Was bedeuten schufaauskunft erledigt am

Zur Umsetzung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde die bisherige SCHUFA-Klausel durch eine Hinweislösung ersetzt, die aus zwei Teilen besteht:

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  • dem sogenannten SCHUFA-Hinweis, mit dem der Vertragspartner den Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA unterrichtet.
  • einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das eine umfassende Beschreibung der Datenverarbeitung bei der SCHUFA enthält und so den SCHUFA-Hinweis ergänzt.

Der SCHUFA-Hinweis enthält:

  • Hinweise bezüglich der Datenweitergabe an die SCHUFA
  • eine Information über die Rechtsgrundlagen für die Übermittlung der im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten und die mit der Übermittlung verfolgten Zwecke,
  • im Fall von Kreditinstituten eine Befreiung vom Bankgeheimnis, bei Berufsgeheimnisträgern eine entsprechende Befreiung von der Schweigepflicht,
  • Informationen über die Datenverarbeitung und -nutzung durch die SCHUFA

Was ist das SCHUFA-Informationsblatt und welche Aufgabe hat es?

Das SCHUFA-Informationsblatt ermöglicht es Ihnen, die Datenverarbeitung durch die SCHUFA in ihrer Gesamtheit zu überblicken. Die SCHUFA erfüllt mit der SCHUFA-Information ihre gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 14 Abs. 1 und 2 DS-GVO.

Wie erfahre ich, ob Unternehmen Daten zu Geschäften mit mir an die SCHUFA weitergeben? Mehr dazu hier.

Welche SCHUFA-Auskünfte gibt es und wie erhalte ich sie?

Sie können zwischen verschiedenen Auskunftsmöglichkeiten wählen.

Dabei ist vor allem wichtig, wofür Sie die Auskunft brauchen. Zum einen gibt es Auskünfte, die speziell zur Weitergabe entwickelt wurden (zum Beispiel an Ihren Vermieter oder einen Arbeitgeber bei einem Arbeitsvertrag mit speziellen Anforderungen an die Personalauswahl). Zum anderen gibt es Auskünfte, die vertraulich behandelt werden sollten.

1. Die SCHUFA-BonitätsAuskunft

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dient dem Nachweis Ihrer Bonität und schafft so Vertrauen, z. B. zwischen Mieter und Vermieter. Mit dem Original-Zertifikat dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Darüber hinaus erhalten Sie für Ihre Unterlagen folgende erläuternde Informationen:

  • Ihren tagesaktuellen SCHUFA-Orientierungswert, der eine Aussage zu Ihrer Bonität liefert;
  • Ihre aktuellen SCHUFA-Branchenscores zu den sechs relevantesten Branchen. Sie geben eine Wahrscheinlichkeit wieder, mit der Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden;
  • sowie eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Wie erhalte ich die SCHUFA-BonitätsAuskunft?

Alle Informationen dazu finden Sie hier.

2. Persönlicher Zugriff auf die zu Ihrer Person gespeicherten SCHUFA-Informationen

Sie können sich auf meineSCHUFA.de registrieren und jederzeit die Informationen aufrufen, die über Sie vorliegen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch den UpdateService per SMS und/oder E-Mail nutzen. Damit benachrichtigen wir Sie automatisch über Änderungen in den Daten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anfragt.

Außerdem unterstützen wir Sie mit der telefonischen Beratung bei Fragen rund um alle SCHUFA-Themen. Dafür erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner aus dem SCHUFA-Beratungsteam.

Zudem können Kunden, die auf meineSCHUFA.de registriert sind, eine SCHUFA-UnternehmensAuskunft bestellen

Wir bieten Ihnen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmte Produkte mit unterschiedlichen Leistungen und Kosten an. Weitere Informationen finden Sie hier.

3. Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)

Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte vertraulich behandelt werden.

Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) auf unserem Portal www.meineSCHUFA.de bestellen.

Was ist eine Datenkopie?

