Was bedeutet Kündigung auf ärztlichen Rat?

  • #2

Hallo qwertz123,

eine Kündigung auf ärztlichen Rat läuft genau so ab, wie es dein Arzt gesagt hat. Er stellt dir ein Attest aus, dass er dir dazu Rät, die aktuelle Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter auszuüben und wenn du das hast, dann kannst du kündigen.

Wenn du ganz sicher gehen möchtest, kannst du auch vorher eine Leistungsberatung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen, aber mit Attest passiert da nix von wegen Sperrzeit.

Viele Grüße
Agent

  • #3

Hallo qwertz123

ich muss mal fragen, was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
Besteht da die Möglichkeit, dass du in einen anderen Arbeitsbereich eingesetzt werden kannst?
Oder ist deine Tätigkeit Gartenbau starr fixiert?

@Agent
Kündigung wäre ich vorsichtig und wenn dann Alles schriftlich geben lassen auch von der Agentur für Arbeit, dass im Falle einer Kündigung mit Attest keinerlei Sperrzeit eintritt. Auf mündliche Aussagen würde ich mich nicht verlassen.

Grüße von der Sonne

Habe hier mal was wichtiges zu qwertz123 Frage gefunden.

https://www.helpster.de/kuendigung-auf-aerztlichen-rat-was-sie-beachten-sollten_56328

Was bedeutet Kündigung auf ärztlichen Rat?

  • #4

aber mit Attest passiert da nix von wegen Sperrzeit.

Von wegen passiert nix, ich hatte auch ein Attest vom Arzt, habe gekündigt und 12 Wochen Soerre waren die folge, also wenn man das macht dann sollte man das unbedingt mit der Afa abklären ( natürlich schriftlich bestätigen lassen).

  • #5

Ich war ja schon beim Arbeitsamt und habe mich beraten lassen, und dann sagte ich ich will 100%ig sicher sein, jetzt ruft mich eben der Typ des Arbeitsamt der dafür zuständig ist bis morgen irgenwann an und ich kläre das genauer ab. Will mich hier nur mit Leuten austauschen die ähnliches erlebt haben.

Woanders einsetzen kann man mich nicht, das ist eine kleine Firma mit nur 2 Angestellten und wir arbeiten immer mit dem Chef zusammen. Nach Auftragslage beim Kunden, da gibt es keine anderen Tätigkeitsfelder.

Ich quäle mich damit schon einige Monate rum, aber immer hatte ich Hemmungen zu kündigen oder was dagegen zutun, wegen dem Arbeitsamt (war lange genug arbeitslos und irgendwann reichte es mir) und dem fehlenden Geld.
Die Arbeit ist in Teilzeit und ich verdiene dort nur einige Euros mehr wie ich Hartz 4 mit Miete zusammen bekommen würde, der einzigste Vorteil war dass ich das Geld von meinen Minijob zu 100% behalten durfte. Jetzt ist aber der Betrieb meines Minijobes aufgekauft worden und ich verdiene ab nächsten Monat nur noch ca. 100-150 Euro monatlich, wegen Einsparungen.
Die Arbeitszeiten des Gartenjobs schwanken so extrem, dass es mir nicht möglich ist einen neuen Minijob anzunehmen, auch weil ich im Winter Winterdienst habe, mal arbeite ich 8 Std, mal 3 mal 4 mal garnicht etc.., was ich vorher niemals weiß, ich stehe immer mit der Einstellung auf dass es 8 Std werden könnten, kann auch nie meinen Tag planen und das alles für 4 Euro mehr wie ich vom Amt fürs Nichtstun bekommen würde. Das ist so ein enormer Streß und Aufwand was die verdienten Peanuts in keinster Weise rechtfertigen, noch dazu mit meiner Diagnose. Das funktionierte eigentlich nur in Verbindung mit meinen jetzigen Minijob weil die Arbeit sehr locker ist und zeitlich perfekt passte. Sowas nochmal zu finden ist ein 6er im Lotto.
Das heißt ich müsste auf Hartz 4 Niveau in einen Job Arbeiten der mir unter anderen kaum Spaß macht, ich eigentlich nur der niederste Handlanger vom Chef bin, streßig ist und mich auf Dauer kaputt macht, verdiene 100 Euro zusätzlich (dürfte ich mit Alg2 so oder so behalten) und müsste zusätzlich noch Aufstocken.
Ich denke mir stimmen hier viele zu dass es das absolut nicht wert ist.
Ehrlich gesagt kommt mir meine Diagnose in diesem Fall wie gerufen, es erleichtert mich in diesem Fall krank zu sein, so blöd wie es klingt.

