Wo müssen sich flüchtlinge aus der ukraine melden

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Hilfe für ukrainische Geflüchtete: Unterbringung im Land Brandenburg

Wo müssen sich flüchtlinge aus der ukraine melden

Wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine fliehen Hunderttausende Menschen vor Krieg und Gewalt. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten zum Beispiel private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

Auf dieser Seite stellt das Sozial- und Integrationsministerium Informationen zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten im Land Brandenburg bereit.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

  • Wie kann man helfen?

    Geldspenden: Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet. Hier eine Auswahl:

    • UNICEF: www.unicef.de
    • Aktion Deutschland Hilft e.V.: www.aktion-deutschland-hilft.de
    • Caritas: www.caritas-international.de
    • Diakonie Katastrophenhilfe: www.diakonie-katastrophenhilfe.de
    • Deutsches Rotes Kreuz: www.drk.de
    • Malteser: www.malteser.de

    Sachspenden: Von Hilfsorganisationen, Vereinen und in privaten Initiativen werden auch Sachspenden gesammelt, um Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind oder die vor Ort in der Ukraine Hilfe benötigen, mit dringend benötigten Gütern zu unterstützen. Das ist ein großer Akt der Solidarität. Es ist wichtig, dass solche Sammlungen und Transporte koordiniert erfolgen. Deshalb werden private Initiativen dringend gebeten, sich mit erfahrenen Hilfsorganisationen abzustimmen. Sachspenden haben gegenüber finanziellen Spenden aber den Nachteil, dass sie weniger flexibel eingesetzt werden können als Geld und auch mit Lager- und Transportkosten einhergehen. Aus diesem Grund sind in der aktuellen Situation Geldspenden sinnvoller.

    Geldspenden: Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet. Hier eine Auswahl:

    • UNICEF: www.unicef.de
    • Aktion Deutschland Hilft e.V.: www.aktion-deutschland-hilft.de
    • Caritas: www.caritas-international.de
    • Diakonie Katastrophenhilfe: www.diakonie-katastrophenhilfe.de
    • Deutsches Rotes Kreuz: www.drk.de
    • Malteser: www.malteser.de

    Sachspenden: Von Hilfsorganisationen, Vereinen und in privaten Initiativen werden auch Sachspenden gesammelt, um Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind oder die vor Ort in der Ukraine Hilfe benötigen, mit dringend benötigten Gütern zu unterstützen. Das ist ein großer Akt der Solidarität. Es ist wichtig, dass solche Sammlungen und Transporte koordiniert erfolgen. Deshalb werden private Initiativen dringend gebeten, sich mit erfahrenen Hilfsorganisationen abzustimmen. Sachspenden haben gegenüber finanziellen Spenden aber den Nachteil, dass sie weniger flexibel eingesetzt werden können als Geld und auch mit Lager- und Transportkosten einhergehen. Aus diesem Grund sind in der aktuellen Situation Geldspenden sinnvoller.

  • Wie kann ich private Wohnunterkünfte zur Verfügung stellen?

    Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

    Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: .

    Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

    #Unterkunft Ukraine: Wenn Sie ein Zimmer oder ein Bett für Flüchtlinge aus der Ukraine anbieten wollen, können Sie sich auch hier registrieren: https://www.unterkunft-ukraine.de/

    Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

    Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: .

    Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

    #Unterkunft Ukraine: Wenn Sie ein Zimmer oder ein Bett für Flüchtlinge aus der Ukraine anbieten wollen, können Sie sich auch hier registrieren: https://www.unterkunft-ukraine.de/

  • Unterbringung junger Menschen aus der Ukraine bei Privatpersonen

    Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen und Wochen geflüchtete junge Menschen auch ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten ankommen werden. Möchten Sie einem unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten Unterkunft und Versorgung anbieten, müssen Sie sich in jedem Fall an das örtlich zuständige Jugendamt wenden.

    Jugendämter haben die Möglichkeit, unbegleitete Kinder und Jugendliche im Rahmen der Inobhutnahme auch bei geeigneten Privatpersonen unterzubringen. Zur Sicherstellung des Kinderschutzes muss das zuständige Jugendamt Sie als aufnehmende Familie kennenlernen und einschätzen, ob neben Ihrer Person (Vorlage eines Führungszeugnisses) das häusliche Umfeld  für die Aufnahme eines geflüchteten Kindes geeignet ist.

    Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Tagen und Wochen geflüchtete junge Menschen auch ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten ankommen werden. Möchten Sie einem unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten Unterkunft und Versorgung anbieten, müssen Sie sich in jedem Fall an das örtlich zuständige Jugendamt wenden.

    Jugendämter haben die Möglichkeit, unbegleitete Kinder und Jugendliche im Rahmen der Inobhutnahme auch bei geeigneten Privatpersonen unterzubringen. Zur Sicherstellung des Kinderschutzes muss das zuständige Jugendamt Sie als aufnehmende Familie kennenlernen und einschätzen, ob neben Ihrer Person (Vorlage eines Führungszeugnisses) das häusliche Umfeld  für die Aufnahme eines geflüchteten Kindes geeignet ist.

  • Kann ich Arzneimittel und Medizinprodukte spenden?

    Auch wenn in der Ukraine Medikamente dringend benötigt werden, wird von Arzneimittelspenden aus Privathaushalten dringend abgeraten. Auch Verbandsmaterialien sollten Privatpersonen nicht spenden.

    Medikamente, die Privatpersonen zu Hause haben, wurden unter Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen und persönlichen Begebenheiten in der Apotheke ausgegeben bzw. ärztlich verschrieben. Sie sollten daher immer nur von den Personen angewandt werden, für die sie ursprünglich bestimmt waren.

    Darüber hinaus unterliegen Arzneimittel kontinuierlichen Abbauprozessen, wenn sie nicht korrekt gelagert werden. Das heißt, die Wirksamkeit kann mit der Zeit nachlassen oder es können sogar schädliche Abbauprodukte entstehen. Da die Einhaltung der Lagerungsbedingungen in Privathaushalten nicht immer vollständig sichergestellt ist (z.B. Lagerung in feuchten Räumen, wie dem Badezimmer, oder bei Temperaturen über 25 °C), ist eine sichere Verwendbarkeit bis zum aufgedruckten Verwendbarkeitsdatum nicht immer gegeben.

    Auch Medizinprodukte, wie sterile Verbandmaterialien müssen unter bestimmten Bedingungen aufbewahrt werden, damit sie bedenkenlos bis zum Erreichen des Verwendbarkeitsdatums angewandt werden können.

    Medizinprodukte wie Arzneimittel sind also sehr spezielle Produkte. Daher unterliegen Spenden aus Sicherheitsgründen ganz besonderen Auflagen.

    Damit die Arzneimittelspenden im Empfängerland sicher verwendet werden können, müssen die Arzneimittel in der nationalen Arzneimittelliste oder der WHO-Liste unentbehrlicher Medikamente aufgeführt sein. Darreichungsform und Stärke sollten mit den ansonsten gebräuchlichen Medikamenten im Bestimmungsland übereinstimmen. Die Arzneimittel müssen aus zuverlässigen Quellen stammen und unter Beachtung der von der WHO aufgestellten Richtlinien für die gute Herstellungs- und Vertriebspraxis hergestellt, gelagert und ausgeliefert worden sein. Darüber hinaus sollte die Beschriftung der Verpackungen in einer im Empfängerland verstandenen Sprache sein. Die Spenden sollten aus Großpackungen bestehen.

    Aus diesen Gründen sollen Arzneimittel- und Medizinproduktespenden nicht aus Privathaushalten stammen und nur von staatlichen Stellen und anerkannten Hilfsorganisationen erfolgen.

    Auch wenn in der Ukraine Medikamente dringend benötigt werden, wird von Arzneimittelspenden aus Privathaushalten dringend abgeraten. Auch Verbandsmaterialien sollten Privatpersonen nicht spenden.

    Medikamente, die Privatpersonen zu Hause haben, wurden unter Berücksichtigung von individuellen Bedürfnissen und persönlichen Begebenheiten in der Apotheke ausgegeben bzw. ärztlich verschrieben. Sie sollten daher immer nur von den Personen angewandt werden, für die sie ursprünglich bestimmt waren.

    Darüber hinaus unterliegen Arzneimittel kontinuierlichen Abbauprozessen, wenn sie nicht korrekt gelagert werden. Das heißt, die Wirksamkeit kann mit der Zeit nachlassen oder es können sogar schädliche Abbauprodukte entstehen. Da die Einhaltung der Lagerungsbedingungen in Privathaushalten nicht immer vollständig sichergestellt ist (z.B. Lagerung in feuchten Räumen, wie dem Badezimmer, oder bei Temperaturen über 25 °C), ist eine sichere Verwendbarkeit bis zum aufgedruckten Verwendbarkeitsdatum nicht immer gegeben.

    Auch Medizinprodukte, wie sterile Verbandmaterialien müssen unter bestimmten Bedingungen aufbewahrt werden, damit sie bedenkenlos bis zum Erreichen des Verwendbarkeitsdatums angewandt werden können.

