Auf welcher seite gehen fußgänger auf feldwegen

Fußgänger sind ganz klar die schwächsten Verkehrsteilnehmer und deshalb mit besonderen Rechten ausgestattet, einige Rechte und Pflichten erfahrt ihr hier.

Auf welcher seite gehen fußgänger auf feldwegen

Veröffentlicht am 16.08.2022

Fußgänger sind ganz klar die schwächsten Verkehrsteilnehmer und deshalb mit besonderen Rechten ausgestattet. Dieser Umstand verleitet aber so manchen Fußgänger dazu, sorglos auf Straßen zu spazieren oder Schutzwege zu queren – eine Kollision mit einem Auto endet allzu oft dramatisch. Es folgt eine Übersicht über Rechte und Pflichten von Fußgängern sowie die durchaus möglichen Strafen bei deren Missachtung (Rechte und Pflichten der Autofahrer haben wir hier zusammengefasst).

Gehen am Fahrbahnrand: Auf welcher Straßenseite geht man?

Fußgänger, ob alleine oder in Gruppen, dürfen den linken Fahrbahnrand (außer im Falle einer Unzumutbarkeit) nutzen, dabei aber andere Straßenbenützer wie etwa Autofahrer nicht gefährden oder behindern, so sinngemäß die StVO. Ist ein Gehweg oder Gehsteig vorhanden, muss dieser lt. StVO auch genutzt werden. Andernfalls muss das Straßenbankett, oder wenn dieses fehlt, der äußerste Fahrbahnrand genutzt werden. Wenn es die Umstände erfordern, gilt außerdem: Rechts ausweichen und links vorgehen.

Diese Regeln für Fußgänger gelten im Übrigen auch dann, wenn z.B. ein Kinderwagen oder Rollstuhl geschoben oder gezogen wird.

Überqueren der Fahrbahn mit Schutzweg

Leider häufig zu beobachten: Ein Schutzweg, der als „Freibrief“ für eine Überquerung der Straße wahrgenommen wird, ohne dabei auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten. Das ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten:

Ein Schutzweg („Zebrastreifen“), der nicht durch eine Ampel oder durch einen Schutzmann geregelt ist, darf nicht unmittelbar und überraschend vor einem Fahrzeug betreten und überquert werden. Somit ist klar: Auch Fußgänger müssen die Verkehrslage im Bereich des Schutzweges genau beobachten, bevor dieser betreten wird.

Und: Auch auf einem Schutzweg gibt es keine Narrenfreiheit, vielmehr muss die Straße in „angemessener Eile“ überquert werden.

Überqueren der Fahrbahn ohne Schutzweg

Auch außerhalb von Schutzwegen dürfen Fußgänger eine Straße überqueren (Ausnahme: Autobahnen/Autostraßen), hier gilt: Es muss der kürzeste Weg gewählt werden und der Fahrzeugverkehr darf in keiner Weise behindert werden – egal ob auf einem kleinen Feldweg oder einer vielbefahrenen Bundesstraße.

Mögliche Strafen für Fußgänger

Die Regeln der StVO bezüglich der Fußgänger im Straßenverkehr sind kein „Verhaltensvorschlag“ seitens der Gesetzgebung, sondern Gesetze, die bei einem Verstoß mit Geldstrafen geahndet werden können.

Die Höhe der Strafe für einen einzelnen Verstoß kann bis zu 726 Euro liegen. Eine Geldstrafe kann somit nicht nur fällig werden, wenn man als Fußgänger bei Rot über eine Kreuzung, einen Schutzweg marschiert oder vor einem herannahenden Auto überraschend die Straße betritt, sondern auch dann, wenn man den Schutzweg nicht in der gebotenen Eile überquert, weil man z.B. mitten am Schutzweg in ein Gespräch mit einem Bekannten vertieft ist.

