Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach dem europäischen Datenschutzrecht

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Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach dem europäischen Datenschutzrecht

Kann man Google Einträge löschen lassen und wie löscht man Einträge in Google? Unangefochtener Marktführer der Internet-Suchmaschinen ist Google. Google-Einträge können das Image und den Umsatz von Unternehmen beeinflussen und den Einstieg ins Berufsleben oder die Beförderung verhindern. 

Wer ein Foto, einen Beitrag, veraltete Inhalte auf Google entfernen oder einen anderen negativen Eintrag bei Google löschen lassen möchte, sollte sich direkt an Google wenden. Auch durch rechtliche Mittel wie Abmahnung im Internet, einstweilige Verfügung und Klage kann man Google-Einträge löschen lassen.

Wie kann ich meine Daten löschen? Wie löscht man Einträge in Google? Wie kann ich meine Firma bei Google löschen? Wie lösche ich einen Eintrag bei Google Maps? Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie einen Google-Maps-Eintrag löschen, persönliche Daten im Internet löschen oder Google-Einträge löschen können. Wie man Google-Bewertungen löschen kann, erfahren Sie in unserem Leitartikel.

Inhaltsverzeichnis

  • Die Datenschutzverordnung, das Datenschutzgesetz und die allgemeinen Persönlichkeitsrechte sind die rechtliche Grundlage für das Löschen von Google-Einträgen.
  • Google-Einträge zu löschen ist kostenlos, solange Sie keine Dritten beauftragen.
  • Per Antrag über ein Webformular kann man die Google-Einträge löschen lassen.
  • Um persönliche Daten im Internet zu löschen, sollte man sich sowohl an den Seitenbetreiber der Ursprungsseite als auch an Google wenden.
  • Wird die Löschung der Einträge durch Google verweigert, sollten Sie einen Anwalt für Internetrecht konsultieren.

Wie löscht man Einträge in Google?

Google-Einträge löschen zu lassen, ist nicht kompliziert und kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Den ersten Schritt können Nutzer selbst einleiten, indem Sie ein Webformular beim entsprechenden Suchmaschinenbetreiber (Google, Yahoo, Bing) ausfüllen, um persönliche Daten im Internet zu löschen. Google wird Ihren Antrag nach eigenen Richtlinien prüfen und die Google-Einträge löschen.

Löschformulare der Suchmaschinenbetreiber

Hier erhalten Sie die Webformulare zur Löschung der Einträge bei den jeweiligen Suchmaschinenbetreibern: Google, Bing und Yahoo.

Sollte Google die persönlichen Daten im Internet nicht löschen, werden Sie zusätzlich durch Ihre Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte geschützt. In diesem Fall kann es hilfreich sein, einen Anwalt für Internetrecht zu konsultieren, um sich professionelle Hilfe bei der Löschung der Google-Einträge zu holen. Ein Anwalt prüft Ihre Rechte und teilt Ihnen mit, ob Google die Löschung der Einträge ablehnen kann.

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Google-Einträge löschen lassen - Wie ist die Rechtslage?

EU-Bürger haben laut allgemeinem Persönlichkeitsrecht, Datenschutzverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz (DSG) das Recht, Suchmaschinenbetreiber (Google, Bing, Yahoo) dazu aufzufordern, Links, Einträge und Fotos zu löschen, welche ihre Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte verletzen. 

Die Betreiber der Suchmaschinen sind somit verpflichtet, die persönlichen Daten aus dem Internet zu löschen. Dies ist auch dann möglich, wenn die Inhalte auf den entsprechenden Webseiten rechtmäßig veröffentlicht wurden. Löscht die jeweilige Webseite die persönlichen Daten nicht im Internet, sind sie zwar weiterhin vorhanden, aber schwieriger auffindbar. 

Allerdings kann das Recht, Google-Einträge zu löschen auch eingeschränkt werden. Mehr dazu in den nächsten beiden Abschnitten des Beitrags.