    Medizinprodukte wie Arzneimittel sind also sehr spezielle Produkte. Daher unterliegen Spenden aus Sicherheitsgründen ganz besonderen Auflagen.

    Damit die Arzneimittelspenden im Empfängerland sicher verwendet werden können, müssen die Arzneimittel in der nationalen Arzneimittelliste oder der WHO-Liste unentbehrlicher Medikamente aufgeführt sein. Darreichungsform und Stärke sollten mit den ansonsten gebräuchlichen Medikamenten im Bestimmungsland übereinstimmen. Die Arzneimittel müssen aus zuverlässigen Quellen stammen und unter Beachtung der von der WHO aufgestellten Richtlinien für die gute Herstellungs- und Vertriebspraxis hergestellt, gelagert und ausgeliefert worden sein. Darüber hinaus sollte die Beschriftung der Verpackungen in einer im Empfängerland verstandenen Sprache sein. Die Spenden sollten aus Großpackungen bestehen.

    Aus diesen Gründen sollen Arzneimittel- und Medizinproduktespenden nicht aus Privathaushalten stammen und nur von staatlichen Stellen und anerkannten Hilfsorganisationen erfolgen.

  • Wer ist für Hilfsangebote in Brandenburg Ansprechpartner?

    Landesweit engagieren sich viele Vereine und Willkommensinitiativen für Geflüchtete. Wer konkrete Angebote vor Ort sucht, die er oder sie unterstützen möchte, wendet sich am besten an die kommunalen Integrationsbeauftragten.

    Landesweit engagieren sich viele Vereine und Willkommensinitiativen für Geflüchtete. Wer konkrete Angebote vor Ort sucht, die er oder sie unterstützen möchte, wendet sich am besten an die kommunalen Integrationsbeauftragten.

  • Müssen sich Ukrainerinnen und Ukrainer bei einer Behörde melden?

    Geflüchtete aus der Ukraine können sich frei in der Europäischen Union bewegen, da sie für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen können. Viele Ankommende haben Verwandte oder Freundinnen und Freunde, die sie mit großer Solidarität und Hilfsbereitschaft empfangen und aufnehmen.

    Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, müssen sie sich erst einmal nicht bei den Behörden melden.

    Wenn geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

    Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
    Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
    Telefon: 033644270
    E-Mail:

    Geflüchtete aus der Ukraine können sich frei in der Europäischen Union bewegen, da sie für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen können. Viele Ankommende haben Verwandte oder Freundinnen und Freunde, die sie mit großer Solidarität und Hilfsbereitschaft empfangen und aufnehmen.

    Wenn Ukrainerinnen und Ukrainer bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen, müssen sie sich erst einmal nicht bei den Behörden melden.

    Wenn geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

    Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
    Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
    Telefon: 033644270
    E-Mail:

  • Müssen ukrainische Geflüchtete Asyl beantragen?

    Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten.

    Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können.

    Darüber hinaus wird in Kürze eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Kraft treten, die die legale Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und anderer Drittstaatsangehöriger im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung unbürokratisch ermöglicht. Diese ermöglicht auch eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG.

    Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, derzeit von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Asylbewerber erhalten die gleichen finanziellen Leistungen wie Vertriebene, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.

    Ukrainische Staatsangehörige können sich legal bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Dazu wenden sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige kommunale Ausländerbehörde.

    Wenn ukrainische Geflüchtete keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich in Brandenburg bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

    Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
    Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
    Telefon: 033644270
    E-Mail:

    Якщо українські біженці не мають житла або
    фінансових коштів, вони
    повідомитив Центральне імміграційне управління:

    Центральне імміграційне управління землі
    Бранденбург (ZABH)
    Poststrasse 72, 15890 Eisenhüttenstadt
    Телефон: 033644270

    Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten.

    Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können.

    Darüber hinaus wird in Kürze eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Kraft treten, die die legale Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und anderer Drittstaatsangehöriger im Zusammenhang mit der kriegerischen Auseinandersetzung unbürokratisch ermöglicht. Diese ermöglicht auch eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 AufenthG.

    Damit müssen Vertriebene aus der Ukraine kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, derzeit von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Asylbewerber erhalten die gleichen finanziellen Leistungen wie Vertriebene, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.

    Ukrainische Staatsangehörige können sich legal bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von 90 Tagen einholen. Dazu wenden sie sich an die für ihren Aufenthaltsort zuständige kommunale Ausländerbehörde.

    Wenn ukrainische Geflüchtete keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich in Brandenburg bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

    Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
    Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
    Telefon: 033644270
    E-Mail:

    Якщо українські біженці не мають житла або
    фінансових коштів, вони
    повідомитив Центральне імміграційне управління:

    Центральне імміграційне управління землі
    Бранденбург (ZABH)
    Poststrasse 72, 15890 Eisenhüttenstadt
    Телефон: 033644270

  • Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?

    Eine Erwerbstätigkeit muss von der kommunalen Ausländerbehörde erlaubt werden.

    Das bedeutet: Arbeiten dürfen Sie, wenn Ihnen die kommunale Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat – sofern aus diesem auch hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können. Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) werden Sie aller Voraussicht nach auch arbeiten dürfen; die genaue Umsetzung ist allerdings derzeit noch in Klärung.

    Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

    Eine Erwerbstätigkeit muss von der kommunalen Ausländerbehörde erlaubt werden.

    Das bedeutet: Arbeiten dürfen Sie, wenn Ihnen die kommunale Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat – sofern aus diesem auch hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können. Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) werden Sie aller Voraussicht nach auch arbeiten dürfen; die genaue Umsetzung ist allerdings derzeit noch in Klärung.

    Wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.

  • Ich kann beim Übersetzen helfen. Wohin kann ich mich wenden?

    Wenn Sie Ukrainisch sprechen und mit Übersetzungen unterstützen möchten, können Sie sich beim Gemeindedolmetschdienst Brandenburg von ISA e.V. registrieren lassen: https://www.isa-brb.de/gemeindedolmetschdienst-2/

  • Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen?

    Nein. Da die Ukraine seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft wird, besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

    Nein. Da die Ukraine seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft wird, besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr.

  • Hinweise zu Haustieren

    Für die Einreise nach Deutschland gilt, dass Tierhalter aus der Ukraine mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres einreisen dürfen ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen.

    Hunde, Katzen und Frettchen, die Sie auf dem Weg nach Deutschland mitgebracht haben, müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Zudem ist für die Ukraine zusätzlich zur amtlich dokumentierten Tollwutimpfung ein Test über die Wirksamkeit der Impfung erforderlich (Antikörpertiterbestimmung). Wir bitten Sie daher, mit dem zuständigen kommunalen Veterinäramt oder einer Tierarztpraxis Kontakt aufzunehmen. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen und Hilfe, um den Gesundheitszustand Ihres Tieres abzuklären.

    Für die Einreise nach Deutschland gilt, dass Tierhalter aus der Ukraine mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres einreisen dürfen ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen.

    Hunde, Katzen und Frettchen, die Sie auf dem Weg nach Deutschland mitgebracht haben, müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Zudem ist für die Ukraine zusätzlich zur amtlich dokumentierten Tollwutimpfung ein Test über die Wirksamkeit der Impfung erforderlich (Antikörpertiterbestimmung). Wir bitten Sie daher, mit dem zuständigen kommunalen Veterinäramt oder einer Tierarztpraxis Kontakt aufzunehmen. Dort erhalten Sie alle weiteren Informationen und Hilfe, um den Gesundheitszustand Ihres Tieres abzuklären.

  • Wichtige Informationen zu Verbraucherthemen

    Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat zahlreiche Informationen dazu, was Geflüchtete aus der Ukraine beachten sollten, in deutscher und ukrainischer Sprache zusammengestellt. Die Informationen sind auch für Menschen wichtig, die Geflüchteten beim Ankommen helfen. Die VZB bietet auch telefonische oder persönliche Beratungen auf Deutsch oder Polnisch an. Für ukrainischsprachige Ratsuchende wird bei Bedarf einen Dolmetscherdienst angeboten, der  zur Beratung hinzugeschaltet werden kann.

    Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat zahlreiche Informationen dazu, was Geflüchtete aus der Ukraine beachten sollten, in deutscher und ukrainischer Sprache zusammengestellt. Die Informationen sind auch für Menschen wichtig, die Geflüchteten beim Ankommen helfen. Die VZB bietet auch telefonische oder persönliche Beratungen auf Deutsch oder Polnisch an. Für ukrainischsprachige Ratsuchende wird bei Bedarf einen Dolmetscherdienst angeboten, der  zur Beratung hinzugeschaltet werden kann.

Informationen zur privaten Unterbringung von Geflüchteten

Auch in Brandenburg wollen viele Menschen schnell helfen und stellen unter anderem privaten Wohnraum zur Miete, Untermiete oder kostenfrei zur Verfügung. Die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt, hat das Sozialministerium als Handlungsempfehlung bzw. Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Auch in Brandenburg wollen viele Menschen schnell helfen und stellen unter anderem privaten Wohnraum zur Miete, Untermiete oder kostenfrei zur Verfügung. Die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt, hat das Sozialministerium als Handlungsempfehlung bzw. Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht.

  • Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine ohne Weiteres privat bei mir aufnehmen?

    Ja. Grundsätzlich gilt der Aufenthalt von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, aber auch von Drittstaatsangehörigen (z. B. ausländische Studierende), die aus der Ukraine geflüchtet sind, als erlaubt. Innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet ab dem Erstaufenthalt in der EU, muss keine Registrierung erfolgen. In dieser Zeit dürfen sie sich uneingeschränkt in Deutschland bewegen – und so auch privat angebotenen Wohnraum nutzen.

    Wer als Privatperson eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und in Abstimmung mit dem örtlichen Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt tun.

    Ja. Grundsätzlich gilt der Aufenthalt von Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, aber auch von Drittstaatsangehörigen (z. B. ausländische Studierende), die aus der Ukraine geflüchtet sind, als erlaubt. Innerhalb der ersten 90 Tage, gerechnet ab dem Erstaufenthalt in der EU, muss keine Registrierung erfolgen. In dieser Zeit dürfen sie sich uneingeschränkt in Deutschland bewegen – und so auch privat angebotenen Wohnraum nutzen.

    Wer als Privatperson eine Wohngelegenheit anbieten möchte, sollte das im besten Fall organisiert und in Abstimmung mit dem örtlichen Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt tun.

  • Brauche ich als Mieterin oder Mieter die Zustimmung meiner Vermieterin bzw. meines Vermieters?

    Wenn man eine geflüchtete Person bei sich wohnen lassen möchte, ist in der Regel die Erlaubnis der Vermieterin bzw. des Vermieters erforderlich. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Zum einen dürfen enge Familienangehörige immer ohne Erlaubnis einziehen. Zum anderen gilt das nicht, wenn man die Besucherinnen bzw. Besucher nur vorübergehend beherbergt.

    Ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen gilt als „erlaubnisfreier Besuch“. Dauert der Besuch aber länger, sollte die Vermieterin bzw. der Vermieter informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren. Ausführliche Hinweise zur Rechtssituation erhalten Sie beim Deutschen Mieterbund unter https.//www.mieterbund.de/service/aufnahme-von-gefluechteten.html.

    Die Unterbringung in eigenen Eigentumswohnungen oder im eigenen Haus ist erlaubnisfrei.

    Wenn man eine geflüchtete Person bei sich wohnen lassen möchte, ist in der Regel die Erlaubnis der Vermieterin bzw. des Vermieters erforderlich. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Zum einen dürfen enge Familienangehörige immer ohne Erlaubnis einziehen. Zum anderen gilt das nicht, wenn man die Besucherinnen bzw. Besucher nur vorübergehend beherbergt.

    Ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen gilt als „erlaubnisfreier Besuch“. Dauert der Besuch aber länger, sollte die Vermieterin bzw. der Vermieter informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren. Ausführliche Hinweise zur Rechtssituation erhalten Sie beim Deutschen Mieterbund unter https.//www.mieterbund.de/service/aufnahme-von-gefluechteten.html.

    Die Unterbringung in eigenen Eigentumswohnungen oder im eigenen Haus ist erlaubnisfrei.

  • Welche Mindestanforderungen sollte die Unterkunft erfüllen?

    Die Unterkunft sollte den eigenen Ansprüchen genügen und Geflüchtete menschenwürdig unterkommen lassen - ganz egal, ob es sich bei dem Angebot um eine ganze Wohnung oder nur einen Teil der Wohnung handelt.

    Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Ein eigenes Zimmer sowie der Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit sollte das Minimum sein (vor allem, wenn über einen längeren Zeitraum beherbergt wird).

    Bedenken sollten Hilfsbereite auch, dass sie nicht wissen, was die Geflüchteten unterwegs erlebt haben. Der Fluchtweg kann zum Teil mit großen Entbehrungen verbunden gewesen sein und Familien wurden zerrissen, was zu erheblichen Traumatisierungen führen kann. Gerade geflüchtete Frauen sind durch den Krieg oder dramatische Erlebnisse auf dem Fluchtweg häufig so sehr belastet, dass ihnen das Zusammenwohnen bei gemeinschaftlicher Nutzung von Küche, Bad etc. mit fremden Menschen nicht zugemutet werden darf. Noch ist die Hoffnung auf Rückkehr in die Normalität groß: zu flüchten bedeutet nicht, gleich ein „neues Heim“ – und - erst recht - keine neue Ehepartnerin bzw. keinen Ehepartner oder Familie zu suchen.

    Es sollte den Geflüchteten nach Möglichkeit ein sicherer Rückzugsort gegeben sein, in denen sie Ruhe und Privatsphäre in dieser schwierigen Situation erfahren können.

    Die Unterkunft sollte den eigenen Ansprüchen genügen und Geflüchtete menschenwürdig unterkommen lassen - ganz egal, ob es sich bei dem Angebot um eine ganze Wohnung oder nur einen Teil der Wohnung handelt.

    Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Ausstattung. Ein eigenes Zimmer sowie der Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit sollte das Minimum sein (vor allem, wenn über einen längeren Zeitraum beherbergt wird).

    Bedenken sollten Hilfsbereite auch, dass sie nicht wissen, was die Geflüchteten unterwegs erlebt haben. Der Fluchtweg kann zum Teil mit großen Entbehrungen verbunden gewesen sein und Familien wurden zerrissen, was zu erheblichen Traumatisierungen führen kann. Gerade geflüchtete Frauen sind durch den Krieg oder dramatische Erlebnisse auf dem Fluchtweg häufig so sehr belastet, dass ihnen das Zusammenwohnen bei gemeinschaftlicher Nutzung von Küche, Bad etc. mit fremden Menschen nicht zugemutet werden darf. Noch ist die Hoffnung auf Rückkehr in die Normalität groß: zu flüchten bedeutet nicht, gleich ein „neues Heim“ – und - erst recht - keine neue Ehepartnerin bzw. keinen Ehepartner oder Familie zu suchen.

    Es sollte den Geflüchteten nach Möglichkeit ein sicherer Rückzugsort gegeben sein, in denen sie Ruhe und Privatsphäre in dieser schwierigen Situation erfahren können.

  • Für wie lange wird mein Wohnraum vermutlich benötigt?

    Aufgrund des hohen Aufkommens geflüchteter Menschen im Land Brandenburg ist allen, die privaten Wohnraum für Geflüchtete anbieten, sehr zu danken. Es ist zu hoffen, dass der Krieg in der Ukraine schnell endet.

    Trotzdem kann es sein, dass eine Rückkehr der Geflüchteten nicht so bald wieder möglich ist. Viele Geflüchtete werden mittel- und langfristig eine Perspektive für sich benötigen. Es wäre ungünstig, wenn sich nach sechs Wochen herausstellte, dass die Gäste wieder ausziehen müssten, es aber für sie nur noch ein Bett in einer Gemeinschaftsunterkunft gäbe. Auch die gerade eingeschulten Kinder sollten mit einem Umzug nicht erneut die Schule wechseln müssen. Deshalb ist es gut, wenn die Wohnmöglichkeit zeitlich nicht streng befristet ist, sondern eine Unterbringung von längerer Dauer, z. B. von einem halben Jahr, möglich wäre. 

    Hinweis: Überlegen Sie also vorher sehr genau, für welchen Zeitraum Sie den zur Verfügung stehenden Wohnraum vergeben können und wollen, und teilen Sie dies dem örtlichen Sozialamt und den Betroffenen mit.

    Aufgrund des hohen Aufkommens geflüchteter Menschen im Land Brandenburg ist allen, die privaten Wohnraum für Geflüchtete anbieten, sehr zu danken. Es ist zu hoffen, dass der Krieg in der Ukraine schnell endet.

    Trotzdem kann es sein, dass eine Rückkehr der Geflüchteten nicht so bald wieder möglich ist. Viele Geflüchtete werden mittel- und langfristig eine Perspektive für sich benötigen. Es wäre ungünstig, wenn sich nach sechs Wochen herausstellte, dass die Gäste wieder ausziehen müssten, es aber für sie nur noch ein Bett in einer Gemeinschaftsunterkunft gäbe. Auch die gerade eingeschulten Kinder sollten mit einem Umzug nicht erneut die Schule wechseln müssen. Deshalb ist es gut, wenn die Wohnmöglichkeit zeitlich nicht streng befristet ist, sondern eine Unterbringung von längerer Dauer, z. B. von einem halben Jahr, möglich wäre. 

    Hinweis: Überlegen Sie also vorher sehr genau, für welchen Zeitraum Sie den zur Verfügung stehenden Wohnraum vergeben können und wollen, und teilen Sie dies dem örtlichen Sozialamt und den Betroffenen mit.

  • Wie biete ich ein Zimmer, eine Wohnung oder eine andere adäquate Unterkunftsmöglichkeit am besten an?

    Das ist sowohl über Behördenplattformen als auch bei Hilfsorganisationen vor Ort möglich. Städte und Landkreise unterhalten zumeist eigene Angebotsformulare auf ihren Webseiten. Wer über freien Wohnraum verfügt, kann diesen auch online unter https://www.unterkunft-ukraine.de/ oder https://www.warmes-bett.de anbieten.