Mit der Datenkopie - oder offiziell der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) - erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Die Informationen sind übersichtlich und thematisch sortiert auf separaten Seiten aufgeführt:

  • Blatt 1 enthält die gespeicherten und für die Identifizierung benötigten Personendaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.)
  • Die übrigen Blätter enthalten folgende weitere Informationen:
    • gespeicherte kreditrelevante Daten
    • Anfragen von Unternehmen
    • in den vergangenen 12 Monaten an Vertragspartner übermittelte Scorewerte
    • den SCHUFA-Basisscore, der quartalsweise berechnet wird
    • ergänzende Erläuterungen und Hinweise (auch auf weitere Informationen im Internet)

Die Datenkopie dient zu Ihrer persönlichen Information und sollte vertraulich behandelt werden.

Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) über unseren SCHUFA Privatkunden ServiceCenter anfordern oder hier online bestellen.

Was ist eine SCHUFA-BonitätsAuskunft?

Mit der SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten Sie eine beweiskräftige Auskunft, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel der Vermieterin oder dem Vermieter) aufzubauen und gleichzeitig Ihre persönlichen Daten zu schützen.

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beinhaltet folgende Informationen:

  • Zertifikat
    Mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Das Zertifikat der SCHUFA ist bei Vermietern anerkannt und durch Sicherheitsmerkmale, wie Hologrammstreifen und SCHUFA-Siegel mehrfach geschützt. Sie geben nur Informationen weiter, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So bleibt Ihre Privatsphäre geschützt.
  • Erläuternde Informationen
    Diese beinhalten weitere Informationen, wie den tagesaktuellen Orientierungswert und Branchenscores, die eine Prognose liefern, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft erfüllt werden. Zudem enthalten die erläuternden Informationen eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Wie erhalte ich die SCHUFA-BonitätsAuskunft?

  • Online: Bestellen Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft bequem hier.
  • Telefon: Rufen Sie uns einfach an unter 0611 – 92780. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen).
  • Brief: Die Vorlage, mit der Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft per Post bestellen können, finden Sie hier. Schneller erhalten Sie Ihre BonitätsAuskunft jedoch, wenn Sie sie online oder per Telefon bestellen.
  • Postbank und Volksbanken: Bei unseren Partnern können Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft innerhalb der jeweiligen Servicezeiten direkt mitnehmen. Für die Bezahlung brauchen Sie ein Bankkonto. Bitte bringen Sie außerdem Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass inklusive Meldebescheinigung mit. Die Filialen, in denen Sie eine SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten, finden Sie hier.
  • ImmobilienScout24, Immowelt, Immonet oder die Postbank:Die digitale, sofort online verfügbare Variante - der SCHUFA-BonitätsCheck - wird auf folgenden relevanten Onlineportalen angeboten. Sie erhalten den SCHUFA-BonitätsCheck nach Ihrer Bestellung und erfolgreicher Identifizierung digital als Download oder alternativ auf dem Postweg.

Weitere Informationen finden Sie direkt bei unseren Kooperationspartnern (Auszug):

ImmobilienScout24®

Immomio

Immowelt

Immonet

Postbank

Sparkassen-Finanzportal

Ich brauche für Vermieter oder Arbeitgeber eine SCHUFA-Auskunft. Welche ist die Richtige?

Mit der SCHUFA-BonitätsAuskunft erhalten Sie eine beweiskräftige Auskunft, um Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Geschäftspartner (zum Beispiel der Vermieterin oder dem Vermieter) aufzubauen und gleichzeitig Ihre persönlichen Daten zu schützen.

Die SCHUFA-BonitätsAuskunft beinhaltet folgende Informationen:

  • Zertifikat
    Mit dem Original-Zertifikat der SCHUFA Holding AG dokumentieren Sie Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Das Zertifikat der SCHUFA ist bei Vermietern anerkannt und durch Sicherheitsmerkmale, wie Hologrammstreifen und SCHUFA-Siegel mehrfach geschützt. Sie geben nur Informationen weiter, die für den Vertragsabschluss relevant sind. So bleibt Ihre Privatsphäre geschützt.
  • Erläuternde Informationen
    Diese beinhalten weitere Informationen, wie den tagesaktuellen Orientierungswert und Branchenscores, die eine Prognose liefern, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft erfüllt werden. Zudem enthalten die erläuternden Informationen eine Übersicht der zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten.