Wird ein Google-Eintrag gelöscht, hat es keine Auswirkungen auf die Quelle der Veröffentlichung. Persönliche Inhalte müssen sowohl von der Google-Suchergebnisliste als auch von der Webseite, wo die Daten veröffentlicht wurden, gelöscht werden. Der Inhaber der Webseite (siehe Impressum) ist hierfür zu kontaktieren. 

Löschung aufgrund des Persönlichkeitsrechts

Auch die eigenen Persönlichkeitsrechte können eine Löschung eines Google-Eintrags verlangen. Ist die betroffene Person durch eine unwahre Behauptung geschädigt, beleidigt oder verleumdet worden, ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt worden. 

Die Veröffentlichung ist Grundlage der sogenannten Störhaftung, wonach man auch gegen Google im Sinne des „notice-and-takedown-Verfahrens“ vorgehen kann. Sollte Google nicht reagieren, haben Sie das Recht auf Unterlassung zu klagen. 

In den meisten Fällen betreffen die Löschanträge die folgenden Inhalte:

  • Schmähkritik und Beleidigungen: Sie sind rechtswidrig und müssen von Google gelöscht werden. Allerdings gibt es bei der Schmähkritik Grenzen, die akzeptiert werden müssen. Dies liegt vor, wenn die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt sind. Überschritten wird die Grenze jedoch dann, wenn die Äußerungen ehrverletzende Inhalte außerhalb einer sachlichen Auseinandersetzung beinhalten, d.h. reine Diffamierung fernab jeglicher Polemik oder Kritik unter fehlendem Bezug zum Sachverhalt.
  • Unwahre Behauptungen: Auch diese sind rechtswidrig und nicht von der Meinungsfreiheit geschützt, sodass Google sie entfernen muss.
  • Wahre Tatsachenbehauptungen aus der Intimsphäre oder intime Informationen.
  • Verdachtsberichterstattung: Bei Straftätern oder Beteiligten in Zivil- oder Strafprozessen sind Berichte noch lange Zeit nach der Tat online abrufbar. Die Berichterstattung kann aber zu einem späteren Zeitpunkt unzulässig sein und gegebenenfalls auf Antrag gelöscht werden.

Was besagt die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz zur Löschung?

Die DSGVO ist immer dann gültig, wenn es um personenbezogene Daten geht. Als personenbezogene Daten gelten vor allem alle Daten, die zur Identifizierung einer Person notwendig sind. 

Dies können Steuernummern, Handelsregisternummern, Fingerabdrücke, Fotos, Adressen, Vor- und Nachnamen und Telefonnummern sein. Ferner gelten auch detaillierte Umschreibungen (z.B. einer Adresse) der Daten als personenbezogene Daten, die auf die Identifizierung der Person hinweisen. 

Handelt es sich um personenbezogene Daten haben die betroffenen Personen einen Anspruch auf Löschung der Google-Einträge, sofern die eigenen Interessen, denen der Öffentlichkeit überwiegen.

Gemäß Datenschutzverordnung (DSGVO) und Datenschutzgesetz (DSG) muss der Betreiber der Suchmaschine auf Antrag der betroffenen Person, unverzüglich innerhalb eines Monats mitteilen, ob eine Löschung stattgefunden hat oder nicht. Sollte die Löschung nicht erfolgt sein, ist eine schriftliche Begründung notwendig. 

Die Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden. Sollte der Antrag nicht beantwortet werden, können die betroffenen Personen eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.

Wann kann Google die Löschung der Einträge verweigern?

Im Grunde genommen kann Google die Löschung der Einträge unter gewissen Voraussetzungen und durch eine Begründung verweigern. Google ist nicht immer gezwungen dem Löschungsantrag nachzukommen, da das Unternehmen zur freien Kommunikation und Information verpflichtet ist und somit dem Interesse der Öffentlichkeit im Internet dient. 

