Im Steuerjahr 2020 gab es eine wesentliche Neuerung bei der Steuererklärung. Die Frist lief nicht mehr am 31. Juli ab – sondern erstmals bundesweit drei Monate später am 31. Oktober. Auch für das Steuerjahr 2021 gilt der Stichtag Ende Oktober. Doch das ist nur die halbe Wahrheit – denn viele Steuerzahler können sich mehr Zeit lassen. Show
Hier erfahren Sie, wer auf die Frist zur Steuererklärung achten muss – und wer auch gefahrlos später abgeben kann. Zudem erläutern wir, was Sie tun können, wenn Sie zu spät dran sind und was vom Finanzamt droht, wenn Sie bei der Steuererklärung die Frist verpassen. Wer muss – und wer darf eine Steuererklärung abgeben?Bevor wir Ihnen gleich die neuen Termine für die Steuer ausführlich zeigen, müssen wir zuerst klären, wer sich an welchen Termin halten muss. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind („Pflichtveranlagung“) oder es freiwillig tun („Antragsveranlagung“). Wer ist also zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist verpflichtet? Gleich vorweg: Selbstständige, Rentner und Vermieter müssen immer eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser wurde für das Jahr 2022 (Steuerjahr 2021) rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 10.347 € für Ledige und 20.694 € für Verheiratete angehoben. Durch die rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags werden alle Einkommensteuerpflichtigen entlastet. Für alle anderen regelt Paragraph 46 im Einkommensteuergesetz alles. Und den fassen wir mal für Sie verständlich zusammen. Eine Steuererklärung müssen unter anderem abgeben:
Sie sehen, dass schon recht viele eine Steuererklärung mit Frist machen müssen. Andererseits aber auch, dass viele (vor allem Arbeitnehmer) nicht in der Pflicht stehen. Steuererklärung: Frist hängt von mehreren Faktoren abKommen wir nun zu der Abgabefrist der Steuererklärung, oder besser den Abgabefristen.
Tja, klingt toll, wird jetzt der ein oder andere sagen, aber warum sollte ich es denn tun? Wenn ich nicht dazu verpflichtet bin? Darum geht es im nächsten Abschnitt. Darum sollten Sie freiwillig abgebenSteuererklärung ohne Frist, also fast ohne, wenn man auf die vier Jahre Zeit schaut – warum sollten Sie sich das überhaupt antun? Ist doch super, wenn man sich gar nicht um die Steuer kümmern muss. Dann sei die Frage erlaubt, ob Sie gern auf Geld verzichten? Sehen Sie, das wollen Sie in der Regel nicht. Und ich sage es ganz kurz. Wer freiwillig die Steuer macht, kann nur gewinnen! Warum? Punkt 1: Überlegen Sie doch zuerst einmal, warum viele nicht abgeben müssen? Etwa, weil der Staat nett ist? Ganz sicher nicht! Der Fiskus weiß, dass bei denen, die nicht abgeben müssen, eher nichts mehr zu holen ist. Sogar im Gegenteil: In der absoluten Mehrzahl der Fälle bekommen Sie Geld zurück vom Staat. 500 Millionen € bleiben nach Schätzungen Jahr für Jahr in der Staatskasse – die eigentlich Ihnen zustehen. Punkt 2: Machen Sie die Steuererklärung mit unserer Online-Lösung smartsteuer. Sie gehen kein Risiko ein, denn zahlen müssen Sie erst, wenn Sie die Erklärung zum Finanzamt schicken. Sie sehen schon vorher, ob Sie tatsächlich Geld zurückbekommen. Und falls der unwahrscheinliche Fall eintritt – und Sie Steuern nachzahlen sollen: Kein Problem. Legen Sie Einspruch ein. Ziehen Sie dabei die Steuererklärung innerhalb von einem Monat zurück. Dann ist es so, als ob Sie die Steuererklärung nie abgegeben hätten. Punkt 3: Wenn Sie sehr spät abgeben, bekommen Sie sogar noch Zinsen auf Ihre Steuererstattung. Ab 15 Monaten nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres erhalten Sie pro weiterem Monat 0,5 % Zinsen, aufs Jahr gerechnet stolze 6 %. Bei smartsteuer finden Sie die Steuererklärungen für die zurückliegenden Steuerjahre auf dieser Seite. Steuererklärung: Frist verpasst – was tun?Es kann ja immer mal passieren, dass man einen Termin verpasst. Gleich vorweg: Wer freiwillig abgibt, hat die angesprochenen vier Jahre Zeit. Wer in diesem Fall später kommt, den bestraft sprichwörtlich das Leben. Vorbei ist dann vorbei, endgültig.
Und wie läuft das konkret? Sie können entweder einen Brief aufsetzen und an das Finanzamt schicken. Oder Sie schicken eine E-Mail an Ihr zuständiges Finanzamt. Und schon ist für Ihre Steuererklärung die Frist nach hinten gerückt, in der Regel um vier Monate. Wie bereits geschrieben zum Stichwort Steuererklärung und Frist: Noch haben Sie in diesem Jahr Zeit bis Ende Juli. Aber wenn Sie jetzt schon absehen können, dass die Zeit nicht mehr reicht, beantragen Sie die Fristverlängerung lieber gleich – oder machen am besten gleich die Steuererklärung selbst. Was droht bei Verspätung?Nun, ist bei der Steuererklärung die Frist endgültig abgelaufen, wird es ab 2020 ernst, oder wenigstens ernster als zuvor. Der Hintergrund: Bis 2020 lagen Sanktionen wegen der Verspätung vor allem im Ermessensspielraum des zuständigen Finanzbeamten. So konnte man eigentlich völlig problemlos eine Fristverlängerung bekommen. Wie es in diesem Jahr und dem späteren Stichtag aussieht, lässt sich noch nicht endgültig sagen. Es gibt einfach noch keine Erfahrungswerte. Eigentlich soll es eine Fristverlängerung nur noch in schwerwiegenden Fällen geben. Es ist aber andererseits schwer vorstellbar, dass das Finanzamt gleich im ersten Jahr der neuen Regelung die Daumenschrauben so fest anzieht. Welche Sanktionen drohen nun genau?
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