Erstausstattung wohnung wieviel geld bekommt man 2022

Wer Hartz IV bekommt, lebt am rechtlich festgelegten Existenzminimum. Alle Hartz IV-Berechtigten werden dabei über einen Kamm geschoren. Auch Geld für besondere Ausgaben ist in der Regelleistung vorgesehen, mit anderen Worten: Wer Hartz IV bekommt, und muss davon noch Geld sparen, falls er mal einen Notfall hat.

Mehrbedarfe bei Hartz IV

  • Mehrbedarfe bei Hartz IV
  • Sonderbedarfe bei Hartz IV
  • Darlehen bei Hartz IV
  • Einmalige Leistungen bei Hartz IV
  • Was müssen Sie tun, um einmalige Leistungen zu bekommen?
  • Wann bekommen Sie eine Erstausstattung für Ihre Wohnung?
  • Wann bekommen Sie eine zusätzliche Erstausstattung?
  • Mit wie viel Geld für die Erstausstattung können Sie rechnen?
  • Was gehört nicht zur Erstausstattung?
  • Was, wenn Sie sich anders einrichten wollen?
  • Was, wenn meine Einrichtung kaputt geht?
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Erstausstattung für Bekleidung
  • Unabweisbarer Bedarf
  • Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten

In manchen Situationen ist das Absparen vom Regelsatz aber einfach nicht mehr zumutbar – das sieht selbst das Jobcenter ein. Entsprechend gibt es schon die Möglichkeit auf zusätzliches Geld vom Jobcenter. Mit Hartz IV-Zusatzleistungen können Sie jedoch nur in ganz bestimmten Umständen rechnen.

Diese Zusatzleistungen lassen sich grundsätzlich unterscheiden in:

  • länger andauernde Mehrbedarfe
  • Sonderbedarfe
  • Darlehen
  • einmalige Leistungen

Also wird unterteilt zwischen Geld, das das Jobcenter dauerhaft zusätzlich zahlt, das das Jobcenter verleiht und Geld, dass das Jobcenter einmal bezahlt.

Es gibt eine Liste mit Mehrbedarfen beim Jobcenter. Und zwar eine finite Liste. Das bedeutet: Was nicht auf der Liste steht, gilt auch nicht als Mehrbedarf, egal wie Ihre persönliche Situation ist. Wenn das Jobcenter einen Mehrbedarf anerkennt, bekommen Sie einen Prozentsatz des eigenen Regelsatzes zusätzlich.

Das heißt, wieviel Geld Sie extra bekommen, hängt auch davon ab, wieviel Geld Sie ohne den Mehrbedarf bekommen. Das bedeutet beispielsweise: Sind Sie chronisch krank und alleinstehend, bekommen Sie mehr Zusatzgeld als wenn Sie chronisch krank sind und in einer Partnerschaft leben.

Mehrbedarfe bekommen Sie in folgenden Situationen:

  • Sie sind schwanger ab der 13. Woche
  • Sie haben eine Behinderung (nur unter besonderen Bedingungen)
  • Sie haben eine (chronische) Krankheit
  • Sie sind alleinerziehend
  • Sie haben in Ihrer Wohnung dezentrale Warmwasseraufbereitung

In welchen Situationen Sie Mehrbedarfe beantragen können und was Sie tun müssen, um das zusätzliche Geld zu bekommen, das Ihnen zusteht, haben wir für Sie zusammengefasst.

Sonderbedarfe bei Hartz IV

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass das Jobcenter auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, decken muss. In diesen Situationen können Sie Sonderbedarfe beantragen. Als Menschen in atypischen Lebenslagen gelten Sie beispielsweise als Rollstuhlfahrer, der eine Putzhilfe braucht oder als Neurodermitis-Kranke, die teure Hautpflegeprodukte braucht, die aber nicht verschreibungspflichtig sind.

