Bevor ein weiteres Arbeitsverhältnis begonnen wird, ist die Zulässigkeit eines solchen zu prüfen. Um die Interessen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zu schützen, gibt es ein "Konkurrenzverbot". Bei einem Verstoß gegen ein Konkurrenzverbot können Entlassung (→ USP) und Schadenersatzforderungen drohen. Show
Wenn eine Meldepflicht vereinbart wurde und eine erlaubte Nebenbeschäftigung aufgenommen wird, ist diese der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zu melden. Auch wenn keine Meldepflicht besteht, ist es ratsam, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber zu informieren. Die Prüfung, ob eine Nebenbeschäftigung zulässig ist, muss im Einzelfall erfolgen, da im jeweiligen Arbeitsvertrag ein Nebenbeschäftigungsverbot vereinbart sein kann. Für Teilzeitbeschäftigte ist ein allgemeines Verbot von Nebenbeschäftigungen jedoch unzulässig. Das Konkurrenzverbot ist nicht mit Konkurrenzklauseln zu verwechseln. Das Konkurrenzverbot gilt während des aufrechten Arbeitsverhältnisses, während eine Konkurrenzklausel gewisse Arten von Beschäftigungen nach Ende eines Arbeitsverhältnisses verbietet. Unzulässige Nebenbeschäftigung von ArbeiternArbeiterinnen/Arbeiter dürfen ohne Einwilligung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers kein "abträgliches Nebengeschäft" betreiben. Eine Nebenbeschäftigung ist dann abträglich, wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber durch sie Nachteile hat (z.B. Schwarzarbeit). Unzulässige Nebenbeschäftigung von AngestelltenAngestellte dürfen ohne Einwilligung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers kein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben. Innerhalb des Geschäftszweiges der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers sind außerdem Handelsgeschäfte für eigene oder fremde Rechnung unzulässig. HöchstarbeitszeitBei Zusammenzählen der gesamten geleisteten Arbeitsstunden darf die gesetzliche Höchstarbeitszeit (→ USP) nicht überschritten werden. Konkurrenzverbote regeln, ob eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist oder nicht. Sie gelten während des aufrechten Dienstverhältnisses – im Unterschied zur Konkurrenzklausel, die die Erwerbsfreiheit nach Ende des Dienstverhältnisses einschränkt. Konkurrenzverbote untersagen gewisse Nebentätigkeiten während eines aufrechten Dienstverhältnisses. Darüber hinaus sind vertragliche Nebenbeschäftigungsverbote möglich. Die Prüfung, ob ein vertraglich vereinbartes Nebenbeschäftigungsverbot zulässig ist, erfolgt im Einzelfall. Wann ist ein Nebenjob untersagt?
Muss ich eine erlaubte Nebenbeschäftigung melden?Grundsätzlich nur dann, wenn die Meldepflicht vereinbart ist. Zur Sicherheit sollte man aber jedenfalls vorher den Arbeitgeber informieren bzw. dessen schriftliche Zustimmung einholen, um späteren Problemen vorzubeugen. Folgen einer unzulässigen NebenbeschäftigungErfährt der Arbeitgeber von einem unzulässigen Nebenjob, kann er den Arbeitnehmer fristlos entlassen. Weiters sind Herausgabe- und Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers möglich. Auch Verstöße gegen vertragliche Beschränkungen, die über das gesetzliche Konkurrenzverbot hinaus gehen, können eine „Fristlose“ rechtfertigen. Und zwar etwa dann, wenn durch die Verletzung des vertraglichen Nebenbeschäftigungsverbotes der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegeben ist. HöchstarbeitszeitGenerell ist bei Nebenbeschäftigungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses darauf zu achten, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit begrenzt ist. Dabei wird die Arbeitszeit von mehreren Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet. Broschüren
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Was passiert wenn ich meinen Nebenjob nicht angibt?Hat der Arbeitnehmer die Nebentätigkeit nicht angezeigt, ist sie ansonsten aber zulässig, kann der Arbeitgeber deswegen nicht kündigen. Allerdings kann eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Wann muss ich eine Nebentätigkeit anmelden?Besteht eine vertraglich geregelte Anzeigepflicht, müssen Arbeitnehmer Nebentätigkeiten vor Aufnahme bei ihrem Arbeitgeber anzeigen. Sie informieren ihn über Beginn, zeitlichen Umfang und Art der Tätigkeit. Der Arbeitgeber darf unzulässige Nebentätigkeiten untersagen, etwa Konkurrenztätigkeiten.
Wann handelt es sich um eine Nebentätigkeit?Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede Tätigkeit des Arbeitnehmers, die dieser außerhalb seiner Arbeit für seinen Hauptarbeitgeber ausübt.
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