Wie viele Stunden darf man nebenberuflich arbeiten

Nebenbeschäftigung erlaubt oder nicht?

Konkurrenzverbote regeln, ob eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist oder nicht. Sie gelten während des aufrechten Dienst­ver­hält­nisses – im Unterschied zur Konkurrenzklausel, die die Er­werbs­frei­heit nach Ende des Dienstverhältnisses einschränkt.

Konkurrenzverbote untersagen gewisse Nebentätigkeiten während eines auf­rechten Dienstverhältnisses. Darüber hinaus sind ver­trag­liche Nebenbeschäftigungsverbote möglich. Die Prüfung, ob ein vertraglich ver­ein­bart­es Nebenbeschäftigungsverbot zulässig ist, erfolgt im Einzelfall.

Wann ist ein Nebenjob untersagt?

  • Angestellten ist ein Nebenjob ohne Zustimmung des Arbeitgebers ver­bot­en, wenn sie im selben Geschäftszweig auf eigene oder fremde Rechnung Handelsgeschäfte abschließen. Dabei ist der Begriff „Geschäftszweig“ eng aus­zulegen und umfasst nur die vom Arbeitgeber tatsächlich ausgeübte Ge­schäfts­tätig­keit. Weiters ist es Angestellten ohne Zustimmung des Ar­beit­gebers verboten, ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen zu be­treib­­en – und zwar in jedem Geschäftszweig.                                                
  • ArbeiterInnen ist es verboten, ohne Einwilligung ihres Arbeitgebers einem „ab­träg­lich­en Nebengeschäft“ nachzugehen. Als „abträglich“ gilt eine Neben­be­schäft­ig­ung dann, wenn sie sich nachteilig auf den Betrieb des Ar­beit­gebers auswirkt. Zum Beispiel wenn ArbeitnehmerInnen dem Arbeitgeber Kon­kurrenz machen oder "Pfuscharbeit" leisten.

Muss ich eine erlaubte Nebenbeschäftigung melden?

Grundsätzlich nur dann, wenn die Meldepflicht vereinbart ist. Zur Sicherheit sollte man aber jedenfalls vorher den Arbeitgeber informieren bzw. dessen schriftliche Zu­stimm­ung einholen, um späteren Problemen vorzubeugen.

Folgen einer unzulässigen Nebenbeschäftigung

Erfährt der Arbeitgeber von einem unzulässigen Nebenjob, kann er den Ar­beit­nehmer fristlos entlassen. 

Weiters sind Herausgabe- und Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers möglich.

Auch Verstöße gegen vertragliche Beschränkungen, die über das gesetzliche Kon­kurrenz­ver­bot hinaus gehen, können eine „Fristlose“ rechtfertigen. Und zwar etwa dann, wenn durch die Verletzung des vertraglichen Neben­be­schäft­ig­ungs­ver­botes der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegeben ist.

Höchstarbeitszeit

Generell ist bei Nebenbeschäftigungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darauf zu achten, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit begrenzt ist. Dabei wird die Arbeitszeit von mehreren Arbeitsverhältnissen zu­sammen­ge­rech­net.

Antworten (5)

Das musst du auf jeden Fall von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Auch wenn du die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschreitest und es keine Konkurrenz zu deinem Hauptjob ist. Schau mal nach, was in deinem Arbeitsvertrag dazu steht. Wenn du das nicht genehmigen lässt, riskierst du eine Kündigung.

MuckiBude

Mehr als 48 Stunden pro Woche darfst du nicht arbeiten, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Informieren könntest du dich auf Ämtern und - sofern du schon arbeitest - bei deinem Arbeitgeber. Ein Anwalt könnte dir das auch sagen. Du siehst aber, dass Seiten wie http://www.arbeitsrecht.de/ auch ausreichen können.

Günther Berger

Ich würde doch mal behaupten 40 Stunden oder nicht? Ist doch fast überall so, also warum sollte es nicht auch in deinem Beruf so sein?! Aber vielleicht findest ja ein paar Infos auf der Webseite vom Arbeitsamt (BIZ) da steht ja eigentlich zu jedem Beruf ne ganze Menge. Vielleicht ja auch was zur Arbeitszeit.

Jo Baumann

Deine Arbeitszeit sollte eigentlich in Deinem Vertrag geregelt sein. Allerdings steht darüber hinaus im Art. 9 Abs. 1 ArG (Arbeitsgesetz) zu dem Thema, dass Du maximal 50 Stunden arbeiten musst. Solltest Du darüber liegen, würde ich mal mit Deinem Chef sprechen oder zur Not einen Anwalt zurate ziehen.

Alex64

Ist doch ganz einfach:
§ 3 ArbZG sieht vor, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten darf. Daraus ergibt sich (6 mögliche Werktage pro Woche) eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Die Tagesarbeitszeit kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten (oder eben 24 Wochen) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Fazit: kurzfristig sind deshalb bis zu 60 Wochenstunden möglich.
Bei einer Nebentätigkeit werden die aufgewendeten Stunden beider Tätigkeiten zusammengerechnet....

Wie viel darf man neben einem Vollzeitjob arbeiten?

Laut § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) beträgt die maximale werktägliche Wochenarbeitsdauer 48 Stunden. Gehen Sie also einem Vollzeitjob nach, in dem Sie pro Woche 40 Stunden ableisten, ist es rechtens, ferner acht Stunden durch einen Nebenjob zusätzliches Geld zu verdienen.

Wie viel darf man steuerfrei dazuverdienen 2022?

Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: auf 9.984 Euro. So berücksichtigt die Bundesregierung die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland.

Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?

Bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde. Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt.

Wie viele Stunden muss man beim Nebenjob arbeiten?

Für Minijobber heißt das: Von Januar bis Juni 2022 dürfen im Minijob 45 Stunden pro Monat nicht überschritten werden (450 Euro / 9,82 Euro = 45,82 Stunden). Ab Juli 2022 sinken im Minijob die Monatsstunden auf 43, da sich der gesetzliche Mindestlohn erhöht.