Darlehen bei Hartz IV

Wenn bei Ihnen große Anschaffungen anstehen oder Sie plötzlich hohe Kosten haben, hätten Sie in einer idealen Welt von Ihrem Hartz 4 genug Rücklagen dafür gebildet. In der Realität ist es aber so gut wie unmöglich, aus der Regelleistung genug Geld für beispielsweise eine Wohnungskaution anzusparen – denn dann sind leicht ein paar tausend Euro auf einmal fällig.

In solchen Fällen können Sie beim Jobcenter ein Darlehen beantragen – aber Vorsicht: Informieren Sie sich vorher über die Rückzahlungsmodalitäten.

Einmalige Leistungen bei Hartz IV

In einigen Situationen schießt das Jobcenter Geld zu. Sie müssen diese einmaligen Leistungen nicht zurückzahlen. Aber: Sie bekommen Sie nur, wenn Sie sie wegen außergewöhnlicher Umstände tatsächlich benötigen – und das müssen Sie auch nachweisen.

Sie bekommen einmalige Leistungen für:

  •  eine Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • eine Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • die Anschaffung und Reparaturen von Orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Was müssen Sie tun, um einmalige Leistungen zu bekommen?

Einmalige Leistungen bekommen Sie nur, wenn Sie sie beantragen. Wenn Sie beispielsweise nach einem Wohnungsbrand keinen Antrag auf eine Erstausstattung für Ihre neue Wohnung stellen, geht das Jobcenter davon aus, dass Sie die Situation anscheinend ohne Hilfe gemeistert haben und Sie bekommen nichts. Sie werden im Normalfall nicht extra auf die Möglichkeit für zusätzliche Leistungen hingewiesen.

Ihren Antrag können Sie formlos stellen werden – Sie müssen also kein Formular ausfüllen, sondern einfach nur aufschreiben, was Sie brauchen. Anträge auf Erstausstattung für Wohnungen und Bekleidung handhaben die Jobcenter unterschiedlich. Manche Jobcenter fordern Sie auf, einfach aufzuschreiben, dass Sie eine Erstausstattung brauchen und bewilligen Ihnen dann eine Pauschale. Manche Jobcenter wollen von Ihnen eine genaue Liste mit Dingen, die Sie brauchen und bewilligen dann Einzelbeträge. Am einfachsten ist es, das einfach im Vorfeld kurz mit dem Jobcenter zu klären.

Wichtig ist auch hier: Fragen Sie immer das Jobcenter, bevor Sie Geld ausgeben. Wenn Sie erst einmal eine neue Einrichtung anschaffen und dann im Nachhinein beim Jobcenter Geld dafür beantragen, bleiben Sie oft auf Ihren Kosten sitzen.

Wann bekommen Sie eine Erstausstattung für Ihre Wohnung?

Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit nichts Großes in Ihrem Leben ändert, bekommen Sie keine Wohnungserstausstattung. Die Erstausstattung ist reserviert für spezielle Situationen wie beispielsweise

  • Wohnungsbrand
  • Auszug von zu Hause (Vorsicht: bis 25 müssen Sie im Regelfall bei Ihren Eltern wohnen)
  • Auszug aus einem Heim
  • Heirat
  • Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haft
  • Erstanmietung einer Wohnung nach Wohnungslosigkeit
  • Trennung oder Scheidung

Kurz: Sie bekommen nur eine Erstausstattung, wenn Sie aus guten Gründen keine eigenen Möbel (mehr) haben.

Wann bekommen Sie eine zusätzliche Erstausstattung?

Geld für Möbel oder Möbel können Sie auch dann beantragen, wenn eine Wohnung samt Einrichtung bereits vorhanden ist, aber zusätzlicher Bedarf entstanden ist. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Kind geboren wurde und nun ein Kinderbett und andere Kinderzimmermöbel wie Laufstall und Kinderhochstuhl gebraucht werden.

Die Abgrenzung zwischen einer Wohnungserstausstattung und einer Erstausstattung bei Geburt ist schwierig. Die genannten Kinderzimmermöbel fallen in die Wohnungserstausstattung, während eine Wickelauflage zur Erstausstattung bei Geburt zählt. Die Erstausstattung bei Geburt eines Kindes ist nicht auf Kleidung beschränkt, so dass Sie auch andere notwendige Dinge für Ihr Baby damit besorgen müssen.