    Das ist sowohl über Behördenplattformen als auch bei Hilfsorganisationen vor Ort möglich. Städte und Landkreise unterhalten zumeist eigene Angebotsformulare auf ihren Webseiten. Wer über freien Wohnraum verfügt, kann diesen auch online unter https://www.unterkunft-ukraine.de/ oder https://www.warmes-bett.de anbieten.

  • Muss ich die Aufnahme von Flüchtlingen irgendwo melden?

    Ausländische Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sind gemäß der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis zum 23. Mai 2022 befreit.

    Es besteht für die Geflüchteten zunächst keine Pflicht, sich bei den Behörden registrieren zu lassen, dies ist jedoch ratsam, um von staatlicher Seite einen Überblick über die Flüchtlingssituation im Land zu bekommen und Hilfe besser zu koordinieren. Vor dem 23. Mai 2022 muss eine Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfolgen.

    Wenn die Geflüchteten für ihre Versorgung zunächst selbst aufkommen können, werden bei der Registrierung in der Regel nur ihre Daten aufgenommen. Die Unterkunft kann frei gewählt werden.

    Die Geflüchteten können vom Sozialamt auch Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wenn sie ein sog. Schutzgesuch äußern. Eine Registrierung durch die Zentralen Ausländerbehörden ist keine Voraussetzung für einen Leistungsanspruch.

    Geflüchtete, die bereits registriert sind und einer Kommune zugewiesen wurden, sind verpflichtet ihre Wohnung an dem Ort der Zuweisung zu nehmen. Sie sind damit auch örtlich „zugewiesen“. Ob ein etwaiger Umzug in eine andere Stadt oder Bundesland stattfinden kann, bedarf somit einer weiteren behördlichen Entscheidung.

    Die Kontaktadressen der Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg.

    Die Anmeldung des Wohnsitzes ist für viele weitere Schritte wichtig. Zum Beispiel für Schul- und Kitabesuch von Kindern und Jugendlichen. Bei privater Unterbringung ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig. Zur Wohnsitz-Anmeldung werden der biometrische Reisepass und nach Möglichkeit eine Bestätigung der Adresse – eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung von der Vermieterin bzw. dem Vermieter gebraucht.

    Hinweis: Geflüchtete Menschen mit ukrainischen Ausweisdokumenten können mit allen Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) kostenfrei fahren. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder Personalausweis. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2022 und wird entsprechend der aktuellen Lage angepasst. Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite des VBB unter https://www.vbb.de.

    Ausländische Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sind gemäß der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis zum 23. Mai 2022 befreit.

    Es besteht für die Geflüchteten zunächst keine Pflicht, sich bei den Behörden registrieren zu lassen, dies ist jedoch ratsam, um von staatlicher Seite einen Überblick über die Flüchtlingssituation im Land zu bekommen und Hilfe besser zu koordinieren. Vor dem 23. Mai 2022 muss eine Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfolgen.

    Wenn die Geflüchteten für ihre Versorgung zunächst selbst aufkommen können, werden bei der Registrierung in der Regel nur ihre Daten aufgenommen. Die Unterkunft kann frei gewählt werden.

    Die Geflüchteten können vom Sozialamt auch Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wenn sie ein sog. Schutzgesuch äußern. Eine Registrierung durch die Zentralen Ausländerbehörden ist keine Voraussetzung für einen Leistungsanspruch.

    Geflüchtete, die bereits registriert sind und einer Kommune zugewiesen wurden, sind verpflichtet ihre Wohnung an dem Ort der Zuweisung zu nehmen. Sie sind damit auch örtlich „zugewiesen“. Ob ein etwaiger Umzug in eine andere Stadt oder Bundesland stattfinden kann, bedarf somit einer weiteren behördlichen Entscheidung.

    Die Kontaktadressen der Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg.

    Die Anmeldung des Wohnsitzes ist für viele weitere Schritte wichtig. Zum Beispiel für Schul- und Kitabesuch von Kindern und Jugendlichen. Bei privater Unterbringung ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig. Zur Wohnsitz-Anmeldung werden der biometrische Reisepass und nach Möglichkeit eine Bestätigung der Adresse – eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung von der Vermieterin bzw. dem Vermieter gebraucht.

    Hinweis: Geflüchtete Menschen mit ukrainischen Ausweisdokumenten können mit allen Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) kostenfrei fahren. Als Fahrtberechtigung genügt ein ukrainischer Pass oder Personalausweis. Die Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2022 und wird entsprechend der aktuellen Lage angepasst. Hinweise hierzu finden Sie auf der Internetseite des VBB unter https://www.vbb.de.

  • Was muss ich bei unbegleiteten Minderjährigen beachten?

    Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen vor allem unbegleitete Minderjährige.

    Als unbegleitete Minderjährige gelten sowohl Kinder und Jugendliche, die ohne einen Personensorge-  oder Erziehungsberechtigten ins Bundesgebiet einreisen als auch jene, die nach der Einreise von ihren Personensorge- oder Erziehungsberechtigten hier für einen längeren Zeitraum allein zurückgelassen werden. Allein dürfen sie nicht aufgenommen werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen. Die Jugendämter nehmen, falls keine Personensorge- oder Erziehungsberechtigten dabei sind, die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen vorläufig in Obhut und bringen sie in einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Einrichtung unter.

    Zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen vor allem unbegleitete Minderjährige.

    Als unbegleitete Minderjährige gelten sowohl Kinder und Jugendliche, die ohne einen Personensorge-  oder Erziehungsberechtigten ins Bundesgebiet einreisen als auch jene, die nach der Einreise von ihren Personensorge- oder Erziehungsberechtigten hier für einen längeren Zeitraum allein zurückgelassen werden. Allein dürfen sie nicht aufgenommen werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu benachrichtigen. Die Jugendämter nehmen, falls keine Personensorge- oder Erziehungsberechtigten dabei sind, die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen vorläufig in Obhut und bringen sie in einer für Kinder und Jugendliche geeigneten Einrichtung unter.

  • Erhalte ich staatliche finanzielle Unterstützung für die Unterbringung von Geflüchteten?

    Für Helfende, die Flüchtlinge bei sich aufnehmen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung.

    Wer Wohnraum zur Verfügung gestellt hat, sollte mit den Geflüchteten eine schriftliche Vereinbarung treffen, die eine Miete beinhalten kann.  Wenn die Geflüchteten kein ausreichendes eigenes Einkommen haben, kommt es darauf an, ob das Sozialamt bereit ist, für die konkrete Wohnung/Zimmer die Miete zu übernehmen. Hierzu müssen bestimmte Kriterien (u.a. Größe der Wohnung, Miethöhe, Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit, Wohnungsgeberbescheinigung) erfüllt sein, die durch das örtliche Sozialamt festgelegt sind. Das Sozialamt prüft, ob das Zimmer oder die Wohnung geeignet ist und ob die Kosten, die Sie veranschlagen, angemessen sind.

    Eine Kostenzusage kann nur nach vorheriger Prüfung der dargelegten Kosten und mit Nachweis eines rechtmäßigen Miet- oder Untermietvertrags erfolgen.

    Wer ein Zimmer zur Verfügung stellt, ist nicht auch automatisch bereit, für die Lebensunterhaltungskosten der Geflüchteten einzuspringen. Dies sollte auch zur eigenen Absicherung mit den Aufgenommenen besprochen werden.

    Grundsätzlich sollte die staatliche Verantwortung für Geflüchtete nicht durch private Wohlfahrt ersetzt oder infrage gestellt werden. Allerdings: Menschen aus der Ukraine einige Tage oder Wochen ohne Kostenerstattung aufzunehmen, kann im konkreten Fall für diese Menschen eine hilfreiche Option sein, die sich aufenthaltsrechtlich (noch) nicht registrieren lassen und/oder dort nicht langfristig bleiben wollen. Auf lange Sicht bedenken Sie bitte, dass Ihnen für die Wohnraumüberlassung weitere Kosten entstehen können.

    Für Helfende, die Flüchtlinge bei sich aufnehmen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung.

    Wer Wohnraum zur Verfügung gestellt hat, sollte mit den Geflüchteten eine schriftliche Vereinbarung treffen, die eine Miete beinhalten kann.  Wenn die Geflüchteten kein ausreichendes eigenes Einkommen haben, kommt es darauf an, ob das Sozialamt bereit ist, für die konkrete Wohnung/Zimmer die Miete zu übernehmen. Hierzu müssen bestimmte Kriterien (u.a. Größe der Wohnung, Miethöhe, Zugang zu einem Badezimmer und zu einer Küche oder Kochgelegenheit, Wohnungsgeberbescheinigung) erfüllt sein, die durch das örtliche Sozialamt festgelegt sind. Das Sozialamt prüft, ob das Zimmer oder die Wohnung geeignet ist und ob die Kosten, die Sie veranschlagen, angemessen sind.

