10 iahre gleicher dienst

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Was ist das Gewohnheitsrecht? Neben dem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften können sich auch daraus Rechte für Arbeitnehmer ergeben.

Wohl die meisten Rechte von Arbeitnehmern ergeben sich aus gesetzlichen Bestimmungen oder alternativ aus Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Beispielsweise sieht der Gesetzgeber bei einer Fünf-Tage-Woche einen Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr vor. Zusätzliche Urlaubstage können jedoch durchaus vertraglich zugesichert werden.

Neben arbeitsrechtlichen Verordnungen oder arbeitsvertraglich geregelten Vorschriften können die Rechte von Beschäftigten aber zum Teil auch aus dem sogenannten Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht resultieren. Worum es dabei genau geht und in welchen Fällen Arbeitnehmer darauf bestehen können, erklären wir im folgenden Ratgeber.

Worum handelt es sich beim Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht?

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Beim Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht spielt die Gleichbehandlung eine wichtige Rolle.

Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es beim Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht um einen Anspruch, der entstehen kann, sobald eine bestimmte Handlung über längere Zeit hinweg in beidseitigem Einverständnis regelmäßig wiederholt wird – sozusagen aus der Gewohnheit heraus.

Es handelt sich also um ein ungeschriebenes Recht, welches auch als betriebliche Übung im Arbeitsrecht bekannt ist. Doch wie lange muss die gerade beschriebene regelmäßige Handlung stattfinden, damit sich daraus ein Gewohnheitsrecht ableiten lassen kann?

In der Regel ist hier ein Zeitraum von drei Jahren maßgeblich. Zum besseren Verständnis erläutern wir Ihnen nun das Gewohnheitsrecht anhand einiger Beispiele:

  • Zahlt Ihnen der Arbeitgeber drei Jahre lang jedes Jahr Weihnachts- oder Urlaubsgeld, ist es ihm normalerweise nicht gestattet, dies im vierten Jahr einfach zu unterlassen (Az.: 8 Sa 1099/11).
  • Da die Gleichbehandlung im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle spielt, haben in diesem Fall nicht nur Sie einen Anspruch auf das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sondern auch alle Beschäftigten im Unternehmen, die Ihnen gleichgestellt sind.

Wichtig: Erhalten Sie nicht jedes Jahr den gleichen Betrag, greift das Gewohnheitsrecht beim Weihnachtsgeld bzw. Urlaubsgeld nicht! Sobald der Bonus also jährlich in seiner Höhe variiert, entsteht daraus kein Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht (Az.: 10 AZR 516/95).

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Unter anderem greift das Gewohnheitsrecht bei Weihnachtsgeld.

Weitere Situationen, aus denen sich ein Gewohnheitsrecht für Arbeitnehmer ergeben könnte, sind beispielsweise der Zeitpunkt oder die Dauer von Pausen sowie die Gewährung anderweitiger Prämien.

Es ergibt sich demzufolge nicht automatisch bei immer wiederkehrenden Handlungen im Arbeitsrecht ein Gewohnheitsrecht. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig, bedarf es meist einer gerichtlichen Entscheidung.

Gibt es ein Gewohnheitsrecht bei Arbeitszeiten?

Eine besonders häufige Frage dreht sich darum, ob Beschäftigte in Bezug auf die Arbeitszeit ein Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht beanspruchen können. Oft geht es dabei um Schichtarbeiter, die stets in ein und derselben Schicht gearbeitet haben und nun eine andere vom Arbeitgeber zugewiesen bekommen haben.

Grundsätzlich existiert jedoch im Arbeitsrecht kein Gewohnheitsrecht bei der Arbeitszeit. Selbst wenn Sie Jahr für Jahr immer in der gleichen Schicht eingesetzt wurden, haben Sie normalerweise keinen Anspruch darauf, dass sich dies nicht irgendwann ändert. Etwas anderes kann gelten, wenn Ihre Arbeitszeit einzelvertraglich ausdrücklich festgesetzt ist.

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Was bekommt man bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?

Je länger Sie in einem Unternehmen waren, desto mehr Geld steht Ihnen zu. Die Summe liegt dabei zwischen 0,25 und 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Wie lange die Betriebszugehörigkeit bereits andauert, ist im Einzelfall aber gar nicht immer so offensichtlich, wie es den Anschein macht.

Was ändert sich nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?

nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Ist man nach 10 Jahren unkündbar?

Normalerweise handelt es sich laut § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD bereits bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 15 Jahren um unkündbare Arbeitnehmer. Weiteren Vorschriften zufolge ist man auch mit 55 Jahren unkündbar, sofern man seit mindestens 20 Jahren im Unternehmen beschäftigt ist.

Wie lange sollte man beim gleichen Arbeitgeber bleiben?

Experten empfehlen Jobwechsel nach spätestens 7 Jahren. Zehn Jahre – das ist noch lange kein Berufsleben, laut Experten ist das aber bereits deutlich zu viel. Nach drei bis fünf, spätestens aber sieben Jahren empfehlen diese stattdessen einen Jobwechsel.