Bestellen Sie Ihre SCHUFA-BonitätsAuskunft bequem hier.

Oder rufen Sie uns einfach an unter der Telefonnummer 0611 - 92780. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen).



Was kann ich tun, wenn Angaben in meiner Auskunft unvollständig, nicht mehr aktuell oder unzutreffend sind?

Für die SCHUFA sind korrekte und aktuelle Daten sehr wichtig, da sie unsere Geschäftsgrundlage bilden. Es wird ein regelmäßiges Qualitätsmonitoring durchgeführt.

Fehlende Informationen von SCHUFA-Vertragspartnern werden wir gerne nach Rücksprache mit dem betreffenden SCHUFA-Vertragspartner im SCHUFA-Datenbestand ergänzen, wenn Sie uns hierzu nähere Angaben machen. Sie können Ihr Anliegen dadurch beschleunigen, indem Sie Ihrem Anliegen entsprechende Nachweise beifügen.

Wichtig zu wissen: Nicht alle kreditgebenden Unternehmen sind der SCHUFA angeschlossen und übermitteln Informationen an die SCHUFA.

So können Sie uns kontaktieren:

  • Als registrierter Nutzer einfach und bequem über den persönlichen Bereich - Sie können sich hier neu registrieren.
  • Telefonisch unter 0611 – 92780. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8 Uhr bis 19 Uhr (außer an bundesweit einheitlichen Feiertagen).
  • Per Post an:

SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter

Postfach 10 34 41

50474 Köln

Hier finden Sie weitere Informationen zu Datenschutz und Datenqualität.

Häufig müssen wir zur Klärung eine Rückfrage bei unserem Vertragspartner – dem Unternehmen, das eine Information übermittelt oder auch gerade nicht übermittelt hat – stellen. Wir setzen uns für Sie ein, schnellstmöglich eine Rückmeldung zu erhalten. Sollte die Antwort unseres Vertragspartners etwas auf sich warten lassen, so bitten wir Sie um Verständnis. Ihr Bestreiten des Sachverhalts kann durch einen entsprechenden Vermerk kenntlich gemacht werden. In Zweifelsfällen werden die zu Ihrer Person gespeicherten Daten so lange nicht an anfragende Vertragspartner übermittelt, bis der Sachverhalt geklärt werden konnte.

Warum steht in meiner Auskunft „Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen“ oder „Gläubigerbefriedigung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses ausgeschlossen“?

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung dieser Informationen im Schuldnerverzeichnis wird der Geschäftsverkehr geschützt. Die SCHUFA verfolgt das gleiche Ziel und speichert ebenfalls die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte. Die SCHUFA speichert nur die Tatsache der Veröffentlichung im Schuldnerverzeichnis und übernimmt nachträgliche Änderungen. Wenn zum Beispiel die Forderung eines Gläubigers beglichen und die Information im Schuldnerverzeichnis gelöscht wurde, erfolgt daraufhin auch die Löschung der Information bei der SCHUFA.

Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis erfolgen nach Anordnung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher in folgenden Fällen:

  • Wenn der Schuldner im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegt
  • Wenn eine Vollstreckung aussichtslos ist, d. h. wenn der Schuldner seine Vermögensverhältnisse zwar offenlegt, aber die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögenswerte nicht ausreichen, um eine vollständige Befriedigung des Gläubigers zu gewährleisten
  • Wenn der Schuldner die vollständige Befriedigung des Gläubigers nicht innerhalb eines Monats gegenüber dem Gerichtsvollzieher nachweist

Sollten Sie feststellen, dass wir eine Information aus dem Schuldnerverzeichnis noch nicht aktualisiert haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Wir nehmen dann die entsprechende Aktualisierung nach entsprechender Prüfung vor. Alternativ können Sie uns auch eine Löschbescheinigung zukommen lassen. Diese erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht.

So können Sie uns kontaktieren.