    Eine Kostenzusage kann nur nach vorheriger Prüfung der dargelegten Kosten und mit Nachweis eines rechtmäßigen Miet- oder Untermietvertrags erfolgen.

    Wer ein Zimmer zur Verfügung stellt, ist nicht auch automatisch bereit, für die Lebensunterhaltungskosten der Geflüchteten einzuspringen. Dies sollte auch zur eigenen Absicherung mit den Aufgenommenen besprochen werden.

    Grundsätzlich sollte die staatliche Verantwortung für Geflüchtete nicht durch private Wohlfahrt ersetzt oder infrage gestellt werden. Allerdings: Menschen aus der Ukraine einige Tage oder Wochen ohne Kostenerstattung aufzunehmen, kann im konkreten Fall für diese Menschen eine hilfreiche Option sein, die sich aufenthaltsrechtlich (noch) nicht registrieren lassen und/oder dort nicht langfristig bleiben wollen. Auf lange Sicht bedenken Sie bitte, dass Ihnen für die Wohnraumüberlassung weitere Kosten entstehen können.

  • Welche gesundheitlichen Fragen müssen beachtet werden?

    Für die aus der Ukraine geflüchteten Personen, die bei Privatpersonen aufgenommen werden, wird eine medizinische Erstuntersuchung empfohlen:

    • Eine medizinische Erstuntersuchung erfolgt als ein freiwilliges Angebot vorerst in einem von landesweit 28 Krankenhäusern.
    • Die Untersuchung umfasst u.a. eine Anamnese (Erfassung der Krankheitsvorgeschichte), eine körperliche Untersuchung, eine Untersuchung auf übertragbare Krankheiten sowie eine Erhebung zum allgemeinen Impfstatus (z. B. Cholera, Keuchhusten, Lungentuberkulose, Poliomyelitis, Masern, Röteln oder Windpocken).
    • Bei Bedarf kann ein Impfangebot erfolgen, im Fokus stehen besonders der Masern- und Covid-19 Impfschutz.

    Die ukrainischen Geflüchteten sind bei Ankunft in Deutschland nicht krankenversichert. Aber im Krankheitsfall steht ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein medizinisches Versorgungsangebot zur Verfügung. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen sind die Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese geben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Behandlungsschein bzw. eine elektronische Gesundheitskarte aus, die einem niedergelassenen Arzt bzw. einer Ärztin vorzulegen ist.

    Wenn Geflüchtete einen psychologischen/psychiatrischen Versorgungsbedarf haben, sollte ebenfalls das Sozialamt kontaktiert werden. Das Sozialamt vermittelt ggf. entsprechende Angebote.

    Schulbesuch: Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz zur Feststellung der Schulfähigkeit. Ziel ist die Einschätzung des Gesundheits- und Entwicklungszustandes eines Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung ist in Brandenburg eine gesetzliche Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter. Aufgrund der aktuellen Lage können diese Untersuchungen auch zu einem späteren Zeitpunkt nach einer vorläufigen Schulaufnahme erfolgen.

    Kitabesuch: In Brandenburg muss jedes Kind, bevor es erstmalig in einer Kita aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchung führen in der Regel die niedergelassenen Kinderärzte durch. Bei der Aufnahme ukrainischer Kinder kann von einer erneuten ärztlichen Untersuchung (Kita-Tauglichkeit) abgesehen werden, wenn diese Kinder bereits in der Ukraine eine Kindertagesstätte besucht haben und dies nachweisen können.

    Für den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule ist ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung notwendig.

    Für die aus der Ukraine geflüchteten Personen, die bei Privatpersonen aufgenommen werden, wird eine medizinische Erstuntersuchung empfohlen:

    • Eine medizinische Erstuntersuchung erfolgt als ein freiwilliges Angebot vorerst in einem von landesweit 28 Krankenhäusern.
    • Die Untersuchung umfasst u.a. eine Anamnese (Erfassung der Krankheitsvorgeschichte), eine körperliche Untersuchung, eine Untersuchung auf übertragbare Krankheiten sowie eine Erhebung zum allgemeinen Impfstatus (z. B. Cholera, Keuchhusten, Lungentuberkulose, Poliomyelitis, Masern, Röteln oder Windpocken).
    • Bei Bedarf kann ein Impfangebot erfolgen, im Fokus stehen besonders der Masern- und Covid-19 Impfschutz.

    Die ukrainischen Geflüchteten sind bei Ankunft in Deutschland nicht krankenversichert. Aber im Krankheitsfall steht ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein medizinisches Versorgungsangebot zur Verfügung. Zuständig für die Gewährung dieser medizinischen Leistungen sind die Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese geben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Behandlungsschein bzw. eine elektronische Gesundheitskarte aus, die einem niedergelassenen Arzt bzw. einer Ärztin vorzulegen ist.

    Wenn Geflüchtete einen psychologischen/psychiatrischen Versorgungsbedarf haben, sollte ebenfalls das Sozialamt kontaktiert werden. Das Sozialamt vermittelt ggf. entsprechende Angebote.

    Schulbesuch: Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz zur Feststellung der Schulfähigkeit. Ziel ist die Einschätzung des Gesundheits- und Entwicklungszustandes eines Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung ist in Brandenburg eine gesetzliche Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter. Aufgrund der aktuellen Lage können diese Untersuchungen auch zu einem späteren Zeitpunkt nach einer vorläufigen Schulaufnahme erfolgen.

    Kitabesuch: In Brandenburg muss jedes Kind, bevor es erstmalig in einer Kita aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchung führen in der Regel die niedergelassenen Kinderärzte durch. Bei der Aufnahme ukrainischer Kinder kann von einer erneuten ärztlichen Untersuchung (Kita-Tauglichkeit) abgesehen werden, wenn diese Kinder bereits in der Ukraine eine Kindertagesstätte besucht haben und dies nachweisen können.

    Für den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule ist ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine bestehende Immunität gegen Masern oder eine medizinische Kontraindikation gegen eine Masernimpfung notwendig.

  • Hinweise zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in einer privaten Unterkunft (Antworten auf häufig gestellte Fragen, Stand: 25. März 2022) (472.3 KB)

Informationen zur Gesundheitsversorgung

Geflüchtete aus der Ukraine können einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten. Damit haben sie Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das beinhaltet auch eine Gesundheitsversorgung entsprechend der von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Leistungen. Um Leistungen zu erhalten, müssen Geflüchtete sich vor Ort beim kommunalen Sozialamt melden.

Bei einem medizinischen Notfall haben alle Menschen einen Anspruch auf medizinische Versorgung, auch wenn Sie noch nicht registriert sind und keine Krankenversicherungskarte haben. Das gilt auch für die zahnärztliche Behandlung.

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine medizinische Versorgung:

  • wenn sie krank sind,
  • wenn sie Schmerzen haben,
  • wenn sie schwanger sind.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die zuerst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) ankommen, erhalten dort eine medizinische Erstuntersuchung im Krankenhaus in Eisenhüttenstadt. Bei dieser Erstuntersuchung werden sie auf übertragbare Krankheiten, wie zum Beispiel Tuberkulose oder Polio, untersucht und gegebenenfalls behandelt.

Diese Untersuchung umfasst eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schwangeren ist von einer Röntgenuntersuchung abzusehen und stattdessen zu diagnostizieren, ob aufgrund anderer Befunde eine Lungentuberkulose zu befürchten ist. Darüber hinaus wird der allgemeine Impfstatus abgefragt. Bei Bedarf sollen fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19 oder Masern, angeboten werden.

Geflüchtete, die privat, zum Beispiel bei Freunden oder Gastfamilien, wohnen, besteht zunächst keine Pflicht für eine medizinische Erstuntersuchung auf übertragbare Krankheiten. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten zu verhindern, erhalten diese Personen ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis. Termine für diese Untersuchung in teilnehmenden Krankenhäusern werden in Abstimmung mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten vermittelt.

Geflüchtete aus der Ukraine können einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten. Damit haben sie Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das beinhaltet auch eine Gesundheitsversorgung entsprechend der von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Leistungen. Um Leistungen zu erhalten, müssen Geflüchtete sich vor Ort beim kommunalen Sozialamt melden.

Bei einem medizinischen Notfall haben alle Menschen einen Anspruch auf medizinische Versorgung, auch wenn Sie noch nicht registriert sind und keine Krankenversicherungskarte haben. Das gilt auch für die zahnärztliche Behandlung.

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine medizinische Versorgung:

  • wenn sie krank sind,
  • wenn sie Schmerzen haben,
  • wenn sie schwanger sind.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die zuerst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) ankommen, erhalten dort eine medizinische Erstuntersuchung im Krankenhaus in Eisenhüttenstadt. Bei dieser Erstuntersuchung werden sie auf übertragbare Krankheiten, wie zum Beispiel Tuberkulose oder Polio, untersucht und gegebenenfalls behandelt.

Diese Untersuchung umfasst eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schwangeren ist von einer Röntgenuntersuchung abzusehen und stattdessen zu diagnostizieren, ob aufgrund anderer Befunde eine Lungentuberkulose zu befürchten ist. Darüber hinaus wird der allgemeine Impfstatus abgefragt. Bei Bedarf sollen fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19 oder Masern, angeboten werden.

