Wann muss der Vater die zwei Monate Elternzeit nehmen?

Mit Geburtsdatum 11.01.14 sind die letzten beiden Elterngeldmonate der 11.01.15 bis 10.02.15 und 11.02. bis 10.03.15.

Die Kombination 2. und 13. Lebensmonat gehen also!
Wobei der 13. Lebensmonat am Tag des ersten Geburtstag anf�ngt!!!

Allerdings kann die Frau keine 12 Monate Elterngeld nach dem Mutterschutz beanspruchen, da ihr insgesamt nur 12 Monate zustehen und die Mutterschutzzeit darauf angerechnet wird (macht 2 Monate MuSchu + 10 Monate Elterngeld, wird der MuSchu l�nger, verk�rzt sich das Elterngeld).

Gru�
Sabine

von SumSum076 am 20.11.2013

�hnliche Fragen an Rechtsanw�ltin Nicola Bader, Recht, Familienrecht

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Stichworte: Vater Elternzeit nehmen, in Elternzeit

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Stichwort: in Elternzeit

Hallo Frau Bader :) Generell ist es ja so, dass Teilzeit in Elternzeit innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung abgelehnt werden kann. Wie verh�lt es sich, wenn innerhalb von vier Wochen keine Ablehnung kommt? Im Netz habe ich nur gefunden, dass w�hrend der ...

Ihre Elternzeit müssen Sie nicht beantragen. Sie können Ihre Elternzeit ganz einfach bei Ihrem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anmelden.

Wenn die Elternzeit zum Beispiel am Tag der Geburt beginnen soll, bedeutet das:

  • Für die Mutter:
    Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist.
  • Für den Vater oder das Elternteil, das das Kind nicht zur Welt bringt:
    Sie müssen die Elternzeit 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin anmelden.

Bitte beachten Sie dabei folgende Fristen:

Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015:

  • Elternzeit vor dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. 
  • Elternzeit im Zeitraum vom 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit anmelden.

Bei Geburten vor dem 1. Juli 2015:

  • Ihre Elternzeit müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit anmelden. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie die Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen oder danach. Auch für die Elternzeit, die Sie im Zeitraum ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, beträgt die Frist 7 Wochen.

In dringenden Ausnahmefällen können auch kürzere Fristen gelten. Das ist zum Beispiel möglich bei Frühgeburten oder falls der Beginn einer Adoptionspflege nicht rechtzeitig geplant werden konnte. In solchen Fällen sollten Sie die Elternzeit möglichst früh bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Welche Fristen in solchen Fällen gelten, kann nicht pauschal gesagt werden, denn dann kommt es auf die Umstände des einzelnen Falls an.

Wie muss die Elternzeit angemeldet werden?

Es gibt keinen Antrag auf Elternzeit, da Sie diese schriftlich und mit Unterschrift bei Ihrem Arbeitgeber anmelden können. Hier finden Sie ein Musterformular der Bundeszentrale für gesundheitlichen Aufklärung (BzGA) zur Mitteilung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber. Die Anmeldung ist nicht möglich per Telefon oder per E-Mail.

Tipp:

Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber bestätigen, dass Sie die Elternzeit angemeldet haben. Dazu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet. Die Bestätigung sollte enthalten, von wann bis wann Sie Elternzeit nehmen wollen und wann Sie die Elternzeit angemeldet haben.

Tipp:

Geben Sie in der Anmeldung genau an, wann Sie in Elternzeit gehen wollen. Geben Sie den Beginn und das Ende nach Möglichkeit jeweils mit einem Datum an. Wenn Ihre Elternzeit am Tag der Geburt beginnen soll, können Sie für den Beginn zum Beispiel schreiben: „ab Geburt“. In diesem Fall sollten Sie dazuschreiben, wann der berechnete Geburtstermin ist.
Falls Ihr Kind schon früher geboren werden sollte, halten Sie zwar möglicherweise die Anmeldefrist nicht ein. Dann haben Sie aber dringende Gründe für eine kürzere Frist.
Falls Ihr Kind erst später geboren werden sollte, dann beginnt Ihre Elternzeit trotzdem erst mit der Geburt des Kindes und nicht schon am berechneten Geburtstermin. Denn erst ab der Geburt ist Elternzeit überhaupt möglich. Falls Sie schon vor der Geburt zu Hause bleiben möchten, können Sie zum Beispiel Urlaub in Anspruch nehmen.

Kann ich die Anmeldung nachträglich noch ändern?

Zu Ihren Möglichkeiten, die Anmeldung nachträglich noch zu ändern, siehe

Wenn Sie Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes anmelden, dann müssen Sie bei der Anmeldung verbindlich erklären, für welche Zeiträume Sie innerhalb der nächsten beiden Jahre Elternzeit nehmen wollen. Mehr zu diesem sogenannten "Bindungszeitraum". Für die Elternzeit ab dem 3. Geburtstag gibt es keine solche Bindungszeit.

In welcher Zeit muss der Väter Elternzeit nehmen?

Mütter und Väter können 24 Monate Elternzeit im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes beanspruchen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Wie funktioniert Elternzeit für Väter?

Als Ersatzleistung für das wegfallende Einkommen können auch die Väter innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes Elterngeld beantragen. Allerdings ersetzt das Elterngeld das bisherige Einkommen nur zu einem gewissen Teil und auch nur für maximal 12 Lebensmonate des Kindes.

Kann man 2 Monate Elternzeit nehmen?

Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich. Zur genauen Berechnung Ihrer Elternzeit können Sie sich an Ihre zuständige Elterngeldstelle wenden.

Wann muss ich Partnermonate beantragen?

Den Antrag auf Elterngeld und die Partnermonate kannst du erst nach der Geburt des Kindes stellen. Bestenfalls innerhalb der ersten drei Lebensmonate deines Kindes, da Elterngeld für höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt wird.