung mit neuem Zuteilungsdivisor:
Partei A: 10.000 ÷ 2.300 = 4,35
Ergebnis nach Standardrundung: 4
Partei B: 6.000 ÷ 2.300 = 2,61
Ergebnis nach Standardrundung: 3
Partei C: 1 500 ÷ 2.300 = 0,65
Ergebnis nach Standardrundung: 1

Quelle: Bundeswahlleiter: Wahl-Lexikon: Sainte-Laguë/Schepers

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Letzte Aktualisierung: September 2021, Internetredaktion LpB BW

Was braucht man für die absolute Mehrheit?

Absolute Mehrheit steht für: eine Mehrheit von über 50 Prozent, siehe Mehrheit #Absolute Mehrheit.

Wann hat eine Partei die absolute Mehrheit?

Alleinregierungen in Deutschland und Österreich nach 1945 In Deutschland erreichten die Unionsparteien CDU und CSU bei der Bundestagswahl 1957 zwar eine absolute Mehrheit der Mandate, dennoch wurde die seit 1949 bestehende Zusammenarbeit mit der Deutschen Partei (DP) fortgesetzt.

Wie viele Sitze braucht eine Partei?

Um an der Verteilung von Listenmandaten beteiligt zu sein, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder mindestens drei Grundmandate gewinnen, also drei Direktmandate. Ausgenommen von dieser Sperrklausel sind Parteien nationaler Minderheiten.

Wie viel Mehrheit braucht eine Koalition?

Die Bildung einer Koalition ist wahrscheinlich, wenn keine Partei bei den Parlamentswahlen die absolute Mehrheit erringt. Eine Koalition muss allerdings nicht notwendig eine Parlamentsmehrheit erbringen, sie kann auch zu einer Minderheitsregierung von zwei oder mehr Partnern führen.