Ist man mit 18 noch bei den Eltern haftpflichtversichert?

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VARIA: Wirtschaft - Versicherungen

Die meisten Eltern haben eine Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen, die f�r Sch�den aufkommt, die sie selbst - oder aber ihre Kinder - angerichtet haben. Das kann der Ball in Nachbars Scheibe ebenso sein wie ein mi�gl�cktes Spiel mit Pfeil und Bogen.
Diese Privathaftpflicht-Versicherung schlie�t unverheiratete Kinder so lange ein, wie sie noch nicht vollj�hrig sind. Ab "18" mu� man sich also selbst um eine Haftpflichtversicherung k�mmern. Oft bleiben allerdings vollj�hrige Kinder noch durch ihre Eltern haftpflichtversichert: bis zum Schlu� der ersten Berufsausbildung. Bedingung daf�r ist, da� sich diese Berufsausbildung unmittelbar an die Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung oder den Grundwehr- beziehungsweise Zivildienst anschlie�t.
Wer auf einen Studien- oder Lehrplatz wartet, hat eine Schonfrist von einem Jahr, bleibt also auch w�hrend dieser �bergangszeit durch die Versicherung seiner Eltern gesch�tzt - dies dann im �brigen auch weiter w�hrend des Studiums. Eingezogene Wehrpflichtige und Zivildienstleistende brauchen ebenfalls nichts zu unternehmen - die Versicherungspolice ihrer Eltern sch�tzt auch sie weiter. Das gilt jedoch nicht f�r sogenannte Zeit-Soldaten. Immer dann, wenn der Jugendliche einen Ausbildungsabschnitt erreicht hat, nach dem es ihm m�glich ist, selbst Geld zu verdienen - beispielsweise nach dem Abschlu� einer Lehre oder eines Studiums -, mu� er eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung abschlie�en.
In der privaten Krankenversicherung gibt es eine "Mitversicherung" im Sinne der oben geschilderten Vertragsarten nicht. Hier mu� f�r jedes Kind eine eigene Versicherung abgeschlossen werden.
Ausschlu� beim Rechtsschutz
Bei der Rechtsschutzversicherung ist interessant zu wissen, da� sie Kosten aufgrund von Rechtsstreitigkeiten auch f�r unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr �bernimmt - aber nur, solange diese noch in der Schul- oder Berufsausbildung stehen. Ausgenommen ist der Rechtsschutz f�r eigene Fahrzeuge oder die eigene Wohnung. Ab "18" sollten sich junge Leute folglich um eine eigene Rechtsschutzversicherung k�mmern, falls sie bereits ausgelernt haben, ebenso Verheiratete - auch wenn sie noch im Haus der Eltern wohnen sollten.
Der Schutz einer Hausratversicherung bleibt bis zur Gr�ndung eines eigenen Hausstandes erhalten. Die von den Eltern abgeschlossene Versicherung gilt auch am Zweitwohnsitz des Kindes, wenn die Berufsausbildung Anla� f�r die ausw�rtige Unterbringung ist. Ebenso f�r Wehrpflichtige in der Kaserne oder f�r den Zivildienst leistet die Hausratversicherung der Eltern. Dabei sind zehn Prozent der Versicherungssumme die Obergrenze, h�chstens 15 000 DM. Wer mehr Hab und Gut sein eigen nennt, mu� daf�r selbst eine Versicherung abschlie�en. Wird ein eigener Hausstand gegr�ndet, und sei es in einer separaten Wohnung im Haus der Eltern, ist ebenfalls eine eigene Versicherung erforderlich, wenn man nicht auf den Kosten f�r die Wiederbeschaffung sitzen bleiben will. rco

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Bin ich bei meinen Eltern haftpflichtversichert?

Grundsätzlich sind Minderjährige bei ihren Eltern mitversichert. Voraussetzung ist natürlich, dass die Eltern auch eine Privat-Haftpflichtversicherung für die gesamte Familie abgeschlossen haben. Mit Beginn der Volljährigkeit gelten dann bestimmte Voraussetzungen für eine Familienversicherung.

Wann muss man sich selbst Haftpflichtversichern?

Wann muss mein Kind eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen? Die Privathaftpflicht-Versicherung ist ein Muss! 18-Jährige können oftmals noch über den Vertrag der Eltern geschützt sein, denn solche Familientarife gelten in der Regel bis zum Ende der 1. Ausbildung oder bis zum Auszug des Kindes.

Ist man als Student bei den Eltern haftpflichtversichert?

Studenten sind normalerweise in der Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Bedingung ist häufig, dass der Hauptwohnsitz noch das Elternhaus ist, gelegentlich ein Höchstalter oder dass Sie im Erststudium sind.

Wie lange ist man bei den Eltern unfallversichert?

Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr in Ihrer Unfallversicherung mitversichert und profitieren von allen vereinbarten Leistungen.