Als Fußgänger bei Rot über die Ampel

Bezahlt die Haftpflichtversicherung mögliche Schadensersatzforderungen des Autofahrers? Die Haftpflichtversicherung eines Fußgängers sollte zwar mögliche Schadensersatzforderungen für den Unfallgegner übernehmen – einige Fälle zeigen aber, dass die Versicherungen die Sachlage nicht immer so einschätzen wie erhofft. Laut deren Argumentation liegt ein Vorsatz vor, wenn man bewusst bei roter Ampel eine Fahrbahn quert, was zu einem Ausschluss der Deckung führt. Zwar ist der OGH in einem Fall, der vom ÖAMTC juristisch begleitet wurde, dieser Argumentation nicht gefolgt und hat dennoch zugunsten eines Fußgängers entschieden. Aber man sollte sich trotzdem bewusst sein, dass ein Überqueren der Straße bei roter Ampel unangenehme juristische und folglich kostspielige Folgen haben kann.

Fazit: Eine Haftpflichtversicherung ist auch für Fußgänger äußerst empfehlenswert.

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Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg

Der neueste Beitrag zum Thema "Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg" im Forum "Aktuelle juristische Diskussionen und Themen" wurde erstellt am 22. April 2020.

  1. Radler13 Neues Mitglied 23.06.2019, 17:09

    Registriert seit:23. Juni 2019Beiträge:3Renommee: 10

    Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Hallo zusammen,
    ich habe versucht mich selber schlau zu machen, habe aber außer den §1 (Gegenseiteige Rücksichtsnahme) und §3 (Geschwindigkeit Weg, den Verkehrsverhältnissen,... anzupassen) der StVO sowie einem ähnlichen 'https://www.juraforum.de/lexikon/urteil' (OLG 'https://www.juraforum.de/rechtsanwalt/anwalt-koblenz/', Urteil v. 15.10.2012, 12 U 819/11) nichts gefunden. Nun würde ich gern eure Meinung zum folgenden Fall wissen:
    Ein sportlicher Radfahrer fährt auf einem breiten asphaltierten Feldweg. Drei Fußgänger laufen ebenso in Richtung seiner Fahrtrichtung. Er benutzt die Klingel um die Fußgänger um auf das Überholen hinzuweisen. Diese drehen sich um, registrieren ihn, gehen aber nicht aus dem Weg, sondern strecken zusätzlich noch die Hände aus, um ihn auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen.
    Wie sieht es rechtlich aus, wenn der Radfahrer seine Geschwindigkeit nicht verringert, sondern die Fußgänger mit geringem Abstand überhohlt?
    Müssen die Fußgänger bei einem Schallzeichen überhaupt auf die Seite gehen?

    Grüße und Danke
    Sven

    Zuletzt bearbeitet: 23. Juni 2019

  2. TomRohwer V.I.P. 23.06.2019, 19:30

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge: 26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Bitte "Feldweg" genauer erklären. Ist es ein "nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge" beschränkter Weg? Ist es ein ganz normaler Weg im Sinne der StVO? Ist es ein Privatweg?

    Grundsätzlich darf der Radfahrer das Überholen nicht erzwingen, er darf vor allem nicht erwarten, daß die Fußgänger beiseitespringen, weil er klingelt.

    Beim Überholen einer Personengruppe auf einem üblichen Feldweg ist im übrigen Schrittgeschwindigkeit absolut angezeigt, alles andere für die übrigen Verkehrsteilnehmer gefährden.

    Ein sportlicher Autofahrer fährt auf einer Landstraße ohne begleitenden Radweg. Drei Radfahrer fahren, deutlich langsamer, in derselben Richtung auf der Straße.

    Der Autofahrer benutzt seine Hupe, um die Radfahrer auf das Überholen hinzuweisen. Die Radfahrer drehen sich um, verlassen mit ihren Rädern aber nicht die Fahrbahn, sondern fahren im gleichbleidenden Tempo weiter und geben Handzeichen, er möge langsamer fahren und nicht mit so hoher Geschwindigkeit dicht an ihnen vorbeifahren.

    Was meint der Radfahrer? Müssen die Radfahrer notfalls anhalten, absteigen, die Räder ein Stück beiseite nehmen, damit der Autofahrer ungehindert und ohne die Geschwindigkeit zu verringern an ihnen vorbeifahren kann?

    Oder erwarten sie, daß der Autofahrer ggf. die Geschwindigkeit verringert und nur dann die Radfahrer überholt, wenn das für alle Beteiligten gefahrlos möglich ist - und notfalls eben auch ein paar 100 Meter im Radler-Tempo hinter den Radfahrern hinterher fährt...?

