Krankmeldung zu spät abgegeben kein Geld Arbeitgeber

Niemand ist vor einer plötzlichen Erkrankung gefeit. Aber welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall?

Krankmeldung

Es beginnt mit der Krankmeldung. Wer krank ist, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich, also in der Regel am ersten Tag der Erkrankung, über seine Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer informieren. Dies kann grundsätzlich formlos erfolgen. Sofern in den für den Mitarbeiter geltenden Arbeits- bzw. Tarifverträgen keine andere Vereinbarung festgelegt ist, muss ein ärztliches Attest spätestens am vierten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. 

In der Regel keine rückwirkende Krankschreibung

Ärzte bescheinigen in der Regel den Ist-Zustand beim Erscheinen in der Praxis. Nur in besonderen Fällen dürfen Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch rückwirkend erstellen. Bei einer mehrtägigen rückwirkenden Bescheinigung können ernsthafte Zweifel an der Bescheinigung entstehen, die den Erhalt der Entgeltfortzahlung erschweren oder sogar ausschließen können. 

Keine Nennung der Gründe erforderlich

Den Inhalt der Krankschreibung muss der Mitarbeiter grundsätzlich nicht offenlegen. Der Arbeitnehmer muss diese Information nur dann erteilen, wenn der Arbeitgeber ausnahmsweise auf diese Information angewiesen ist, also beispielsweise um Schutzmaßnahmen für die übrigen Beschäftigten zu ergreifen oder wenn dies für das Vorliegen eines Entgeltfortzahlungsanspruch relevant ist.

Genesung fördern

Hat der Arzt keine Bettruhe verordnet, ist der Krankgeschriebene nicht dazu verpflichtet, permanent zu Hause zu bleiben. Der Mitarbeiter darf im Regelfall das tun, was für seine Genesung förderlich ist.  

Krank im Urlaub

Aus Sicht des Arbeitsrechts endet der Urlaub mit dem ersten Tag der Erkrankung. Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Gesetzlich Versicherte sollten ebenso ihre Krankenkasse in Kenntnis setzen, da aus den Urlaubstagen dann Krankheitstage werden.

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Erstellt: 15.06.2022Aktualisiert: 19.06.2022, 22:06 Uhr

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Kranke Arbeitnehmer erhalten beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) speziell für die Krankenkassen. Doch was passiert, wenn man vergisst, den gelben Zettel dorthin zu schicken?

Mit Husten, Schnupfen und Fieber sollten Arbeitnehmer unbedingt zuhause im Bett bleiben, statt sich in die Arbeit zu schleppen. Das gilt nicht nur zu Pandemiezeiten, in der diese Symptome auf eine Infektion mit dem Coronavirus* hindeuten können. Spätestens nach dem dritten Tag der Erkrankung brauchen Mitarbeiter dann eine Krankschreibung vom Arzt, um die Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Vorgesetzten nachweisen zu können.

Der Arzt stellt dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, und zwar immer in vierfacher Ausfertigung: Ein „gelber Schein“ ist für den Arbeitgeber bestimmt, einer für die Praxis, einer für den Arbeitnehmer selbst und einer für die Krankenkasse. Doch müssen Arbeitnehmer die AU wirklich immer an die Krankenkasse schicken? Und was passiert, wenn Beschäftigte es einmal vergessen?

Muss ich die AU immer an die Krankenkasse schicken?

Ja, Arbeitnehmer müssen die AU für die Krankenkasse immer einreichen. Damit sichern sich Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Krankengeld. Dieses zahlen die Krankenkassen fürErkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern. Zuvor ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gesichert.

Krankmeldung zu spät abgegeben kein Geld Arbeitgeber

Arbeitnehmer erhalten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in dreifacher Ausfertigung – auch für die Krankenkasse. © Jens Büttner/dpa

Wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse vorlegen?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte so schnell wie möglich, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Diese Frist ist im Sozialgesetzbuch festgelegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 55 SGB V). Sie erkennen die richtige Ausfertigung am Aufdruck „zur Vorlage bei der Krankenkasse“.

Lesen Sie auch: Krankschreibung: Zählt das Wochenende bei der Drei-Tage-Frist dazu?

Was passiert, wenn ich vergesse, die AU an die Krankenkasse zu schicken?

Auch wenn es lästig ist, in diesem Punkt sollten Sie nicht nachlässig sein. Denn sollten Sie vergessen, den „gelben Schein“ für die Krankenkasse abzuschicken, so verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse prüft beim Eingang der AU automatisch, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben und ob die Bescheinigung rechtzeitig eingegangen ist.

Auch interessant: Krankmeldung während Kurzarbeit: Das müssen Sie beachten.

Krankmeldung für die Krankenkasse: Per Post, online oder persönlich abgeben?

Der einfachste Weg seine AU bei der Krankenkasse einzureichen, ist, sie per Post zu schicken. Die Krankenkasse haben dafür meist eine bundesweite Adresse eingerichtet. Ein Blick auf die Internetseite der Kasse hilft weiter. Arbeitsrechtexperten empfehlen allerdings, das Exemplar per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, falls die Krankmeldung auf dem Postweg verloren geht.

Viele Krankenkassen bieten inzwischen aber auch an, die AU online hochzuladen. Falls sie eine Filiale in der Nähe haben, können Sie den Beleg aber auch persönlich abgeben oder Familie und Freunde darum bitten.

Fiebermessen leicht gemacht

Egal ob bei Erwachsenen oder Kindern: Fiebermessen funktioniert am einfachsten mit einem Stirnthermometer (werblicher Link). Der eingebaute Sensor misst die Körpertemperatur präzise und schnell in nur zwei Sekunden.

AU: „Gelber Schein“ wird 2021 abgeschafft

Übrigens: Lange werden sie den „gelben Schein“ nicht mehr an die Krankenkasse schicken müssen, denn die AU soll ab Herbst 2021 schrittweise abgeschafft werden. Mehr dazu erfahren Sie hier. (as)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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Quelle: Arbeitsrechte.de, AOK, wirtschaftsforum.de

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Wenn Sie sich gar nicht oder nicht rechtzeitig krankmelden, kann Ihr Chef Sie abmahnen und – wenn Sie häufiger keine oder eine verspätete Krankmeldung abgeben – Ihnen sogar kündigen! Eine Abmahnung kann der Arbeitgeber schon beim allerersten Fall aussprechen.

Wie lange kann man eine Krankmeldung beim Arbeitgeber nachreichen?

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

Wann zahlt der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung?

Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten? Der Arbeitgeber muss dann keine Lohnfortzahlung leisten, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit oder seinen Unfall selbst verschuldet hat, etwa durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ob das zutrifft, entscheidet die Rechtssprechung im Einzelfall.

Wer zahlt Krankengeld Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit, muss die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist, Entgeltersatzleistungen (Krankengeld) erbringen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung unberechtigt verweigert.