Hallo qwertz123, eine Kündigung auf ärztlichen Rat läuft genau so ab, wie es dein Arzt gesagt hat. Er stellt dir ein Attest aus, dass er dir dazu Rät, die aktuelle Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter auszuüben und wenn du das hast, dann kannst du kündigen. Wenn du ganz sicher gehen möchtest, kannst du auch vorher eine Leistungsberatung der Agentur für Arbeit
in Anspruch nehmen, aber mit Attest passiert da nix von wegen Sperrzeit. Viele Grüße
Hallo qwertz123 ich muss mal fragen, was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? @Agent Grüße von der Sonne Habe hier mal was wichtiges zu qwertz123 Frage gefunden. https://www.helpster.de/kuendigung-auf-aerztlichen-rat-was-sie-beachten-sollten_56328
aber mit Attest passiert da nix von wegen Sperrzeit. Von wegen passiert nix, ich hatte auch ein Attest vom Arzt, habe gekündigt und 12 Wochen Soerre waren die folge, also wenn man das macht dann sollte man das unbedingt mit der
Afa abklären ( natürlich schriftlich bestätigen lassen).
Ich war ja schon beim Arbeitsamt und habe mich beraten lassen, und dann sagte ich ich will 100%ig sicher sein, jetzt ruft mich eben der Typ des Arbeitsamt der dafür zuständig ist bis morgen irgenwann an und ich kläre das genauer ab. Will mich hier nur mit Leuten austauschen die ähnliches erlebt haben. Woanders einsetzen kann man mich nicht, das ist eine kleine Firma mit nur 2
Angestellten und wir arbeiten immer mit dem Chef zusammen. Nach Auftragslage beim Kunden, da gibt es keine anderen Tätigkeitsfelder. Ich quäle mich damit schon einige Monate rum, aber immer hatte ich Hemmungen zu kündigen oder was dagegen zutun, wegen dem Arbeitsamt (war lange genug arbeitslos und irgendwann reichte es mir) und dem fehlenden Geld.
Hallo qwertz123! Ich denke nach längerer Krankmeldung wird der AG dir von sich aus kündigen, oder? Das wäre natürlich besser, als wenn du das tust. Mit welcher Begründung hat die AfA eine Sperrzeit verhängt?
Genau. Lass dich erst mal 2-4 Wochen krank schreiben. Der kündigt dich schon von selber. Alles easy.
Hallo @qwertz123, ich möchte dir hier nicht allzu nahe treten, aber: Beitrag #5 meinte: (...) Jetzt ist aber der Betrieb meines Minijobes aufgekauft worden (...) Damit hast du jetzt also einen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeit und
-Entgelt mit jemandem, dem der Gartenbetrieb nicht mehr gehört. Dafür arbeitest du für jemand anders, mit dem du aber keinen Vertrag über Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt hast. Damit bist du aus meiner Sicht deinem neuen Arbeitgeber ziemlich ausgeliefert. Hast du wenigstens von deinem alten Arbeitgeber Urlaubs- und Überstundenabgeltung erhalten, bzw. eine Abrechnung dafür? Beitrag #5 meinte: Ehrlich
gesagt kommt mir meine Diagnose in diesem Fall wie gerufen, es erleichtert mich in diesem Fall krank zu sein, so blöd wie es klingt. Von diesen Arbeitgeber-Parolen trenne dich bitte, wenn du ärztlich festgestellt arbeitsunfähig bist, dann ist das so und von jedem zu akzeptieren. Für deine jetzige Situation gilt das, was hier bereits ausgeführt wurde: Also erst mal AU schreiben lassen, so für ein oder zwei Wochen, danach wieder arbeiten und wenn der Rücken dann schmerzt, Arzt konsultieren. Dann ließe sich auch eine Eigenkündigung einigermaßen glaubhaft darlegen. Schönen Gruß, ave
Damit hast du jetzt also einen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeit und -Entgelt mit jemandem, dem der Gartenbetrieb nicht mehr gehört. Dafür arbeitest du für jemand anders, mit dem du aber keinen Vertrag über Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt hast. Damit
bist du aus meiner Sicht deinem neuen Arbeitgeber ziemlich ausgeliefert. Hast du wenigstens von deinem alten Arbeitgeber Urlaubs- und Überstundenabgeltung erhalten, bzw. eine Abrechnung dafür? Avalanche, hast Du schonmal was von Betriebsübergang gehört?
Ich möchte jetzt hier den Faden nicht schreddern, aber Betriebsübergang hatte ich vor fünf Jahren in HH. Da wurde nach ca. 9 Monaten aus A GmbH dann A Personalleasing GmbH, was nur an der Adresszeile auf der Lohnabrechnung zu ersehen war. Gab dann auch schnell Stress beim Urlaub und bei der Kündigung.