Was bedeutet „Abgleich gegen Compliance-Listen?“

Unternehmen sind durch gesetzliche Vorgaben dazu verpflichtet, potenzielle und bestehende Geschäftspartner zum Zweck der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinsichtlich ihres Compliance-Status zu überprüfen. Dies bedeutet, dass sie feststellen müssen, ob es sich bei ihren (potenziellen) Geschäftspartnern um politisch exponierte Personen, Personen, die diesen nahestehen, oder um sanktionierte Personen handelt.


  • Politisch exponierte Personen (PEP):
    Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder früher ausgeübt haben, werden als politisch exponierte Personen bezeichnet. Dies sind zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Minister und deren Stellvertreter, Staatssekretäre, Parlamentsmitglieder, Mitglieder der obersten Gerichte oder der Führungsetagen staatlicher Behörden wie Rechnungshöfe oder Zentralbanken. Auch Botschafter und Führungspersonen staatlicher Unternehmen zählen dazu.
  • Nahestehende einer politisch exponierten Person (PEP-Nahestehende):
    Personen werden als PEP-nahestehend bezeichnet, wenn sie z.B. unmittelbare Familienmitglieder einer politisch exponierten Person sind. Auch Personen, die mit der PEP bekanntermaßen enge Geschäftsbeziehungen pflegen, zählen zu dieser Personengruppe.
  • Sanktionierte Personen:
    Sanktionierte Personen sind Personen, gegen die von Staaten oder Staatengemeinschaften wirtschaftliche und/oder rechtliche Beschränkungen erlassen wurden. Hierzu zählen auch Personen, die mit sanktionierten Personen in Verbindung stehen. Unternehmen drohen empfindliche Konsequenzen, wenn sie sanktionierten Personen z.B. finanzielle Mittel, wirtschaftlich veräußerbare Ressourcen oder auch Immobilien zur Verfügung stellen.
Eine gängige Methode ist der Abgleich der Personendaten potenzieller oder bestehender Geschäftspartner gegen Listen politisch exponierter Personen und Listen sanktionierter Personen – sogenannte Compliance-Listen.

Die Informationsquellen für die PEP-Listen sind offizielle Webseiten der Regierung und offizielle Publikationen. Die Sanktionslisten stammen von offiziellen Herausgebern wie Ministerien und Institutionen. Diesen Abgleich führt die SCHUFA zur Unterstützung ihrer Vertragspartner durch. Er hat keine Auswirkung auf die Einschätzung Ihrer Bonität durch die SCHUFA.

Ich bin keine politisch exponierte Person, keine sanktionierte Person und stehe auch in keiner Verbindung zu solchen. Wieso steht hierzu dennoch etwas auf meiner Datenkopie?

Besteht eine hinreichende Übereinstimmung zwischen der Schreibweise Ihres Namens und ggf. weiterer Daten (z.B. Geburtsdatum) und einem Eintrag zu einer politisch exponierten Person, einer PEP-nahestehenden Person oder auch einer sanktionierten Person auf einer Compliance-Liste, wird diese Information auf Ihrer Datenkopie ausgewiesen.

Führt ein Vertragspartner der SCHUFA eine Anfrage zu Ihrer Person durch, wird Ihnen diese zu Dokumentationszwecken ebenfalls angezeigt, da die SCHUFA für Ihren Vertragspartner diesen Abgleich gegen die Compliance-Listen durchführt.

Wichtig zu wissen: Im Falle einer hinreichenden Übereinstimmung zwischen Ihren Personendaten und einem Eintrag auf einer Compliance-Liste, übermittelt die SCHUFA lediglich den Hinweis über die hinreichende Übereinstimmung an den Vertragspartner. Die eigentliche Compliance-Prüfung hingegen wird vom Vertragspartner durchgeführt. Die SCHUFA selbst tätigt also keine Aussage darüber, ob der Eintrag tatsächlich Ihre Person betrifft oder nicht.


Wie erfahre ich, welche Daten die SCHUFA über mich gespeichert hat?

