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Seit dem Steuerjahr 2010 können berufstätige Paare den Antrag stellen, dass beide Partner in Steuerklasse 4 mit Faktor eingeordnet werden. Dazu muss der Faktor weniger als eins betragen. Das Faktorverfahren ist in § 39f EStG geregelt (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39f.html). Stimmt das Finanzamt dem Faktorverfahren zu, wird der berechnete Faktor in ELStAM eingetragen. So wird der Faktor berechnet
So wirkt sich der Faktor ausDer Fiskus berechnet den Faktor mit drei Nachkommastellen ohne Rundung, beispielsweise 0,988. Der ermittelte Faktor wird in ELStAM eingetragen und muss vom Arbeitgeber bei der Berechnung der Lohnsteuer beachtet werden. Dazu berechnet der Arbeitgeber zunächst die Lohnsteuer nach Steuerklasse 4 und multipliziert das Ergebnis mit dem in ELStAM vermerkten Faktor. Durch die Multiplikation mit einer Zahl unter eins ergibt sich jeden Monat eine Lohnsteuerersparnis für ein Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner. Um die endgültige Steuerschuld für ein Kalenderjahr zu berechnen, sind die Paare zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. GültigkeitDer berechnete Faktor gilt im Jahr seiner Erstberechnung oder letzten Änderung sowie im Folgejahr. Bei Änderung des Jahreseinkommens können die Steuerpflichtigen einmal im Jahr eine Neuberechnung des Faktors beantragen. Bei Beantragung oder Änderung bestimmter Freibeträge, zum Beispiel für Behinderte oder Hinterbliebene, erfolgt automatisch eine Überprüfung und neue Berechnung des Faktors. FreibeträgeFür jeden Steuerpflichtigen beinhaltet die Lohnsteuerklasse 4 diese Steuerfreibeträge
Nur halber Kinderfreibetrag in Lohnsteuerklasse 4Für die Kinderfreibeträge trägt das Finanzamt einen Zähler in ELStAM ein. Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, erhält jeder Elternteil den Zähler 0,5. Verheiratete Alleinverdienende, die der Einkommensteuerpflicht unterliegen und Steuerklasse 3 zugeordnet sind, erhalten den Zähler 1. Auch wenn sich berufstätige Eltern beide für die Lohnsteuerklasse 4 entscheiden, erhält jeder von beiden den Zähler 1. Aus diesem Grund gewähren die Finanzbehörden für Steuerklasse 4 nur den halben Kinderfreibetrag für jedes Kind, wodurch bei der Berechnung der Einkommensteuer eines verheirateten Elternpaares derselbe Kinderfreibetrag angerechnet wird wir bei einem Alleinverdienenden. Um die monatliche Lohnsteuer zu berechnen, berücksichtigt das Finanzamt den Kinderfreibetrag nicht. Der Freibetrag ist aber relevant für die Ermittlung der Einkommensteuer und er wird bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags beachtet. Informationen zu den anderen Steuerklassen finden Sie hier: Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Ähnliche Artikel Steuerberater Ratgeber – Wenn Sie einen Steuerberater benötigen Steuerfreibeträge für Studenten Steuerfreibetrag für Rentner Steuererklärung ein Ratgeber Was bedeutet st auf Lohnabrechnung?S Sonstiger Bezug Wie Einmalbezug. St Steuer-Brutto Das tatsächliche Gehalt plus einmalbezüge und geldwerte Vorteile ergeben das Steuer-Brutto. Steuer-ID Persönliche Steuer-Identifikationsnummer Sie besteht aus elf ziffern und wird vom Finanzamt jedem Bürger dauerhaft zugeteilt.
Wie wirkt sich ein Kind auf die Lohnabrechnung aus?Auf den Lohnsteuerabzug haben in den ELStAM eingetragene Kinder grundsätzlich keine Auswirkung; lediglich für die Ermittlung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Stattdessen wird unterjährig das einkommensunabhängige Kindergeld gezahlt; i. d.
Was bedeutet der Kinderfreibetrag auf der Gehaltsabrechnung?Der Kinderfreibetrag ist eine Summe, die das Finanzamt bei der Einkommenssteuer von dem zu versteuernden Einkommen abzieht. Der Betrag liegt 2021 bei 8.388 Euro pro Kind, bestehend aus dem Kinderfreibetrag (5.460 Euro) und dem Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro).
Woher weiß ich ob ich einen Kinderfreibetrag habe?Er wird in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen und bei der Steuererklärung berücksichtigt. Den Kinderfreibetrag selbst eintragen kann man nicht. Seit 2011 lässt man den Freibetrag im Finanzamt eintragen.
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