Wann muss ich mein Essen nicht zahlen?

Welche Rechte hat der Gast?

Wann muss ich mein Essen nicht zahlen?

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Wer im Restaurant eine halbe Stunde auf sein Getränk warten muss und anschließend noch einmal genauso lange auf sein Essen, ist zu Recht verärgert. Doch welche Rechte haben Gäste bei langen Wartezeiten im Restaurant?

Es gibt keine Gesetze oder Vorschriften, die regeln, wie lange ein Gast warten muss. Es kommt auf den Einzelfall an. Wer mittags länger als eine halbe Stunde auf sein Essen warten muss, kann trotz Bestellung gehen. Voraussetzung ist, dass der Gast unter Zeitdruck steht und nicht länger warten kann. Für ein mehrgängiges Menü muss der Gast jedoch eine längere Wartezeit in Kauf nehmen, bevor er 20 bis 30 Prozent von der Rechnung kürzen darf. In allen Fällen ist es ratsam, dem Kellner deutlich mitzuteilen, dass die Wartezeit zu lang ist. Gegebenenfalls kann der Gast auch eine Fristsetzung aussprechen. Für Getränke gibt es ebenfalls eine angemessene Wartezeit. Wer nach 20 Minuten noch nichts zu trinken hat, der kann aufstehen und gehen.

Geht es um das Bezahlen der Rechnung, so darf der Gast nach 30 Minuten Wartezeit, in der er das Personal mehrmals vergeblich auf seinen Zahlungswunsch aufmerksam gemacht, das Lokal verlassen. Jedoch entbindet dies nicht vom Bezahlen, sondern nur vom Warten vor Ort. Der Gast muss dem Kellner seine Kontaktdaten hinterlassen, damit der Wirt ihm die Rechnung schicken kann. Das geläufige Sprichwort „Der Letzte zahlt“ gilt nicht. Jeder muss nur das zahlen, was er bestellt beziehungsweise konsumiert hat. Die Nachweispflicht liegt beim Wirt.

Eine vorgeschriebene Wartezeit gilt auch für reservierte Tische. Müssen Gäste länger als 30 Minuten warten, dürfen sie vom Wirt Schadensersatz verlangen. Wer in ein vergleichbares Restaurant geht und dort für sein Steak ein paar Euro mehr bezahlt, kann den Mehrpreis von dem Wirt zurückverlangen, bei dem er ursprünglich reserviert hatte. Umgekehrt kann der Wirt vom Gast Schadensersatz verlangen, wenn dieser die Reservierung nicht wahrnimmt und auch nicht storniert. Dazu muss der Wirt nachweisen, dass ihm durch die Nichtbelegung ein Schaden entstanden ist.  

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Wie lange muss man im Restaurant auf den Kellner warten, bis man die Rechnung bekommt?

Länger als 30 Minuten sollten Sie nicht auf die Rechnung warten müssen. Bringt der Kellner die Rechnung nicht innerhalb dieser Zeit und haben Sie mindestens zweimal nachgefragt, wo er mit der Rechnung bleibt, dürfen Sie aufstehen und gehen. Allerdings nicht, ohne dass Sie vorne am Tisch oder dem Kellner Ihre Anschrift und Adresse geben, damit man Ihnen die Rechnung zusenden kann. Die verspätet gebrachte Rechnung bedeutet nämlich nicht, dass man nicht bezahlen muss. Bezahlen muss man immer.

Muss man ein versalzenes oder verkochtes Essen im Restaurant bezahlen?

Versalzenes oder verkochtes Essen muss man nicht bezahlen.

Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen das Essen nach allen Regeln der Kochkunst serviert wird. Wenn Sie jetzt allerdings ein versalzenes Steak auf den Tisch bekommen, und das Steak so lange probieren, bis fast nichts mehr davon übrig ist, dann müssen Sie die Rechnung natürlich bezahlen. Ansonsten gilt aber, Sie haben einen Anspruch auf ein ordentliches Essen und wer das nicht auf dem Tisch springt, der hat auch keinen Anspruch auf Geld. 

