Wie wirkt sich ein kind auf das gehalt aus

Steuer 2013

Ich habe meine Steuererklärung für 2013 sehr spät gemacht, erst im November. Dieses Jahr habe ich meine Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerfachmanns von Verdi gemacht. Dieser Hat einen Erstattungsbetrag von ca. 140,- € zu meinen Gunsten berechnet.

Das Finanzamt hat jedoch einen Forderung gegen mich ausgerechnet, in Höhe von 400,-€. Der Grund dafür war, dass mir der Kinderfreibetrag aberkannt wurde, da ich keinen Unterhalt gezahlt habe. Dies basiert auf die Angaben meiner Ex-Frau.

Mein Steuerfachmann erklärte, dass meine Ex-Frau wohl den Kinderfreibetrag komplett für sich beansprucht habe, woraufhin ich Rücksprache mit meiner Ex-Frau hielt. Sie erklärte mir, sie wisse davon nichts, auch habe sie nicht den ganzen Kinderfreibetrag beantragt, sie würde sich aber mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen und mir dann Bescheid geben! Heute nun habe ich Antwort bekommen,

Zitat: ".... habe jetzt endlich jemanden dort an die Strippe bekommen. Es ist in der Tat so, dass der Kinderfreibetrag bei mir voll angerechnet wurde. Ich kann mich daran nicht mehr erinnern. Ich denke der Steuerberater hat gefragt, ob Du Unterhalt gezahlt hast und dann hat sich das verselbstständigt. Lt. Steuerberater stand mir der volle Kinderfreibetrag zu. Tut mir leid. Liebe Grüße"

Es ist aber so, dass meine Ex-Frau an meine beiden älteren Kinder selber keinen Unterhalt bezahlt hat. Lediglich die jüngste Tochter bezieht Naturalunterhalt weil sie als einziges Kind noch bei der Mutter lebt. Im Fall der jüngsten Tochter ist die Beanspruchung des vollen Kinderfreibetrages, aufgrund des geleisteten Naturalunterhaltes, berechtigt. Die beiden älteren, noch in Ausbildung befindlichen Kinder, bekamen jedoch weder von meiner Exfrau, noch von mir Unterhalt. Sie wurden anderweitig gefördert. Wie es dann sein kann, dass meine Ex-Frau für die beiden älteren Kinder den vollen Kinderfreibetrag beantragt und bekommt, ist mir unverständlich. Was kann ich tun??

Ich befürchte nun, dass meine Ex-Frau versuchen wird, auf meine Kinder insofern Einfluss zu nehmen, dass diese sich gegenüber dem Finanzamt nicht wahrheitsgemäß äußern werden.

Kinder kosten Geld – das wissen die meisten Eltern nur zu gut. Deshalb gibt es in Deutschland für Menschen mit Kindern die Möglichkeit, mit dem Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung Steuern zu sparen. Was es mit dem Kinderfreibetrag auf sich hat, wo Du den Kinderfreibetrag eintragen kannst und wie dieser sich zum Kindergeld verhält, erfährst Du hier.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Bei dem Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Eltern, der das zu versteuernde Einkommen senkt. Der Freibetrag führt also dazu, dass von Deinem Brutto-Gehalt nach Steuerabzug ein höherer Netto-Betrag übrigbleibt. Auch wirkt sich der Steuerfreibetrag fürs Kind auf die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus.

Dabei besteht der Kinderfreibetrag aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA), wobei erster aufgrund schwankender Lebenshaltungskosten immer wieder angepasst wird. Der zweite Freibetrag bleibt hingegen in der Regel konstant. Seit 2021 beläuft sich der Freibetrag für den BEA auf 2.928 Euro im Jahr, der Freibetrag für das Existenzminimum hingegen auf 5.460 Euro im Jahr – zusammengerechnet beläuft sich der Kinderfreibetrag im Jahr 2022 also auf 8.388 € pro Kind. Dieser Betrag ist dabei für beide Elternteile zusammen anzuwenden. Jedes Elternteil bekommt 2022 somit einen Kinderfreibetrag von 4.194 € pro Kind im Jahr.

