Gilt tempo 30 vor schulen auch in den ferien

In vier Straßenabschnitten der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen gilt seit einigen Jahren ein zeitlich begrenztes Tempolimit von 30 Stundenkilometern. So weist beispielsweise ein zusätzliches Schild zu Beginn der 30er-Zone in der Gurtweiler Straße in Waldshut darauf hin, dass in diesem Bereich montags bis freitags jeweils zwischen 7 und 16.30 Uhr langsamer gefahren werden muss. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Verkehrsteilnehmer wie innerorts üblich bis zu 50 Stundenkilometer fahren, falls es die Verkehrsituation zulässt.

Stoßzeit im Waldshuter Schulzentrum: Gegen 13 Uhr bewegen sich Autos, Motorräder, Busse und Schüler in Kolonnen die Friedrichstraße ... Stoßzeit im Waldshuter Schulzentrum: Gegen 13 Uhr bewegen sich Autos, Motorräder, Busse und Schüler in Kolonnen die Friedrichstraße entlang. Das Archivbild stammt vom Oktober 2017, kurz bevor an dieser Stelle eine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde. | Bild: Julian Kares

Das zeitlich begrenzte Tempolimit wurde jeweils im Bereich vor Schulen eingerichtet, um den Weg für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen. Doch gilt die Beschränkung auch aktuell in den Sommerferien, wenn der Unterricht sechs Wochen pausiert? Wir haben beim Ordnungsamt der Stadt Waldshut-Tiengen nachgefragt.

„Ja, das gilt auch in den Ferien“, teilt Ordnungsamtsleiter Ralph Albrecht auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Er verweist in diesem Zusammenhang auf zwei Entscheidungen von Oberlandesgerichten. „Aus den Urteilsbegründungen kann entnommen werden, dass im Interesse der Verkehrssicherheit es nicht der Beurteilung des einzelnen Verkehrsteilnehmers überlassen bleiben darf, ob das Tempo-30-Gebot aufgrund der örtlichen oder schulferienspezifischen Besonderheiten gerade gewollt oder angezeigt ist“, erklärt Albrecht.

Fall befasst sich mit Feiertag2019 urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg, dass zeitlich begrenzte Tempolimits auch während der Ferien und an Feiertagen ihre Gültigkeit behalten. Geklagt hatte ein Autofahrer, der an einem Karfreitag in einer Tempo-30-Zone vor einer Schule mit 39 Stundenkilometern geblitzt wurde und für die Geschwindigkeitsübertretung 15 Euro Bußgeld zahlen sollte. Das wollte er nicht akzeptieren und zog bis vor das Oberverwaltungsgericht. Dieses gab ihm jedoch nicht recht. Geschwindigkeitsbegrenzungen, die für Montag bis Freitag angeordnet werden, gelten auch an gesetzlichen Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, so die Richter.

„Denn der Straßenverkehr erfordert einfache und klare Regeln“, betont der Ordnungsamtsleiter. Verkehrsteilnehmer müssen daher auch während der Schulferien das angeordnete Tempo 30 vor Schulen einhalten. „Sie müssen auch in dieser Zeit davon ausgehen, dass sich Kinder auf dem Schulgelände aufhalten“, fügt Albrecht hinzu. Denn viele Schulen würden eine Ferienbetreuung anbieten. Zudem werden Schulhöfe während der Schulferienzeit als Treffpunkte und Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen genutzt.

Auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, und in den Ferien gilt hier Tempo 30. Auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, und in den Ferien gilt hier Tempo 30. | Bild: Juliane Schlichter

Hier gibt es ein begrenztes Tempo-30-Limit

Tempo-30-Zonen mit der Begründung „Schulnähe“ wurden laut Angaben von Ralph Albrecht ausgewiesen im Waldshuter Schulzentrum in der Friedrichstraße und in der Von-Kilian-Straße, in der Gurtweiler Straße vor der Christlichen Schule Hochrhein sowie in der Wutachstraße im Tiengener Schulzentrum.

Auslöser für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Waldshuter Schulzentrum war ein schwerer Unfall. Im Oktober 2017 wurde eine 18-jährige Schülerin beim Überqueren des Zebrastreifens auf der Friedrichstraße von einem Auto angefahren. Aus den Schulen und der Öffentlichkeit wurde daraufhin die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung laut. Der Gemeinderat sprach sich schließlich im November 2017 dafür aus.

Auf der Friedrichstraße, beginnend bei der Bäckerei Küpfer in Richtung Schulzentrum mit den Gewerblichen Schulen und der Robert-Schuman-Realschule, zieht sich seitdem die 30er-Zone bis zur Abzweigung in die Von-Kilian-Straße, in der sich das Hochrhein-Gymnasium und die Justus-von-Liebig-Schule befinden. Bis zur Einmündung Gartenstraße gilt dort ebenfalls Tempo 30.

Die rechtliche GrundlageIn der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird die Errichtung von Tempo-30-Bereichen in Paragraf 45 geregelt. Eine Änderung in der StVO im Jahr 2017 vereinfachte Tempo-30-Zonen vor Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern. Die Behörden mussten von da an nicht mehr nachweisen, dass dort Unfallschwerpunkte sein können. Die Abschnitte mit Tempo 30 sind auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen und gelten während der relevanten Öffnungszeiten.

Regelmäßig kontrolliert die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Waldshut-Tiengen die Geschwindigkeit in den genannten 30er-Zonen und verhängt bei Übertretungen Bußgelder. In der Friedrichstraße zählte sie laut Ralph Albrecht im Zeitraum von Dezember 2017 bis Juli 2022 694 Verstöße, in der Von-Kilian-Straße 1030 Verstöße (März 2018 bis Juli 2022), in der Gurtweiler Straße 912 Verstöße (Juni 2017 bis Juli 2022) und in der Wutachstraße in Tiengen 195 Verstöße (Juli 2020 bis Juli 2022).