Geflüchtete, die privat, zum Beispiel bei Freunden oder Gastfamilien, wohnen, besteht zunächst keine Pflicht für eine medizinische Erstuntersuchung auf übertragbare Krankheiten. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten zu verhindern, erhalten diese Personen ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis. Termine für diese Untersuchung in teilnehmenden Krankenhäusern werden in Abstimmung mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten vermittelt.

  • Wo bekomme ich ärztliche Hilfe und wer trägt die Kosten der Behandlung?

    Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

     Geflüchtete aus der Ukraine sind bereits dann leistungsberechtigt entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie ein Schutzbegehren äußern. Sie müssen also keinen Asylantrag dafür stellen! Die Äußerung eines Schutzbegehrens kann sich bereits durch Bitte um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) manifestieren. Eine Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) ist keine zwingende Voraussetzung für einen Leistungsanspruch.

    Wenn Geflüchtete einen ukrainischen Pass oder ein Ausweisdokument vorlegen, erhalten sie vom kommunalen Sozialamt einen sogenannten Behandlungsschein, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. Dieser Behandlungsschein zeigt Arztpraxen und Krankenhäusern, dass die Behandlungskosten vom Land übernommen werden. Gleichzeitig werden Geflüchtete beim Sozialamt für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte angemeldet.

    In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Wenn Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund eines akuten Behandlungsbedarfs direkt in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vorstellig werden, werden sie auch behandelt. Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gewährt.

    Darüber hinaus können weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Zusätzlich bekommen Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis und besondere Bedürfnisse haben, also etwa Folter oder schwere Formen von Gewalt erlitten haben, medizinische Hilfe im erforderlichen Umfang.

    In dringenden Fällen können Sie die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufsuchen. Oder Sie rufen den ärztlichen Bereitschaftsdienst an unter 116 117 für eine ambulante Versorgung.

    Die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

     Geflüchtete aus der Ukraine sind bereits dann leistungsberechtigt entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie ein Schutzbegehren äußern. Sie müssen also keinen Asylantrag dafür stellen! Die Äußerung eines Schutzbegehrens kann sich bereits durch Bitte um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) manifestieren. Eine Registrierung durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) ist keine zwingende Voraussetzung für einen Leistungsanspruch.

    Wenn Geflüchtete einen ukrainischen Pass oder ein Ausweisdokument vorlegen, erhalten sie vom kommunalen Sozialamt einen sogenannten Behandlungsschein, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. Dieser Behandlungsschein zeigt Arztpraxen und Krankenhäusern, dass die Behandlungskosten vom Land übernommen werden. Gleichzeitig werden Geflüchtete beim Sozialamt für die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte angemeldet.

    In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Wenn Geflüchtete aus der Ukraine aufgrund eines akuten Behandlungsbedarfs direkt in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vorstellig werden, werden sie auch behandelt. Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gewährt.

    Darüber hinaus können weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Zusätzlich bekommen Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis und besondere Bedürfnisse haben, also etwa Folter oder schwere Formen von Gewalt erlitten haben, medizinische Hilfe im erforderlichen Umfang.

    In dringenden Fällen können Sie die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufsuchen. Oder Sie rufen den ärztlichen Bereitschaftsdienst an unter 116 117 für eine ambulante Versorgung.

  • Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

    Geflüchtete aus der Ukraine, die sich in Deutschland aufhalten, können sich kostenfrei gegen Corona impfen lassen. Ein Impfangebot gibt es zum Beispiel bei der medizinischen Erstuntersuchung. Sie können aber auch in allen Impfstellen und impfenden Arztpraxen die Schutzimpfung erhalten. Eine Übersicht der Impfstellen im Land Brandenburg gibt es hier: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-schutzimpfung/

    Geflüchtete aus der Ukraine, die sich in Deutschland aufhalten, können sich kostenfrei gegen Corona impfen lassen. Ein Impfangebot gibt es zum Beispiel bei der medizinischen Erstuntersuchung. Sie können aber auch in allen Impfstellen und impfenden Arztpraxen die Schutzimpfung erhalten. Eine Übersicht der Impfstellen im Land Brandenburg gibt es hier: https://corona.brandenburg.de/corona/de/corona-schutzimpfung/

  • Mein Kind soll/will eine Kita bzw. eine Schule besuchen. Wie bekommt es eine Erstuntersuchung?

    Für den Besuch von Kitas und Schulen muss in Deutschland eine Masernimpfung verpflichtend nachgewiesen werden. Sollte das Kind noch nicht gegen Masern geimpft sein, erhält es ein Impfangebot zum Beispiel bei der medizinischen Erstuntersuchung.

    Außerdem gilt für alle Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte gleichermaßen: Personen, die an einer im § 34 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheit (zum Beispiel Cholera, Keuchhusten, Lungentuberkulose, Masern, Röteln oder Windpocken) erkrankt sind oder ein Verdacht darauf besteht, dürfen in Kitas und Schulen nicht betreut werden bzw. arbeiten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

    Schuleingangsuntersuchung: Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz zur Feststellung der Schulfähigkeit. Ziel ist die Einschätzung des Gesundheits- und Entwicklungszustandes eines Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung ist in Brandenburg eine gesetzliche Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter. Schuleingangsuntersuchungen sind in Brandenburg u.a. für Kinder verpflichtend, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beendet haben, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden bzw. die vorzeitig die Schule besuchen möchten. Kinder, die bereits in der Ukraine eingeschult wurden, brauchen in Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, um hier in die Schule zu gehen sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall vorliegen.

    Kita-Tauglichkeit: Nach § 11a Kindertagesstättengesetz muss in Brandenburg jedes Kind, bevor es erstmalig in einer Kita aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchung führen in der Regel die behandelnden Kinderärzte durch. Kinder, die bereits in der Ukraine in einer Kita betreut wurden, brauchen in Brandenburg keine Untersuchung zur Kita-Tauglichkeit. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall vorliegen.

    Für den Besuch von Kitas und Schulen muss in Deutschland eine Masernimpfung verpflichtend nachgewiesen werden. Sollte das Kind noch nicht gegen Masern geimpft sein, erhält es ein Impfangebot zum Beispiel bei der medizinischen Erstuntersuchung.

    Außerdem gilt für alle Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte gleichermaßen: Personen, die an einer im § 34 Infektionsschutzgesetz genannten Krankheit (zum Beispiel Cholera, Keuchhusten, Lungentuberkulose, Masern, Röteln oder Windpocken) erkrankt sind oder ein Verdacht darauf besteht, dürfen in Kitas und Schulen nicht betreut werden bzw. arbeiten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

    Schuleingangsuntersuchung: Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz zur Feststellung der Schulfähigkeit. Ziel ist die Einschätzung des Gesundheits- und Entwicklungszustandes eines Kindes. Die Schuleingangsuntersuchung ist in Brandenburg eine gesetzliche Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter. Schuleingangsuntersuchungen sind in Brandenburg u.a. für Kinder verpflichtend, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beendet haben, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden bzw. die vorzeitig die Schule besuchen möchten. Kinder, die bereits in der Ukraine eingeschult wurden, brauchen in Brandenburg keine Schuleingangsuntersuchung, um hier in die Schule zu gehen sondern eine Schulquereinsteigeruntersuchung. Diese kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall vorliegen.

    Kita-Tauglichkeit: Nach § 11a Kindertagesstättengesetz muss in Brandenburg jedes Kind, bevor es erstmalig in einer Kita aufgenommen wird, ärztlich untersucht werden. Diese Aufnahmeuntersuchung führen in der Regel die behandelnden Kinderärzte durch. Kinder, die bereits in der Ukraine in einer Kita betreut wurden, brauchen in Brandenburg keine Untersuchung zur Kita-Tauglichkeit. Der Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern muss in jedem Fall vorliegen.

  • Wie finde ich eine Ärztin oder einen Arzt?

    In Deutschland besteht freie Arztwahl. Grundsätzlich können Sie zu jedem Arzt gehen. In der Regel müssen Sie vorab telefonisch oder persönlich einen Termin vereinbaren. Gehen Sie immer zuerst zu einem Arzt für Allgemeinmedizin - er überweist Sie, wenn notwendig, an Fachärzte. Für Kinder gibt es spezialisierte Ärzte, sogenannte Kinderärzte.

    Russisch/Ukrainisch sprechende Ärzte (Webseite nur auf Deutsch): https://www.arzt-auskunft.de/arzt-auskunft/suche_sn/index.js?a=FS1

    In Deutschland besteht freie Arztwahl. Grundsätzlich können Sie zu jedem Arzt gehen. In der Regel müssen Sie vorab telefonisch oder persönlich einen Termin vereinbaren. Gehen Sie immer zuerst zu einem Arzt für Allgemeinmedizin - er überweist Sie, wenn notwendig, an Fachärzte. Für Kinder gibt es spezialisierte Ärzte, sogenannte Kinderärzte.

