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Um fortzufahren muss dein Browser Cookies unterstützen und JavaScript aktiviert sein. Bei Problemen wende Dich bitte an: Phone: 030 81097-601 Sollte grundsätzliches Interesse am Bezug von MOTOR-TALK Daten bestehen, wende Dich bitte an: Mail: mobile.de GmbH Phone: 030 81097-601 Geschäftsführer: Ajay Bhatia Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist zu erreichen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Hallo.Ich soll für meinen Bekannten seine Auto verkaufen, da er keine Zeit hat (Verhandlungen, Probefahrten organisieren etc.) Den Kaufvertrag samt Daten hat dieser schon vorbereitet. Mir hat er eine Vollmacht schriftlich erteilt. Das Fahrzeug abmelden ist ja kein Problem. Nur, muss ich den Kaufvertrag auch unterschreiben? Oder was sag ich dem Käufer?Vertrag ist ja schon vom Eigentümer also Halter unterschrieben. Danke Stic 4 Antworten
Wenn der Besitzer schon unterschrieben hat und eine Vollmacht vorliegt, fehlt nur noch Ort, Datum und Unterschrift des Käufers.
Du hast vom Verkaeufer Vollmacht, das Auto zu verkaufen, d.h. du darfst auch an seiner Stelle den Kaufvertrag als Verkaeufer unterschreiben. Da er aber den Vertrag selbst schon unterschrieben hat, eruebrigt sich deine Frage doch, dann brauchst DU doch nicht mehr zu unterschreiben.
Mach dir eine kopie der vollmacht denn sowas kann auch ins Auge gehen.. behalte das original und gebe das auch nicht aus der hand. bestenfalls Kopien der Volmacht für den Käufer Kopiere auch die verträge den sonst könnte man dir was unterstellen was in den Straftatbestand gehört .. Ich hab in Letzter zeit häuffiger solche Dinge gehört, des weiteren ist Dein Kumpel eventuell Händler oder Gewerbetreibender?? Dann könnte der versuchen über
ein sogenanntes Privatgeschäft Garantieverpflichtungen zu umgehen. Niemand hat was zu verschenken und Freunde sind wenns Um Geld geht schnell mal gerade diejenigen die über den Tisch gezogen werden oder anbdere die vertrauensvoll helfen wollen übern Tisch ziehen.. Immer vorsichtig bleiben. Ich traue nach dreissig Jahren Gebrauchtfahrzeughandel niemandem mehr . nur noch Familie sonst .. Freunde gibt es in dem Geschäft keine, nur kunden und opfer.. Sorry für meine Ehrlichkeit aber musste
mal gesagt werden.. Joachim .
dann bräuchtest du nur gegenzeichnen lassen und aushändigen. I.A. .......wäre die andere möglichkeit, wenn erforderlich.
Was möchtest Du wissen?Eine Vollmacht für den Autoverkauf können Sie formfrei, theoretisch also auch mündlich erteilen. Der Käufer möchte sich aber darauf verlassen, dass er vom Berechtigten erwirbt. Außerdem sollten Sie zu Ihrer Sicherheit schriftlich genau festlegen, was Ihr Bevollmächtigter in Ihrem Namen darf. Mit einem
Autoverkauf sollten Sie nur jemanden beauftragen, dem Sie voll und ganz vertrauen, denn Sie müssen Ihrem Vertreter zwangsläufig das Fahrzeug mit den Fahrzeugpapieren und Schlüsseln übergeben. Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, sollten Sie nicht allein auf das Geld schauen. Zum sicheren … Denken Sie daran, dass Ihr Vertreter beim Autoverkauf alle wesentlichen Umstände kennen muss, die in den Vertrag gehören, also über eventuelle Vorschäden und den Zustand des Fahrzeugs, die Ausstattung etc. informiert sein muss. Am besten nehmen Sie sich selbst vorab einen Musterkaufvertrag vor, füllen ihn weitgehend aus und sprechen mit dem Bevollmächtigen alle Besonderheiten durch. Weiterlesen:
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Kann man mit einer Generalvollmacht ein Auto verkaufen?Mit der schriftlichen Vollmacht darf die von Dir bevollmächtigte Person Deinen Gebrauchtwagen in Deinem Namen verkaufen. Bestimmte Angaben sind jedoch nötig, damit die Verkaufsvollmacht für Dein KFZ auch vom Käufer akzeptiert wird und der Verkauf besiegelt ist.
Wer darf das Auto eines Verstorbenen verkaufen?Gibt es einen eindeutigen Erben (Ehepartner, einziges Kind, Testamentserbe), ist dieser per Gesetz zur Benützung und Verwaltung des Nachlasses berechtigt. Bei mehreren Erben üben alle dieses Recht gemeinsam aus. Das Fahrzeug des Verstorbenen darf verwendet, umgemeldet oder abgemeldet, nicht jedoch verkauft werden.
Kann ich für meine Mutter ein Auto verkaufen?Willst Du Dein Auto verkaufen, schreibst Du besser eine Vollmacht. Damit eine andere Person in Deinem Auftrag Dein Auto verkaufen kann, musst Du sie also bevollmächtigen.
Kann ich das Auto von meinem Vater verkaufen?Rein rechtlich: DU bist Eigentümer und nicht dein Vater. Der Brief oder Schein ist kein Eigentumsnachweis, sprich der Eingetragene ist nicht zwangsweise der Eigentümer des Fzg. Du mußt den Kaufvertrag schliessen und nicht dein Vater außer du gibst deinem Vater eine Vollmacht.
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