  3. mumpel V.I.P. 23.06.2019, 20:13

    Registriert seit:20. Juni 2013Beiträge:9.059Geschlecht:männlichBeruf:Facharbeiter für Eisenbahnbetrieb und -verkehrRenommee: 489

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Es gibt Autofahrer die das tatsächlich glauben. Es gibt Autofahrer die meinen ein Radfahrer muss in einer Parkbucht oder auf einem Parkplatz anhalten damit Autofahrer überholen können (es gibt sogar Polizisten die das glauben). Dass der Radfahrer dazu nicht verpflichtet ist wird (bewusst?) ignoriert.

  4. jurfo V.I.P. 23.06.2019, 20:37

    Registriert seit:5. Januar 2011 Beiträge:5.917Renommee: 820

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Das hat nichts mit dem Glauben zu tun, sondern ist so in der StVO geregelt (§5, Abs. 6).

    Auf welcher seite gehen fußgänger auf feldwegen

  5. Radler13 Neues Mitglied 23.06.2019, 20:45

    Registriert seit:23. Juni 2019Beiträge: 3Renommee: 10

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Es handelt sich um einen beschränkten Weg (landwirtschaftlicher Verkehr frei) mit einer Breite von ca. 4 m. Gibt es hierzu auch einen passenden Paragraphen? Wäre Interessant zu wissen. Immerhin kommt es ja auch häufig vor, dass Autos und Traktoren schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.
    Immerhin gilt laut § 27 Abs. 1 Satz 2 StVO, dass drei Fahrradfahrer nicht nebeneinander fahren dürfen, da diese noch keinen geschlossenen Verband herstellen. Damit wird ein Überholen mit einem entsprechenden Abstand leichter ermöglicht.

  6. mumpel V.I.P. 23.06.2019, 21:08

    Registriert seit:20. Juni 2013Beiträge:9.059Geschlecht:männlichBeruf:Facharbeiter für Eisenbahnbetrieb und -verkehrRenommee: 489

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    "Notfalls warten". Was das genau bedeutet dürfte nicht geregelt sein. Aber weshalb sollen Radfahrer warten, wenn sie dadurch "ewig" stehen? Dann kann man ja genausogut absteigen und sein Radl schieben. Man muss sich ja wohl kaum selber "ins Abseits stellen". Wenn ich z.B. hier bei uns an die Seite fahren würde, dann müsste ich ein paar Stunden stehen bleiben oder das Radl schieben, was ich nicht einsehe.

  7. sanderson V.I.P. 23.06.2019, 23:49

    Registriert seit:13. Mai 2014Beiträge:3.338Renommee: 1.324

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Und das ist nach meinem Dafürhalten eine (versuchte) Nötigung nach § 240 StGB.

    Weshalb auf einem 4 m breiten Weg ein Überholen von Fußgängern generell nur mit Schrittgeschwindigkeit zulässig sein soll, erschließt sich mir im Übrigen nicht. Dass sich die Fußgänger hier ja offenbar absichtlich so aufbauen, dass sie den gesamten Weg blockieren bzw. den Radfahrer am Überholen hindern, führt zwar dazu dass er ggf. nicht gefahrlos überholen kann und es dann auch nicht darf bzw. nicht erzwingen kann, ich vermag aber nicht zu erkennen, wieso das unabhängig von diesem konkreten Verhalten der Fußgänger generell geboten wäre. Eine 4 m breite Straße kann man wohl kaum als gefährliche Engstelle o.ä. ansehen. 4 m ist schon mehr als die Mindestfahrstreifenbreite zur Befahrung einer normalen für den Straßenverkehr vorgesehenen Straße - und dort darf man auch mit mehr als Schrittgeschwindigkeit überholen. Sich normal verhaltende Fußgänger würde hier weniger als 1m Platz benötigen, sodass dann - wenn sie auch Platz machen würden - noch über 3m Fahrspur vorhanden sind. Da kannste ja mit einem Panzer sogar noch vorbei fahren.