So erhalten Sie persönlichen Zugriff auf die zu Ihrer Person gespeicherten SCHUFA-Informationen:

Registrierung auf meineSCHUFA.de

Sie können sich auf meineSCHUFA.de registrieren und jederzeit die Informationen aufrufen, die über Sie vorliegen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise auch den UpdateService per SMS und/oder E-Mail nutzen. Damit benachrichtigen wir Sie automatisch über ausgewählte Änderungen in den gespeicherten SCHUFA-Daten, zum Beispiel, wenn ein Unternehmen Ihre Kreditwürdigkeit anfragt.

Außerdem unterstützen wir Sie mit der telefonischen Beratung bei Fragen rund um alle SCHUFA-Themen. Dafür erhalten Sie einen persönlichen Ansprechpartner aus dem SCHUFA-Beratungsteam.

Zudem können Kunden, die auf meineSCHUFA.de registriert sind, eine SCHUFA-UnternehmensAuskunft bestellen.

Wir bieten Ihnen ganz auf Ihren Bedarf abgestimmte Produkte mit unterschiedlichen Leistungen und Kosten an. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) - kurz: Datenkopie

Sie können bei uns eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern. Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte daher vertraulich behandelt werden.

Sie können die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) auf unserem Portal www.meineSCHUFA.de anfordern.

Was macht die SCHUFA zur Qualitätssicherung ihrer Daten?

Daten sind die Grundlage unseres Geschäfts, daher überprüfen wir die Qualität unserer Informationen sehr sorgfältig und verbessern sie stetig. Zu unserer Qualitätssicherung zählen aufwändige Datenanalysen, Plausibilitätsprüfungen und Inventuren, bei denen wir gemeinsam mit unseren Kunden gespeicherte Informationen verifizieren. Darüber hinaus veranlassen wir regelmäßige Stichproben, um sicher zu gehen, dass Datenschutzrichtlinien und Meldepflichten von den uns angeschlossenen Unternehmen eingehalten werden.

Unser Anliegen ist es, möglichst jeden Fehler – ganz egal aus welcher Quelle – zu vermeiden. Hinweisen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gespeicherten Daten gehen wir umgehend nach.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihren Daten bei der SCHUFA.

Wird eine gespeicherte Information reklamiert, nehmen wir – sofern erforderlich – Kontakt zum meldenden Unternehmen auf und aktualisieren den Datensatz so schnell wie möglich. Die uns angeschlossenen Unternehmen sind selbstverständlich zu einer ordnungsgemäßen Meldung verpflichtet.

Ich bin der Meinung, dass in meinem SCHUFA-Datensatz Informationen fehlen oder nicht korrekt sind. Was kann ich tun?

Sollten Sie der Meinung sein, dass etwas mit den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten nicht stimmt, dann reicht ein Hinweis an unseren Privatkundenservice und wir klären den Sachverhalt. Dafür kontaktieren wir in der Regel das Unternehmen, von dem die Daten stammen.

Wenn zum Beispiel ein Kredit bei uns nicht gespeichert ist, kann dies darauf zurückzuführen sein, dass das kreditgebende Unternehmen nicht mit uns zusammenarbeitet. Vereinzelt kann es auch sein, dass ein Vertragspartner es versäumt hat, uns rechtzeitig zu informieren. Das klären wir gerne für Sie.

Kontaktieren Sie uns!

Ist eine gespeicherte Information tatsächlich fehlerhaft oder bestehen begründete Zweifel an der Richtigkeit, wird sie so schnell wie möglich korrigiert oder gelöscht.

Sie vermuten eine Personenverwechslung oder einen Datenmissbrauch? Bei solch einem Verdacht wenden Sie sich an [email protected]


Warum informiert mich die SCHUFA nicht, wenn neue Daten gespeichert werden oder Daten sich ändern?

Die Information, dass persönliche Daten und Vertragsdaten an die SCHUFA gemeldet werden, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Unternehmen, mit dem sie Geschäfte abschließen. Üblicherweise finden Sie die Hinweise in den AGBs des Unternehmens.

Das ist über die DS-GVO geregelt:

  • Bei allen Bankgeschäften wird der Kunde von der Bank durch den SCHUFA-Hinweis und der ergänzenden SCHUFA-Information darüber informiert, dass Daten an die SCHUFA übermittelt werden und wie die SCHUFA die Daten verarbeitet.
  • Bei Meldung negativer Informationen an die SCHUFA informiert das Unternehmen den Kunden über die bevorstehende Übermittlung, in der Regel passiert das bereits in den Mahnschreiben. Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen (sogenannte „titulierte Forderungen“) durch das Unternehmen wird der Kunde ebenfalls informiert.