    Russisch/Ukrainisch sprechende Ärzte (Webseite nur auf Deutsch): https://www.arzt-auskunft.de/arzt-auskunft/suche_sn/index.js?a=FS1

  • Пандемія Коронавірусу торкається всіх нас. Всесвітня проблема. Навіщо мені робити щеплення? (812.7 KB)
  • Біженці з України: значне збільшення пропозицій щодо медичного обстеження (358.6 KB)

Актуальні події щодо ситуації біженців з України до Землі Бранденбург

Нині події розвиваються дуже динамічно.
Чисельність людей з України, які шукають притулок у землі Бранденбург значно зросла. У наступному розділі Ви зможете ознайомитись з інформацією, зокрема щодо ситуації законного прибування та проживання.

Нині події розвиваються дуже динамічно.
Чисельність людей з України, які шукають притулок у землі Бранденбург значно зросла. У наступному розділі Ви зможете ознайомитись з інформацією, зокрема щодо ситуації законного прибування та проживання.

  • Інформація для біженців з України:

    • З 09.03. до 23.05.2022р не потрібна віза для всіх громадян України з біометричним паспортом або без нього та для громадян інших країн, які на момент початку війни проживали в Україні на законних підставах. Це означає,що вам не потрібно подовжувати візу або подавати заявку на отримання нової візи до 23.05.2022р.
    • Якщо Ви маєте візу , покищо вона не надає право на соціальні виплати. Якщо Ви повідомите у відділ соціального забезпечення, що потребуєте допомоги з житлом, харчуванням та медичним обслуговуванням, це буде витлумачено як прохання про захист. Це означає, що Ви маєте право на підтримку та допомогу для житла, харчування та медичного забезбечення відповідно Закону про допомогу особам, які шукають захист та притулок з момента звернення до служби соціального захисту. Якщо Ви потребували допомогу до моменту звернення до соціальної служби і можете це довести, Ви можете отримати пільги, мається на увазі (до 24.02.2022). Вас запитають, чи маєте Ви гроші чи інші активи, які Ви можете використовувати для забезбечення себе на перший час. Якщо Ви можете жити у родичів, але залежите від фінансової підтримки, Ви отримаєте допомогу на харчування да медичне обслуговування.
    • Якщо Ви можете проживати у родичів та Ваша віза ще дійна і наразі Ви не потребуєте фінансової підтримки, але плануєте залишитися у землі Бранденбург на більш тривалий строк, Міністерство внутрішніх справ Бранденбургу просить Вас звернутися до Управління по справах іноземців району або міста , де Ви зараз перебуваєте.
    • У четвер ввечері Європейський Союз ухвалив рішення про надання тимчасового захисту біженцям з України (§ 24 Закон о перебуванні). Ще остаточно не визначено, як це рішення буде реалізовано на федеральному та регіональному рівні. Більш детальна інформація про процедуру буде надалі надано. Тимчасовий захист надається громадянам України та громадянам інших країн, які мали довгостроковий дозвіл на проживання в Україні. Ситуація з людьми, які наприклад перебували в Україні з метою навчання ще остаточно не вирішена. Навіть якщо Ви подали прохання на надання притулку і захисту, подальша зміна міста проживання є можливою. • Можливість подати прохання про надання притулку і захисту надалі існує. Для цього Ви можете звернутися до Центрального Управління по справах іноземців:
      Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
      Poststraße 72
      15890 Eisenhüttenstadt
      Telefon: 03364 4270
      E-Mail:

    • З 09.03. до 23.05.2022р не потрібна віза для всіх громадян України з біометричним паспортом або без нього та для громадян інших країн, які на момент початку війни проживали в Україні на законних підставах. Це означає,що вам не потрібно подовжувати візу або подавати заявку на отримання нової візи до 23.05.2022р.
    • Якщо Ви маєте візу , покищо вона не надає право на соціальні виплати. Якщо Ви повідомите у відділ соціального забезпечення, що потребуєте допомоги з житлом, харчуванням та медичним обслуговуванням, це буде витлумачено як прохання про захист. Це означає, що Ви маєте право на підтримку та допомогу для житла, харчування та медичного забезбечення відповідно Закону про допомогу особам, які шукають захист та притулок з момента звернення до служби соціального захисту. Якщо Ви потребували допомогу до моменту звернення до соціальної служби і можете це довести, Ви можете отримати пільги, мається на увазі (до 24.02.2022). Вас запитають, чи маєте Ви гроші чи інші активи, які Ви можете використовувати для забезбечення себе на перший час. Якщо Ви можете жити у родичів, але залежите від фінансової підтримки, Ви отримаєте допомогу на харчування да медичне обслуговування.
    • Якщо Ви можете проживати у родичів та Ваша віза ще дійна і наразі Ви не потребуєте фінансової підтримки, але плануєте залишитися у землі Бранденбург на більш тривалий строк, Міністерство внутрішніх справ Бранденбургу просить Вас звернутися до Управління по справах іноземців району або міста , де Ви зараз перебуваєте.
    • У четвер ввечері Європейський Союз ухвалив рішення про надання тимчасового захисту біженцям з України (§ 24 Закон о перебуванні). Ще остаточно не визначено, як це рішення буде реалізовано на федеральному та регіональному рівні. Більш детальна інформація про процедуру буде надалі надано. Тимчасовий захист надається громадянам України та громадянам інших країн, які мали довгостроковий дозвіл на проживання в Україні. Ситуація з людьми, які наприклад перебували в Україні з метою навчання ще остаточно не вирішена. Навіть якщо Ви подали прохання на надання притулку і захисту, подальша зміна міста проживання є можливою. • Можливість подати прохання про надання притулку і захисту надалі існує. Для цього Ви можете звернутися до Центрального Управління по справах іноземців:
      Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
      Poststraße 72
      15890 Eisenhüttenstadt
      Telefon: 03364 4270
      E-Mail:

  • Інформація для тих кто допомогає:

    • Якщо Ви бажаєте надати житло українцям які шукають захисту, надішлить Вашу пропозицію до Ваша пропозиція буде надіслана до відповідних служб.
    • Якщо Ви бажаєте допомогти з перекладами, Ви можете зареєструватися до Спільноти громадських послуг перекладача Бранденбургу ISA e.V. https://www.isa-brb.de/gemeindedolmetschdienst-2/
    • Вже сформовано багато ініціатив, які збирають фінансову або гуманітарну допомогу на підтримку людей.Вже було отримано багато гуманітарної допомоги. Грошові пожертви можно використовувати більш цілеспрямовано для існуючих потреб. Просимо не діяти нескоординовано. Заздалегідь з’ясуйте, що насправді необхідно. Ви можете інформувати себе у своєму оточенні або скористатися наступною підбіркою можливостей для підтримки: www.brandenburg-hilft.de
      https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/ukraine-krieg-menschenhelfen-spenden-aktionen-russland.html
      https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022-02/hilfe-ukraine-spenden-deutschland-tipps
      Німецький Центральний Інститут соціальних питань також склав перечень організацій, які мають печатку пожертвувань НЦІ як знак особливого спонсорства.
      https://www.dzi.de/wp-content/uploads/2022/03/DZI-Spenden-Info-NothilfeUkraine.pdf 

    Інформація регулярно оновлюється та найближчим часом буде доступна українською та російською мовами. 

    • Якщо Ви бажаєте надати житло українцям які шукають захисту, надішлить Вашу пропозицію до Ваша пропозиція буде надіслана до відповідних служб.
    • Якщо Ви бажаєте допомогти з перекладами, Ви можете зареєструватися до Спільноти громадських послуг перекладача Бранденбургу ISA e.V. https://www.isa-brb.de/gemeindedolmetschdienst-2/
    • Вже сформовано багато ініціатив, які збирають фінансову або гуманітарну допомогу на підтримку людей.Вже було отримано багато гуманітарної допомоги. Грошові пожертви можно використовувати більш цілеспрямовано для існуючих потреб. Просимо не діяти нескоординовано. Заздалегідь з’ясуйте, що насправді необхідно. Ви можете інформувати себе у своєму оточенні або скористатися наступною підбіркою можливостей для підтримки: www.brandenburg-hilft.de
      https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/ukraine-krieg-menschenhelfen-spenden-aktionen-russland.html
      https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022-02/hilfe-ukraine-spenden-deutschland-tipps
      Німецький Центральний Інститут соціальних питань також склав перечень організацій, які мають печатку пожертвувань НЦІ як знак особливого спонсорства.
      https://www.dzi.de/wp-content/uploads/2022/03/DZI-Spenden-Info-NothilfeUkraine.pdf 

    Інформація регулярно оновлюється та найближчим часом буде доступна українською та російською мовами. 

  • Актуальні події щодо ситуації біженців з України до Землі Бранденбург (327.3 KB)

Актуальные события по ситуации беженцев из Украины в Бранденбурге

В настоящий момент развитие событий происходит динамично. Число ищущих защиты людей из Украины в Бранденбурге значительно возросло. В последующем разделе Вы можете ознакомиться с информацией, касающейся ситуации по законному пребыванию и проживанию.

