Kann man sich aussuchen in welches Krankenhaus man geht?

Die Wahl des Krankenhauses ist für den Patienten im Grunde keine Wahl. Das geeignete Zielkrankenhaus definiert sich nämlich aufgrund von Bestimmungen von selbst.

Der Rettungsdienst hat grundsätzlich die Aufgabe, den Patienten gemäß der Diagnose in das nächst geeignete Krankenhaus zu transportieren. Das ist darin begründet, dass der eingesetzte Rettungswagen und das eingesetzte Notarzteinsatzfahrzeug möglichst schnell wieder für andere Notfälle in seinem Wirkungsbereich einsatzbereit sein müssen.

Dabei ist es nicht zum Nachteil des Patienten, dass die Rettungsmittel wieder schnell einsatzbereit sein müssen. Diese sind nämlich verpflichtet in das nächst geeignete Krankenhaus zu fahren. Liegt beim Patienten also eine Diagnose vor, die einen Transport in weiter entferntes Krankenhaus notwendig macht, dann wird der Patient dorthin transportiert.

Hinzu kommt noch die Komponente eines garantierten freien Bettes in einem geeigneten Klinikum. Diese Abklärung liegt in der Verantwortung der Rettungsleitstelle. Der Rettungsdienst vor Ort übermittelt der Rettungsleitstelle die Diagnose des Patienten und die notwendige Fachabteilung in einem Krankenhaus, die für die Diagnose geeignet ist. Mit diesen Angaben sucht die Rettungsleitstelle das nächst geeignete Klinikum und teilt das Ergebnis dem Rettungsdienst mit. Der Transport folgt dann gemäß der Zielkrankhausermittlung durch die Rettungsleitstelle.

Somit darf jeder Notfallpatient davon ausgehen sowohl schnellst möglich Hilfe zu bekommen als auch immer in ein geeignetes Krankenhaus transportiert zu werden.

Egal ob Kassenpatient oder Privatpatient, Sie dürfen selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen. Der behandelnde Arzt trägt auf der Einweisung zwar mehrere Krankenhäuser in der Nähe ein. Die Angabe ist aber nicht bindend (§ 76 SGB V Freie Arztwahl).

Zweitmeinung

Sie haben vor der OP jederzeit das Recht, sich eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einzuholen, der die Operation selbst nicht durchführen darf (§ 27b SGB V Zweitmeinung). Allerdings zahlt die Kasse diese Beratungsleistung unter Umständen nicht, weil eine Kostenerstattung nur bei drei Eingriffen gesetzlich garantiert ist: bei Operationen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln, bei der Gebärmutterentfernung und bei arthroskopischen Eingriffen am Schultergelenk. Bei allen anderen Behandlungen gilt: Die eigene Kasse kann für die Kosten der Zweitmeinung aufkommen, sie muss aber nicht. Hier lesen Sie mehr darüber, wie Sie eine qualifizierte, ärztliche Zweitmeinung erhalten.

Zuzahlung

Wenn Sie sich für ein Krankenhaus entschieden haben, zahlen Sie als Kassenpatient ab Beginn der Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage (§ 61 SGB V Zuzahlungen). Wenn Sie in einem Jahr mehrmals in eindeepem Krankenhaus oder verschiedenen Kliniken waren, werden die Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet. Sie zahlen pro Jahr also maximal 280 Euro. Privatpatienten müssen diese Zuzahlung nicht leisten.

Wahlleistungen

Als Kassenpatient sind Wahlleistungen, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer, nicht kostenfrei (§ 17 – Krankenhausentgeltgesetz). Sie können diese Leistungen aber hinzubuchen und aus eigener Tasche zahlen. Als Privatpatient übernimmt in der Regel die Kasse diese Kosten.

Krankengeld

Mit dem Krankengeld soll im Falle einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit das ausgefallene Arbeitsentgelt ersetzt werden (§ 44 SGB V Krankengeld). Versicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld für maximal 78 Wochen. Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Regelentgelts. Rentner in Vollrente erhalten kein Krankengeld, weil ihnen kein Arbeitslohn entgeht.

Behandlungsfehler

Wenn Sie den Verdacht haben, dass dem behandelnden Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, muss der Arzt Sie darüber umfassend aufklären. Falls tatsächlich ein Fehler aufgetreten ist, unterstützt Ihre Krankenkasse Sie bei der Suche nach einem passenden Ansprechpartner, der Sie juristisch vertritt und gegebenenfalls Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend macht. Die Beweislast des Fehlers liegt bei Ihnen (§ 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler).

Patientenakte

Sie haben mit dem Patientenrechtegesetz das Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte (§ 630g BGB). Ärzte sind verpflichtet, alle medizinischen Informationen, wie Diagnose, Untersuchungen und Krankheitsgeschichte, schriftlich in die Patientenakte einzutragen und die Akte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.