SG ave
Um mal wieder zum Thema zu kommen. Wenn ich diesen ärztlichen Rat habe und kündigen kann. Wie sieht dann eine Kündigung in etwa aus. Habe noch nie einen Job gekündigt.
Hallo quertz123, Wie sieht dann eine Kündigung in etwa aus. Habe noch nie einen Job gekündigt. Schau bitte in deinen Arbeitsvertrag, da sollte drin stehen wie lang deine Kündigungsfrist ist, danach solltest du dich richten und dich über diese Zeit weiter
AU schreiben lassen, damit du in der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten musst. Wenn dein Arzt auf deiner Seite ist sollte das ja kein Problem sein und für 6 Wochen steht dir Lohnfortzahlung vom AG zu. Für die AfA ist letztlich die
AG -Kündigung immer die "bessere" Variante. Lege ich den Wisch vom Arzt als Kopie bei? Kann ich fristlos kündigen? Was soll der
AG damit, das ist für die AfA gedacht ? Du könntest einen Aufhebungsvertrag machen (allgemein aus gesundheitlichen Gründen sollte dann schon mit drin stehen), das geht aber
nur wenn der AG damit einverstanden ist, das gilt als "einvernehmliche Auflösung" des Arbeitsvertrages zu einem bestimmten Tag X. Was auch immer hat IMMER schriftlich zu erfolgen, egal ob von dir oder vom
AG . Sollte deine AU doch länger dauern bekommst du nach 6 Wochen (oder bei Ende des Arbeitsvertrages auch vorher schon) Krankengeld von der KK , das
dürfte noch etwas höher sein als später dein ALGI . Die haben (meiner Kenntnis nach) dann auch ein Formular für deinen Arzt wo der das noch mal genauer bestätigen soll, mit der Notwendigkeit den Job zu kündigen. Auf mündliche Aussagen dazu bei der
AfA solltest du dich besser NICHT verlassen. MfG Doppeloma
ich arbeite nun schon seit September 2017 im Bereich Gartenbau. Na, dafür hast Du Dir ja wirklich eine passende Stelle ausgesucht. ► Fragebogen zur Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat mich aber vorher schriftlich nachweisbar beim AG nach einer alternativen Stelle erkundigen, ► Kündigung - Was ist vorher und nachher zu beachten?
Ich möchte jetzt hier den Faden nicht schreddern, aber Betriebsübergang hatte ich vor fünf Jahren in HH. Da wurde nach ca. 9 Monaten aus A GmbH dann A Personalleasing GmbH, was nur an der Adresszeile auf der Lohnabrechnung zu ersehen war. Gab dann auch schnell Stress
beim Urlaub und bei der Kündigung. SG ave Ich wollte damit auch nur klarmachen, dass wir hier keinen vertragslosen Zustand haben, wie von dir behauptet.
Bin ja wie gesagt momentan krankgeschrieben. Arbeite aber in meinen Nebenjob weiterhin, (sehr lockere Arbeit die der Genesung absolut nicht im Weg steht), seh ich doch gestern Abend tatsächlich die Frau vom Chef ganz auffällig unauffällig vor meiner Nebenjob Firma rumlungern. Wollen mich wohl als Simulanten hinstellen, um nicht zahlen zu müssen.
Werde jetzt gleich zum Arzt fahren und mir dieses Attest holen und damit aber erstmal aufs Amt und schauen dass die mir was schriftliches geben.
Eine Bodenlose Frechheit ist sowas, ich arbeite im Gartenjob schwer körperlich und mein Nebenjob ist lediglich ein Job als Aufsicht in einem Sportstudio. Frechheit? Eher wohl Deine Duxxheix. Es ist ein Unterschied, ob ich während
einer AU spazieren gehe oder einer Tätigkeit nachgehe. Ich denke mal, Dein Gartenbau-AG denkt von der Wortwahl ähnlich wie Du. ;-)
wenn man AU ist, kann man keinen Nebenjob machen.
Quelle: https://rechtsanwaltarbeitsrechtber...des-nebenjobs-wahrend-der-arbeitsunfahigkeit/ und es gibt noch mehr Seiten im Internet wo genau das steht. Rechtsprechung zur nebenberuflichen Tätigkeit bei Krankheit Das LAG Köln (Urteil vom 16.10.2013 – 11 Sa 915/12) hat entschieden, dass kleinere Nebenjobs die Heilung kaum gefährden, so dass eine fristlose Kündigung wegen genesungswidrigen Verhalten unzulässig ist. Ein Arbeitnehmer hatte hier einen Leistenbruch erlitten und wurde operiert. Trotz der Krankschreibung half er eine Stunde am Tag beim Verladen von Zeitungspaketen aus. Der Arbeitgeber kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis und meinte, dass der Arbeitnehmer zum einen eine Krankheit
vorgetäuscht hätte und zum anderen er sich durch die Aushilfstätigkeit genesungswidrig verhalten habe. Das Gericht vernahm den Arzt als Zeugen und stellte fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank war (Erkältung und Leistenbruch), somit lag kein Vortäuschen einer Krankheit vor. Das Landesarbeitsgericht sah hier einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers durch die Arbeit im Nebenjob (körperliche Arbeit bei Leistenbruch); sah den Verstoß aber als gering und nicht schwerwiegend an, so dass die
Kündigung unzulässig sei.