В настоящий момент развитие событий происходит динамично. Число ищущих защиты людей из Украины в Бранденбурге значительно возросло. В последующем разделе Вы можете ознакомиться с информацией, касающейся ситуации по законному пребыванию и проживанию.

  • Информация для беженцев из Украины:

    • С 09.03. по 23.05.2022г не нужна виза всем гражданам Украины с или без биометрического паспорта, а также гражданам других стран, проживающих на законных основаниях в Украине на момент начала войны. Это означает, что до 23.05.2022 вам не нужно продливать или подавать заявление на новую визу.
    • Наличие визы Вам пока не даёт права на получение социальной помощи.
      Если же Вы обратитесь в социальную службу за помощью в необходимости жилья, питания и медицинского обслуживания, это будет рассмотрено как просьба о защите беженца.
      Это значит, что с того момента, как Вы обратились в социальную службу ,  Вы имеете возможность на получение пособия согласно закону для лиц  ищущих убежища в форме жилья, питания и медицинского обслуживания.
      Также , если Вы можете подтвердить, что  нуждались в помощи до момента обращения в социальную службу также возможно назначении помощи задним числом ( то есть до 24.02.20022).
      Вас спросят имеете ли Вы лично деньги или другие средства, которые Вы могли бы использовать на первое время. Если Вы проживаете у родственников, но не имеете финансовых средств Вы можете получить пособие на питание и медицинское обслуживание. 
    • Если Вы проживаете у родственников, ваша виза ещё действенна и не нуждаетесь в финансовой поддержке, но планируете остаться в земле Бранденбург на долгосрочный период, Внутреннее Министерство Бранденбурга просит о том, чтобы Вы обратились в Управление по делам иностранцев того региона или города, где Вы сейчас находитесь.
    • В четверг вечером Европейский Союз решил, беженцам из Украины предоставить временную защиту (§ 24 Закон о пребывании). Пока окончательно не ясно, как будет реализовываться это решение на федеральном и региональном уровнях.Точная информация будет следовать. Временная защита будет предоставлена гражданам Украины и гражданам других стран, которые имеют долгосрочное разрешение на проживание в Украине. Так например, ситуация для граждан, которые в целях образования находились в Украине ещё до конца не ясна. Даже если Вы уже подали прошении о защите беженца, то в дальнейшем есть возможность поменять место пребывания.
    • Возможность подать прошении о предоставлении убежища далее существует. Поэтому вопросу Вы можете обратиться в Центральное Управление по делам иностранцев:
      Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
      Poststraße 72
      15890 Eisenhüttenstadt
      Telefon: 03364 4270
      E-Mail:

    • С 09.03. по 23.05.2022г не нужна виза всем гражданам Украины с или без биометрического паспорта, а также гражданам других стран, проживающих на законных основаниях в Украине на момент начала войны. Это означает, что до 23.05.2022 вам не нужно продливать или подавать заявление на новую визу.
    • Наличие визы Вам пока не даёт права на получение социальной помощи.
      Если же Вы обратитесь в социальную службу за помощью в необходимости жилья, питания и медицинского обслуживания, это будет рассмотрено как просьба о защите беженца.
      Это значит, что с того момента, как Вы обратились в социальную службу ,  Вы имеете возможность на получение пособия согласно закону для лиц  ищущих убежища в форме жилья, питания и медицинского обслуживания.
      Также , если Вы можете подтвердить, что  нуждались в помощи до момента обращения в социальную службу также возможно назначении помощи задним числом ( то есть до 24.02.20022).
      Вас спросят имеете ли Вы лично деньги или другие средства, которые Вы могли бы использовать на первое время. Если Вы проживаете у родственников, но не имеете финансовых средств Вы можете получить пособие на питание и медицинское обслуживание. 
    • Если Вы проживаете у родственников, ваша виза ещё действенна и не нуждаетесь в финансовой поддержке, но планируете остаться в земле Бранденбург на долгосрочный период, Внутреннее Министерство Бранденбурга просит о том, чтобы Вы обратились в Управление по делам иностранцев того региона или города, где Вы сейчас находитесь.
    • В четверг вечером Европейский Союз решил, беженцам из Украины предоставить временную защиту (§ 24 Закон о пребывании). Пока окончательно не ясно, как будет реализовываться это решение на федеральном и региональном уровнях.Точная информация будет следовать. Временная защита будет предоставлена гражданам Украины и гражданам других стран, которые имеют долгосрочное разрешение на проживание в Украине. Так например, ситуация для граждан, которые в целях образования находились в Украине ещё до конца не ясна. Даже если Вы уже подали прошении о защите беженца, то в дальнейшем есть возможность поменять место пребывания.
    • Возможность подать прошении о предоставлении убежища далее существует. Поэтому вопросу Вы можете обратиться в Центральное Управление по делам иностранцев:
      Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
      Poststraße 72
      15890 Eisenhüttenstadt
      Telefon: 03364 4270
      E-Mail:

  • Информация для предлагающих помощь:

    • Если Вы предлогаете место для жилья для ищущих защиты людей из Украины Вы можете послать своё предложение на прямую по интернет адресу:  и оно будет передано далее в соответствующие службы.
    • Если Вы хотите помочь в языковом переводе Вы можете зарегистрироваться в Бранденбургском Обществе услуг по переводу  ISA e.V.  https://www.isa-brb.de/gemeindedolmetschdienst-2/
    • Также проявляется много инициативы по сбору денежной и гуманитарной помощи на поддержку людей из Украины. Собрано большое количество гуманитарной помощи. Денежные пожертвования можно использовать целенаправленнее для актуальных нужд. Пожалуйста действуйте сообща. Выясните заранее, что прежде всего необходимо. Вы можете проинформироваться в вашем окружении или же узнать о возможностях в поддержке на сайте: www.brandenburg-hilft.de
      https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/ukraine-krieg-menschenhelfen-spenden-aktionen-russland.html
      https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022-02/hilfe-ukraine-spenden-deutschland-tipps
      Немецкий центральный  институт по социальным вопросам предоставил перечень организаций, отмеченных  Знаком особой Гуманитарности:
      https://www.dzi.de/wp-content/uploads/2022/03/DZI-Spenden-Info-NothilfeUkraine.pdf 

    Информация будет регулярно актуализироваться и предоставляться на украинском и русском  языках. 

    • Если Вы предлогаете место для жилья для ищущих защиты людей из Украины Вы можете послать своё предложение на прямую по интернет адресу:  и оно будет передано далее в соответствующие службы.
    • Если Вы хотите помочь в языковом переводе Вы можете зарегистрироваться в Бранденбургском Обществе услуг по переводу  ISA e.V.  https://www.isa-brb.de/gemeindedolmetschdienst-2/
    • Также проявляется много инициативы по сбору денежной и гуманитарной помощи на поддержку людей из Украины. Собрано большое количество гуманитарной помощи. Денежные пожертвования можно использовать целенаправленнее для актуальных нужд. Пожалуйста действуйте сообща. Выясните заранее, что прежде всего необходимо. Вы можете проинформироваться в вашем окружении или же узнать о возможностях в поддержке на сайте: www.brandenburg-hilft.de
      https://www.rbb24.de/politik/thema/Ukraine/beitraege/ukraine-krieg-menschenhelfen-spenden-aktionen-russland.html
      https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022-02/hilfe-ukraine-spenden-deutschland-tipps
      Немецкий центральный  институт по социальным вопросам предоставил перечень организаций, отмеченных  Знаком особой Гуманитарности:
      https://www.dzi.de/wp-content/uploads/2022/03/DZI-Spenden-Info-NothilfeUkraine.pdf 

    Информация будет регулярно актуализироваться и предоставляться на украинском и русском  языках. 

  • Актуальные события по ситуации беженцев из Украины в Бранденбурге (317.2 KB)

Werden ukrainische Flüchtlinge in Deutschland registriert?

November 2022 wurden dem Bundesinnenministerium zufolge 1.024.841 Geflüchtete aus der Ukraine im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Davon hatten: Rund 61 Prozent vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten (627.706 Personen) Rund 17 Prozent diesen beantragt (170.550 Personen)

Was brauchen Ukraine Flüchtlinge in Deutschland?

November 2022 einreisen, benötigen für die ersten 90 Tage nach ihrer erstmaligen Einreise nach Deutschland aktuell keinen Aufenthaltstitel. Diese Regelung ist zunächst bis zum 28. Februar 2023 befristet. Nach Ablauf der 90 Tage benötigen Kriegsflüchtlinge einen Aufenthaltstitel.

Wie lange dürfen Ukraine Flüchtlinge in Deutschland bleiben?

Dies bedeutet, dass ab dem 1. September 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 3. Juni 2022 nach Deutschland eingereist sind, eine individuelle taggenaue Frist von 90 Tagen ab der Einreise gilt. Bevor diese Frist abläuft, müssen sie einen Aufenthaltstitel beantragen.

Wo melden sich ukrainische Flüchtlinge NRW?

Melden Sie sich bei der Kommune vor Ort, damit Sie sich dort beim Bürgeramt anmelden können. Informieren Sie auch das Ausländer-​ und Sozialamt, damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und finanzielle Hilfen erhalten können.