Die Privatkunden-Produkte der SCHUFA bieten Ihnen unter meineschufa.de eine Reihe von Services, um sich über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu informieren und über Anfragen durch Unternehmen benachrichtigt zu werden.

Mehr dazu unter meineschufa.de

Wie lange speichert die SCHUFA personenbezogene Daten?

Die Löschung der Daten erfolgt automatisch taggenau auf Basis der festgelegten Speicherfristen.

  • Welche Informationen?

    Wann werden diese aus der SCHUFA gelöscht?

  • Störungsfreie Kredite

    Drei Jahre nach Erledigung

  • Kreditanfragen

    Nach zwölf Monaten

  • Störungsfreie Verträge (Girokonten Basiskonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten)

    Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch den Vertragspartner an die SCHUFA

  • Voranschriften

    Werden drei Jahre gespeichert. Voranschriften sind wichtige Informationen zur Identifizierung und können Personenverwechslungen vermeiden. Daher kann die Speicherung für jeweils drei weitere Jahre verlängert werden, wenn keine neuen Voranschriften hinzukommen.

  • Pfändungskonten, Basiskonten

    Unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung / Kündigung durch den Vertragspartner an die SCHUFA

  • Daten aus Schuldnerverzeichnissen

    Nach drei Jahren, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird

  • Verbraucher-/
    Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren

    Drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens

  • Abgewiesene
    Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren

    Nach drei Jahren

Wie erfahre ich, ob Unternehmen Daten zu Geschäften mit mir an die SCHUFA weitergeben?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht bei der Meldung von Informationen an die SCHUFA eine Fülle von Transparenzanforderungen und Informationspflichten vor. Diese richten sich zunächst an Unternehmen, mit denen Verbraucher eine geschäftliche Beziehung haben. Bis zum Wirksamwerden der DS-GVO wurde die Datenübermittlung an die SCHUFA in der Regel auf eine vom Kunden zu unterzeichnende SCHUFA-Klausel gestützt, die eine Einwilligung in die Datenübermittlung und einen Hinweisteil für die Übermittlung von Negativdaten enthielt. Zur Umsetzung der Anforderungen der DS-GVO wurde die bisherige SCHUFA-Klausel durch eine Hinweislösung ersetzt, die aus zwei Teilen besteht:

  • dem sogenannten SCHUFA-Hinweis, mit dem der Vertragspartner den Kunden über die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA unterrichtet
  • einem ergänzenden SCHUFA-Informationsblatt, das eine umfassende Beschreibung der Datenverarbeitung bei der SCHUFA enthält und so den SCHUFA-Hinweis ergänzt

Offene Forderungen werden der SCHUFA in der Regel* nur gemeldet, sofern sie vorher zweimal angemahnt wurden und vom Verbraucher unbestritten sind. Der Verbraucher wird also im Vorfeld über die bevorstehende Übermittlung von Informationen an die SCHUFA informiert.

* Darüber hinaus nennt § 31 Abs. 2 S. 1 BDSG weitere Voraussetzungen, welche die SCHUFA für die Zulässigkeit der Übermittlung von offenen Forderungen zugrunde legt:

Die Verwendung eines von Auskunfteien ermittelten Wahrscheinlichkeitswerts über die Zahlungsfähig- und Zahlungswilligkeit einer natürlichen Person ist im Fall der Einbeziehung von Informationen über Forderungen nur zulässig, soweit die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen und nur solche Forderungen über eine geschuldete Leistung, die trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, berücksichtigt werden,

1. die durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden sind oder für die ein Schuldtitel nach § 794 der Zivilprozessordnung vorliegt,

2. die nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind,

3. die der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat,

4. bei denen
  • der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
  • die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
  • der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
  • der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder

5. deren zugrunde liegendes Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und bei denen der Schuldner zuvor über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist.