Beitrag #15 meinte: Bin ja wie gesagt momentan krankgeschrieben. Arbeite aber in meinen Nebenjob weiterhin, (...) Ich darf davon ausgehen, dass dein Hauptarbeitgeber von deinem Nebenverdienst Kenntnis hat? Weiterhin ist bei einer
AU diese bekanntlich dem Hauptarbeitgeber postalisch zuzustellen und dem Nebenarbeitgeber in Kopie (nur den oberen Teil, also ohne Diagnose). Aus meiner Sicht sollten dann auch beide Arbeitgeber lohnfortzahlungspflichtig sein. SG ave
Ich darf davon ausgehen, dass dein Hauptarbeitgeber von deinem Nebenverdienst Kenntnis hat? Weiterhin ist bei einer AU diese bekanntlich dem Hauptarbeitgeber postalisch
zuzustellen und dem Nebenarbeitgeber in Kopie (nur den oberen Teil, also ohne Diagnose). Aus meiner Sicht sollten dann auch beide Arbeitgeber lohnfortzahlungspflichtig sein. SG ave Ja er hat Kenntnis davon, allerdings arbeite ich gerne in meinen Nebenjob und sah nicht ein daheim zu vergammeln und mich zu langweilen,
noch dazu stand im Internet in vielen Seiten dass es kein Problem wäre selbst trotz AU einer kleinen Nebentätigkeit nachzugehen solange es nicht genesungswidrig ist.
Ja eben, die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich aber auf eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeit und ist keine generelle Erwerbsunfähigkeit. Das verwechseln hier wohl einige.
Ja eben, die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich aber auf eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeit und ist keine generelle Erwerbsunfähigkeit. Das verwechseln hier wohl einige. Wenn Du krank bist, kannst Du nicht arbeiten gehen. Ansonsten: das gibt Stress mit Deinem Arbeitgeber. Aber ganz sicher! Hast Du überhaupt eine Nebenbeschäftigungsgenehmigung?
Wenn Du krank bist, kannst Du nicht arbeiten gehen. Wenn ich den Fuß gebrochen habe, kann ich nicht als Gärtner arbeiten aber durchaus am PC.
Vom Arbeitsamt habe ich das OK dass ich keine Sperre bekomme und das ärztliche Attest vom Arzt (kostete 10 €) anerkannt wird. Die Frage ist nun, wie kündige ich am besten? Fristlos oder Fristgerecht? Ich denke ich kündige erstmal fristgerecht zum 31.10 und warte ab was passiert, bis dahin natürlich dauer AU , der wird das schon vorzeitig beenden wie ich denke. Ja eben, die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich aber auf eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeit und ist keine generelle Erwerbsunfähigkeit. Das verwechseln hier wohl
einige. Richtig steht auch mehrfach im Internet so, man kann mit AU ALLES machen was der Genesung nicht im Wege steht. Das ist keine elektronische Fußfessel. Wie der Chef reagiert kann ich nicht wirklich einschätzen, es ist ein kleiner Betrieb mit Chef und noch 2 Angestellten, mir und einen Kollegen, und der ist auch schon seit 2 oder 3 Wochen ausgefallen wegen
eines Arbeitsunfalles mit Bruch. Jetzt muss er alles alleine machen und hat Streß ohne Ende, ich denke nicht dass er sich noch Ärger mit dem Arbeitsgericht oder sonstigen aufbrummen wird, aber abwarten.
Sei froh, dass du da raus bist und dich von den Unkenrufen hier im Forum nicht hast blenden lassen. Man muss sich auch mal überlegen, was das für einen Auswirkung auf verunsicherte Fragesteller hier hat, wenn immer gleich der Teufel an die Wand gemalt wird.
Wie funktioniert Kündigung auf ärztlichen Rat?Wenn Sie auf ärztlichen Rat fristlos kündigen wollen, ist ein ausreichend formuliertes Attest notwendig. Die mündliche Empfehlung des Arztes reicht für eine begründete Kündigung nicht aus.
Was muss ich beachten wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige?Was muss ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige? Zunächst müssen Arbeitnehmer (m/w/d) die Selbstkündigung nicht vor dem Arbeitgeber begründen. Um die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes bei Selbstkündigung zu umgehen, sollten aber für die Agentur für Arbeit entsprechende Atteste vom Arzt eingeholt werden.
Wann darf ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen?Als „krankheitsbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Wie kann man kündigen ohne gesperrt zu werden?Eigenkündigung, der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wiederholt zu spät, zu wenig oder gar nicht zahlt.
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