Gelöschtes Mitglied 63650

  • #6

Hallo qwertz123!

Ich denke nach längerer Krankmeldung wird der AG dir von sich aus kündigen, oder? Das wäre natürlich besser, als wenn du das tust.
Könntest du nicht einen anderen Minijob suchen, wo du etwas mehr verdienst?

Mit welcher Begründung hat die AfA eine Sperrzeit verhängt?
Hast du geklagt? Worauf soll man sich denn noch verlassen können, wenn die Aussage eines Arztes nichts mehr wert ist?

mafrsist

  • #7

Genau. Lass dich erst mal 2-4 Wochen krank schreiben.

Der kündigt dich schon von selber. Alles easy.

  • #8

Hallo @qwertz123,

ich möchte dir hier nicht allzu nahe treten, aber:

Beitrag #5 meinte:

(...) Jetzt ist aber der Betrieb meines Minijobes aufgekauft worden (...)

Damit hast du jetzt also einen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeit und -Entgelt mit jemandem, dem der Gartenbetrieb nicht mehr gehört. Dafür arbeitest du für jemand anders, mit dem du aber keinen Vertrag über Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt hast. Damit bist du aus meiner Sicht deinem neuen Arbeitgeber ziemlich ausgeliefert.

Hast du wenigstens von deinem alten Arbeitgeber Urlaubs- und Überstundenabgeltung erhalten, bzw. eine Abrechnung dafür?

Beitrag #5 meinte:

Ehrlich gesagt kommt mir meine Diagnose in diesem Fall wie gerufen, es erleichtert mich in diesem Fall krank zu sein, so blöd wie es klingt.

Von diesen Arbeitgeber-Parolen trenne dich bitte, wenn du ärztlich festgestellt arbeitsunfähig bist, dann ist das so und von jedem zu akzeptieren.

Für deine jetzige Situation gilt das, was hier bereits ausgeführt wurde:
Wenn du selber wegen Mobbing kündigen möchtest, muss dies eben belegbar sein, etwa durch voraus gegangene AUs.

Also erst mal AU schreiben lassen, so für ein oder zwei Wochen, danach wieder arbeiten und wenn der Rücken dann schmerzt, Arzt konsultieren. Dann ließe sich auch eine Eigenkündigung einigermaßen glaubhaft darlegen.

Schönen Gruß, ave

ExUser 2606

  • #9

Damit hast du jetzt also einen Arbeitsvertrag oder eine schriftliche Vereinbarung über Arbeitszeit und -Entgelt mit jemandem, dem der Gartenbetrieb nicht mehr gehört. Dafür arbeitest du für jemand anders, mit dem du aber keinen Vertrag über Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt hast. Damit bist du aus meiner Sicht deinem neuen Arbeitgeber ziemlich ausgeliefert.

Hast du wenigstens von deinem alten Arbeitgeber Urlaubs- und Überstundenabgeltung erhalten, bzw. eine Abrechnung dafür?

Avalanche, hast Du schonmal was von Betriebsübergang gehört?

  • #10

Ich möchte jetzt hier den Faden nicht schreddern, aber Betriebsübergang hatte ich vor fünf Jahren in HH.

Da wurde nach ca. 9 Monaten aus A GmbH dann A Personalleasing GmbH, was nur an der Adresszeile auf der Lohnabrechnung zu ersehen war.

Gab dann auch schnell Stress beim Urlaub und bei der Kündigung.

SG ave

  • #11

Um mal wieder zum Thema zu kommen. Wenn ich diesen ärztlichen Rat habe und kündigen kann. Wie sieht dann eine Kündigung in etwa aus. Habe noch nie einen Job gekündigt.
Lege ich den Wisch vom Arzt als Kopie bei? Kann ich fristlos kündigen?

Was bedeutet Kündigung auf ärztlichen Rat?

  • #12

Hallo quertz123,

Wie sieht dann eine Kündigung in etwa aus. Habe noch nie einen Job gekündigt.

Schau bitte in deinen Arbeitsvertrag, da sollte drin stehen wie lang deine Kündigungsfrist ist, danach solltest du dich richten und dich über diese Zeit weiter AU schreiben lassen, damit du in der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten musst.