Die Hauptaufgabe von Google ist die weltweite Verbreitung und Aufbereitung sowie Darstellung jeglicher Inhalte im Internet. Bei der Entscheidung, ob ein Eintrag bei Google gelöscht wird, erfolgt durch eine Interessenabwägung. 

Der Nutzer muss die richtigen Argumente hervorbringen, um die Löschungen der Inhalte herbeizuführen. Ein Anwalt für Internetrecht kann Ihnen bei einer Argumentation behilflich sein, falls sich Google weigert, die Inhalte zu löschen. Wann kann ich einen Google-Eintrag löschen lassen?

Welche Google-Einträge kann man löschen lassen?

Wann liegt ein anerkannter Löschungsgrund vor, sodass Google die Einträge löschen lässt?

Die folgenden Sachverhalte stellen einen ausreichenden Grund dar, um die Inhalte zu löschen:

  • Die Daten sind wahrheitsgemäß, aber veraltet und es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse mehr (Art. 17 DSGVO – Recht auf Vergessenwerden)
  • Allgemeine Persönlichkeitsrechte werden verletzt, da Meinungsäußerungen und unwahre Sachverhalte oder Behauptungen präsentiert werden.

Wann sind personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen?

Gemäß §17 Abs. 1 DSGVO müssen personenbezogene Daten dann unverzüglich gelöscht werden, wenn:

  1. die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht notwendig sind.
  2. die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt.
  3. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
  4. die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
  5. die Löschung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist, welchem der Verantwortliche unterliegt.
  6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft erhoben.

Ist Google gemäß §17 Abs. 1 DSGVO selbst zur Löschung verpflichtet, muss Google die Webseiteninhaber informieren, dass die betroffene Person die Löschung der Google Einträge veranlasst hat.  Gleichzeitig können Dritte prüfen, ob ein Löschungsanspruch der von ihnen veröffentlichten Daten geltend gemacht wurde.

Wann müssen personenbezogene Daten nicht gelöscht werden?

Jedoch gibt es auch einige Ausnahmen, wann personenbezogene Daten nicht gelöscht werden müssen. Die Daten werden nicht gelöscht, wenn die Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung verarbeitet wurden. 

Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird gegen das Interesse des Betroffenen abgewogen. Es kommt in diesem Fall auf die umfassende Interessensabwägung an, d.h. ob das Interesse des Betroffenen schwerer wiegt als das Öffentlichkeitsinteresse. 

Das OLG Frankfurt am Main entschied, dass es Google generell nicht untersagt sein darf, ältere negative Presseberichte einer Person in der Trefferliste anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Gesundheitsdaten handelt.  

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Wann ist das Recht auf Löschung des Google-Eintrags eingeschränkt?

Zwar hat Google das Recht, Informationen bereitzustellen, allerdings müssen diese der Wahrheit über die Privatpersonen und Unternehmen entsprechen. In den meisten Fällen überwiegen jedoch die Persönlichkeitsrechte der Personen und der Unternehmen. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Google auffordern, Einträge zu löschen, wenn sie schädlich sind und ihre Rechte verletzen.

Nichtsdestotrotz kann das Recht auf Löschung der Google-Einträge auch eingeschränkt sein, wenn die betroffene Person eine wichtige Rolle im öffentlichen Leben spielt und prominent ist, sodass die Öffentlichkeit ein überwiegendes Interesse an der betreffenden Information hat.

Wie kann man persönliche Daten im Internet selbst löschen?

Wie kann ich meine Daten löschen? Kann man Google-Einträge kostenlos löschen? Wie lösche ich meine Telefonnummer aus dem Internet? Wie bereits erwähnt, können Sie zunächst versuchen, die Google-Einträge löschen zu lassen, indem Sie den Suchmaschinenbetreiber kontaktieren und die Löschung über ein Webformular beantragen. Hier können Sie angeben, welche personenbezogenen Daten gelöscht werden sollen. 

Dies können sein:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Telefonnummer
  • Schulabschlüsse
  • Weitere personenbezogene Daten

Persönliche Daten unbedingt von der Quelle entfernen – Wie funktioniert das?