    Auf welcher seite gehen fußgänger auf feldwegen
    Bei Vorbeifahrt mit einem Fahrrad blieben dann jedenfalls noch mind. 2 m Sicherheitsabstand. Ein Schritttempoüberholen wäre hier überhaupt nicht nötig.

    [Edit: Gut, hab übersehen, dass die Ergänzung des TE bzgl. der Breite von 4 m erst später kam.]

    Was heißt im übrigen "sportlicher Radfahrer"? Wie schnell will er denn an den Fußgängern vorbeifahren?

    Zuletzt bearbeitet: 24. Juni 2019

  8. TomRohwer V.I.P. 24.06.2019, 00:26

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge: 26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Ich weiß. Und es gibt auch - und sogar sehr viele - Radfahrer, die meinen, daß Fußgänger gefälligst aus dem Weg zu springen haben, wenn sie angeradelt kommen.

    Nicht wenige Radfahrer meinen das sogar, wenn der Fußgänger - legalerweise - auf dem Gehweg geht und der Radfahrer - verbotswidrig - auf dem Gehweg mit dem Fahrrad fährt.

    Ich bin auf Gehwegen schon viele hundert Male von Radfahren angeklingelt und viele Dutzend mal beschimpft worden, und in den letzten ca. 30 Jahren sogar dreimal auf einem Gehweg von einerm Radfahrer angefahren worden. (Einmal mit Rippenbruch als Folge, einmal mit erheblichem Sachschaden als Folge.)

    Ich bin in meinem ganzen Leben aber noch niemals von einem Autofahrer angehupt worden, als ich auf dem Gehweg unterwegs war - und die Zahl der Autofahrer, dir mir begegnet sind, die statt auf der Fahrbahn auf dem Gehweg gefahren sind, hält sich auch stark in Grenzen.

    Ich sag's mal so: wenn sich Autofahrer im Durchschnitt so dreist bei der Mißachtung von Verkehrsregeln zeigen würden wie es Radfahrer im Durchschnitt machen, läge die die Bevölkerungszahl der Bundesrepublik Deutschland vermutlich bei ca. 50 Millionen Menschen, und von Wohnungsmangel wäre nichts zu sehen...

  9. TomRohwer V.I.P. 24.06.2019, 00:31

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge:26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Wenn da ein Schild steht "Durchfahrt Verboten für Fahrzeuge aller Art", Zeichen 250 (Weiß mit rotem Rand), dann dürfen Fahrräder dort nur geschoben werden; das Verhalten der Radfahrer wäre dann verbotswidrig.
    Ja. Aber das gilt nicht für Fußgänger, die sind nämlich keine Fahrräder.

  10. TomRohwer V.I.P. 24.06.2019, 00:35

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge:26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Das ist so nicht richtig. Wenn es ein auf den landwirtschaftlichen Verkehr beschränkter Feldweg ist, dann dürfen "normale PKW" dort durchaus auch fahren, genauso wie LKW und alle anderen Fahrzeuge - sofern sie dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen.
    Es kommt auf den Zweck der Fahrt an, nicht auf den Typ des Fahrzeugs. Wenn also der Bauer mit dem Diesel-Benz zu seinem Acker fährt, darf er das. Wenn der Hobby-Trecker-Schrauber dort seinen Trecker probefahren woll, darf er es nicht. (Und wenn der Radler zum Zwecke landwirtschaftlichen Verkehrs dort unterwegs ist, darf er das auch...)

  11. TomRohwer V.I.P. 24.06.2019, 00:37

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge:26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Einen "Landwirtschaftsweg" mit entsprechender Beschränkung vorausgesetzt ist die Überlegung müßig, weil der "sportliche Radfahrer" dort überhaupt fahren darf, sondern schieben muss...
    Auf welcher seite gehen fußgänger auf feldwegen

  12. sanderson V.I.P. 24.06.2019, 00:44

    Registriert seit:13. Mai 2014Beiträge:3.338Renommee: 1.324

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Das ist auch wieder richtig. Aber das ist aus dem Sachverhalt m.E. nicht klar ersichtlich, dass es sich hier um einen mit Zeichen 250 versehenen Weg handelt. Möglich erscheint es aber in der Tat. In dem Fall wäre die Sache dann in der Tat anders zu bewerten. Wobei man sich dann fragen könnte, ob es auch eine strafbare Nötigung ist, wenn sich die Fußgänger so aufbauen, dass der gegenüber ihnen schnelleren Schrittes sein Rad schiebende Radfahrer sich und sein Rad nicht an denen vorbei schieben kann und sich ihrer Fußgeschwindigkeit anpassen muss ohne Möglichkeit, vorbeigelassen zu werden.

