Mit Ankunft eines neuen Erdenbürgers stellt sich automatisch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung. Für Neugeborene besteht in Deutschland bezüglich des Krankenschutzes genauso Versicherungspflicht wie für jeden anderen Bundesbürger. Show
Wahlmöglichkeiten haben Eltern dabei nur in sehr begrenztem Umfang. Der Versicherungsstatus der Eltern beeinflusst maßgeblich die Art der Krankenversicherung. Und bei welcher Krankenkasse oder bei welchem PKV-Anbieter das Kind versichert
wird, hängst auch wesentlich vom Versicherungsschutz der Eltern ab. Versicherungsstatus des Kindes folgt den ElternGrundsätzlich sind verschiedene Konstellationen zu unterscheiden:
(Ausschluss-)Bedingungen für FamilienversicherungIn § 10 Abs. 3 SGB V ist genau geregelt, unter welchen Bedingungen die Nutzung der Familienversicherung bei unterschiedlichem Versicherungsstatus der Eltern nicht möglich ist. Im Umkehrschluss lässt sich daraus ableiten, wann die Familienversicherung möglich ist. Die Nutzung der Familienversicherung ist demnach ausgeschlossen, wenn alle drei folgenden Kriterien erfüllt sind.
Kindernachversicherung in der PKVWird das neugeborene Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt zur Aufnahme in den Vertrag eines privat versicherten Elternteils angemeldet, dann gibt es keine Risikozuschläge oder Wartezeiten. Eine Gesundheitsprüfung erübrigt sich somit. Auf diese sogenannte Kindernachversicherung besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch. Rechtsgrundlage ist § 198 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Anspruch ist allerdings nur gegeben, soweit kein weitergehender oder umfassenderer Versicherungsschutz für das Kind vereinbart wird als er für den jeweiligen Elternteil besteht. Versicherer dürfen außerdem für die Kindernachversicherung eine Mindestversicherungsdauer bei der Versicherung des betreffenden Elternteils von bis zu drei Monaten verlangen. Günstige Voraussetzungen für PKV-SchutzAbgesehen von dieser Sonderregelung bestehen für Kinder beim privaten Versicherungsschutz die gleichen Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen wie für Erwachsene. Das heißt bei der Vereinbarung von Mehrleistungen, beim Versicherungswechsel oder bei der Versicherung in einem eigenen Vertrag bei einem anderen Anbieter findet eine Gesundheitsprüfung statt. In Abhängigkeit vom Ergebnis ist mit Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder ggf. sogar mit der Ablehnung des Antrags zu rechnen. Für Kinder gelten in der PKV oft besonders günstige Tarife. Das hat verschiedene Gründe:
Jedes Kind extra beitragspflichtigTrotz günstiger Tarife: in der PKV ist für jedes versicherte Kind ein eigener, zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Dafür haben privat krankenversicherte Kinder von Anfang an einen leistungsstarken und umfassenden Versicherungsschutz. Sie verfügen außerdem über beste Ausgangsbedingungen, falls der PKV-Schutz später im Studium und/oder im Beruf fortgesetzt wird. Bei den Beiträgen können aber auch vielfältige Entlastungen genutzt werden:
Bei welchem Elternteil muss das Kind krankenversichert werden?Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann sind die Kinder im Rahmen der Familienversicherung versichert. Es besteht kraft Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) und muss nicht beantragt, sondern lediglich bei der Krankenkasse angezeigt und mittels eines Fragebogens geprüft werden.
Soll ich mein Kind privat oder gesetzlich versichern?In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. In der privaten Krankenversicherung werden Kinder wiederum mit eigenem Beitrag versichert.
Wo Kind versichern Mutter oder Vater?Das Kind bei der Mutter oder dem Vater versichern? Ob das Kind bei dem Vater oder der Mutter mitversichert wird, macht keinen Unterschied. Es kommt lediglich darauf an, welcher Elternteil wie versichert ist und wie viel als Privatversicherter verdient wird.
Kann man familienversichert sein ohne verheiratet zu sein?Partner, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich also nicht gegenseitig familienversichern. Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.
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