Wenn dein Arzt auf deiner Seite ist sollte das ja kein Problem sein und für 6 Wochen steht dir Lohnfortzahlung vom AG zu.
Wie schnell der dich kündigen würde (du schreibst ja es ist eine kleine Firma und bisher warst du nie krank) wenn du länger ausfallen könntest vermag ich nicht zu beurteilen.

Für die AfA ist letztlich die AG -Kündigung immer die "bessere" Variante.

Lege ich den Wisch vom Arzt als Kopie bei? Kann ich fristlos kündigen?

Was soll der AG damit, das ist für die AfA gedacht ?
Bei einer fristgerechten Kündigung musst du dem AG nicht begründen warum du kündigst, eine fristlose Kündigung gibt es (in der Regel) nur wenn es (aus bestimmten Gründen) völlig unzumutbar wäre, dort nur einen Tag länger angestellt zu sein ...

Du könntest einen Aufhebungsvertrag machen (allgemein aus gesundheitlichen Gründen sollte dann schon mit drin stehen), das geht aber nur wenn der AG damit einverstanden ist, das gilt als "einvernehmliche Auflösung" des Arbeitsvertrages zu einem bestimmten Tag X.

Was auch immer hat IMMER schriftlich zu erfolgen, egal ob von dir oder vom AG .

Sollte deine AU doch länger dauern bekommst du nach 6 Wochen (oder bei Ende des Arbeitsvertrages auch vorher schon) Krankengeld von der KK , das dürfte noch etwas höher sein als später dein ALGI .
Es macht zumindest deine Arbeitsaufgabe wegen Krankheit auch glaubwürdiger für die AfA ...

Die haben (meiner Kenntnis nach) dann auch ein Formular für deinen Arzt wo der das noch mal genauer bestätigen soll, mit der Notwendigkeit den Job zu kündigen.

Auf mündliche Aussagen dazu bei der AfA solltest du dich besser NICHT verlassen.
Vielleicht kündigt ja auch der AG schneller als du jetzt annehmen würdest, wenn nicht klar ist wann du die Arbeit wieder aufnehmen kannst (und ob überhaupt).

Was bedeutet Kündigung auf ärztlichen Rat?

MfG Doppeloma

ZarMod

  • #13

ich arbeite nun schon seit September 2017 im Bereich Gartenbau.
Ich habe nachweislich eine rheumatische Erkrankung seit 2008.

Na, dafür hast Du Dir ja wirklich eine passende Stelle ausgesucht.
Wie wäre es denn damit, diese rheumatische Erkrankung als gesundheitliche Einschränkung vom Facharzt atestieren zu lassen
und die Stellenauswahl in Zukunft dahingehend einzuschränken?
Ich würde die gegenwärtige Stelle auf arztlichen Rat hin kündigen,

► Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat

mich aber vorher schriftlich nachweisbar beim AG nach einer alternativen Stelle erkundigen,
der die gesundheitliche Einschränkung nicht im Wege steht. Viel Glück.

Was bedeutet Kündigung auf ärztlichen Rat?

► Kündigung - Was ist vorher und nachher zu beachten?

ExUser 2606

  • #14

Ich möchte jetzt hier den Faden nicht schreddern, aber Betriebsübergang hatte ich vor fünf Jahren in HH.

Da wurde nach ca. 9 Monaten aus A GmbH dann A Personalleasing GmbH, was nur an der Adresszeile auf der Lohnabrechnung zu ersehen war.

Gab dann auch schnell Stress beim Urlaub und bei der Kündigung.

SG ave

Ich wollte damit auch nur klarmachen, dass wir hier keinen vertragslosen Zustand haben, wie von dir behauptet.
[>Posted via Mobile Device<]

  • #15

Bin ja wie gesagt momentan krankgeschrieben. Arbeite aber in meinen Nebenjob weiterhin, (sehr lockere Arbeit die der Genesung absolut nicht im Weg steht), seh ich doch gestern Abend tatsächlich die Frau vom Chef ganz auffällig unauffällig vor meiner Nebenjob Firma rumlungern. Wollen mich wohl als Simulanten hinstellen, um nicht zahlen zu müssen.

Was bedeutet Kündigung auf ärztlichen Rat?
. Eine Bodenlose Frechheit ist sowas, ich arbeite im Gartenjob schwer körperlich und mein Nebenjob ist lediglich ein Job als Aufsicht in einem Sportstudio.