Möchten Sie persönliche Daten von einer spezifischen Webseite löschen, müssen Sie den Inhaber der Webseite damit beauftragen. Den Namen des Ansprechpartners sollte sich im Impressum befinden. 

Nur wer den Seitenbetreiber der entsprechenden Inhalte zur Löschung auffordert, kann eine effektive und sinnvolle Entfernung der entsprechenden Inhalte erzielen. Löscht der Seitenbetreiber die Inhalte von der Ursprungsseite, werden sie automatisch aus den Google-Suchergebnissen gelöscht. 

Allerdings ist zu beachten, dass dies einige Tage dauern kann, da die Änderungen erst durch die Google-Algorithmen übernommen werden müssen.  Ist diese geschehen, sind die Daten vollständig gelöscht.

Treten Problem beim Löschen von Google-Einträgen oder Löschanfragen bei Webseitenbetreibern auf, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Internetrecht kontaktieren. Er berät Sie ausführlich und erläutert Ihnen, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können. 

Wie lange dauert es einen Google-Eintrag zu löschen?

Die Dauer für das Löschen des Google-Eintrags kann unterschiedlich lang sein. Nachdem Sie den Löschantrag bei Google gestellt haben, erhalten Sie eine Rückmeldung, ob dem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. 

Sollte die Löschung des Google-Eintrags abgelehnt werden, ist eine schriftliche Begründung von Google notwendig. Google muss Ihnen innerhalb eines Monats eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag geben. 

Allerdings kann die Frist auch um 2 Monate verlängert werden, wodurch sich die Dauer für das Löschen des Google-Eintrags verlängert. Nach der Löschung des Google-Eintrags sollten die Inhalte aus der Google-Suchergebnisliste entfernt sein, allerdings können sie sich weiterhin auf der Ursprungsseite befinden.

Kann man Google-Einträge kostenlos löschen?

Das Löschen von Google-Einträgen ist kostenlos, solange kein Anwalt oder ein spezifisches Unternehmen, dass mit der Löschung beauftragt wurde, involviert ist. Wird die Löschung bei Google und dem entsprechenden Seitenbetreiber angefragt, dürfen keine Kosten für Sie entstehen. 

Ebenso darf weder Google noch der Seitenbetreiber eine Gebühr für das Entfernen der Inhalte verlangen. Letztendlich machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, das zuvor unter Umständen verletzt wurde. Google-Einträge zu löschen ist kostenlos, solange Sie keine Dritten beauftragen.

Sollte hingegen ein Anwalt für die Schlichtung notwendig sein oder ein Unternehmen zur Löschung der Google-Einträge beauftragt worden sein, können Kosten entstehen, sodass das Löschen der Google-Einträge nicht kostenlos ist.

Wie kann ich meine Firma bei Google löschen?

Kann man einen Google-Firmeneintrag löschen? Unternehmen können sich nicht auf das Datenschutzrecht berufen, da es hauptsächlich Privatpersonen bzw. natürlichen Personen vorbehalten ist, jedoch gibt es auch für Unternehmen Möglichkeiten, einen Google-Firmeneintrag zu löschen. 

Wie kann ich dann meine Firma bei Google löschen? Sie können auch die Löschung der Google-Einträge fordern, denn auch Unternehmen haben Unternehmenspersönlichkeitsrecht und müssen vor Schaden bewahrt werden. 

Allerdings ist der Aufwand für die Begründung der Löschung um einiges höher als bei einer Privatperson, daher raten wir Ihnen zu einer Konsultation eines Anwalts für Internetrecht. Unternehmen können immer dann eine Löschung verlangen, wenn die Inhalte Tatbestände wie eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Kreditgefährdung oder Straftatbestände erfüllen. 

Sind die Google-Einträge unwahr, beleidigend oder in anderer Weise rechtswidrig, kann das Unternehmen rechtlich dagegen vorgehen.