  13. sanderson V.I.P. 24.06.2019, 00:51

    Registriert seit:13. Mai 2014Beiträge:3.338Renommee: 1.324

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Es ging mir hier darum, darzustellen, dass auf einer 4m breite Straße Fußgänger nicht generell als nur mit Schrittgeschwindigkeit passierbar anzusehen sind, wie es zunächst aus Beitrag #2 hervorging (bei dem ich aber wie gesagt übersehen habe, dass im Eingangsbeitrag noch gar nicht von dieser Breite die Rede war). Würden die Fußgänger nämlich Platz machen/zur Seite gehen, würden sie nur etwa einen Meter belegen. Dann hätte der Radfahrer etwa 3 m und damit mehr als genug Platz auch mit normalem Tempo zu passieren.

    Im Übrigen halte ich es auch auf Wald- und Wirtschaftswegen für fragwürdig, wieso Wanderer einerseits einen Anspruch auf Belegung der gesamten Wegbreite haben, andererseits ein Fahrradfahrer aber keine Möglichkeit bzw. kein Recht haben soll, einen Teil der Breite nutzen zu können (um die Wanderer überholen zu können).

  14. TomRohwer V.I.P. 24.06.2019, 12:37

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge:26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


  15. hambre V.I.P. 24.06.2019, 13:10

    Registriert seit:10. November 2010Beiträge:12.949Renommee: 1.632

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Die Fußgänger verstoßen gegen § 25 Abs. 1 StVO. Wenn sie dennoch nebeneinander gehen und dabei noch die Hände ausstrecken um den Radfahrer absichtlich am Überholen zu hindern würde ich das wie @sanderson ebenfalls für Nötigung (§ 240 StGB) halten.

    Daran ändert sich nach meiner Auffassung nichts für den Fall, dass der Radfahrer den Weg gar nicht hätte benutzen dürfen. Das berechtigt die Fußgänger nämlich nicht, ein Oberlehrer-Verhalten an den Tag zu legen, zumal sie gar nicht ohne weiteres beurteilen können, ob es sich um einen Landwirt handelt, der mit dem Fahrrad zu einem Acker radelt.

    Aber um die eigentliche Frage zu beantworten:

    Ja, das müssen sie, da Fußgänger hintereinander gehen müssen, wenn die Verkehrslage es erfordert.

  16. quiddje V.I.P. 24.06.2019, 16:40

    Registriert seit:17. Februar 2012Beiträge:2.406Renommee: 253

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Ähhh.. da sind aber ein paar nicht unwesentliche Einschränkungen..
    Dazu wäre erst mal die Anhäufung mehrerer (!) Fahrzeuge nötig und außerdem noch, dass diese bedeutend schneller als der Radler unterwegs sind oder sein könnten und nur der Radler sie daran hindert (im Stadtverkehr eher selten der Fall). In so einem Fall ist es sicherlich ratsam, sie an geeigneter (!) Stelle auch mal vorbei zu lassen.
    Eine geeignete Stelle ist dabei weder eine Einfahrt noch eine Lücke zwischen zwei parkenden Autos. Wenn sich keine geeignete Stelle findet, sollte der Radler erst mal weiterfahren.
    Hieße in Übertragung auf das Beispiel oben: Wenn das Ganze eine schmale Brücke ist und die Fußgänger nicht ausweichen können, dürfen sie weitergehen und müssen sich nicht an die Reling quetschen. Aber das war nicht die Frage. Es ging um ganz basismäßige Rücksichtnahme.

    das generelle "Alle Radler sind Raser und halten sich null an Vorschriften" kommt hier natürlich reflexartige genau so wie überall. Man hat einen gesehen, der sich nicht an die Vorschriften hält und Sodom und Gomorrah sind nah weil ja alle Fahrradfahrrer so sind und ...