Wie lange muss man im Restaurant auf das Essen warten? Kann es sein, dass man 1 Stunde warten muss?

Länger als 45 Minuten sollten Sie nicht warten. Müssen Sie länger warten, dann dürfen Sie durchaus aufstehen und gehen. Verlangt dann der Wirt oder der Kellner Geld von Ihnen für das bestellte Essen, müssen Sie nicht bezahlen.

Rechte im Restaurant: Wann ist gehen ohne zu zahlen okay?

Wann muss ich mein Essen nicht zahlen?

02:15 min

Telefonieren, Baby stillen und Co.

Das sind absolute No-Gos im Restaurant

17. Februar 2017 um 13:58 Uhr

Schadensersatz für zu lange Wartezeiten

Miserables Essen, lange Wartezeiten, lustloser Service – was sich wie der Alltag in manchem Fast-Food-Lokal anhört, ist leider auch in besseren Restaurants keine Seltenheit. Umgekehrt verhalten sich auch manche Gäste fragwürdig: Sie telefonieren oder streiten so laut, dass sich andere Gäste dadurch gestört fühlen. Was aber ist in Ordnung, was ist ein echtes No-Go?

Fakt ist: Rein juristisch gesehen gehen Gast und Gastwirt nämlich ein Vertragsverhältnis ein, aus denen sich – wie jeder Jurastudent schon nach dem ersten Semester weiß – Schadensersatzansprüche ableiten lassen.

Sollten Sie also am Hungertuch nagen, weil Ihr Essen schon zwei Stunden auf sich warten lässt oder fast ersticken, weil der Sitznachbar trotz Rauchverbots eine Zigarette nach der anderen anzündet, müssen Sie das nicht auf sich sitzen lassen. Andererseits haben Sie auch Pflichten, die Sie – wenn Sie sie nicht einhalten – teuer zu stehen kommen können.

Reservierung: Haben Sie persönlich oder telefonisch reserviert und müssen dennoch warten, sollten Sie nicht sofort im Dreieck springen. Trotz Reservierung ist es laut eines Rechtsspruchs legitim, dass Sie 15 bis 30 Minuten auf Ihren Tisch warten. Will der Kellner Sie allerdings auch danach noch vertrösten, können Sie Schadensersatz verlangen. Die Reservierung ist juristisch gesprochen nämlich eine "Anbahnung eines Bewirtungsvertrages".

Auf der anderen Seite sind Sie allerdings auch verpflichtet, Ihre Reservierung einzuhalten. Ist das nicht der Fall, müssen Sie im Zweifel für den entgangenen Verlust des Wirtes aufkommen. Selbst wenn Sie Ihre Reservierung stornieren, kann's teuer werden. Beweist der Wirt, dass er nach Ihrer Reservierung für einen Tisch andere Gäste abgewiesen hat oder schon Aufwendungen für ihr für die achtköpfige Familie bestelltes Sieben-Gänge-Menü hatte, begründet das ebenfalls einen Schadensersatzanspruch.

Stillen: Laut Anwalt Martin Schnell gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung, die das Stillen untersagt - deswegen ist Stillen in Restaurants in Deutschland erlaubt.

Telefonieren: Es ist nicht verboten, im Restaurant zu telefonieren. Aber wie bei allem kommt es auf die Dosis an - und natürlich auf die Lautstärke. Dauert das Gespräch länger als ein paar Minuten oder wird es in einer Lautstärke geführt, in der es auch vier Tische weiter noch gut verfolgt werden kann, darf der Restaurant-Chef einschreiten. "Der Betreiber hat das Hausrecht, er kann bestimmen, welche Grenzen er zieht, und die Gäste darauf aufmerksam machen, wenn ihm irgendetwas zu weit geht", weiß Anwalt Martin Schnell. Und im Ernstfall darf er den Gast sogar rauswerfen.