Diese feinen Unterscheidungen müssen Sie aber nicht nicht unbedingt kennen, denn die Jobcenter solle Ihre Anträge so auslegen, dass Ihre sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden können, § 2 Abs. 2 SGB I. Außerdem sollen die Jobcenter Ihnen helfen, schnell sinnvolle und vollständige Anträge zu stellen, § 16 Abs.3 SGB I.

Mit wie viel Geld für die Erstausstattung können Sie rechnen?

Eine Erstausstattung soll alles umfassen, was Sie zum Leben brauchen. Das Jobcenter formuliert es so: Dazu gehören alle Einrichtungsgegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung notwendig sind und die dem Hilfeberechtigten „ein an den herrschenden Lebensgewohnheiten orientiertes Wohnen“ ermöglichen.

Ob Sie überhaupt Geld bekommen, ist Entscheidung Ihres Jobcenters. Es kann Ihnen Geld oder Sachleistungen zur Verfügung stellen. Das ist in § 24 Abs. 3 Nr. 1 und § 2 SGB II geregelt. Ob Sie also Geld zum Kauf einer Waschmaschine bekommen oder eine Waschmaschine gestellt wird, kann das Jobcenter sich aussuchen.

Wird Geld gezahlt, bekommen Sie meist Pauschalen. Diese richten sich entweder nach der Wohnungsaufteilung oder der Personenzahl. Das Jobcenter Bremen beispielsweise hat eine Liste mit offiziell für notwendig befundenen Gegenständen. Sie können davon ausgehen, dass es Ihr Jobcenter ähnlich handhabt, Abweichungen sind aber immer möglich. Benutzen Sie deswegen die folgenden Liste nur zur Orientierung. Sie können Ihnen dabei helfen, einen möglichst umfassenden Antrag auf Erstausstattung zu stellen.

Wohnzimmer Eine Person Zwei Personen ab drei Personen
Couchtisch 29 EUR 29 EUR 29 EUR
2er Couch oder zwei Sessel 50 EUR
2er Couch und zwei Sessel oder 3er Couch und ein Sessel 100 EUR
Couchgarnitur 3er, 2er, 1er

Schrank/Regal

120 EUR
Schrankwand 84 EUR
Lampe 10 EUR 10 EUR 10 EUR
Gardinen incl. Stange und Zubehör 20 EUR 20 EUR 20 EUR
Gesamt 147 EUR 197 EUR 263 EUR
Schlafcouch*

1-Zi.-Whg oder Alleinerziehende mit Kind

  • 40 EUR
  • 40 EUR

*Bei Einzimmerwohnungen und ggf. 2-Zimmer-Wohnungen für Alleinerziehende wird kein Geld fürs Schlafzimmer bewilligt. Stattdessen bekommen Sie 40 EUR zusätzlich fürs Wohnzimmer, um dafür eine Schlafcouch zu besorgen, außerdem Geld für Bettwäsche, Kopfkissen und Bettdecke.

Schlafzimmer Eine Person Zwei Personen
Einzelbett incl. Lattenrost 57 EUR
Doppelbett incl. Lattenrost 84 EUR
Matratze 67 EUR 134 EUR
Schrank 38 EUR 96 EUR
Lampe 10 EUR 10 EUR
Eine Bettdecke pro Person 20 EUR 40 EUR
Ein Kopfkissen pro Person 8 EUR 16 EUR
Zwei Garnituren Bettwäsche pro Person 22 EUR 44 EUR
Gardinen incl. Stange und Zubehör 20 EUR 20 EUR
Vorhänge/ Rollo/ Jalousie 19 EUR 19 EUR
Gesamt 261 EUR 463 EUR
Kinderzimmer Kind unter 6 Jahre Kind ab 6 Jahre
Kinderbett/ Bett incl. Lattenrost 57 EUR 57 EUR
Matratze 31 EUR 67 EUR
Regal/ Schrank 38 EUR 38 EUR
Lampe 10 EUR 10 EUR
Eine Bettdecke und Kopfkissen 20 EUR 28 EUR
Zwei Garnituren Bettwäsche 28 EUR 22 EUR
Gardinen incl. Stange und Zubehör 20 EUR 20 EUR
Vorhänge/ Rollo/ Jalousie 19 EUR 19 EUR
Gesamt 223 EUR 261 EUR