Werde jetzt gleich zum Arzt fahren und mir dieses Attest holen und damit aber erstmal aufs Amt und schauen dass die mir was schriftliches geben.

Gelöschtes Mitglied 58736

  • #16

Eine Bodenlose Frechheit ist sowas, ich arbeite im Gartenjob schwer körperlich und mein Nebenjob ist lediglich ein Job als Aufsicht in einem Sportstudio.
.

Frechheit? Eher wohl Deine Duxxheix.

Es ist ein Unterschied, ob ich während einer AU spazieren gehe oder einer Tätigkeit nachgehe.
Auch wenn man nicht bettlägerig ist.

Ich denke mal, Dein Gartenbau-AG denkt von der Wortwahl ähnlich wie Du. ;-)

  • #17

wenn man AU ist, kann man keinen Nebenjob machen.
AU ist AU . Schluss. Ich war, wenn ich krank geschrieben
war, höchstens in der Apotheke oder ganz in der Nähe
Lebensmittel holen, sofern überhaupt.

  • #18

Quelle: https://rechtsanwaltarbeitsrechtber...des-nebenjobs-wahrend-der-arbeitsunfahigkeit/

und es gibt noch mehr Seiten im Internet wo genau das steht.

Rechtsprechung zur nebenberuflichen Tätigkeit bei Krankheit

Das LAG Köln (Urteil vom 16.10.2013 – 11 Sa 915/12) hat entschieden, dass kleinere Nebenjobs die Heilung kaum gefährden, so dass eine fristlose Kündigung wegen genesungswidrigen Verhalten unzulässig ist. Ein Arbeitnehmer hatte hier einen Leistenbruch erlitten und wurde operiert. Trotz der Krankschreibung half er eine Stunde am Tag beim Verladen von Zeitungspaketen aus. Der Arbeitgeber kündigte fristlos das Arbeitsverhältnis und meinte, dass der Arbeitnehmer zum einen eine Krankheit vorgetäuscht hätte und zum anderen er sich durch die Aushilfstätigkeit genesungswidrig verhalten habe. Das Gericht vernahm den Arzt als Zeugen und stellte fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank war (Erkältung und Leistenbruch), somit lag kein Vortäuschen einer Krankheit vor. Das Landesarbeitsgericht sah hier einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers durch die Arbeit im Nebenjob (körperliche Arbeit bei Leistenbruch); sah den Verstoß aber als gering und nicht schwerwiegend an, so dass die Kündigung unzulässig sei.

  • #19

Beitrag #15 meinte:

Bin ja wie gesagt momentan krankgeschrieben. Arbeite aber in meinen Nebenjob weiterhin, (...)

Ich darf davon ausgehen, dass dein Hauptarbeitgeber von deinem Nebenverdienst Kenntnis hat?

Weiterhin ist bei einer AU diese bekanntlich dem Hauptarbeitgeber postalisch zuzustellen und dem Nebenarbeitgeber in Kopie (nur den oberen Teil, also ohne Diagnose). Aus meiner Sicht sollten dann auch beide Arbeitgeber lohnfortzahlungspflichtig sein.

SG ave

  • #20

Ich darf davon ausgehen, dass dein Hauptarbeitgeber von deinem Nebenverdienst Kenntnis hat?

Weiterhin ist bei einer AU diese bekanntlich dem Hauptarbeitgeber postalisch zuzustellen und dem Nebenarbeitgeber in Kopie (nur den oberen Teil, also ohne Diagnose). Aus meiner Sicht sollten dann auch beide Arbeitgeber lohnfortzahlungspflichtig sein.

SG ave

Ja er hat Kenntnis davon, allerdings arbeite ich gerne in meinen Nebenjob und sah nicht ein daheim zu vergammeln und mich zu langweilen, noch dazu stand im Internet in vielen Seiten dass es kein Problem wäre selbst trotz AU einer kleinen Nebentätigkeit nachzugehen solange es nicht genesungswidrig ist.

Gelöschtes Mitglied 63650

  • #21

Ja eben, die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich aber auf eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeit und ist keine generelle Erwerbsunfähigkeit.

Das verwechseln hier wohl einige.

SelfDelUser_63679

  • #22

Ja eben, die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich aber auf eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeit und ist keine generelle Erwerbsunfähigkeit.

Das verwechseln hier wohl einige.

Wenn Du krank bist, kannst Du nicht arbeiten gehen.
So einfach ist das.