    Wenn ich mit dem Fahrrad bei zugeparktem Radweg ordnungsgemäß NICHT auf den Fußweg, sondern auf die Straße ausweiche, werde ich immer angehupt und auch gelegentlich als "Kampfradler" beschimpft. Da härtet man dann vielleicht mit der Zeit etwas zu sehr ab. Mich stören die Falschfahrer bei den Radlern auch, aber irgendwie sehe ich immer bedeutend mehr Autos, die gegen die Vorschriften verstoßen.

  17. mumpel V.I.P. 24.06.2019, 16:59

    Registriert seit:20. Juni 2013Beiträge:9.059Geschlecht:männlichBeruf:Facharbeiter für Eisenbahnbetrieb und -verkehrRenommee: 489

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Eben! Auf der Autobahn muss sich ein PKW-Fahrer ja auch nicht zwischen zwei LKW quetschen, nur damit die Schnellfahrer überholen können. Es gibt nur extrem wenige Straßen auf denen ein Radfahrer "notfalls warten" kann. "Notfalls warten" ist auch so ein Gummiparagraph.

  18. Radler13 Neues Mitglied 24.06.2019, 18:57

    Registriert seit:23. Juni 2019Beiträge:3Renommee: 10

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Vielen Dank für die zahlreichen konstruktiven Antworten!

    Um abschließend die Frage von TomRohwer noch einmal zu klären. Radfahren ist auf dem Weg erlaubt, da der Feldweg mit einem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge (Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)) sowie dem Zusatzzeichen 1026-36 markiert ist.

    Für mich ziehe ich als Fazit, dass die gegenseitige Rücksichtnahme (nach §1 StVO) hier von den Fußgängern, aber auch von dem Radfahrer angebracht ist. Dies setze ich eigentlich als selbstverständlich voraus, ist aber heute leider nicht mehr so. Und wie quiddje schon geschrieben hat, gibt es für viele Menschen eindeutige Feindbilder. Der LKW Fahrer, der dauerhaft in der Mitte von drei Fahrspuren fährt, um trotz Überholverbot zu überholen, der Radfahrer der auf dem Gehweg unterwegs ist und dort die Fußgänger gefährdet, der Fußgänger, der ohne auf den Verkehr zu achten die Straße überquert,....

    Herzlichen Dank nochmal an alle!

  19. TomRohwer V.I.P. 25.06.2019, 01:18

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge:26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Wo sollen sie denn gegen §25 Abs.1 StVO verstoßen?

    Die Verkehrslage erfordert es nicht, einzeln zu gehen, damit andere Verkehrsteilnehmer sich verbotswidrig verhalten können. Käme ein landwirtschaftliches Fahrzeug, sähe es anders aus.

  20. TomRohwer V.I.P. 25.06.2019, 01:20

    Registriert seit:16. Mai 2008Beiträge:26.998Renommee: 1.624

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Das hätte ins EP gehört, weil es die entscheidende Information ist.
    Auf welcher seite gehen fußgänger auf feldwegen

  21. kommischonaer V.I.P. 25.06.2019, 15:24

    Registriert seit:10. September 2014Beiträge:8.992Renommee: 607

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Der Radfahrer hat genügend Platz
    Will überholen
    Klingelt

    Die Fußgänger strecken die Arme aus und versuchen ihn zu bremsen

    Hier könnte man auch einen Angriff der Fußgänger gegen den Radfahrer annehmen.

    (Einfach mal zum Perspektivenwechsel )

  22. Recht nett hier Senior Mitglied 22.04.2020, 02:03

    Registriert seit:26. Oktober 2003Beiträge:440Beruf:immerRenommee: 25

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Es gibt am Niederrhein zwischen den Dörfern jede Menge (Feld-) Wege, die nur für Anliegen und Radverkehr freigegeben sind. Wie sieht es denn hier mit „Gehen am linken Fahrbahnrand“ (außerorts) und Rechtsfahrgebot aus?

  23. mayerei V.I.P. 22.04.2020, 05:47

    Registriert seit:15. August 2012Beiträge:29.273Renommee: 2.459

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    mWn gilt die StVO im gesamten Bundesgebiet.

