Kann ich das Auto von meinem Vater fahren?

Gelöst

BASKUT - Geändert am 6. Januar 2019 um 06:17
andi656_8938 Message postés 5 Date d'inscription Montag März 11, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: März 11, 2019 - 11. März 2019 um 21:56

Guten Tag,

kann ich das Fahrzeug meines verstorbenen Vaters fahren? Ich bin sein einziges Kind und meine Mutter hat keinen Führerschein.
Ich danke euch allen fürs Lesen.

Kann ich das Auto von meinem Vater fahren?

Silke Grasreiner Message postés 3264 Date d'inscription Samstag April 2, 2016 Status Administrator Zuletzt online: November 24, 2022 802
Geändert am 6. Februar 2019 um 04:41

Hallo,

da bei der Kfz-Haftpflicht das Fahrzeug versichert ist, läuft sie auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter.

Der Erbe sollte die Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über den Tod des Versicherungsnehmers informieren und die Versicherung unter Vorlage des Erbscheins auf seinen Namen umschreiben. Dabei werden die Beiträge je nach Schadensfreiheitsrabatt des Erben angepasst.

Gruß vom CCM-Team

Silke Grasreiner

Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen

Quelle.K Message postés 153 Date d'inscription Dienstag November 22, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 19, 2014 6
Geändert am 6. Januar 2019 um 06:20

Hallo,
ruf lieber bei der Versicherung an und frag mal nach. Ich weiß nicht genau, aber ich meine, wenn die Versicherung und Steuern bezahlt sind und du als Einzelerbe vorgesehen bist, geht der Vertrag automatisch auf die Erben über. Aber hol dir eine amtliche Information, damit du auf der sicheren Seite bist.

Donia Tabboubi Message postés 1406 Date d'inscription Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
Geändert am 6. Januar 2019 um 06:23

Guten Tag!
Ich bin der Meinung, dass du dich irrst. Beim Tod des Versicherten wird das versicherte Auto nicht mehr versichert. Und kein Auto darf am Straßenverkehr teilnehmen ohne Versicherung.
An deiner Stelle würde ich einfach der Zulassungsstelle die Sterbeurkunde des Vaters vorlegen und das Auto umschreiben lassen.
Gruß

hennig Message postés 5 Date d'inscription Montag August 28, 2017 Status Mitglied Zuletzt online: März 4, 2019 1
23. Februar 2019 um 10:49

Glaub schon.

MIT MAMAS UND PAPAS AUTO IN DIE FERIEN: SO STARTEST DU SORGENFREI DURCH

Junge Menschen haben oft kein eigenes Auto. Für kurze Ausflüge oder längere Ferientrips leihen sie sich daher gerne das Auto der Eltern. Auch Du planst eine Fahrt mit Mamas und Papas Auto in den Urlaub? Dann solltest Du die folgenden Tipps unbedingt beachten.

Deine Eltern sind großzügig und leihen Dir ihr Auto für eine Reise ins Ausland? Dann solltest Du gemeinsam mit ihnen ein paar Vorkehrungen treffen, die Deiner Sicherheit dienen, aber auch für Deine Eltern als Fahrzeughalter sinnvoll sind.

OHNE ORDENTLICHE VERSICHERUNG KANN ES NICHT LOSGEHEN

Solange der Versicherungsschutz für den Ferientrip nicht geregelt ist, kann es natürlich nicht losgehen. Du bist als Fahrer im Vertrag Deiner Eltern eingetragen? Dann sollten sie nur noch ihren Versicherer darüber informieren, von wann bis wann Du ihr Auto ausleihst und wohin die Reise geht. So wundert sich die Versicherung nicht, wenn im Falle eines Unfalls Du statt Deiner Eltern am Telefon bist. 

FLEXIBEL UND BEZAHLBAR: ZUSATZFAHRERSCHUTZ ABSCHLIESSEN

Solltest Du nicht Teil der Police sein – junge Fahrer und Fahrerinnen treiben den Jahresbeitrag in der Regel in die Höhe – kannst Du einen Zusatzfahrerschutz für den Reisezeitraum abschließen. Je nach Umfang deckt diese kleine Versicherung innerhalb Europas die Kosten für Vertragsstrafe, Schäden am Auto, Beitragsnachforderungen der Kfz-Versicherung Deiner Eltern oder für Mehrbeträge aufgrund einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse ab.

Auch der RCI Versicherungs-Service hat einen Zusatzfahrerschutz im Angebot. Du kannst ihn nach Deinen Bedürfnissen zusammenstellen und schon ab 5,49 Euro pro Tag buchen. Sollten sich Deine Eltern noch ein wenig sträuben, Dir Ihr Auto anzuvertrauen, kann ein Zusatzfahrerschutz eventuell den Ausschlag geben.

Dein Argument für Papas Auto.

NICHT VERGESSEN: VOLLMACHT UND FAHRZEUGSCHEIN MITNEHMEN

Sicher ist sicher: Lass’ Dir von Deinen Eltern als Fahrzeugeigentümer eine Nutzungsvollmacht ausstellen. Solltest Du dann am Zoll oder anderswo in eine Kontrolle geraten, ist klar, dass sie Dir die Erlaubnis für die Fahrt gegeben haben. Der AVD bietet Vorlagen für eine solche Vollmacht in mehreren Sprachen zum Download an.

Auch den Fahrzeugschein solltest Du mit auf die Reise nehmen. Nicht nur für den Fall einer Kontrolle, sondern auch, falls Du unterwegs eine Werkstatt für eine Reparatur ansteuern musst.

„GRÜNE KARTE“: IN ITALIEN IMMER EINE GUTE IDEE

Früher durfte sie bei Autoreisen ins Ausland nicht fehlen: die internationale Versicherungskarte (IVK), wegen ihrer Farbe auch „Grüne Karte“ genannt. Sie dient als Nachweis, dass ein Auto auch im Ausland versichert ist.

Heute ist die IVK in den meisten EU-Ländern überflüssig. Das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs reicht als Nachweis für die vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Ausnahme ist Italien. Hier bestehen die Behörden teilweise noch auf das Mitführen der Grünen Karte. Du solltest Deine Eltern also darum bitten, Dir ihre IVK-Karte zu geben.

In diesen Ländern ist die „Grüne Karte“ bei der Einreise mit dem Auto sogar dringend erforderlich:

•    Albanien
•    Bosnien-Herzegowina
•    Iran
•    Israel
•    Marokko
•    Mazedonien
•    Moldawien
•    Russland
•    Serbien
•    Tunesien
•    Türkei
•    Ukraine
•    Weißrussland

Solltest Du die „Grüne Karte“ vergessen haben oder ist diese nicht mehr gültig, wird in diesen Ländern eine „Grenzversicherung“ fällig, und das kann teuer werden.

Achtung: Im Kosovo ist die „Grüne Karte“ generell nicht gültig. Hier muss immer eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Bitte beachte auch: Die Grüne Karte bezieht sich nur auf die KfZ-Haftpflichtversicherung, nicht auf die Kaskoversicherung. Frag Deine Eltern also, in welchen Ländern ihr Kaskoschutz wie geregelt ist. Reist Du beispielsweise in die Türkei oder nach Russland, kann es sein, dass die Kaskoversicherung nur im jeweils europäischen Teil der Länder gilt.

VOR DER ABREISE: STELL’ DAS AUTO AUF DEN PRÜFSTAND

Kann ich das Auto von meinem Vater fahren?
Ausrüstung von Warndreieck bis Erste-Hilfe-Kasten vollständig und in Ordnung? Ist genug Öl im Motor? In welchem Zustand sind die Scheibenwischerblätter? Haben die Reifen noch genug Profil? Nicht zuletzt sollte das Auto noch TÜV haben.

Auch die Papiere müssen vollständig sein. Schau also lieber noch einmal nach, ob Du Deinen Führerschein tatsächlich eingepackt hast. Übrigens: Seit 2013 gibt es einen einheitlichen EU-Führerschein, der 15 Jahre gültig ist. Deinen Personalausweis oder Reisepass solltest Du natürlich auch dabei haben.

ABSICHERUNG FÜR DEN FALL DES FALLES: LEIHVERTRAG AUFSETZEN

Besprich mit Deinen Eltern, wer im Falle eines Unfalls für den Schaden aufkommt. Es kann sinnvoll sein, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.

Tipp: Der ADAC bietet einen „Leihvertrag für die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung eines KfZ“ zum Download an. Darin können beide Seiten detailliert klären, wer welche Verantwortung übernimmt – vom Auftanken vor der Rückgabe des Autos bis hin zur Übernahme des Prämienanstiegs im Falle eines Unfalls.

AUTOREISEN IN EUROPA: VIEL WISSEN IN EINER APP

Ein nützlicher Begleiter für Deinen Trip ist die kostenlose App „Mit dem Auto ins Ausland“. Entwickelt wurde sie vom Europäischen Verbraucher Zentrum Deutschland .

Sie informiert Dich über die wichtigsten Vorschriften und Besonderheiten in allen EU-Ländern – plus Schweiz, Norwegen und Island. Dazu gehören neben den Kraftstoffbezeichnungen im Zielland auch die dort gültigen Verkehrsregeln. Außerdem gibt die App Dir Tipps, wie Du Dich bei Unfällen und notwendigen Reparaturen verhalten solltest.

JETZT KANN’S LOSGEHEN: SORGENFREI AUF GROSSE FAHRT

Stimmen die technische Ausrüstung und der Versicherungsschutz? Mit dem Abschluss eines Zusatzfahrerschutzes des RCI Versicherungs-Service lässt sich letzteres auf jeden Fall regeln.