Was geschieht mit Google-Einträgen aus der Autocomplete-Funktion?

Gibt man einen Suchbegriff bei Google ein, erscheinen automatische Ergänzungen zu dem Suchbegriff. Auch diese Ergänzungen können auf Antrag entfernt werden, denn es kann passieren, dass durch die Veröffentlichung Dritter der eigene Name in der Google-Suche mit negativen Einträgen in Verbindung gebracht wird. 

Die Begriffe müssen dabei nicht wahrheitsgemäß mit der mit der gesuchten Person in Verbindung stehen, sondern erscheinen durch die Autovervollständigung der Google-Suchfunktion. Welche Begriffe an dieser Stelle erscheinen, ist abhängig von Metadaten und Suchanfragen und Ergebnissen zum entsprechenden Begriff. 

Dritte können den Suchprozesse negativ beeinflussen, indem sie die Suche mit negativen Suchbegriffen in Verbindung bringen. Auch diese negativen Google-Einträge kann man löschen lassen, wenn eine Persönlichkeitsrechts-verletzung durch rufschädigende Assoziationen vorliegt.

Wie lösche ich einen Eintrag bei Google Maps?

Sollten Sie einen Google-Maps Eintrag löschen wollen, können Sie dies auch durch einen direkten Antrag erledigen. 

Allerdings ist das Löschen des Google-Maps-Eintrags mit ein wenig Aufwand verbunden, da man im Bedienungsmenü lediglich die Optionen „Eintrag löschen“ oder „Eintrag schließen“ vorhanden sind. Schließt man den Eintrag, erscheint ein roter Balken mit dem Hinweis, dass das Unternehmen dauerhaft geschlossen ist. 

Löscht man den Google-Maps-Eintrag bleibt der Eintrag weiterhin sichtbar, allerdings hat man als Nutzer keinen Zugriff auf die Eintragung mehr. Google bietet jedoch ein Formular, welches dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, direkt Kontakt aufzunehmen und mit einem „Experten zu sprechen“.

Wie kann man Google-Bilder löschen?

Es ist auch möglich Google-Bilder zu löschen. Sollten Sie ein Google-Bild aus der Suche entfernen wollen, müssen Sie sich ebenfalls an Google wenden.

Je nachdem aus welchem Grund das Bild gelöscht werden soll, kann es passieren, dass ein anderes Gesetz angewendet wird. Anders als personenbezogene Daten, Blogbeiträge oder andere Daten sind Bilder sowohl durch das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht als auch durch die DSGVO geschützt.

Wurde beispielsweise von einem Dritten ein rufschädigendes Foto ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, das den Urheber selbst zeigt, liegt eine Verletzung des Urheber-, Persönlichkeits- und des Datenschutzgesetzes vor.

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Wie kann man eine Google-Bewertung löschen?

Auch negative Google-Bewertungen können gelöscht werden, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Ebenso wie andere Google-Einträge haben auch Produkt- und Dienstleistungsbewertungen den Anspruch der Richtigkeit zu erfüllen und das Persönlichkeitsrecht zu wahren. 

Ist eine Bewertung unbegründet und rufschädigend, kann sie auf Antrag gelöscht werden. Dies gilt auch für rufschädigende Beleidigungen im Bewertungstext. Wie Sie eine negative Google-Bewertung löschen können, erfahren Sie in unserem Leitartikel.

Wie kann man auf Google veraltete Inhalte entfernen?

Sie möchten veraltete Inhalte aus Google entfernen oder einen negativen Eintrag aus Google löschen? Dann müssen Sie sich ebenfalls an Google wenden, um veraltetet Inhalte aus Google entfernen zu lassen. 

Aber auch hier ist die Kontaktaufnahme mit dem Verbreiter der Informationen notwendig, um eine vollständige Löschung der Internet-Einträge zu erzielen. Um veraltete Inhalte von Google entfernen zu lassen, wird von dem Suchmaschinenbetreiber ein separater Link zur Verfügung gestellt. Hier können Sie die veralteten Google-Inhalte entfernen lassen.