Entscheiden SCHUFA-Scores über den Vertragsabschluss?

Jeder Anbieter entscheidet für sich, ob und unter welchen Bedingungen er ein Geschäft mit Ihnen abschließen will. Und dafür nutzt er oft auch noch eigene Daten. Deshalb können wir nicht sagen, bei welchem SCHUFA-Score ein Geschäft zustande kommt. Und bei welchem nicht. Das entscheidet immer der Anbieter.

Der SCHUFA-Score ist lediglich eine Entscheidungshilfe und nicht allein ausschlaggebend dafür, ob und zu welchen Bedingungen ein Unternehmen einen Vertrag mit einem Kunden abschließt.

In die Entscheidung eines Unternehmens fließen neben SCHUFA-Informationen weitere Daten ein, die die SCHUFA weder speichert noch liefert. Bei der Vergabe eines Bankkredites sind dies beispielsweise Informationen zum Einkommen, zum Beruf oder zur Vermögenslage.

Immer mehr Unternehmen setzen heute eigene Scoring-Systeme ein. In diese Systeme können Informationen der SCHUFA oder anderer externer Quellen eingehen, aber auch Angaben, die der Kunde selbst zu seiner Person macht.

Jedes Unternehmen hat eine individuelle Richtlinie, die festlegt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen ein Vertragsabschluss erfolgt.

SCHUFA-Vertragspartner, die einen Scorewert zur Einschätzung der Bonität wünschen, erhalten diesen übrigens immer in Verbindung mit einer SCHUFA-Auskunft. Durch die Weitergabe dieser Informationen unterstützen wir Entscheidungen, getroffen werden sie allerdings von unseren Vertragspartnern.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Warum gibt es zu einer Person mehrere Scores?

Ihre SCHUFA-Auskunft weist verschiedene Scores aus, die zu Ihrer Person gespeichert sind:

Der Basisscore liefert eine branchenübergreifende Einschätzung der Bonität. Seine Berechnung erfolgt einmal pro Quartal. Er wird nicht an Unternehmen weitergegeben.

Branchenscores sind speziell auf die Bedürfnisse und die Risikobereitschaft unterschiedlicher Branchen zugeschnitten, wie etwa der SCHUFA-Score für Online-Handel oder Banken.Die Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Baufinanzierungskredit oder eine PKW-Finanzierung zurückbezahlt wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der eine Rechnung beim Versandhandel bezahlt wird. Aus diesem Grund haben wir mehrere branchenspezifische Scoremodelle entwickelt. Außerdem beauftragen uns immer mehr Unternehmen damit, individuelle Scoring-Lösungen für ihr Haus zu entwickeln, die wiederum zu individuellen Scoreergebnissen führen oder Unternehmen setzen eigene Verfahren ein.

Unabhängig vom Bonitäts-Scoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte, z.B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Was sind SCHUFA-Branchenscores und wie erfahre ich diese?

Für SCHUFA-Vertragspartner berechnen wir branchenspezifische oder individuelle Scores. Die Wahrscheinlichkeit, mit welcher ein Baufinanzierungskredit oder eine PKW-Finanzierung zurückbezahlt wird, muss nicht der Wahrscheinlichkeit entsprechen, mit der eine Rechnung beim Versandhandel bezahlt wird. Aus diesem Grund bietet die SCHUFA ihren Vertragspartnern unterschiedliche auf sie zugeschnittene Scoremodelle, wie z. B. die sogenannten SCHUFA-Branchenscores, an.

Ihre tagesaktuellen SCHUFA-Branchenscores erhalten Sie bei der Bestellung einer SCHUFA-BonitätsAuskunft. Die Bestellung können Sie bequem online unter www.meineSCHUFA.de vornehmen.

Die in den vergangenen 12 Monaten von Unternehmen angefragten und durch die SCHUFA zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelten Scorewerte, erhalten Sie bei Bestellung einer kostenlosen Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO). Die Bestellung können Sie online unter www.meineSCHUFA.de ausführen.

Weitere Informationen zum Thema Scoring finden Sie unter Scoring & Daten.