Dabei kannst Du für Dein Kind nicht beides, also das Kindergeld und den vollen Kinderfreibetrag, anrechnen – das Finanzamt verrechnet das bereits ausgezahlte Kindergeld mit dem vom Freibetrag entstandenen Steuervorteil. Die meisten Menschen profitieren dabei eher vom Kindergeld als vom Kinderfreibetrag.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Wie hoch der Freibetrag ausfällt, ist von der jeweiligen Steuerklasse abhängig. So kannst Du in Steuerklasse 1, 2 und 3 einen Kinderfreibetrag von 8.388 € pro Kind und Jahr anrechnen. Fällst Du unter die Steuerklasse 4, so können die Eltern für jedes Kind 4.194 € pro Ehepartner anrechnen – zusammen kommt Ihr also wieder auf den Betrag von 8.388 € im Jahr. In den Steuerklassen 5 und 6 gibt es keine Kinderfreibeträge.

In der Regel lohnt sich der Steuerfreibetrag, sobald ein alleinerziehendes Elternteil mehr als rund 32.000 Euro brutto im Jahr verdient oder ein Ehepaar ein gemeinsames Einkommen von etwa 64.000 Euro verzeichnet. Dabei prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung, ob der Steuerfreibetrag oder das Kindergeld einen finanziellen Vorteil für Dich bietet.

Steuerklasse 1

8.388 € pro Kind und pro Jahr

Steuerklasse 2

8.388 € pro Kind und pro Jahr

Steuerklasse 4

8.388 € (4.194 € pro Ehepartner)

Steuerklasse 5

0 Euro (kein Kinderfreibetrag)

Steuerklasse 6

0 Euro (kein Kinderfreibetrag)

Wie unterscheiden sich der Kinderfreibetrag und das Kindergeld?

Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und steht Dir ab der Geburt Deines Kindes zu. Dabei beläuft sich das Kindergeld im Jahr 2022 auf 219 € im Monat für das erste und das zweite Kind. Für das dritte Kind bekommen Eltern 225 € und ab dem vierten Kind liegt das Kindergeld bei 250 € pro Monat. Geringverdiener können zusätzlich einen Kinderzuschlag beantragen.

Der Kinderfreibetrag ist hingegen ein Betrag pro Kind, der sich einmal im Jahr bei Deiner Steuererklärung positiv auf Deine zu zahlenden Steuern auswirkt.

Wie und wo kann ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Bei der Familienkasse kannst Du das Kindergeld und den Kinderfreibetrag beantragen. Dabei musst Du bei der Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Füllst Du diese Anlage aus, kann das Finanzamt ermitteln, ob der Freibetrag oder das Kindergeld mehr Vorteile für Dich birgt.

Wo trage ich den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung kannst Du den Kinderfreibetrag eintragen: Wenn Du den Freibetrag beantragen willst, musst Du bei Deiner Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllen. Hast Du mehrere Kinder, so füllst Du pro Kind eine Anlage Kind aus.

Um Dir den Weg durch die Steuern zu erleichtern, gibt es Steuererklärungssoftware wie Taxfix – sie ermöglichen auf leichte, stressfreie und effiziente Weise, dass Du das meiste aus Deiner Steuererklärung herausholst. Innerhalb von rund 15 Minuten ist es Dir mithilfe einer solchen Software möglich, durchschnittlich 935 Euro zurückzubekommen. Pauschalen werden hier automatisch berücksichtigt, Du wirst auf alle benötigten Daten hingewiesen und das alles funktioniert Online und ohne Vorkenntnisse.

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Wer kann den Kinderfreibetrag nutzen?

Jeder mit einem Kind kann das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag beantragen. Dabei wird das Kindergeld bis Ablauf des 18. Lebensjahres gezahlt, kann aber auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr verlängert werden. Hierzu muss Dein Kind

  • Sich in der Erstausbildung befinden
  • Keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren
  • Einen Freiwilligendienst wie den Bundesfreiwilligendienst absolvieren
  • Einen anderen Dienst im Ausland absolvieren oder
  • Sich in einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten befinden

Auch bei einer zweiten Ausbildung – etwa einem Masterstudium – wird weiter Kindergeld gezahlt, solange Dein Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Das Ausbildungsgehalt, geringfügige Beschäftigungen oder ein Job auf 520 €-Basis sind hingegen kein Problem.

Dabei erhalten Eltern nicht nur für ihre leiblichen Kinder Kindergeld und Kinderfreibeträge, sondern auch für Pflege- oder Adoptivkinder, wobei diese ihren familiären Mittelpunkt bei der Pflegefamilie haben müssen.

Wer bekommt den Kinderfreibetrag im Fall einer Scheidung?