Diese Verkehrsregeln in ausgewählten europäischen Reiseländern solltest Du kennen

Generell solltest Du Dich über aktuelle Verkehrsregeln und -bestimmungen der Länder, in oder durch die Du fährst erkundigen. Einige Besonderheiten in beliebten Urlaubsländern führen wir Dir hier auf (Stand: Oktober 2019):

SPANIEN

  • Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 120 km/h. 
  • Gelbe Zick-Zack-Linien oder unterbrochene gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten: Parken verboten! Blaue Bodenmarkierungen signalisieren, dass das Parken zeitlich begrenzt ist. 
  • Im Vergleich zu Deutschland sind die Bußgelder deutlich höher. Für Falschparken etwa können bis zu 200 Euro fällig werden. 
  • Auch in Spanien sind das Bedienen von Smartphones und Navigationsgeräten während der Fahrt tabu.

ITALIEN

  • Auf der Autobahn gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Für Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre haben, ist das Limit schon bei 100 km/h erreicht. 
  • Auf Bergstraßen haben bergwärts fahrende Fahrzeuge Vorfahrt. Linienbusse haben dort immer Vorfahrt. 
  • In „Zonas di silenzio“ ist das Hupen verboten. 
  • Weiße Linien markieren kostenfreie, blaue Linien kostenpflichtige und gelbe Linien reservierte Parkplätze. Neben schwarz-gelben Bordsteinen ist Parken verboten. 
  • Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften musst du auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. 
  • Rauchen ist verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren. 
  • Der italienische Verkehr rollt mit viel Temperament. Achte insbesondere auf Vespafahrer.

NIEDERLANDE

  • Die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn liegt bei 130 km/h. 
  • Gelbe Bordsteinkanten bedeuten: Parken verboten. Blaue Bordsteinkanten markieren Zonen, in denen eine Parkscheibe ausreicht. Wer sich nicht an die Parkregeln denkt, findet sein Auto häufig mit einer Parkkralle versehen vor. 
  • Auf Straßen und Parkplätzen darf nicht übernachtet werden. 
  • In den Niederlanden sind viele Fahrradfahrer unterwegs und auch Mofas dürfen auf den Radwegen unterwegs sein. Bitte sei besonders vorsichtig beim Abbiegen.

FRANKREICH

  • Auf der Autobahn darfst Du nicht schneller als 130 km/h fahren. Bei Nässe liegt das Limit bei 110 km/h. 
  • Im Kreisverkehr darfst Du die äußere Spur nur benutzen, wenn Du den Kreisverkehr bei der nächsten Ausfahrt verlässt. Fährst Du später ab, musst Du die innere Spur wählen und erst vor der gewünschten Ausfahrt nach außen wechseln. Blinken nicht vergessen! 
  • In blau markierten Zonen ist das Parken mit Parkscheibe kostenlos erlaubt. Eine unterbrochene Linie signalisiert, dass Halten erlaubt ist, Parken aber nicht. Durchgezogene gelbe Linien verbieten auch das Anhalten. 
  • In Frankreich ist es sogar verboten, das Smartphone während der Fahrt in der Hand zu halten. 
  • Das Rauchen ist verboten, wenn Minderjährige mitfahren.

BULGARIEN

  • Die Höchstgeschwindigkeit liegt – je nach Beschilderung – bei 130 km/h oder 140 km/h. 
  • Achtung: Wegweiser und Ortsschilder sind häufig nur kyrillisch beschriftet, Warntafeln teilweise auch auf Englisch. Die Parkzonenregelung ist häufig ebenfalls auf Kyrillisch gehalten. Hier hilft die App „Mit dem Auto ins Ausland“. 
  • Fahren mit Licht ist Pflicht. 
  • Wegen ungeklärter Rechtslage ist das Verwenden einer Dashcam nicht empfehlenswert. 
  • Vorsicht während der Nacht: Vor allem auf dem Land sind hier häufig unbeleuchtete Fahrzeuge unterwegs.

Kann ich das Auto meines Vaters fahren?

Darf jemand anderes mein Auto fahren, wenn ich dabei bin? Nur der im Versicherungsvertrag vermerkte Personenkreis darf das Fahrzeug führen, auch wenn der Versicherungsnehmer dabei ist.

Bin ich auf das Auto meines Vaters versichert?

Info. Die Versicherung ist nicht auf den Fahrer, sondern auf das Fahrzeug bezogen. Damit ist Ihr PKW versichert – unabhängig davon, wer Ihren PKW steuert. Es sind also auch alle Mitfahrer versichert.

Bin ich versichert wenn ich mit dem Auto meiner Eltern fahre?

Ihre Eltern müssen den Versicherungsvertrag ändern, damit Sie das Fahrzeug auch fahren dürfen. Wenn Sie das Auto Ihrer Eltern nämlich ohne eine entsprechende Vertragsänderung fahren, kann die Versicherung bei einem Unfall Leistungen verweigern.

Was passiert wenn man nicht als Fahrer eingetragen ist?

Ein nicht im Fahrerkreis eingetragener Fahrer bedeutet für deine Kfz-Versicherung einen Verstoß gegen die Bedingungen deines Vertrags. Bei einem selbstverschuldeten Unfall durch einen nicht eingetragenen Fahrer droht beim Jahresbeitrag eine rückwirkende Nachberechnung. Und zwar für bis zu zwei Jahre.