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Hilfe für ukrainische Geflüchtete: Unterbringung im Land BrandenburgWegen des russischen Angriffs auf die Ukraine fliehen Hunderttausende Menschen vor Krieg und Gewalt. Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger möchten helfen und bieten zum Beispiel private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an. Auf dieser Seite stellt das Sozial- und Integrationsministerium Informationen zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten im Land Brandenburg bereit. Antworten auf häufig gestellte Fragen
Informationen zur privaten Unterbringung von GeflüchtetenAuch in Brandenburg wollen viele Menschen schnell helfen und stellen unter anderem privaten Wohnraum zur Miete, Untermiete oder kostenfrei zur Verfügung. Die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt, hat das Sozialministerium als Handlungsempfehlung bzw. Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auch in Brandenburg wollen viele Menschen schnell helfen und stellen unter anderem privaten Wohnraum zur Miete, Untermiete oder kostenfrei zur Verfügung. Die wichtigsten Punkte, die es dabei zu beachten gilt, hat das Sozialministerium als Handlungsempfehlung bzw. Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Informationen zur GesundheitsversorgungGeflüchtete aus der Ukraine können einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten. Damit haben sie Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das beinhaltet auch eine Gesundheitsversorgung entsprechend der von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Leistungen. Um Leistungen zu erhalten, müssen Geflüchtete sich vor Ort beim kommunalen Sozialamt melden. Bei einem medizinischen Notfall haben alle Menschen einen Anspruch auf medizinische Versorgung, auch wenn Sie noch nicht registriert sind und keine Krankenversicherungskarte haben. Das gilt auch für die zahnärztliche Behandlung. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine medizinische Versorgung:
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die zuerst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) ankommen, erhalten dort eine medizinische Erstuntersuchung im Krankenhaus in Eisenhüttenstadt. Bei dieser Erstuntersuchung werden sie auf übertragbare Krankheiten, wie zum Beispiel Tuberkulose oder Polio, untersucht und gegebenenfalls behandelt. Diese Untersuchung umfasst eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schwangeren ist von einer Röntgenuntersuchung abzusehen und stattdessen zu diagnostizieren, ob aufgrund anderer Befunde eine Lungentuberkulose zu befürchten ist. Darüber hinaus wird der allgemeine Impfstatus abgefragt. Bei Bedarf sollen fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19 oder Masern, angeboten werden. Geflüchtete, die privat, zum Beispiel bei Freunden oder Gastfamilien, wohnen, besteht zunächst keine Pflicht für eine medizinische Erstuntersuchung auf übertragbare Krankheiten. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten zu verhindern, erhalten diese Personen ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis. Termine für diese Untersuchung in teilnehmenden Krankenhäusern werden in Abstimmung mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten vermittelt. Geflüchtete aus der Ukraine können einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) erhalten. Damit haben sie Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; das beinhaltet auch eine Gesundheitsversorgung entsprechend der von der Gesetzlichen Krankenversicherung angebotenen Leistungen. Um Leistungen zu erhalten, müssen Geflüchtete sich vor Ort beim kommunalen Sozialamt melden. Bei einem medizinischen Notfall haben alle Menschen einen Anspruch auf medizinische Versorgung, auch wenn Sie noch nicht registriert sind und keine Krankenversicherungskarte haben. Das gilt auch für die zahnärztliche Behandlung. Geflüchtete aus der Ukraine erhalten eine medizinische Versorgung:
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die zuerst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZABH) ankommen, erhalten dort eine medizinische Erstuntersuchung im Krankenhaus in Eisenhüttenstadt. Bei dieser Erstuntersuchung werden sie auf übertragbare Krankheiten, wie zum Beispiel Tuberkulose oder Polio, untersucht und gegebenenfalls behandelt. Diese Untersuchung umfasst eine Anamnese und körperliche Untersuchung, einschließlich Blutdruck- und Pulsmessung sowie eine Röntgenuntersuchung der Lunge. Bei Kindern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Schwangeren ist von einer Röntgenuntersuchung abzusehen und stattdessen zu diagnostizieren, ob aufgrund anderer Befunde eine Lungentuberkulose zu befürchten ist. Darüber hinaus wird der allgemeine Impfstatus abgefragt. Bei Bedarf sollen fehlende Schutzimpfungen, zum Beispiel gegen COVID-19 oder Masern, angeboten werden. Geflüchtete, die privat, zum Beispiel bei Freunden oder Gastfamilien, wohnen, besteht zunächst keine Pflicht für eine medizinische Erstuntersuchung auf übertragbare Krankheiten. Um eine mögliche Ausbreitung von ansteckenden Infektionskrankheiten zu verhindern, erhalten diese Personen ein Angebot für eine Erstuntersuchung auf freiwilliger Basis. Termine für diese Untersuchung in teilnehmenden Krankenhäusern werden in Abstimmung mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten vermittelt.
Актуальні події щодо ситуації біженців з України до Землі БранденбургНині події розвиваються дуже динамічно. Нині події розвиваються дуже динамічно.
Актуальные события по ситуации беженцев из Украины в БранденбургеВ настоящий момент развитие событий происходит динамично. Число ищущих защиты людей из Украины в Бранденбурге значительно возросло. В последующем разделе Вы можете ознакомиться с информацией, касающейся ситуации по законному пребыванию и проживанию. В настоящий момент развитие событий происходит динамично. Число ищущих защиты людей из Украины в Бранденбурге значительно возросло. В последующем разделе Вы можете ознакомиться с информацией, касающейся ситуации по законному пребыванию и проживанию.
Werden ukrainische Flüchtlinge in Deutschland registriert?November 2022 wurden dem Bundesinnenministerium zufolge 1.024.841 Geflüchtete aus der Ukraine im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Davon hatten: Rund 61 Prozent vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten (627.706 Personen) Rund 17 Prozent diesen beantragt (170.550 Personen)
Was brauchen Ukraine Flüchtlinge in Deutschland?November 2022 einreisen, benötigen für die ersten 90 Tage nach ihrer erstmaligen Einreise nach Deutschland aktuell keinen Aufenthaltstitel. Diese Regelung ist zunächst bis zum 28. Februar 2023 befristet. Nach Ablauf der 90 Tage benötigen Kriegsflüchtlinge einen Aufenthaltstitel.
Wie lange dürfen Ukraine Flüchtlinge in Deutschland bleiben?Dies bedeutet, dass ab dem 1. September 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 3. Juni 2022 nach Deutschland eingereist sind, eine individuelle taggenaue Frist von 90 Tagen ab der Einreise gilt. Bevor diese Frist abläuft, müssen sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Wo melden sich ukrainische Flüchtlinge NRW?Melden Sie sich bei der Kommune vor Ort, damit Sie sich dort beim Bürgeramt anmelden können. Informieren Sie auch das Ausländer- und Sozialamt, damit Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und finanzielle Hilfen erhalten können.
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