Mindestabstand ampel wenn verdeckt

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Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug beim Halten einhalten, wenn diese durch das Fahrzeug verdeckt würde?Welchen Mindestabstand von einer Ampel muss ein Fahrzeug beim Halten einhalten, wenn diese durch das Fahrzeug verdeckt würde?

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Eintrag › Frage: 2.2.12-104 [Frage aus-/einblenden]

Autor: michael
Datum: 11/12/2008

Wenn eine Ampel durch ein Fahrzeug verdeckt wird, so stellt dies eine immense Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar. Aus diesem Grund darf mit einem solchen Fahrzeug im Bereich von 10m vor der Ampel nicht gehalten werden, damit die freie Sicht auf die Lichtzeichen in jedem Fall gewährleistet ist. Für die Fahrer von PKW ist diese Vorschrift eher von geringer Bedeutung, da ihre Fahrzeuge aufgrund der geringen Höhe Ampeln in aller Regel nicht verdecken.

Manche lassen meterlang Platz, andere drängeln sich im Zentimeter-Abstand an das vorausfahrende Auto. Wie viel Mindestabstand zwischen zwei Autos an der Ampel gilt, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht genau geregelt. Dafür kann es Sanktionen regnen, wenn der erste in der Schlange den erforderlichen Abstand zur Ampel nicht einhält.

Wer vor einer Ampel an der Haltelinie stoppt, ist auf der sicheren Seite. Wer es nicht tut, riskiert folgende Strafen:

Verstoß Bußgeld Punkte Einspruch?
Nicht an der Haltelinie gehalten 10 Euro
wohl nicht
Bei roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dabei andere gefährdet 70 Euro 1 hier prüfen
Bei roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dabei einen Unfall verursacht 85 Euro 1 hier prüfen
Verstoß Bußgeld Punkte Einspruch?
Nicht an der Haltelinie gehalten 10 Euro
wohl nicht
Bei roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dabei andere gefährdet 70 Euro 1 hier prüfen
Bei roter Ampel nicht an der Haltelinie gehalten und dabei einen Unfall verursacht 85 Euro 1 hier prüfen

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Abstand an der Ampel schützt vor Unfällen

Mindestabstand ampel wenn verdeckt

Empfehlenswert ist es, etwa zwei Meter vor dem vorausfahrenden Auto zum Stehen zu kommen. Um diesen Sicherheitsabstand leichter einhalten zu können, gilt die Faustregel: Der Abstand an der Ampel reicht aus, wenn man die Hinterreifen des Vordermannes noch sehen kann – sie also nicht von der eigenen Motorhaube verdeckt sind.

Warum der Abstand an der Ampel? Weil etwas mehr Platz – auch zwischen haltenden Autos – vor Auffahrunfällen schützt. Außerdem müssen Autofahrer beim Anfahren des Vordermanns kein unerwartetes Zurückrollen fürchten; was gerne mal beim Anfahren am Berg passiert. Und noch einen positiven Effekt gibt es: Das Anfahren bei Grün geht schneller, weil der Platz zum Vordermann ein frühzeitiges Losrollen ermöglicht.

Erster in der Schlange? Dann bitte 10 Meter Mindestabstand an der Ampel

Strenger sind die Vorschriften, was den Mindestabstand an der Ampel betrifft: Wer der erste in der Warteschlange ist, muss eine klare Regel befolgen. Sie lautet: 10 Meter Abstand zur Ampel halten. Wer sich nicht an diesen Abstand hält, riskiert ein Bußgeld und im Zweifel sogar Punkte in Flensburg.

Dasselbe gilt übrigens auch für das Parken vor einer Ampel. Der Abstand muss auch hier mindestens 10 Meter betragen.

Damit es Autofahrern leichter fällt, den Abstand zur Ampel richtig einzuschätzen, gibt es auf vielen Straßen vor Ampeln weiße, durchgezogene Haltelinien. Ihre Bedeutung ist in Zeichen 294 der Anlage 2 zu § 41 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Vorsicht vor Ampelblitzern: Stopp vor der Haltelinie

Aufgepasst: Fahren Autofahrer zu nah an eine Ampel heran, kann ein Ampelblitzer ausgelöst werden. Blitzer-Fotos zeigen dann an, ob es sich um einen Haltelinienverstoß oder um einen Rotlichtverstoß handelt. Bei einem Haltelinienverstoß hat der Autofahrer die Haltelinie und die rote Ampel überfahren, ist aber noch vor dem geschützten Bereich zum Stehen gekommen. Der geschützte Bereich – auch Gefahrenbereich genannt – beginnt direkt hinter der Ampel. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrer auch diesen geschützten Bereich passiert.

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