Wartezeiten: All das schöne Ambiente, die höfliche Kellnerin und die vorzüglich schmeckenden Getränke bringen in einem Restaurant herzlich wenig, wenn Sie stundenlang auf Ihr Essen warten müssen. Wenn Ihr Hunger größer und Ihre Laune schlechter werden, könnte sich das allerdings auf den Preis Ihres Essens auswirken: Müssen Sie zu lange Wartezeiten in Anspruch nehmen, ist es erlaubt, Preisminderung zu verlangen. In Hamburg entschied das Amtsgericht beispielsweise, den Menüpreis für eine Wartezeit von circa zwei Stunden um 20 Prozent zu mindern. Das Landgericht Karlsruhe sicherte den Gästen, die eineinhalb Stunden auf ihr Essen warten mussten, sogar einen Nachlass von 30 Prozent zu.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Speisen schon ewig auf sich warten lassen, können Sie dem Kellner auch eine Frist setzen. Läuft diese ab, haben Sie die Wahl, ob Sie Getränke und Speisen noch annehmen oder – rechtlich gesprochen – vom Vertrag zurücktreten. Grundsätzlich müssen Sie sich aber mindestens 20 Minuten bei Getränken und 45 Minuten bei den Speisen gedulden, bis Sie auf eine Preisminderung pochen können.

Speisekarte: Wenn Sie Heißhunger auf Ihr absolutes Lieblingsgericht und dieses auch schon in freudiger Erwartung bestellt haben, ist die Vorfreude riesig – umso bedauerlicher, wenn der Kellner zurückkommt und Ihnen sagen muss, dass das Gericht nicht mehr vorrätig ist. Das ist bitter, aber absolut rechtens. Die Speisekarte eines Restaurants ist lediglich ein "unverbindliches Angebot". Schadensersatzanspruch besteht hier also nicht.

Leitungswasser: In Frankreich und den südeuropäischen Ländern ist es üblich, eine Karaffe Wasser mit dem Essen zu servieren – kostenlos, versteht sich. Auch in Deutschland fordern immer mehr Leute ein Glas Wasser zu Ihrem Kaffee oder auch zum Essen, ohne dafür zahlen zu müssen. Nach deutschem Recht handelt es sich allerdings um eine Dienstleistung, die eigentlich bezahlt werden muss. Theoretisch gesehen hat der Gast also keinen Anspruch auf ein kostenloses Leistungswasser.

Muss ich den unfreundlichen Kellner hinnehmen?

Speisen: Der oft zitierte Spruch "Es muss gegessen werden, was auf den Tisch kommt" ist uralt, hat aber keine Allgemeingültigkeit: Ihre Eltern können zwar darauf pochen, dass Sie deren Graupensuppe herunterwürgen, der Gastwirt darf das aber nicht. Sollten Sie mit Ihrem Essen aus irgendeinem Grund nicht zufrieden sein, haben Sie zunächst das Recht auf "Nachbesserung". Schafft es der Koch auch beim zweiten Mal nicht, eine ordentliche Leistung zu erbringen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das heißt: Das Essen wandert zurück in die Küche, das Geld bleibt in Ihrem Portemonnaie.

Haben Sie bereits ordentlich zugeschlagen, bevor Sie die Haare des Kochs in der Suppe oder die Schnecke im Salat bemerken, müssen Sie allerdings das zahlen, was schon den Weg in den Magen gefunden hat. In Extremfällen droht dem Gastwirt zusätzlich ein Ordnungsgeld. Das Amtsgericht Rastatt verdonnerte einen Gastronom im Jahr 2005 beispielsweise zu einer 1.000-Euro-Strafe, weil ein Gast anstatt auf eine Erdnuss auf eine lebende Kakerlake gebissen hatte.

Toilettennutzung: Um die Sauberkeit der Toiletten zu gewährleisten, wird häufig eine Arbeitskraft abgestellt, die es sich vor den gekachelten Räumen gemütlich macht. Das Bild einer Frau oder eines Mannes, der danach die Hand aufhält oder ein Tellerchen mit 50-Cent-Stücken deutet, um Sie für Ihren Gang zum Klo zur Kasse zu bitten, gehört in deutschen Lokalen schon fast zur Gewohnheit – aber müssen Sie hier überhaupt extra zahlen? Die Antwort: nein. Sobald Sie in dem Restaurant essen oder trinken, ist der Besitzer gesetzlich dazu verpflichtet, eine kostenlose Toilette anzubieten.

