Herzlich Willkommen auf arbeitsrechte.de! Jeder Mensch hat Rechte in Bezug auf seine jeweilige Erwerbstätigkeit. Diese sind im Arbeitsrecht festgehalten. Alle Verordnungen, Gesetze und sonstige Bestimmungen finden sich dort wieder. Jegliche Personen, die Arbeit in einem Betrieb leisten und sich aufgrund dessen an Vorschriften zu Art, Zeit, Ort und Ausführung der Arbeit halten müssen, fallen unter das Arbeitsrecht. Show
Bereits im 19. Jahrhundert sind Formen des Arbeitsrechtes zu erkennen. Arbeiter mussten damals jeden Tag zwölf bis dreizehn Stunden am Fließband arbeiten. Die Löhne waren derart niedrig, dass nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Kinder arbeiten gehen mussten, um die Familie ernähren zu können. Erst mit der Zeit kam es zu Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. So gut wie mittlerweile ging es den damaligen Arbeitern zwar noch nicht, doch das Arbeitsrecht, wie wir es heutzutage kennen, fand in den 1840er Jahren seinen Ursprung und ist bis heute eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Die wichtigsten Kategorien auf Arbeitsrechte.de
Arbeitsrechte: Was wird genau geregelt?In der heutigen Zeit ist das Arbeitsrecht vor allem dazu da, um dem unselbstständigen Arbeiter den Rücken zu stärken. Es wird zwischen Individualarbeitsrecht und kollektivem Arbeitsrecht unterschieden. In Ersterem geht es um die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich hingegen mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Vertretern der Arbeitnehmer. Inhalt
Literatur zum Thema Arbeitssrecht
In vielen Ländern existiert ein Arbeitsgesetzbuch, in dem alle Verordnungen und Gesetze niedergeschrieben sind. Dies trifft jedoch nicht auf Deutschland zu. Aus diesem Grund ist das Arbeitsrecht hier sehr stark aufgesplittet und beinhaltet unzählige Rechtsverordnungen und Gesetze. Die wichtigsten können Sie im Folgenden nachlesen. Der ArbeitsvertragUm ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu besiegeln, ist ein Arbeitsvertrag vonnöten, welcher die rechtliche Grundlage der Tätigkeit bestimmt. In Deutschland gibt es zwar keine Regelungen zur Form eines Arbeitsvertrages, dem Nachweisgesetz (NachwG) zufolge hat der Vorgesetzte jedoch die Pflicht, spätestens einen Monat nachdem der Angestellte mit der Arbeit begonnen hat, die Vertragsbedingungen in Bezug auf das Arbeitsverhältnis schriftlich offen zulegen. Folgende Punkte müssen dabei laut § 2 NachwG genannt werden:
Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag muss jedoch § 14 Absatz 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zufolge stets in schriftlicher Form vorliegen. Arbeitsrecht: Vorschriften zum UrlaubDas Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt die Befreiung der Arbeitspflichten zum Zweck der Erholung, wobei das Gehalt weiterhin gezahlt wird. Im BUrlG geht es um den Mindesturlaub, auf den jeder Arbeiter Anspruch hat. Dementsprechend sind auch Aushilfen, Teilzeitarbeiter, Volontäre oder Praktikanten davon betroffen. Der Urlaubsanspruch bezieht sich stets auf das jeweilige Kalenderjahr. Bei einer Arbeitswoche von sechs Tagen muss der Mindesturlaub pro Jahr 24 Tage betragen. Arbeitet ein Angestellter nur fünf Tage wöchentlich, so stehen ihm 20 Urlaubstage zu. Besagen Einzelarbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen etwas anderes, dann gilt diese Bestimmung. In den meisten Fällen wird dann vom Mindesturlaub laut BUrlG abgewichen, wobei der Urlaubsanspruch ausschließlich aufgestockt werden darf. Arbeitsrecht: Regelungen zur ArbeitszeitUm die im Arbeitsvertrag festgehaltene Tätigkeit auszuüben, für die er einen Lohn erhält, benötigt der Arbeitnehmer eine gewisse Zeit. Diese wird als Arbeitszeit bezeichnet. Gesetzliche Schutzbestimmungen regeln dabei die Arbeitszeit pro Tag, pro Monat, pro Jahr sowie Unterbrechungen wie Pausen und Urlaub. Es ist zudem festgehalten, wann der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit beginnen und aufhören muss. Das Arbeitszeitgesetz legt die gesetzlich anerkannte Höchstarbeitszeit fest und regelt zudem die Arbeitsschutzbestimmungen. Diese Zeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich und darf zehn Stunden nicht überschreiten. Außerdem dürfen Arbeitnehmer an höchstens 60 Tagen im Jahr zehn Stunden arbeiten. Arbeitsrecht: Regelungen zur KündigungSowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben das Recht, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Von Seiten des Vorgesetzten können mehrere Gründe für eine Entlassung sprechen. Es gibt dementsprechend verschiedene Formen einer Kündigung:
Eine Kündigung vom Arbeitsvertrag muss jedoch einigen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit sie rechtskräftig ist. Im Arbeitsrecht liegt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer bei vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats und muss außerdem im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Fragen Sie bei Unklarheiten bei einem Rechtsanwalt bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach. Möchte der Vorgesetzte den Arbeitsvertrag kündigen, so muss er sich an eine andere Kündigungsfrist halten. Diese ist in § 622 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten:
Möchte sich ein Vorgesetzter von einem Angestellten trennen, kann ihn jedoch aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht ohne weiteres entlassen, so entscheidet er sich oft dafür, eine Abfindung bei Kündigung zu zahlen. Der Arbeitnehmer erhält eine Entschädigung und kann so einen Neustart wagen. Das Arbeitsverhältnis wird in diesem Fall durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich von beiden Seiten beendet. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann sich für Ihr Recht einsetzenSind Sie beispielsweise mit der Höhe der Abfindungszahlung nicht zufrieden oder wollen gegen eine Kündigung klagen, dann ist ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht die richtige Adresse. Neben einer fundierten Beratung zum Arbeitsrecht kann er Ihnen eine Menge über Arbeitnehmerrechte sowie das Vertragsrecht oder das Wirtschaftsrecht erzählen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte sich auch in diesen Rechtsgebieten zumindest teilweise auskennen, um stets die bestmögliche Unterstützung gewährleisten zu können. Weiterführende Literatur zum Thema ArbeitsrechtNachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Arbeitsrecht: Arbeitsrecht für Dummies
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9,99 EUR Bei Amazon kaufenLetzte Aktualisierung am 28.11.2022 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API Kann man ohne Begründung gekündigt werden?Kündigungen können grundsätzlich ohne Begründung ausgesprochen werden. Für Betriebe ab zehn Mitarbeitern gilt jedoch zunächst das Kündigungsschutzgesetz, wonach Kündigungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Kann mich ein Arbeitgeber ohne Grund kündigen?Arbeitgeber brauchen für eine ordentliche Kündigung nur dann einen Grund, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, sie also mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen.
Wann darf mein Chef mich kündigen?Die ordnungsgemäße bzw. fristgemäße Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wird, in anderen Worten also „sozial gerechtfertigt“ ist. Der Arbeitgeber benötigt also einen Grund, der vom Arbeitsgericht vollständig überprüft wird.
Was sind Gründe gekündigt zu werden?Wer einem Arbeitnehmer ordentlich kündigen will, muss wichtige Gründe vorbringen: personenbedingte Gründe (zum Beispiel Krankheit des Arbeitnehmers), verhaltensbedingte Gründe (etwa Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers) oder betriebsbedingte Gründe.
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