Geld für Bettwäsche und Kissen bekommen Sie nur, wenn Sie keine Erstausstattung bei der Geburt des Kindes bekommen haben.

Küche Eine Person Zwei Personen Jede weitere Person
Hausrat* 126 EUR 133 EUR
  • 22 EUR
Ein Unterschrank 33 EUR 33 EUR
Ein Hängeschrank 33 EUR 33 EUR
Ein Küchentisch 23 EUR 23 EUR
Ein Küchenstuhl 8 EUR
Zwei Küchenstühle 16 EUR
Drei Küchenstühle 24 EUR
Lampe 10 EUR 10 EUR
Gardinen incl. Stange und Zubehör 20 EUR 20 EUR
Gesamt 261 EUR 276 EUR 30 EUR
Ab vier Personen zusätzlich jeweils ein Unter- und ein Hängeschrank 66 EUR

*Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe, Pfannen, Küchenhelfer, Reinigungsgeräte, Geschirrhandtücher, Handtücher

Bad
Spiegel 5 EUR
Lampe 10 EUR
Badschrank 18 EUR
Gesamt 33 EUR
Flur
Spiegel 5 EUR
Lampe 10 EUR
Schuhschrank/Garderobenhaken 15 EUR
Gesamt 30 EUR
Bei Bedarf außerdem
Spüle 42 EUR
Waschmaschine 103 EUR
E-Herd 64 EUR
Gasherd 115 EUR
Kühlschrank 61 EUR
Staubsauger 30 EUR

Besonders bei Kücheneinrichtung und Elektrogeräten wichtig: Sie bekommen nur Geld für Dinge, die nicht vorhanden sind. Machen Sie beim Einzug Fotos, um später belegen zu können, dass beispielsweise keine Spüle vorhanden war.

Was gehört nicht zur Erstausstattung?

Wenn Sie noch andere Dinge brauchen, können Sie die natürlich auch beantragen. Sie müssen dann aber gut begründen können, warum Sie genau diese Bedarfe haben. Was wir Ihnen schon sagen können: Es lohnt sich nicht, eine Mikrowelle, ein Bügelbrett, eine Kaffee- oder Espressomaschine zu beantragen, denn die gehören offiziell nicht zu den nötigen Gegenständen. Auch ein Fernseher gilt als unnötig. Das Bundessozialgericht hat 2011 entschieden, dass ein Fernseher nicht dem Wohnen dient, sondern nur bestimmten Freizeitbeschäftigungen und Unterhaltungs- und Informationsbedürfnissen.

Was, wenn Sie sich anders einrichten wollen?

Sie finden es albern, dass Ihnen vorgeschrieben wird, ab wie vielen Personen Sie in Ihrer Wohnung eine Schrankwand brauchen? Wir auch. Die gute Nachricht ist aber: Wenn Sie Geldleistungen bekommen, werden Verwendungsnachweise nur in begründeten Einzelfällen gefordert.Das bedeutet übersetzt: Solange das Jobcenter nicht glaubt, dass Sie mit Absicht Dinge beantragen, die Sie gar nicht brauchen, können Sie sich mit dem Geld einrichten wie Sie möchten.

Wenn Ihnen also die Erstausstattung ausgezahlt wird, und Sie Geld für einen Schrank im Bad beantragt haben (der als notwendig gilt), sich damit aber lieber eine Kaffeemaschine anschaffen (die nicht als notwendig gilt), müssen Sie sich keine Sorgen machen. Danach wird Sie niemand fragen. Wenn Sie nun aber in zwei Monaten feststellen, dass Ihnen der Schrank im Bad doch fehlt, müssen Sie anderweitig Ersatz besorgen.