  24. kommischonaer V.I.P. 22.04.2020, 06:47

    Registriert seit:10. September 2014Beiträge:8.992Renommee: 607

    AW: Fußgänger stellen sich Radfahrer in den Weg


    Rechtsfahrgebot gilt für Fahrzeuge
    Vgl. § 2 Abs 2 StVO

    § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
    (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

    Fußgänger sind Fußgänger (keine Fahrzeuge)
    Vgl. § 25 StVO


    § 25 Fußgänger
    ....
    Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.....​

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Erstmal hallo an alle hier im Forum! Mal angenommen, ein Autofahrer fährt an einen Kreisel, schaut vor der Einfahrt in den Kreisverkehr nach links ob andere Fahrzeuge kommen, stellt fest dass alles frei ist und fährt hinein. Und plötzlich käme von rechts und somit auf der falschen Straßenseite fahrend (es gäbe auf beiden Seiten der Straße einen Radweg) ein Fahrradfahrer mit viel zu hohem Tempo den Berg runtergeschossen. Der Autofahrer würde den Radfahrer noch im letzten Moment bemerken und sofort bremsen, der Radf. würde das selbe tun, doch es wäre schon zu spät, und der Radf. würde gegen den rechten Kotflügel knallen und auf der Motorhaube landen, von der er wieder auf den Radweg zurückgeschleudert würde. Bis auf einen großen Schreck sei ihm aber nichts weiter passiert und er möchte auch keinen Krankenwagen. Der Autof. würde sofort die Polizei rufen, die bereits vorsichtshalber doch einen Krankenwagen anforden würde und ein Zeuge könnte bezeugen, dass der Radf. zu schnell und auf der falschen Seite fuhr, könnte aber keine Auskunft darüber geben, wie schnell der Autof. beim Anfahren an den Kreisverkehr war, was die Polizei dazu veranlassen würde, eine gewisse Teilschuld beim Autof. nicht auszuschließen, jedoch festzustellen, dass der Hauptverursacher des Unfalls der Radf. sei. Und ggf. würde der Autof. noch einen Anhörungsbogen bekommen, wo dieser nochmal das Geschehen schildern soll. Eine Woche später würde dann tatsächlich Post kommen, und zwar in Form einer Ermittlung wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Personenschaden (§229 StGB, §59 StGB). Der Autof. würde alles nochmal aus seiner Sicht schildern (und auch nur das Kreuz bei "Person XY möchte sich äußern" machen, und sonst nichts anderes ankreuzen). Der Fahrradf. sei unversehrt, einen Tag nach dem Unfall würde er dem Autof. eine Nachricht schicken, dass er wieder fit sei. Außer einem Schaden am Auto und einem kaputten Rad wäre nichts weiter passiert. Fragen: 1. Wie wahrscheinlich wäre es nun, dass der Fall eingestellt würde? 2. Bei Einstellung, wie sähe da die Schuldverteilung aus? 3. Würde der Fall vor Gericht gehen, was hätte der Autofahrer zu befürchten? 4. Bestünde die Möglichkeit, dass aus der vermeintlichen Straftat des Autof. eine Ordungswidrigkeit wird und diese auch so geahndet wird? 5. Könnte man sagen: "wäre der Radf. auf der richtigen Straßenseite unterwegs gewesen, wäre es gar nicht erst zum Unfall gekommen."? Danke