Kommt es zu einer Scheidung, so können die beiden Elternteile sich den Steuerfreibetrag fürs Kind untereinander aufteilen. Das Kindergeld steht hingegen nur einem der beiden Elternteile zu. Kommt es aber dazu, dass ein Elternteil weniger als 75 Prozent seiner Unterhaltspflicht übernimmt, so kann das andere Elternteil beantragen, den Kinderfreibetrag komplett für sich zu beanspruchen.

Sonderreglungen für Kinder mit Behinderung

Hat Dein Kind eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die dazu führt, dass Dein Kind nicht selbst für sich sorgen kann, so hast Du auch nach dem 25. Lebensjahres Deines Kindes noch ein Anrecht auf das Kindergeld. Hierzu muss die Behinderung schon vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein.

Der Kinderfreibetrag an einem Beispiel erklärt

Beate und Hermann haben eine siebenjährige Tochter namens Jona. Im Jahr kommt das Paar gemeinsam auf ein Brutto-Einkommen von 40.000 Euro. Auf diese 40.000 fallen im Jahr 2021 Steuern in Höhe von 4.532 Euro an. Zieht man den Kinderfreibetrag von 8.388 € ab, so liegt das zu versteuernde Einkommen bei 31.612 Euro. Auf diesen Betrag müssen Beate und Herrmann Steuern in Höhe von 2.410 Euro zahlen. Ihr Steuerersparnis durch den Freibetrag liegt also bei 2.122 Euro.

Mit dem Kindergeld kommt die Familie im Jahr jedoch auf einen Betrag von 2.628 Euro – das Kindergeld liegt also 506 Euro höher als der Steuervorteil, den sie durch den Freibetrag hätten.

Kinderbetreuungskosten

Auch gibt es die Möglichkeit, dass Du Kosten, die durch die Betreuung Deines Kindes entstehen, als Sonderausgaben absetzen kannst. Dabei kannst Du höchstes 4.000 Euro pro Kind und höchstens 6.000 € allgemein absetzen. Wichtig hierbei ist, dass Dir für das Kind Kindergeld oder der Freibetrag zusteht, das Kind zu Deinem Haushalt gehört und es noch keine 14 Jahre alt ist.

Unter anderem können folgende Kosten dabei beachtet werden, solange Du diese mit einer Rechnung und einer Überweisung nachweisen kannst:

  • Unterbringung in der Kindertagesstätte, dem Hort, einer Krippe oder einer Tagesmutter
  • Kinderpflegerinnen oder Erzieherinnen
  • Haushaltshilfen, die das Kind betreuen
  • Aufsichtsperson bei Hausarbeiten

Freizeitbeschäftigungen und Nachhilfeunterricht können steuerlich jedoch nicht abgesetzt werden.

Weitere Möglichkeiten, die Kinder bei der Steuererklärung zu berücksichtigen

  • Privatschule: Wenn Dein Kind eine Privatschule besucht, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes von den Steuern abzusetzen – diese Ausgaben fallen unter Sonderausgaben. Hier gilt eine Höchstgrenze von 5.000 Euro.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ob Du oder Dein Kind Versicherungsnehmer ist, ist dafür unerheblich.
  • Alleinerziehend: Alleinerziehende können für ihr erstes Kind einen jährlichen Entlastungsbetrag von 4.008 Euro steuerlich absetzen, sofern sie für dieses Kind auch Kindergeld oder den Freibetrag bekommen. Für jedes weitere Kind kannst Du 240 Euro absetzen.

Wie viel Geld bekommt man mehr wenn man ein Kind hat?

Höhe von Basiselterngeld Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet: In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.

Wie viel Steuern spart man mit Kind?

Der Kinderfreibetrag beträgt für 2020 5172 Euro. Für 2021 beträgt er 5460 Euro. Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Als alleinerziehendes Elternteil haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag.

Welche Vorteile hat man wenn man Kinder hat?

Familienleistungen.
Elterngeld. Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. ... .
Elternzeit. ... .
Kindergeld. ... .
Kinderzuschlag. ... .
Mutterschaftsgeld. ... .
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts. ... .
Unterhaltsvorschuss. ... .
Freibeträge für Kinder..

Welchen Kinderfreibetrag habe ich bei 1 Kind?

Wie hoch sind die Freibeträge für Kinder? Die Freibeträge für Kinder sind: der Kinderfreibetrag in Höhe von 5.460 Euro im Jahr 2021 und. der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro.