Gilt der Auskunftsanspruch für alle Positionen? Wie errechnet sich das Vergleichsgehalt? Was passiert, wenn Mitarbeiter mit ihrem Lohn nicht zufrieden sind? Wie oft darf ein Mitarbeiter Auskunft verlangen? Welche Informationen muss der Arbeitgeber offen legen? Lässt das Gesetz Spielraum für Interpretationen? Was sieht die Berichtspflicht vor? Glauben Sie, dass mehr Transparenz die Lösung ist? Am 6. Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft getreten. Mit dem Quickcheck finden Sie schnell heraus, ob und wie Ihr Betrieb oder Unternehmen von den Instrumenten des Entgelttransparenzgesetzes betroffen ist – dies sind der Auskunftsanspruch für Beschäftigte, die Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren und die Berichtspflicht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.
Das Gesetz im Überblick Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll vor allem Frauen dabei unterstützen, ihren Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit künftig besser durchzusetzen. Foto: Adobe Stock / contrastwerkstatt Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz) ist zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Damit unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Beschäftigte dabei, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit (Entgeltgleichheitsgebot) in der Praxis künftig besser zu erreichen. Gleiche Chancen und faires Entgelt für Frauen und Männer stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und tragen dazu bei, die Potenziale von Beschäftigten besser auszuschöpfen. Dafür sieht das Gesetz folgende Bausteine vor: einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte, die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit. Mit dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) wird eine weitere Ursache der Entgeltlücke in den Blick genommen: fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen und Lohnfindungsprozessen. Transparenz hilft, ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zu beseitigen, und öffnet den Blick für die Stellschrauben zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern in Betrieben und Unternehmen. Beim Entgelttransparenzgesetz geht es also nicht um die „Offenlegung aller Gehälter“, sondern darum, Bewusstsein für Entgeltregelungen und Entgeltstrukturen zu schaffen sowie Entscheidungs- und Orientierungshilfe für die Entgeltpraxis zu geben. Das Gesetz soll die folgenden Vorteile für Unternehmen und die Gesellschaft nutzbar machen:
Das Entgelttransparenzgesetz hilft, Entgeltunterschiede zu beseitigen. Dafür führt es drei neue Instrumente ein:
Der Leitfaden für Arbeitgebende sowie für Betriebsräte und Personalräte informiert praxisnah über Aufgaben nach dem Entgelttransparenzgesetz und beschreibt das Verfahren für die Beantwortung des individuellen Auskunftsanspruchs.
Individueller AuskunftsanspruchDas Entgelttransparenzgesetz sieht die Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten vor. Mit dem individuellen Auskunftsanspruch haben Beschäftigte das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren ihr Entgelt festgelegt wurde und welche Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit gelten. Für diese Vergleichstätigkeit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem das sogenannte Vergleichsentgelt erfragen. Den Auskunftsanspruch richten Beschäftigte an den Betriebsrat oder an den Arbeitgebenden. Ob und in welcher Weise Arbeitgebende oder Betriebsrat das Auskunftsverlangen der Beschäftigten beantworten müssen, hängt davon ab, ob der Arbeitgebende tarifgebunden oder tarifanwendend ist. Betriebliche PrüfverfahrenPrivate Arbeitgebende mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten sind nach dem Entgelttransparenzgesetz zudem zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren aufgefordert. Dies dient der Überprüfung ihrer Entgeltstrukturen auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots. Die Durchführung betrieblicher Prüfverfahren hilft, Entgelttransparenz zu fördern. Daraus ergeben sich Vorteile für Unternehmen, denn Transparenz schafft Vertrauen bei den Beschäftigten, erhöht die Mitarbeitendenbindung, stärkt den Betriebsfrieden und senkt die Personalfluktuation. Bericht zur EntgeltgleichheitZudem sind Arbeitgebende zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit verpflichtet, wenn sie in der Regel mehr als 500 Beschäftigte beschäftigen und lageberichtspflichtig nach dem Handelsgesetzbuch sind. |