Fahrzeugführer hupt beim Abbiegen Fußgänger an

Folgende Situation: https://up.picr.de/38359373jd.png Bei obiger Straßenkreuzung mündet eine verkehrsberuhigte Seitenstraße (Zeichen 250 mit Zusatzzeichen, das die Durchfahrt für Linien-, Rad-, Taxi- und Lieferverkehr und Anlieger erlaubt) von Westen in die vorfahrtberechtigte, durchgehende Straße in Nord-Süd-Richtung. Die Zufahrt von Nórden erlaubt allerdings ausschließlich Rechtsabbiegen von der Bussonderspur (Zeichen 245), von Süden bestehen keine Beschränkungen. Die durchgehende Straße erfüllt die Funktion einer Nebenstraße mit wenig Verkehr. Einen Gehweg gibt es nur auf der westlichen Seite, daher entfallen auch Fußgängerampeln in West-Ost-Richtung. Die Ampelschaltung schaltet zunächst die Signale für die Vorfahrtstraße in beiden Fahrtrichtungen sowie Fußgängerampeln in gleicher Richtung auf grün. Für kurze Zeit schalten die Fußgängerampeln sowie die Fahrbahnampel von Nórden her rot, damit Linksabbieger die Kreuzung räumen können. Dann schaltet auch die Ampel von Süden her rot und die Ampel der Ausfahrt grün. Gegeben sei erstere Schaltung, in der alle Verkehrsteilnehmer auf der Vorfahrtstraße grün haben. Ein Fußgänger (1), auf der Skizze mit X markiert, quert von Süden kommend bei der für ihn grünen Fußgängerampel die Furt, bleibt dort einen Moment stehen weil er kurz abgelenkt ist (kramt in der Tasche, schaut auf das Handy). In diesem Moment biegt aus gleicher Richtung kommend ein Linienbus ab (2), bleibt wenige Zentimeter hinter dem Fußgänger stehen (der steht mit dem Rücken zum Bus), blockiert die Kreuzung, und hupt. Der Fußgänger erschrickt, dreht sich um, der Fahrer gestikuliert wild winkend, der Fußgänger solle endlich verschwinden. Gleichzeitig blockiert der Gelenkbus die Kreuzung und damit ein von Nórden kommendes Fahrzeug (3). Der Fußgänger räumt die Kreuzung nach dem Schreckmoment noch bei Fußgänger-Grün. Wer hat nun welche Ordnungswidrigkeit(en) oder evtl. Straftat begangen? Objektiv würde ich auf § 9 StVO erkennen (Owi), mit Gefährdung. Auch wenn der Busfahrer den Fußgänger nicht überfahren will, was für 315b/c StGB Voraussetzung ist, könnte er durchaus vom Bremspedal abrutschen. Eine Gefährdung ist zumindest nicht ausgeschlossen und daher m.E. straßenverkehrsrechtlich zu bejahen. Wie sieht es mit Nötigung aus? Ich hadere mit dem physischem Zwang. Subjektiv würde ich den Fahrer zur MPU schicken. Verwaltungsrechtliche Frage: Darf so eine Ampelschaltung überhaupt angeordnet werden? Für die Linksabbieger von Süden kommend läßt sich offenbar aus Platzgründen keine separate Linksabbiegespur einrichten. Trotzdem sollten die Linksabbieger nicht gleichzeitig mit den parallel laufenden Fußgängern grün bekommen, da der Abbiegevorgang auch einen gewissen Druck erzeugt, möglichst schnell abzubiegen. Und schnell ist in den wenigsten Fällen sicher.


Auf welcher Seite muss man laufen?

Ohne Gehweg müssen Fußgänger innerhalb geschlossener Ortschaften wahlweise den rechten oder linken Fahrbahnrand nutzen. Außerhalb geschlossener Ortschaften den linken Fahrbahnrand, wenn das zumutbar ist.

Auf welcher Straßenseite wandert man?

Ansonsten ist es innerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt, dass Fußgänger am linken oder rechten Straßenrand entlang gehen. Sind Sie außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unterwegs, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie den linken Straßenrand benutzen.

Wer hat Vorfahrt Radfahrer oder Fußgänger?

Gemeinsamer Geh- und Radweg Radfahrer haben keinen Vorrang, die Fußgänger müssen sie aber durchfahren lassen. Die StVO sagt, dass sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen müssen. Das bedeutet, dass man als Radfahrer klingeln darf, um Fußgänger zu warnen, aber warten muss, bis sie den Weg frei machen.

Sind Jogger Fußgänger?

Jogger, Rollschuhfahrer und Inline-Skater sind Fußgänger im verkehrsrechtlichen Sinn und unterliegen daher grundsätzlich der Verpflichtung des § 25 StVO. Sie verhalten sich verkehrsgerecht, wenn sie Außerorts am linken Fahrbahnrand laufen (OLG Köln VRS 65 169; BGH NZV 02 225).