Behandlung im Ausland

Falls Sie sich von einem Spezialisten im Ausland behandeln lassen möchten oder im Ausland einen Unfall hatten und dort notversorgt wurden, gilt: Die Krankenkasse zahlt so viel, wie sie auch in Deutschland gezahlt hätte. Sprich: Wenn die Kosten für eine Operation teurer als in Deutschland sind, muss man die Mehrkosten selbst tragen. Ein Schutz vor Mehrkosten bietet eine Auslandskrankenversicherung, die als private Zusatzversicherung hinzugebucht werden kann.

Entlassung

Wenn es erforderlich ist, können Ihnen Krankenhausärzte bei der Entlassung, Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, weitere Krankenhausbehandlung sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie für bis zu sieben Tage verordnen (im Rahmen des Entlassungsmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V). Bei der Verordnung von Arzneimitteln ist eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen zulässig.

Reha

Jeder Patient darf seine Reha-Einrichtung selbst aussuchen und muss sich nicht nach einer Klinik-Liste der Krankenkasse orientieren (SGB § 40). Die Reha-Klinik muss lediglich drei Voraussetzungen erfüllen: Sie muss sich nachweislich für Ihre Reha eignen, den gesetzlichen Standards entsprechend zertifiziert sein und es muss ein Versorgungs- und Belegungsvertrag zwischen Ihrem Kostenträger und der Klinik bestehen. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Wunsch-Reha-Klinik nach, ob Sie als Versicherter einer bestimmten Kasse dort behandelt werden können.

Zu allen Ihren Rechten als Patient oder Patientin berät auch kostenfrei die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

Sie suchen nach einer passenden Spezialklinik? In den Kliniklisten von Klinik Kompass sind herausragende Krankenhäuser für viele verschiedene Erkrankungen gelistet. Auch Rehakliniken für bestimmte Erkrankungen finden Sie dort.

Lukas Hoffmann

Weitere Artikel

10 Fakten – Ihre Rechte als Patient im Krankenhaus

August 18, 2020

Ratgeber

Darf ich das Krankenhaus selbst aussuchen? Wie viel muss ich bei einer Operation zuzahlen. Hier stellen wir die Rechtslage für Patienten dar.

Häusliche Krankenpflege beantragen – so geht’s!

Januar 25, 2021

Gesundheits- und Krankenpflegerin

Ratgeber

Wer nach einem Krankenhausaufenthalt gepflegt werden muss, kann sich Hilfe ins Haus holen. Die Kosten hierfür trägt größtenteils die Krankenkasse.

Pflegegrad beantragen – welche Pflegegrade gibt es?

September 13, 2022

Pflegegrad

Ratgeber

4,6 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Welche Leistungen kann man bei welchem Pflegegrad beziehen?

Wie wird man einhundert Jahre alt? Das Leben in den Blue...

August 16, 2022

Orte, an denen Menschen weltweit am ältesten werden

Ratgeber

In den Blue Zones feiern überdurchschnittlich viele Menschen ihren hundersten Geburtstag. Was ist das Geheimnis ihrer Lebensweise?

Pflegegeld: Berater kommen zu Ihnen nach Hause

Oktober 6, 2022

Pflegeberater

Ratgeber

Pflegebedürftige haben das Recht auf eine Pflegeberatung. Dabei prüfen Berater, welche Hilfeleistungen in Fragen kommen.

Checkliste: Krankenhausaufenthalt

Juli 24, 2020

Ratgeber

Woran muss ich als Patient vor einem Klinikaufenthalt denken? In dieser übersichtlichen Checkliste sind alle wichtigen Punkte aufgeführt.

Ihre Rechte bei der Entlassung aus dem Klinikum

Januar 20, 2021

Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Ratgeber

Mit dem Entlassungsmanagement nach einem Klinikaufenthalt soll sichergestellt werden, dass Sie zuhause gut versorgt sind. Seit Oktober 2017 ist genau geregelt, welche Leistungen Ihnen im Rahmen des Entlassungsmanagements zustehen.

Zweitmeinung vor der OP? Immer sinnvoll!

Oktober 15, 2020

Ärztliche Zweitmeinung

Ratgeber

Sie dürfen sich vor einer Operation eine Zweitmeinung einholen. Entweder sie beauftragen ein Gutachterbüro oder sie organisieren sich die zweite Meinung selbst.

Lifta – Treppenlift für ein barrierefreies Zuhause

September 24, 2022

Ratgeber [gesponsert]

Wenn Treppensteigen nicht mehr möglich ist, ist der Einbau eines Treppenlifts nützlich. Es gibt verschiedene Typen von Treppenliften.

Habe ich in Deutschland freie Krankenhauswahl?

Denn in Deutschland gilt neben der freien Arztwahl grundsätzlich auch das Prinzip der freien Krankenhauswahl. Alle Versicherten können sich in allen zugelassenen Krankenhäusern behandeln lassen.

Wie kann ich zum Krankenhaus gehen?

Wenn Sie unter einer Erkrankung leiden oder eine Behandlung benötigen, die nicht bei einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden kann, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Einweisung zur Behandlung im Krankenhaus. Die Einweisung bedeutet, dass Sie nicht ambulant, sondern stationär im Krankenhaus behandelt werden.