Welche Daten nutzt die SCHUFA zur Berechnung von Scores?

Bonitätsscores, die wir zu Verbrauchern ermitteln, basieren auf den zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten, die auch in der Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO ausgewiesen werden. Auf deren Grundlage erfolgt dann eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit eine ähnliche Datenbasis aufwiesen. Für die Ermittlung von Scorewerten zur Bonität werden die gespeicherten Daten in sogenannte Datenarten zusammengefasst:

  • Bisherige Zahlungsstörungen
    Wenn Sie in der Vergangenheit Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko (z. B. Ratenkredite, Handy- oder Versandhandelsverträge) nicht vertragsgemäß erfüllt haben, können z. B. die Anzahl, die Art und die Dauer der Zahlungsstörungen in den Score einfließen.
  • Kreditnutzung
    Anzahl, Art, Dauer und Umfang der von Ihnen abgeschlossenen Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko sind Informationen, die beim Scoring berücksichtigt werden können, insbesondere soweit sie bei verschiedenen Unternehmen erfolgten.
  • Kreditaktivität letztes Jahr
    Ob und in welcher Anzahl Sie in den letzten zwölf Monaten Geschäfte mit einem finanziellen Ausfallrisiko angefragt und tatsächlich abgeschlossen haben, kann berücksichtigt werden.
  • Länge Kredithistorie
    Diese Datenart beinhaltet, wie lange uns Kreditbeziehungen, z. B. Girokonten oder Kreditkarten, zu einer Person bekannt sind oder sie überhaupt bei der SCHUFA gespeichert sind. Längere Kredithistorien können ein Hinweis auf Erfahrung im Umgang mit finanziellen Verpflichtungen sein.
  • Allgemeine Daten
    Hierunter fallen Daten wie z. B. das Geburtsdatum oder die Anzahl und das Datum der letzten Bearbeitung der einmal im Geschäftsverkehr verwendeten Anschriften. Auch eine dem Geschäft zugrundeliegende Ausweisprüfung kann eine Rolle spielen.

Unabhängig vom Bonitätsscoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte,z.B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel. Hierzu erfolgt eine Analyse von Anfragen unserer Geschäftspartner. Neben diesen Anfragedaten können z. B. auch Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten existiert, sowie aggregierte statistische Informationen aus dem SCHUFA-Datenbestand einfließen.

Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besonders sensible Daten nach Art. 9 DS-GVO, (z.B. ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden bei der SCHUFA nicht gespeichert und stehen daher für die Profilbildung nicht zur Verfügung. Wir nutzen auch keine Daten aus sozialen Netzwerken. Zudem hat die Bestellung einer Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) keinen Einfluss auf das Scoring. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen des § 31 BDSG.

Was bedeutet Schufa Eintrag erledigt?

SCHUFA Eintrag ER: Erledigt-Merkmal für negative Einträge Zuletzt gibt es noch das SCHUFA Merkmal „ER“, was "Erledigt" bedeutet und zutrifft, sobald Merkmale sich erledigt haben, also sofern ein offener Kredit beispielsweise in der vorgegebenen Frist – oder auch vorher – zurückgezahlt wurde.

Ist ein erledigter Schufa Eintrag negativ?

Die gute Nachricht: Negative Schufa-Einträge werden automatisch gelöscht. Die schlechte Nachricht: Je nach Eintrag sind die Löschfristen ein paar Jahre lang.

Wann steht in der Schufa erledigt?

Die Schufa speichert die Einträge nicht lebenslang. In der Regel bleiben die Informationen drei Jahre gespeichert und werden dann gelöscht – vorausgesetzt, alle offenen Zahlungen sind geleistet. Also ein Kredit muss getilgt sein, ein Mahnbescheid erledigt. Kreditanfragen speichert die Schufa zwölf Monate.

Wann löscht die Schufa einen Eintrag mit Erledigungsvermerk?

Löschung nach Erledigung Wenn eine Schuld beglichen wurde, bekommt ein Eintrag bei der Schufa einen sogenannten Erledigungsvermerk. Nach der Erledigung dauert es ebenfalls drei Jahre, bis der Eintrag gelöscht wird.