Was, wenn meine Einrichtung kaputt geht?

Wenn Ihre neue Einrichtung irgendwann ersetzt werden muss, bekommen Sie dafür kein Extrageld vom Jobcenter mehr. Für den Ersatz von Haushaltsgeräten, Innenausstattung und Haushaltsgegenständen wie Geschirr ist ein Anteil (derzeit um 26 EUR) Ihrer Regelleistung vorgesehen. Davon sollen Sie Geld ansparen, das Sie dann benutzen können, wenn Ihr Herd kaputt geht.

Das kommt Ihnen unrealistisch vor? Uns auch. Derzeit ist es aber geltendes Recht. Geht Ihre Waschmaschine kaputt und fällt gleich darauf der Kühlschrank aus, können Sie sich aber immerhin vom Jobcenter Geld leihen, um Ersatz zu beschaffen. Das Darlehen müssen Sie dann abzahlen.

Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Bei der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt gibt es einen Grundsatz: Sie bekommen Dinge einmal und sollen sie dann wiederverwenden, wenn Sie sie für eine neue Schwangerschaft oder ein kleineres Kind wieder brauchen.

Bei unserem Bremer Beispiel-Jobcenter bekommen Sie:

Schwangerschaftsbekleidung 100 EUR
Erstausstattung Baby 256 EUR
Kinderwagen, Kinderbett mit Matratze und Bettwäsche 200 EUR
Gesamt 556 EUR

Aber wie gesagt, das gilt nur beim ersten Kind. Bekommen Sie innerhalb von zwei Jahren ein zweites Kind, bekommen Sie statt 556 EUR nur noch 77 EUR für Babyausstattung. Liegen zwischen den Kindern mindestens drei Jahre, bekommen Sie immerhin 128 EUR. Zumindest in der Theorie haben Sie nämlich noch alles andere vom älteren Kind und Ihrer vorherigen Schwangerschaft. Das gilt auch, wenn Sie zunächst für Ihre Tochter einen rosa Kinderwagen angeschafft haben und ihr zweites Kind ein Junge ist.

Es ist aber immer eine gute Idee, bei der Geburt eines Babys fürs ältere Kind zusätzliche Kinderzimmerausstattung zu beantragen. Denn das schon vorhandene Babybett braucht ja nun das jüngere Kind etc.

Kinder wachsen schnell aus ihrer Kleidung heraus, auch Schuhe werden schnell zu klein. Hinzu kommt, dass Kinderkleidung auch einem hohen Verschleiß unterworfen ist, weil Kinder naturgemäß viel toben und spielen.Obwohl dieser Bedarf bei Familien mit Kindern in der Wachstumsphase sehr hoch und dauerhaft ist, besteht für diesen Bedarf kein extra Anspruch.

Neue Kinderkleidung sollen Sie mit dem Regelbedarf decken. Das gilt selbst bei Kindern mit überdurchschnittlichem Größenwachstum. In solchen Fällen kann es sich aber lohnen, gerichtlich gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen, denn die Gerichte entscheiden in jedem einzelnen Fall, d.h. eben auch unterschiedlich. Ausnahmsweise können solche Bedarfe als Härtefall unter § 21 Abs. 6 SGB II fallen und dann vom zuständigen Träger übernommen werden. Oft wird aber der Weg über die Gerichte unumgänglich sein, um hier zu seinem Recht zu kommen.

Erstausstattung für Bekleidung

Erstausstattung wird für Bekleidung nicht nur gewährt bei Schwangerschaft und Geburt, sondern auch bei vollständigem Verlust der Kleidung, etwa nach Wohnungsbrand oder aufgrund anderer außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. bei deutlicher Gewichtszu- oder Gewichtsabnahme. Es kann auch sein, dass Sie nach einer Haft oder nach Wohnungslosigkeit Bekleidungsbedarf haben.