Löschantrag international durchsetzen - Kann man Google verklagen?

Nicht immer kann die Löschung international durchgesetzt werden, dies zeigt insbesondere der Fall des Spaniers, Mario Costejas. Die Google-Einträge mussten nur auf den europäischen Seiten gelöscht werden. 

Die schädigenden Einträge erschienen jedoch weiterhin auf Google.com oder allen außereuropäischen Seiten. Allerdings gingen europäische Datenschützer weiter dagegen vor und forderten im März 2016, dass die Sucherergebnisse auch auf internationalen Google-Seiten nicht mehr auffindbar sein sollten, wenn die Seiten aus dem Land des Antragsstellers aufgerufen werden.

Angenommen ein Österreicher möchte personenbezogene Daten bei Google löschen und erreicht die Entfernung der Daten. Dann sind die Inhalte zwar auf Google.at entfernt und in Österreich nicht über Google.com einsehbar. 

Jedoch kann ein Nutzer in Deutschland oder in der Schweiz die Inhalte weiterhin sehen. Die europäischen Datenschützer lassen sich aber nicht von Google in die Knie zwingen, und fordern weiterhin eine internationale Löschung der personenbezogenen Daten. 

Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL war die erste, welche Bussgelder in Höhe von 100.000 € von Google einforderte. Im Jänner 2019 erhielt Google eine Klage wegen Intransparenz und einem Verstoß gegen die DSGVO. Es wurde eine Strafe von 50 Millionen Euro verhängt.

Kann ich Google in Österreich verklagen?

Sollten Sie erfolglos versucht haben Suchergebnisse entfernen zu lassen und wurde dies von Google trotz Rechtsverletzung verweigert, können Sie Google mithilfe eines Anwalts verklagen. Zu beachten ist dabei, dass Google Österreich nicht für die Entfernung von schädlichen Einträgen zuständig ist. In diesem Fall müssen sich die Kläger an Google Ireland Ltd. mit Sitz in Irland wenden.

Wer rechtliche Schritte gegen Google einleiten möchten, muss einen Rechtsexperten für Internetrecht konsultieren.

Google weigert sich den Eintrag zu löschen – Wie kann ein Anwalt helfen?

In einigen Fällen kann es geschehen, dass Google den Antrag auf Löschung abweist. Wird der Antrag abgelehnt, muss Google eine schriftliche Begründung geben und auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde hinweisen.

Sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolglos sein, kann Ihnen ein Anwalt behilflich sein. Er prüft, inwieweit Ihre Ansprüche rechtlich durchsetzbar sind und wie hoch Ihre Chancen sind. 

In der Regel kann ein erfahrener Rechtsexperte eine gerichtliche Auseinandersetzung abwenden, indem er eine Löschanfrage mit rechtskräftiger Begründung an Google sendet. Führt auch diese Herangehensweise nicht zur gewünschten Löschung der Google-Einträge, bleibt nur der Rechtsweg über eine Klage gegen den Webseitenbetreiber oder Google. 

Es kann lukrativer und kostengünstiger sein, mithilfe einer Abmahnung im Internet gegen den Betreiber der Webseite vorzugehen.

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Kann man Suchergebnisse Google löschen?

Zur Entfernung von Suchergebnissen gibt es zunächst zwei Möglichkeiten. Man kann sie zum einen durch den Betreiber der Suchmaschine löschen lassen. Dafür stellen die Suchmaschinenbetreiber entsprechende Formulare im Internet bereit. Zum anderen kann man den Betreiber der konkreten Webseite zum Entfernen auffordern.

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Für das Löschen einer spezifischen URL aus den Suchergebnissen, können Webmaster:innen eine Anfrage stellen. Google bestätigte vor geraumer Zeit, dass dieser Prozess in weniger als einem Tag abgeschlossen sei. Wir erleben in der Praxis, dass dieser Prozess teilweise auch durchaus etwas länger dauern kann.