Rauchverbot: Wird trotz Rauchverbot in dem Lokal, in dem Sie essen und trinken, geraucht, könnte es ein günstiger Abend für Sie werden. Alle Speisen und Getränke, die Sie im blauen Dunst ertragen mussten, gehen nämlich dann aufs Haus. Steckt sich jemand allerdings erst dann eine Zigarette an, wenn Sie bereits mit dem Essen fertig sind, gilt dieser Anspruch nicht mehr.

Service: Unfreundliche Kellner gibt es gefühlt wie Sand am Meer – doch rechtlich sind Ihnen hier die Hände gebunden. Werden Sie schlecht behandelt, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Lokal zu verlassen, den Gastwirt zu informieren oder – der gängigste Weg – beim Trinkgeld zu sparen. Anspruch auf Schadensersatz besteht jedoch nicht.

Anders sieht es allerdings aus, wenn die Bediensteten nicht unfreundlich, sondern unfähig sind. Vergisst ein Kellner Ihre Bestellung, bringt Ihnen das falsche Essen oder 'glänzt' anderweitig durch Inkompetenz, ist das ein Fall von "mangelhafter Leistung". Dann haben Sie einen so genannten "Minderungsanspruch" und dürfen die Rechnung um bis zu 20 Prozent kürzen.

Bezahlung: Viele Leute sind in dem Glauben, dass Gastwirte dazu verpflichtet sind, auch EC-Karten und VISA-Zahlungen zu akzeptieren – ein Trugschluss: Gesetzlich müssen Sie immer bar bezahlen. Die Möglichkeit, mit Karte zu zahlen, ist von Restaurant zu Restaurant unterschiedlich und lediglich ein "freiwilliger Service". Es empfiehlt sich also, immer genügend Bargeld mit im Portemonnaie zu haben. Es sei denn, Sie können den Kellner davon überzeugen, Ihre Rechnung mit Küchenarbeit zu begleichen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Rechnung zahlen wollen, der Kellner darauf aber nicht reagiert, sollten Sie sich nicht sofort aus dem Staub machen – das Verlassen des Restaurants wäre juristisch gesehen Betrug und könnte teuer werden. Sollten Sie aber innerhalb einer halben Stunde drei Mal die Rechnung verlangt haben und sie kommt immer noch nicht, dürfen Sie gehen, allerdings nicht, ohne Ihren Namen und Anschrift zu hinterlassen. Der Wirt kann Sie dann nicht mehr der "Zechprellerei" beschuldigen.

Recht

Wie lange muss man warten um seine Essen nicht bezahlen zu müssen?

Auf die Rechnung warten: 30 Minuten sollten es sein Bringt der Gastwirt beziehungsweise Kellner dem Gast nicht die Rechnung, obwohl dieser mehrfach verlangt zu zahlen, gerät er in Annahmeverzug gemäß §§ 293 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auch Gläubigerverzug genannt.

Wie lange muss ich auf mein bestelltes Essen warten?

Wie lange muss ich auf mein Essen warten? Die meisten Lieferdienste geben ein Zeitfenster an, in dem sie Ihr Essen liefern werden. In der Regel ist eine Stunde Wartezeit zu akzeptieren. Wenn es länger dauert, sollten Sie direkt im Restaurant anrufen und nachfragen.

Was passiert wenn man sein Essen nicht bezahlt?

Wird nicht bezahlt, dann liegt eine Pflichtverletzung vor. In der Folge kann nach § 280 Absatz 1 BGB ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Dieser kann rechtlich durchgesetzt werden, sodass der Gast dazu gezwungen wird, die Rechnung zu bezahlen.

Wie oft muss man im Restaurant nach der Rechnung fragen?

Nach einer Wartezeit von mindestens 30 Minuten dürft ihr ohne sofort zu zahlen das Restaurant verlassen. Unter einer Voraussetzung: Ihr müsst vorher drei Mal den Kellner unter Zeugen erfolglos aufgefordert haben, die Rechnung zu bringen. „Längeres Warten ist hier wohl nicht zumutbar“, so Steimle.