Ansonsten: das gibt Stress mit Deinem Arbeitgeber. Aber ganz sicher! Hast Du überhaupt eine Nebenbeschäftigungsgenehmigung?

Gelöschtes Mitglied 63650

  • #23

Wenn Du krank bist, kannst Du nicht arbeiten gehen.

Wenn ich den Fuß gebrochen habe, kann ich nicht als Gärtner arbeiten aber durchaus am PC.

  • #24

Vom Arbeitsamt habe ich das OK dass ich keine Sperre bekomme und das ärztliche Attest vom Arzt (kostete 10 €) anerkannt wird.
Dazu bekam ich noch einen Wisch für den Arzt den er ausfüllen muss und an die Agentur schicken soll, auch dort sehe ich keine weiteren Problem. Auch wie ich kündige oder gekündigt werde hat laut Aussagen die ich mir doppelt und dreifach geben lies auch nochmal telefonisch keinerlei Auswirkungen auf eine Sperrzeit, ich würde keine bekommen, dank Attest vom Arzt.

Die Frage ist nun, wie kündige ich am besten? Fristlos oder Fristgerecht? Ich denke ich kündige erstmal fristgerecht zum 31.10 und warte ab was passiert, bis dahin natürlich dauer AU , der wird das schon vorzeitig beenden wie ich denke.
Im Nebenjob arbeite ich auch weiterhin da es mir Spaß macht und ich daheim nicht vergammeln will auch weil ich deswegen keinerlei rechtliche Bedenken sehe. Außerdem arbeite ich im Nebenjob ab Oktober nur noch Samstags und meine AUs gehen von Montag bis Freitag.

Ja eben, die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich aber auf eine bestimmte Tätigkeit oder Arbeit und ist keine generelle Erwerbsunfähigkeit.

Das verwechseln hier wohl einige.

Richtig steht auch mehrfach im Internet so, man kann mit AU ALLES machen was der Genesung nicht im Wege steht. Das ist keine elektronische Fußfessel.

Wie der Chef reagiert kann ich nicht wirklich einschätzen, es ist ein kleiner Betrieb mit Chef und noch 2 Angestellten, mir und einen Kollegen, und der ist auch schon seit 2 oder 3 Wochen ausgefallen wegen eines Arbeitsunfalles mit Bruch. Jetzt muss er alles alleine machen und hat Streß ohne Ende, ich denke nicht dass er sich noch Ärger mit dem Arbeitsgericht oder sonstigen aufbrummen wird, aber abwarten.
Auch ein sehr unsympatischer Job und unsympatischer Mensch deswegen findet er NIE Mitarbeiter die es dauerhaft machen, außer mich I*ioten in dem einen Jahr (vermutlich bin ich der längste Mitarbeiter seit ca. 10 Jahren, die er die Firma hat) hat es schon 2 Mitarbeiter verschlissen sowie einen Praktikanten der nach 3 Tagen schon genervt war.

Gelöschtes Mitglied 63650

  • #25

Sei froh, dass du da raus bist und dich von den Unkenrufen hier im Forum nicht hast blenden lassen.

Man muss sich auch mal überlegen, was das für einen Auswirkung auf verunsicherte Fragesteller hier hat, wenn immer gleich der Teufel an die Wand gemalt wird.

Was bedeutet Kündigung auf ärztlichen Rat?

Wie funktioniert Kündigung auf ärztlichen Rat?

Wenn Sie auf ärztlichen Rat fristlos kündigen wollen, ist ein ausreichend formuliertes Attest notwendig. Die mündliche Empfehlung des Arztes reicht für eine begründete Kündigung nicht aus.

Was muss ich beachten wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige?

Was muss ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige? Zunächst müssen Arbeitnehmer (m/w/d) die Selbstkündigung nicht vor dem Arbeitgeber begründen. Um die Sperrzeit des Arbeitslosengeldes bei Selbstkündigung zu umgehen, sollten aber für die Agentur für Arbeit entsprechende Atteste vom Arzt eingeholt werden.

Wann darf ich aus gesundheitlichen Gründen kündigen?

Als „krankheitsbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.

Wie kann man kündigen ohne gesperrt zu werden?

Eigenkündigung, der Kündigung, die man selbst ausspricht, wird keine Sperrzeit verhangen, wenn Sie die feste (nachweisliche) Zusage für einen neuen Job haben oder man selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber wiederholt zu spät, zu wenig oder gar nicht zahlt.