Mit Ihrer Grundausstattung an Kleidung sollen Sie mehrmals in der Woche Ihre Kleidung wechseln können. Zur Orientierung: Das Beispiel-Jobcenter in Bremen zahlt 277 EUR für eine komplette Ausstattung inklusive Schuhen und Mantel.

Zur Konfirmationskleidung hat das Sozialgericht Lüneburg 2006 entschieden, „dass nur in den Fällen eine gesonderte Zahlung von Leistungen erfolgen soll, in denen plötzlich und kurzfristig im großen Umfang neue Kleidung benötigt wird, die ursprünglich nicht (Geburt, Schwangerschaft) oder nur unzureichend (bei Haftentlassung) vorhanden war oder (durch Wohnungsbrand) komplett verloren gegangen ist. In allen anderen Fällen muss der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf das Ansparen seiner Regelleistung zur Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffung verwiesen werden.“

Deswegen entschied das Gericht, dass Konfirmationskleidung nicht unter die Erstausstattung fällt. In Frage käme möglicherweise aber die Bewilligung eines Darlehens zur Anschaffung der Konfirmationskleidung.

Unabweisbarer Bedarf

Über diese Ansprüche auf Erstausstattungen hinaus regelt das Gesetz, dass im Einzelfall weitere Leistungen über die Regelleistung hinaus erbracht werden können, s. § 24 Abs. 1 SGB II. Voraussetzung ist, dass der Bedarf im Prinzip von der Regelleistung umfasst ist, aber nur ausnahmsweise im konkreten Einzelfall nicht von der Regelleistung gedeckt werden kann.

In diesem Fall muss der Hilfebedürftige der Behörde gegenüber nachweisen, dass er den unabweisbaren Bedarf tatsächlich hat, und dass er diesen Bedarf nicht anderweitig decken kann. Unabweisbar ist der Bedarf, wenn es sich um einen unaufschiebbaren Bedarf handelt, wie z.B. bei einem Wintermantel im Dezember.

Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten

Wenn Sie endlich eine neue Wohnung gefunden haben, die das Jobcenter für angemessen hält, und der Mietvertrag unterschrieben ist, gibt es viel zu tun. Die neue Wohnung muss hergerichtet werden, die alte Wohnung muss übergabefertig gemacht werden.

Viele Menschen neigen in dieser Situation dazu, erst einmal Dinge zu regeln und später zu schauen, ob das Jobcenter finanziell helfen kann. Dabei ist dieser Impuls genau falsch. Denn auch beim Umzug gilt wieder: Wenn Sie finanzielle Hilfe vom Jobcenter wollen, müssen sie fragen, bevor Sie etwas von den Umzugskosten übernehmen. Im Nachhinein bekommen Sie meistens nichts erstattet. Wenn Sie rechtzeitig einen Antrag stellen, können Sie aber bei Vielem Hilfe bekommen, beispielsweise:

  • Mietkosten für ein Umzugsauto
  • Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen, wenn ein Umzug an einen weiter entfernten Ort notwendig ist
  • Maklergebühren, allerdings nicht, wenn ausreichend nicht-maklergebundene Wohnungen auf dem Markt zur Verfügung stehen (Übersetzung: Maklergebühren werden quasi nie erstattet)
  • Kosten für eine Anfangsrenovierung
  • Abstandszahlung an der Vormieter

Quellen:

Sozialgesetzbuch I (SGB I)

  • § 2 SGB I
  • § 16 SGB I

Sozialgesetzbuch II (SGB II)

  • § 24 SGB II
  • § 21 SGB II
  • § 2 SGB II

Wie viel bekommt man für die Erstausstattung?

Pauschale Sätze Erstausstattung Wohnung.

Wie stelle ich einen Antrag auf Erstausstattung?

Erstausstattung für die Wohnung: Antrag beim Jobcenter stellen. Den Antrag auf Kostenübernahme für die Erstausstattung der Wohnung stellen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Dort erhalten Sie die benötigten Formulare oder erfahren, ob ein formloser schriftlicher Antrag genügt.